Die Stadt Solingen überträgt dem Vertragsnehmer das ausschließliche Recht zur Werbung im öffentlichen Raum der Stadt Solingen an den dafür freigegebenen Stellen für den unten beschriebenen Umfang. Ausgenommen hiervon ist die Werbung an Schaltkästen, Fahrzeugen sowie an Sportstätten. Mit der zukünftigen Werbenutzung verfolgt die Stadt Solingen im Wesentlichen die folgenden Ziele: 1. Sicherstellung einer hochwertigen Ausstattung und Gestaltung der Stadtmöbel (Wartehallen, Stadtinformationsanlagen) und Werbeanlagen. Diese sind Gestaltungselemente des öffentlichen Raumes und sollen daher dem unverwechselbaren Stadtbild von Solingen entsprechen, 2. Ein einheitliches Stadtbild hinsichtlich der Stadtmöblierung und Werbeträgern zu erreichen, 3. Gewährleistung einer vorbildlichen Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungselemente und der Werbeanlagen, 4. Die Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit insbesondere von Menschen mit Behinderung bei allen Stadtmöblierungselementen sicher zu stellen, 5. Die Einnahmesituation soll wesentlich verbessert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-29.
Auftragsbekanntmachung (2011-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbedienste
Menge oder Umfang:
Werbeträgerbestand:a) Umfang aktuell:— 23 Allgemeintafeln,— 35 Allgemeinsäulen,— 23 Ganzsäulen (unbeleuchtet),— 11 Ganzsäulen (beleuchtet),— 29 Großflächen (unbeleuchtet),— 16 Großflächen (beleuchtet),— 2 Uhrensäulen (ZuW),— 4 Sammelgewerbehinweisanlagen,— 35 Mastwerbung,— 41 Wartehallen mit Großflächen,— 100 Wartehallen mit City-Light-Poster und Sitzgelegenheit,— 23 freistehende City-Light-Poster,— 12 Wartehallen ohne Werbeträger mit Sitzgelegenheit,— 2 Toilettenanlagen.b) Umfangserweiterung bereits geplant:— 10 Wartehallen verglast als Neuerrichtung bzw. Ersatz der vorhandenen Warteunterstände.Es ist ein Konzept vorzulegen, aus dem sich ergibt, wie die Ausübung der Werberechte in Solingen organisatorisch, personell und konzeptionell bearbeitet wird. Es sind dabei detaillierte Angaben zu machen, über die Art der Werbeträger (Qualität, Gestaltung, Funktionalität) sowie über das Werbeträgerportfolio. Dabei ist darzustellen, welche Werbeträger kurz-, mittel- und langfristig zum Einsatz kommen sollen. Eine mögliche Optimierung des Werbenetzes muss detailliert beschrieben und erläutert werden.Es sollen auch neue Werbeformen (Beispiele: Stufenwerbungen, LED-Leuchtsäulen, digitale Medien, übergroße Plakate in Vitrinen, usw.) mit in das Konzept einbezogen werden.Eine auf das Stadtbild von Solingen abgestellte Gestaltung der Werbeanlagen und Stadtmöbel (einheitliches, stadtverträgliches Design) wird erwartet.Bei den Ausführungen der Funktionalitäten sind Angaben zu machen zu Reinigungszyklen, Reinigungskapazitäten, Beseitigung illegaler Plakate, Ersatz von beschädigten oder zerstörten Werbeträgern usw.Die bei den jeweiligen Aufträgen verwandten Stadtmöbel und Werbeträger sind mittels Lichtbildern, Bauzeichnungen oder vergleichbaren Präsentationsmitteln vorzulegen.Die Stadt Solingen erwartet Aussagen über die Bereitstellung kostenloser und rabattierter Kapazitäten für Eigenwerbung und kultureller Werbung, sowie für Werbung der gemeinnützigen Vereine und politischen Parteien.Die Konzessionsabgabe ist auf Grundlage des aktuellen Werbeträgerbestandes abzugeben.Ein Standortverzeichnis mit Angaben zu der technischen Ausstattung, Größe, Typ und Aufbaudaten der bestehenden Anlagen kann bei der Kontaktstelle der Stadt Solingen angefordert werden.Die Werbeträger des bisherigen Inhabers der Werberechte auf öffentlichem Grund können übernommen werden. Der jeweilige Ablösepreis ist dem Standortverzeichnis zu entnehmen.Ebenfalls haben die Angebote die geplanten Standorterweiterungen zu berücksichtigen. Ein Verzeichnis mit Lichtbildern der Standorte der geplanten Maßnahmen kann bei der Kontaktstelle der Stadt Solingen angefordert werden.Die Bewerbung muss konkrete Angaben enthalten über die Höhe der Konzessionseinnahmen pro Jahr (Garantiekonzessionszahlung und/oder Umsatzkonzessionszahlung).
Werbeträgerbestand:a) Umfang aktuell:— 23 Allgemeintafeln,— 35 Allgemeinsäulen,— 23 Ganzsäulen (unbeleuchtet),— 11 Ganzsäulen (beleuchtet),— 29 Großflächen (unbeleuchtet),— 16 Großflächen (beleuchtet),— 2 Uhrensäulen (ZuW),— 4 Sammelgewerbehinweisanlagen,— 35 Mastwerbung,— 41 Wartehallen mit Großflächen,— 100 Wartehallen mit City-Light-Poster und Sitzgelegenheit,— 23 freistehende City-Light-Poster,— 12 Wartehallen ohne Werbeträger mit Sitzgelegenheit,— 2 Toilettenanlagen.b) Umfangserweiterung bereits geplant:— 10 Wartehallen verglast als Neuerrichtung bzw. Ersatz der vorhandenen Warteunterstände.Es ist ein Konzept vorzulegen, aus dem sich ergibt, wie die Ausübung der Werberechte in Solingen organisatorisch, personell und konzeptionell bearbeitet wird. Es sind dabei detaillierte Angaben zu machen, über die Art der Werbeträger (Qualität, Gestaltung, Funktionalität) sowie über das Werbeträgerportfolio. Dabei ist darzustellen, welche Werbeträger kurz-, mittel- und langfristig zum Einsatz kommen sollen. Eine mögliche Optimierung des Werbenetzes muss detailliert beschrieben und erläutert werden.Es sollen auch neue Werbeformen (Beispiele: Stufenwerbungen, LED-Leuchtsäulen, digitale Medien, übergroße Plakate in Vitrinen, usw.) mit in das Konzept einbezogen werden.Eine auf das Stadtbild von Solingen abgestellte Gestaltung der Werbeanlagen und Stadtmöbel (einheitliches, stadtverträgliches Design) wird erwartet.Bei den Ausführungen der Funktionalitäten sind Angaben zu machen zu Reinigungszyklen, Reinigungskapazitäten, Beseitigung illegaler Plakate, Ersatz von beschädigten oder zerstörten Werbeträgern usw.Die bei den jeweiligen Aufträgen verwandten Stadtmöbel und Werbeträger sind mittels Lichtbildern, Bauzeichnungen oder vergleichbaren Präsentationsmitteln vorzulegen.Die Stadt Solingen erwartet Aussagen über die Bereitstellung kostenloser und rabattierter Kapazitäten für Eigenwerbung und kultureller Werbung, sowie für Werbung der gemeinnützigen Vereine und politischen Parteien.Die Konzessionsabgabe ist auf Grundlage des aktuellen Werbeträgerbestandes abzugeben.Ein Standortverzeichnis mit Angaben zu der technischen Ausstattung, Größe, Typ und Aufbaudaten der bestehenden Anlagen kann bei der Kontaktstelle der Stadt Solingen angefordert werden.Die Werbeträger des bisherigen Inhabers der Werberechte auf öffentlichem Grund können übernommen werden. Der jeweilige Ablösepreis ist dem Standortverzeichnis zu entnehmen.Ebenfalls haben die Angebote die geplanten Standorterweiterungen zu berücksichtigen. Ein Verzeichnis mit Lichtbildern der Standorte der geplanten Maßnahmen kann bei der Kontaktstelle der Stadt Solingen angefordert werden.Die Bewerbung muss konkrete Angaben enthalten über die Höhe der Konzessionseinnahmen pro Jahr (Garantiekonzessionszahlung und/oder Umsatzkonzessionszahlung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbedienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Solingen Servicestelle Beschaffung Submissionsstelle
Postanschrift: Grünewalder Str 29-31
Postleitzahl: 42601
Postort: Solingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.solingen.de🌏
E-Mail: r.becker@solingen.de📧
Telefon: +49 2122494148📞
Fax: +49 2122494139 📠
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt in einem an das Verhandlungsverfahren angelehnten Procedere nach öffentlichem Interessenbekundungsverfahren. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig. Nach dem Interessenbekundungsverfahren werden geeignete Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nach Verhandlung der Angebote erhält der wirtschaftlichste Bieter das oben beschriebene Recht übertragen.
Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden von einem verwaltungsinternen Gremium bewertet. Dabei werden die eingereichten Bewerbungen auf Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung geprüft. Das Angebot ist vollständig, wenn die unter 5. genannten Unterlagen vorliegen.
Im Falle einer hinreichenden Anzahl an Bewerbern erfolgt eine Entscheidung über die Auswahl der Bewerber wie folgt:
1. Ausschlussprüfung:
Es wird geprüft, ob die geforderten Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen. Das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss führen.
2. Eignung und Leistungsfähigkeit:
Anhand der geforderten Unterlagen wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber geprüft.
3. Differenzierte Prüfung:
Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe der Kriterien:
— Referenzen und Leistungsfähigkeit,
— Qualität, Gestaltung, Design und Funktionalität,
— Höhe der gebotenen Konzessionszahlung,
— Qualität des unter II.2.1 geforderten Konzepts.
Bewerber, die nach der Auswahl am weiteren Verfahren beteiligt sind, werden durch die ausschreibende Stelle benachrichtigt. Im Anschluss beginnt eine neue Frist für die Abgabe eines Angebots, die den Bewerbern mit einer Benachrichtigung bekannt gegeben wird. Angebote, die die geforderten Mindestkriterien (inhaltlich und finanziell) nicht enthalten, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält – unter Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Gremien – den Zuschlag.
Angebote, die die geforderten Unterlagen nicht enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ebenso werden Angebote ausgeschlossen, die die geforderten inhaltlichen Kriterien nicht erfüllen.
Es entstehen keinerlei Ansprüche auf Entschädigung jeglicher Art gegenüber der Stadt Solingen, sollte ein Angebot nicht berücksichtigt werden. Die eingesendeten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt in einem an das Verhandlungsverfahren angelehnten Procedere nach öffentlichem Interessenbekundungsverfahren. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig. Nach dem Interessenbekundungsverfahren werden geeignete Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nach Verhandlung der Angebote erhält der wirtschaftlichste Bieter das oben beschriebene Recht übertragen.
Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden von einem verwaltungsinternen Gremium bewertet. Dabei werden die eingereichten Bewerbungen auf Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung geprüft. Das Angebot ist vollständig, wenn die unter 5. genannten Unterlagen vorliegen.
Im Falle einer hinreichenden Anzahl an Bewerbern erfolgt eine Entscheidung über die Auswahl der Bewerber wie folgt:
1. Ausschlussprüfung:
Es wird geprüft, ob die geforderten Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen. Das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss führen.
2. Eignung und Leistungsfähigkeit:
Anhand der geforderten Unterlagen wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber geprüft.
3. Differenzierte Prüfung:
Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe der Kriterien:
— Referenzen und Leistungsfähigkeit,
— Qualität, Gestaltung, Design und Funktionalität,
— Höhe der gebotenen Konzessionszahlung,
— Qualität des unter II.2.1 geforderten Konzepts.
Bewerber, die nach der Auswahl am weiteren Verfahren beteiligt sind, werden durch die ausschreibende Stelle benachrichtigt. Im Anschluss beginnt eine neue Frist für die Abgabe eines Angebots, die den Bewerbern mit einer Benachrichtigung bekannt gegeben wird. Angebote, die die geforderten Mindestkriterien (inhaltlich und finanziell) nicht enthalten, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält – unter Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Gremien – den Zuschlag.
Angebote, die die geforderten Unterlagen nicht enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ebenso werden Angebote ausgeschlossen, die die geforderten inhaltlichen Kriterien nicht erfüllen.
Es entstehen keinerlei Ansprüche auf Entschädigung jeglicher Art gegenüber der Stadt Solingen, sollte ein Angebot nicht berücksichtigt werden. Die eingesendeten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Solingen überträgt dem Vertragsnehmer das ausschließliche Recht zur Werbung im öffentlichen Raum der Stadt Solingen an den dafür freigegebenen Stellen für den unten beschriebenen Umfang.
Ausgenommen hiervon ist die Werbung an Schaltkästen, Fahrzeugen sowie an Sportstätten.
Mit der zukünftigen Werbenutzung verfolgt die Stadt Solingen im Wesentlichen die folgenden Ziele:
1. Sicherstellung einer hochwertigen Ausstattung und Gestaltung der Stadtmöbel (Wartehallen, Stadtinformationsanlagen) und Werbeanlagen. Diese sind Gestaltungselemente des öffentlichen Raumes und sollen daher dem unverwechselbaren Stadtbild von Solingen entsprechen,
1. Sicherstellung einer hochwertigen Ausstattung und Gestaltung der Stadtmöbel (Wartehallen, Stadtinformationsanlagen) und Werbeanlagen. Diese sind Gestaltungselemente des öffentlichen Raumes und sollen daher dem unverwechselbaren Stadtbild von Solingen entsprechen,
2. Ein einheitliches Stadtbild hinsichtlich der Stadtmöblierung und Werbeträgern zu erreichen,
3. Gewährleistung einer vorbildlichen Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungselemente und der Werbeanlagen,
4. Die Anforderungen an die Nutzerfreundlichkeit insbesondere von Menschen mit Behinderung bei allen Stadtmöblierungselementen sicher zu stellen,
5. Die Einnahmesituation soll wesentlich verbessert werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Werbeträgerbestand:
a) Umfang aktuell:
— 23 Allgemeintafeln,
— 35 Allgemeinsäulen,
— 23 Ganzsäulen (unbeleuchtet),
— 11 Ganzsäulen (beleuchtet),
— 29 Großflächen (unbeleuchtet),
— 16 Großflächen (beleuchtet),
— 2 Uhrensäulen (ZuW),
— 4 Sammelgewerbehinweisanlagen,
— 35 Mastwerbung,
— 41 Wartehallen mit Großflächen,
— 100 Wartehallen mit City-Light-Poster und Sitzgelegenheit,
— 23 freistehende City-Light-Poster,
— 12 Wartehallen ohne Werbeträger mit Sitzgelegenheit,
— 2 Toilettenanlagen.
b) Umfangserweiterung bereits geplant:
— 10 Wartehallen verglast als Neuerrichtung bzw. Ersatz der vorhandenen Warteunterstände.
Es ist ein Konzept vorzulegen, aus dem sich ergibt, wie die Ausübung der Werberechte in Solingen organisatorisch, personell und konzeptionell bearbeitet wird. Es sind dabei detaillierte Angaben zu machen, über die Art der Werbeträger (Qualität, Gestaltung, Funktionalität) sowie über das Werbeträgerportfolio. Dabei ist darzustellen, welche Werbeträger kurz-, mittel- und langfristig zum Einsatz kommen sollen. Eine mögliche Optimierung des Werbenetzes muss detailliert beschrieben und erläutert werden.
Es ist ein Konzept vorzulegen, aus dem sich ergibt, wie die Ausübung der Werberechte in Solingen organisatorisch, personell und konzeptionell bearbeitet wird. Es sind dabei detaillierte Angaben zu machen, über die Art der Werbeträger (Qualität, Gestaltung, Funktionalität) sowie über das Werbeträgerportfolio. Dabei ist darzustellen, welche Werbeträger kurz-, mittel- und langfristig zum Einsatz kommen sollen. Eine mögliche Optimierung des Werbenetzes muss detailliert beschrieben und erläutert werden.
Es sollen auch neue Werbeformen (Beispiele: Stufenwerbungen, LED-Leuchtsäulen, digitale Medien, übergroße Plakate in Vitrinen, usw.) mit in das Konzept einbezogen werden.
Eine auf das Stadtbild von Solingen abgestellte Gestaltung der Werbeanlagen und Stadtmöbel (einheitliches, stadtverträgliches Design) wird erwartet.
Bei den Ausführungen der Funktionalitäten sind Angaben zu machen zu Reinigungszyklen, Reinigungskapazitäten, Beseitigung illegaler Plakate, Ersatz von beschädigten oder zerstörten Werbeträgern usw.
Die bei den jeweiligen Aufträgen verwandten Stadtmöbel und Werbeträger sind mittels Lichtbildern, Bauzeichnungen oder vergleichbaren Präsentationsmitteln vorzulegen.
Die Stadt Solingen erwartet Aussagen über die Bereitstellung kostenloser und rabattierter Kapazitäten für Eigenwerbung und kultureller Werbung, sowie für Werbung der gemeinnützigen Vereine und politischen Parteien.
Die Konzessionsabgabe ist auf Grundlage des aktuellen Werbeträgerbestandes abzugeben.
Ein Standortverzeichnis mit Angaben zu der technischen Ausstattung, Größe, Typ und Aufbaudaten der bestehenden Anlagen kann bei der Kontaktstelle der Stadt Solingen angefordert werden.
Die Werbeträger des bisherigen Inhabers der Werberechte auf öffentlichem Grund können übernommen werden. Der jeweilige Ablösepreis ist dem Standortverzeichnis zu entnehmen.
Ebenfalls haben die Angebote die geplanten Standorterweiterungen zu berücksichtigen. Ein Verzeichnis mit Lichtbildern der Standorte der geplanten Maßnahmen kann bei der Kontaktstelle der Stadt Solingen angefordert werden.
Die Bewerbung muss konkrete Angaben enthalten über die Höhe der Konzessionseinnahmen pro Jahr (Garantiekonzessionszahlung und/oder Umsatzkonzessionszahlung).
Referenznummer: 000242/11 fb
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Solingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug,
— Gewerbezentralregisterauszug,
— Erklärungen der Verschwiegenheit zum Verfahren,
— Unternehmensdarstellungen der Bewerber,
— Ausländische Bewerber haben die jeweiligen vergleichbaren Bescheinigungen in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Unternehmensdarstellungen der Bewerber.
Mindeststandards:
Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Ausländische Bewerber haben die jeweiligen vergleichbaren Bescheinigungen in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Die Bewerber müssen über eine dem Auftragsvolumen entsprechende finanzielle Leistungsfähigkeit und über langjährige Erfahrung mit der Vermarktung von Außenwerbeanlagen verfügen.
Die Bewerber müssen eine Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten, dem Umfang dieser Vergabe entsprechenden Leistungen (Aufträge) auf dem Außenwerbemarkt mit Angaben des Auftragswertes, der Leistungszeit und der öffentlichen und privaten Auftrageber einreichen. Es sind die jeweiligen Kontaktdaten des Ansprechpartners der Referenzstelle anzugeben.
Die Bewerber müssen eine Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten, dem Umfang dieser Vergabe entsprechenden Leistungen (Aufträge) auf dem Außenwerbemarkt mit Angaben des Auftragswertes, der Leistungszeit und der öffentlichen und privaten Auftrageber einreichen. Es sind die jeweiligen Kontaktdaten des Ansprechpartners der Referenzstelle anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Unternehmensdarstellungen der Bewerber.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Qualität der Bewerbungsunterlagen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Wirtschaftsförderung Solingen GmbH & Co KG
Herrn Rainer Becker
Internetadresse: www.solingen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 000242/11 fb
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt in einem an das Verhandlungsverfahren angelehnten Procedere nach öffentlichem Interessenbekundungsverfahren. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig. Nach dem Interessenbekundungsverfahren werden geeignete Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nach Verhandlung der Angebote erhält der wirtschaftlichste Bieter das oben beschriebene Recht übertragen.
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession erfolgt in einem an das Verhandlungsverfahren angelehnten Procedere nach öffentlichem Interessenbekundungsverfahren. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig. Nach dem Interessenbekundungsverfahren werden geeignete Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Nach Verhandlung der Angebote erhält der wirtschaftlichste Bieter das oben beschriebene Recht übertragen.
Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden von einem verwaltungsinternen Gremium bewertet. Dabei werden die eingereichten Bewerbungen auf Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung geprüft. Das Angebot ist vollständig, wenn die unter 5. genannten Unterlagen vorliegen.
Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden von einem verwaltungsinternen Gremium bewertet. Dabei werden die eingereichten Bewerbungen auf Vollständigkeit und fristgerechte Einreichung geprüft. Das Angebot ist vollständig, wenn die unter 5. genannten Unterlagen vorliegen.
Im Falle einer hinreichenden Anzahl an Bewerbern erfolgt eine Entscheidung über die Auswahl der Bewerber wie folgt:
1. Ausschlussprüfung:
Es wird geprüft, ob die geforderten Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen. Das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss führen.
2. Eignung und Leistungsfähigkeit:
Anhand der geforderten Unterlagen wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber geprüft.
3. Differenzierte Prüfung:
Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe der Kriterien:
— Referenzen und Leistungsfähigkeit,
— Qualität, Gestaltung, Design und Funktionalität,
— Höhe der gebotenen Konzessionszahlung,
— Qualität des unter II.2.1 geforderten Konzepts.
Bewerber, die nach der Auswahl am weiteren Verfahren beteiligt sind, werden durch die ausschreibende Stelle benachrichtigt. Im Anschluss beginnt eine neue Frist für die Abgabe eines Angebots, die den Bewerbern mit einer Benachrichtigung bekannt gegeben wird. Angebote, die die geforderten Mindestkriterien (inhaltlich und finanziell) nicht enthalten, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält – unter Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Gremien – den Zuschlag.
Bewerber, die nach der Auswahl am weiteren Verfahren beteiligt sind, werden durch die ausschreibende Stelle benachrichtigt. Im Anschluss beginnt eine neue Frist für die Abgabe eines Angebots, die den Bewerbern mit einer Benachrichtigung bekannt gegeben wird. Angebote, die die geforderten Mindestkriterien (inhaltlich und finanziell) nicht enthalten, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält – unter Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Gremien – den Zuschlag.
Angebote, die die geforderten Unterlagen nicht enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ebenso werden Angebote ausgeschlossen, die die geforderten inhaltlichen Kriterien nicht erfüllen.
Es entstehen keinerlei Ansprüche auf Entschädigung jeglicher Art gegenüber der Stadt Solingen, sollte ein Angebot nicht berücksichtigt werden. Die eingesendeten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Fischerstr. 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Quelle: OJS 2011/S 190-310242 (2011-09-29)