Das Programm "Lesestart – 3 Meilensteine für das Lesen", das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von der Stiftung Lesen durchgeführt wird, verfolgt 2 Hauptziele: (1) Es will Eltern für die Sprach- und Leseförderung ihrer Kinder gewinnen, darunter insbesondere bildungsferne Eltern, (2) Kinder sollen so früh wie möglich mit Büchern und Geschichten vertraut gemacht und damit in ihrer Sprachfähigkeit als Grundlage des späteren Leselernens gestärkt werden. Weitere Ziele sind, die Multiplikatoren der Leseförderung besser zu vernetzen sowie die Öffentlichkeit für die frühe Leseförderung zu sensibilisieren. Die ersten beiden Programmphasen bestehen darin, dass Kinder im Alter von einem Jahr und dann im Alter von 3 Jahren ein Buchgeschenk erhalten, verbunden mit Informationen für ihre Eltern zum Vorlesen und zur Leseerziehung. Die Akteure vor Ort, darunter vor allem die Bibliotheken, bieten programmbezogene Veranstaltungen an. Lesestart 1 wird von den Kinderärzten ausgegeben und richtet sich an einjährige Kinder und ihre Eltern. Lesestart 2 wird in den Bibliotheken ausgegeben und richtet sich an Kinder im Alter von 3 Jahren und ihre Eltern. Lesestart 1 und 2 erreicht 3 Kohorten und etwa 50 % eines Jahrgangs. Der Fokus richtet sich hier auf soziale Brennpunkte, die von den Kommunen ausgewählt werden. Ab Herbst 2011 wird die erste Kohorte mit Lesestart 1 versorgt werden. Die wissenschaftliche Begleitung soll überprüfen, inwiefern die Ziele des Programms erreicht werden und welche darüber hinausgehenden Auswirkungen das Programm hat. Die wissenschaftliche Begleitung beginnt am 1.8.2011 und endet am 31.3.2017. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die dritte Programmphase ist ab 2016 ist geplant. Dabei sollen Kinder im Moment des Schuleintritts und ihre Eltern ein Buchgeschenk und Informationen zum Vorlesen erhalten ("Lesestart 3"). Die Ausschreibung für die wissenschaftliche Begleitung dieser Programmphase erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Hannoversche Straße 28-30
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: ralf.ranneck@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 3018575112📞
Fax: +49 30185785112 📠
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters gelten nicht.
Bei Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, sowie die Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Programm "Lesestart – 3 Meilensteine für das Lesen", das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von der Stiftung Lesen durchgeführt wird, verfolgt 2 Hauptziele:
(1) Es will Eltern für die Sprach- und Leseförderung ihrer Kinder gewinnen, darunter insbesondere bildungsferne Eltern,
(2) Kinder sollen so früh wie möglich mit Büchern und Geschichten vertraut gemacht und damit in ihrer Sprachfähigkeit als Grundlage des späteren Leselernens gestärkt werden. Weitere Ziele sind, die Multiplikatoren der Leseförderung besser zu vernetzen sowie die Öffentlichkeit für die frühe Leseförderung zu sensibilisieren.
(2) Kinder sollen so früh wie möglich mit Büchern und Geschichten vertraut gemacht und damit in ihrer Sprachfähigkeit als Grundlage des späteren Leselernens gestärkt werden. Weitere Ziele sind, die Multiplikatoren der Leseförderung besser zu vernetzen sowie die Öffentlichkeit für die frühe Leseförderung zu sensibilisieren.
Die ersten beiden Programmphasen bestehen darin, dass Kinder im Alter von einem Jahr und dann im Alter von 3 Jahren ein Buchgeschenk erhalten, verbunden mit Informationen für ihre Eltern zum Vorlesen und zur Leseerziehung. Die Akteure vor Ort, darunter vor allem die Bibliotheken, bieten programmbezogene Veranstaltungen an. Lesestart 1 wird von den Kinderärzten ausgegeben und richtet sich an einjährige Kinder und ihre Eltern. Lesestart 2 wird in den Bibliotheken ausgegeben und richtet sich an Kinder im Alter von 3 Jahren und ihre Eltern. Lesestart 1 und 2 erreicht 3 Kohorten und etwa 50 % eines Jahrgangs. Der Fokus richtet sich hier auf soziale Brennpunkte, die von den Kommunen ausgewählt werden. Ab Herbst 2011 wird die erste Kohorte mit Lesestart 1 versorgt werden.
Die ersten beiden Programmphasen bestehen darin, dass Kinder im Alter von einem Jahr und dann im Alter von 3 Jahren ein Buchgeschenk erhalten, verbunden mit Informationen für ihre Eltern zum Vorlesen und zur Leseerziehung. Die Akteure vor Ort, darunter vor allem die Bibliotheken, bieten programmbezogene Veranstaltungen an. Lesestart 1 wird von den Kinderärzten ausgegeben und richtet sich an einjährige Kinder und ihre Eltern. Lesestart 2 wird in den Bibliotheken ausgegeben und richtet sich an Kinder im Alter von 3 Jahren und ihre Eltern. Lesestart 1 und 2 erreicht 3 Kohorten und etwa 50 % eines Jahrgangs. Der Fokus richtet sich hier auf soziale Brennpunkte, die von den Kommunen ausgewählt werden. Ab Herbst 2011 wird die erste Kohorte mit Lesestart 1 versorgt werden.
Die wissenschaftliche Begleitung soll überprüfen, inwiefern die Ziele des Programms erreicht werden und welche darüber hinausgehenden Auswirkungen das Programm hat. Die wissenschaftliche Begleitung beginnt am 1.8.2011 und endet am 31.3.2017. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die wissenschaftliche Begleitung soll überprüfen, inwiefern die Ziele des Programms erreicht werden und welche darüber hinausgehenden Auswirkungen das Programm hat. Die wissenschaftliche Begleitung beginnt am 1.8.2011 und endet am 31.3.2017. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die dritte Programmphase ist ab 2016 ist geplant. Dabei sollen Kinder im Moment des Schuleintritts und ihre Eltern ein Buchgeschenk und Informationen zum Vorlesen erhalten ("Lesestart 3"). Die Ausschreibung für die wissenschaftliche Begleitung dieser Programmphase erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die dritte Programmphase ist ab 2016 ist geplant. Dabei sollen Kinder im Moment des Schuleintritts und ihre Eltern ein Buchgeschenk und Informationen zum Vorlesen erhalten ("Lesestart 3"). Die Ausschreibung für die wissenschaftliche Begleitung dieser Programmphase erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Dauer: 68 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben enthalten: Firmenprofil (inkl. Beschreibung des Bewerbers/der Bewerberin und der institutionellen Struktur).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bieterin/der Bieter hat zwingend eine von der Geschäftsführung unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass sämtliche Ausschlusstatbestände, die in § 6 EG, Abs. 6 VOL/A genannt sind, bei der Bieterin/beim Bieter nicht gegeben sind (Bietererklärung) sowie eine Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre, nach Jahren getrennt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieterin/der Bieter hat zwingend eine von der Geschäftsführung unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass sämtliche Ausschlusstatbestände, die in § 6 EG, Abs. 6 VOL/A genannt sind, bei der Bieterin/beim Bieter nicht gegeben sind (Bietererklärung) sowie eine Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre, nach Jahren getrennt.
Auserdem ist eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 7 EG Abs. 2 Buchstabe b VOL/A nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Der Nachweis von fundierten Kenntnissen in den folgenden Gebieten ist anhand von jeweils mindestens 2 Referenzen zu erbringen. Im Antrag ist die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten:
Folgende Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Der Nachweis von fundierten Kenntnissen in den folgenden Gebieten ist anhand von jeweils mindestens 2 Referenzen zu erbringen. Im Antrag ist die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten:
1) Frühkindliche Lese- und Sprachförderung in Deutschland,
2) Empirische Sozialforschung,
3) Evaluation von Förderprogrammen auf überregionaler Ebene sowie im staatlichen Bereich, Ausarbeitung von Fragestellungen für Erhebungen, Auswahl von Untersuchungseinheiten.
Erforderlich sind außerdem:
4) Angaben über die Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch im Bereich der Verwaltung von Projektevaluationen und der für große Stichproben notwendigen IT,
5) Angaben zu Vorarbeiten im Bereich der Leseförderung sowie fachspezifische Veröffentlichungen.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die "Bewerbungsbedingungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Bearbeitung von Angeboten bei internationalen Ausschreibungen", die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)", die "Verordnung Preise und Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen (VO-PR 30/53)" und die "Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF" einzusehen unter: www.bmbf.de.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die "Bewerbungsbedingungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Bearbeitung von Angeboten bei internationalen Ausschreibungen", die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)", die "Verordnung Preise und Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen (VO-PR 30/53)" und die "Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF" einzusehen unter: www.bmbf.de.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter ist verpflichtet, die gesamten Geschäftsbeziehungen in gesprochenem Wort und Schrift in deutscher Sprache zu führen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-07-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Kontakt
Kontaktperson: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ralf Ranneck
Adresse des Käuferprofils: http://www.bund.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters gelten nicht.
Bei Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, sowie die Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 23 - Vergabeprüfstelle
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden (Vergabekammer). Bewerber/Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter VI.4.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, und Bewerber, deren Bewerbung abgelehnt wurde, werden vor dem Zuschlag gem. § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden (Vergabekammer). Bewerber/Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter VI.4.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, und Bewerber, deren Bewerbung abgelehnt wurde, werden vor dem Zuschlag gem. § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
E-Mail: johann-josef.donau@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 2289957-3558📞
Quelle: OJS 2011/S 043-070872 (2011-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 646 949,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-06-30 📅
Postanschrift: Habersaathstr. 58
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z23 - Vergabeprüfstelle
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1 genannten Stelle gestellt werden (Vergabekammer). Bewerber / Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter VI.3.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1 genannten Stelle gestellt werden (Vergabekammer). Bewerber / Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter VI.3.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, und Bewerber, deren Bewerbung abgelehnt wurde, werden vor dem Zuschlag gem. § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.