a) Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und Sektorenverordnung ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern den Rechtsvorschriften zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Bremen einheitlich durch Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen vom 10.12.1997, BGBl, Seite 2885 ff. (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung, BADV)). Die BADV kann vom Flughafenunternehmer (= Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) unentgeltlich bezogen werden:
aa) Organisation und Durchführung des Be- bzw. Enttankens der am Flughafen Bremen verkehrenden Luftfahrzeuge einschließlich Kontrolle der Qualität und der Menge der jeweiligen Flugbetriebsstofflieferungen (Kategorie 7.1 gemäß Anlage 1 zur BADV, mit Ausnahme der Lagerung);
bb) Das Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten (Kategorie 7.2 gemäß Anlage 1 zur BADV);
cc) Zum Leistungsumfang gehört auch die Betankung mit AV-Gas 100LL;
dd) Die Betankungsdienstleistungen sind sowohl im nichtöffentlichen Bereich als auch im Sicherheitsbereich durchzuführen;
ee) Der Dienstleister hat alle oben aa) bis dd) aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit zu erbringen; Bewerbungen für einen Teil davon sind nicht zugelassen.
b) Die Erbringung der vorgenannten Bodenabfertigungsdienstleistungen ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 5 zur BADV am Flughafen Bremen auf insgesamt drei Dienstleister beschränkt. Für die Betankungsdienste findet derzeit keine Selbstabfertigung statt. Die Flughaben Bremen GmbH führt ebenfalls keine Betankung durch;
c) Am Flughafen Bremen sind stationäre Anlagen zur Flugbetriebsstoffversorgung vorhanden. Diese sind nach § 6 BADV in der Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen Bremen als Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, insbesondere das Zentrale Tanklager. Diese Zentralen Infrastruktureinrichtungen werden von der Flughafen Bremen GmbH verwaltet sowie betrieben und sind von den Dienstleistern zu nutzen. Das Zentrale Tanklager wird von einem Beauftragten im Sinne des §6 Abs.1 Satz 3 BADV verwaltet und betrieben. Daher umfassen die zuzulassenden Betankungsdienste nicht die Lagerung von Flugbetriebsstoff. Die Flughafen Bremen GmbH erhebt Entgelte für die Nutzung der Zentralen Infrastruktureinrichtungen nach § 6 Abs. 3 BADV i.V.m. der jeweils geltenden Entgeltordnung;
d) Jeder zugelassene Dienstleister hat die Betankungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten;
e) Die Flughafen Bremen GmbH unterhält im nicht öffentlichen Flugbetriebsflächenbereich Gebäude und Flächen für Verwaltung und Betrieb von Betankungsdiensten und für die Wartung, Unterbringung und Abstellung von Betankungsfahrzeugen und –gerät. Sie gewährt den zuzulassenden Dienstleistern im jeweils erforderlichen Umfang Zugang zu diesen Einrichtungen und den Mitgebrauch weiterer Betriebsflächen gegen angemessene Nutzungsentgelte (§ 9 Abs. 1 und Abs. 3 BADV);
f) Eine Verpflichtung des Dienstleisters zur Übernahme von Personal des Flughafenunternehmers oder eines sonstigen Dienstleisters besteht nicht;
g) Bei mehr als drei geeigneten Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durch den „Auftraggeber“/die Flughafen Bremen GmbH gemäß § 19 c) LuftVG i.V.m. insbesondere §§ 3, 7 BADV durchgeführt;
h) Weitere Einzelheiten zu voranstehend mitgeteilten Informationen sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, s. nachfolgend Ziffer VI.3 a), cc).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-19.
Auftragsbekanntmachung (2011-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen
Menge oder Umfang:
“Da hier eine BADV-Konzession für Betankungsdienste ausgeschrieben wird, entfällt ein Eigenbedarf der Flughafen Bremen GmbH für eine durchzusetzende...”
Menge oder Umfang
Da hier eine BADV-Konzession für Betankungsdienste ausgeschrieben wird, entfällt ein Eigenbedarf der Flughafen Bremen GmbH für eine durchzusetzende Gesamtmenge an Treibstoff. Die bei Ausübung der Konzession für die Dienstleister anfallende Betankungsmenge hängt von der Nachfrage ab. Für die Zwecke der vorliegenden BADV-Ausschreibung können deshalb nur folgende allgemeinen Mengenangaben für den Flughafen Bremen genannt werden:a) Die Betankungsmenge lag in 2010 bei ca. 50 225 000 Liter Jet A1, die Prognose für 2011 liegt um ca. 0,3 % höher. Der Absatz von AV-Gas LL100 lag in 2010 bei ca. 98 300 Liter mit sinkender Tendenz;b) Die Dienstleistung erstreckt sich auf Be- und Enttanken von Flugzeugen mit oben genannten Treibstoffen während der regelmäßigen Betriebszeiten des Dienstleisters von ca. 4:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr sowie in eilbedürftigen Fällen außerhalb dieser Zeit. Auf Anforderungen sind auch Werft-, Be- und Enttankungen durchzuführen. Es werden am Flughafen Bremen derzeit 26 Abstellpositionen bedient;c) Die zentrale Infrastruktur des Tanklagers samt dessen Betrieb ist nicht Gegenstand dieser BADV-Ausschreibung. Jeder zuzulassende Dienstleister muss den mengen- und zeitmäßigen Kapazitätsbedarf mindestens bis zu 100 % während der Vertragslaufzeit auch alleine abdecken/versorgen können. Der Dienstleister hat im Rahmen der Konzessionsgewährung jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Abnahmemengen oder Mindestkontingente von Abnahmen;d) Weitere Einzelheiten sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, s. nachfolgend Ziffer VI.3 a) cc).
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Bremen GmbH
Postanschrift: Flughafenallee 20
Postleitzahl: 28199
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.airport-bremen.de🌏
E-Mail: norbert.klinghardt@airport-bremen.de📧
Fax: +49 4215595407 📠