Zulassung (Konzession) für die Erbringung von Betankungsdiensten am Flughafen Bremen

Flughafen Bremen GmbH

a) Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und Sektorenverordnung ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern den Rechtsvorschriften zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Bremen einheitlich durch Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen vom 10.12.1997, BGBl, Seite 2885 ff. (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung, BADV)). Die BADV kann vom Flughafenunternehmer (= Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) unentgeltlich bezogen werden:
aa) Organisation und Durchführung des Be- bzw. Enttankens der am Flughafen Bremen verkehrenden Luftfahrzeuge einschließlich Kontrolle der Qualität und der Menge der jeweiligen Flugbetriebsstofflieferungen (Kategorie 7.1 gemäß Anlage 1 zur BADV, mit Ausnahme der Lagerung);
bb) Das Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten (Kategorie 7.2 gemäß Anlage 1 zur BADV);
cc) Zum Leistungsumfang gehört auch die Betankung mit AV-Gas 100LL;
dd) Die Betankungsdienstleistungen sind sowohl im nichtöffentlichen Bereich als auch im Sicherheitsbereich durchzuführen;
ee) Der Dienstleister hat alle oben aa) bis dd) aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit zu erbringen; Bewerbungen für einen Teil davon sind nicht zugelassen.
b) Die Erbringung der vorgenannten Bodenabfertigungsdienstleistungen ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 5 zur BADV am Flughafen Bremen auf insgesamt drei Dienstleister beschränkt. Für die Betankungsdienste findet derzeit keine Selbstabfertigung statt. Die Flughaben Bremen GmbH führt ebenfalls keine Betankung durch;
c) Am Flughafen Bremen sind stationäre Anlagen zur Flugbetriebsstoffversorgung vorhanden. Diese sind nach § 6 BADV in der Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen Bremen als Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, insbesondere das Zentrale Tanklager. Diese Zentralen Infrastruktureinrichtungen werden von der Flughafen Bremen GmbH verwaltet sowie betrieben und sind von den Dienstleistern zu nutzen. Das Zentrale Tanklager wird von einem Beauftragten im Sinne des §6 Abs.1 Satz 3 BADV verwaltet und betrieben. Daher umfassen die zuzulassenden Betankungsdienste nicht die Lagerung von Flugbetriebsstoff. Die Flughafen Bremen GmbH erhebt Entgelte für die Nutzung der Zentralen Infrastruktureinrichtungen nach § 6 Abs. 3 BADV i.V.m. der jeweils geltenden Entgeltordnung;
d) Jeder zugelassene Dienstleister hat die Betankungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten;
e) Die Flughafen Bremen GmbH unterhält im nicht öffentlichen Flugbetriebsflächenbereich Gebäude und Flächen für Verwaltung und Betrieb von Betankungsdiensten und für die Wartung, Unterbringung und Abstellung von Betankungsfahrzeugen und –gerät. Sie gewährt den zuzulassenden Dienstleistern im jeweils erforderlichen Umfang Zugang zu diesen Einrichtungen und den Mitgebrauch weiterer Betriebsflächen gegen angemessene Nutzungsentgelte (§ 9 Abs. 1 und Abs. 3 BADV);
f) Eine Verpflichtung des Dienstleisters zur Übernahme von Personal des Flughafenunternehmers oder eines sonstigen Dienstleisters besteht nicht;
g) Bei mehr als drei geeigneten Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durch den „Auftraggeber“/die Flughafen Bremen GmbH gemäß § 19 c) LuftVG i.V.m. insbesondere §§ 3, 7 BADV durchgeführt;
h) Weitere Einzelheiten zu voranstehend mitgeteilten Informationen sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, s. nachfolgend Ziffer VI.3 a), cc).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-09-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen
Menge oder Umfang:
Da hier eine BADV-Konzession für Betankungsdienste ausgeschrieben wird, entfällt ein Eigenbedarf der Flughafen Bremen GmbH für eine durchzusetzende Gesamtmenge an Treibstoff. Die bei Ausübung der Konzession für die Dienstleister anfallende Betankungsmenge hängt von der Nachfrage ab. Für die Zwecke der vorliegenden BADV-Ausschreibung können deshalb nur folgende allgemeinen Mengenangaben für den Flughafen Bremen genannt werden:a) Die Betankungsmenge lag in 2010 bei ca. 50 225 000 Liter Jet A1, die Prognose für 2011 liegt um ca. 0,3 % höher. Der Absatz von AV-Gas LL100 lag in 2010 bei ca. 98 300 Liter mit sinkender Tendenz;b) Die Dienstleistung erstreckt sich auf Be- und Enttanken von Flugzeugen mit oben genannten Treibstoffen während der regelmäßigen Betriebszeiten des Dienstleisters von ca. 4:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr sowie in eilbedürftigen Fällen außerhalb dieser Zeit. Auf Anforderungen sind auch Werft-, Be- und Enttankungen durchzuführen. Es werden am Flughafen Bremen derzeit 26 Abstellpositionen bedient;c) Die zentrale Infrastruktur des Tanklagers samt dessen Betrieb ist nicht Gegenstand dieser BADV-Ausschreibung. Jeder zuzulassende Dienstleister muss den mengen- und zeitmäßigen Kapazitätsbedarf mindestens bis zu 100 % während der Vertragslaufzeit auch alleine abdecken/versorgen können. Der Dienstleister hat im Rahmen der Konzessionsgewährung jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Abnahmemengen oder Mindestkontingente von Abnahmen;d) Weitere Einzelheiten sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, s. nachfolgend Ziffer VI.3 a) cc).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Bremen GmbH
Postanschrift: Flughafenallee 20
Postleitzahl: 28199
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.airport-bremen.de 🌏
E-Mail: norbert.klinghardt@airport-bremen.de 📧
Fax: +49 4215595407 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-19 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 182-298160
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
a) Auswahlverfahren nach BADV. aa) Es ist zu wiederholen, dass die Flughafen Bremen GmbH keine Beschaffung i.S.v. GWB und Sektorenverordnung durchführt und das öffentliche Vergaberecht nach GWB und Sektorenverordnung nicht anwendbar ist. Es handelt sich hier um ein Auswahlverfahren gemäß BADV für die Erteilung einer Konzession zur Erbringung von Bodenbetankungsdiensten gemäß § 3 BADV (s. oben Ziffer II.1.5 a)); bb) Die vorliegende BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung des EG-Standard-Formulars Nr. 5 im EG-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union auch weiterhin für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, noch ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur zulässt, sondern statt dessen auf einer Veröffentlichung für Dienstleitungen in der Rubrik Sektorenauftraggeber nach EG-Standard-Formular Nr. 5 besteht; cc) Das Auswahlverfahren wird hier auf der Grundlage der BADV zweistufig mit einem vorausgehenden Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren durchgeführt. In der 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb) wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung mitgeteilten Teilnahmebedingungen geprüft. Die nach Maßgabe nachfolgender Ziffer VI.3 d) präqualifizierten Bewerber erhalten gemäß nachfolgend Ziffer VI.3 e) die Bewerbungsunterlagen. Die Flughafen Bremen GmbH behält sich vor, auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen der präqualifizierten Bewerber mündliche oder schriftliche Aufklärungen durchzuführen, um die Vergleichbarkeit der Bewerbungen zu verbessern, ferner über den Bewerbungsinhalt Bewerbergespräche zu führen. Der Auswahlentscheid wird von der Flughafen Bremen GmbH auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Wertungskriterien samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung. Die Wertungskriterien samt deren Gewichtung werden im Schreiben der Flughafen Bremen GmbH „Einladung zur Bewerbung“ mitgeteilt. b) Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 a), b) und c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen gemäß Ziffer III.2.1 a), b) und c) von jedem Mitglied selbst abgegeben werden, insoweit ist eine Vertretung durch den benannten Vertreter der Bewerbergemeinschaft (Ziffer III.1.3) nicht zulässig. Die Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.2.3 d) müssen für mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit der Bewerber Nachunternehmer oder Kooperationspartner (s. oben Ziffer III.2.2 i)) einzusetzen beabsichtigt, sind diese namentlich zu benennen und von diesen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zur Eignung ebenfalls abzugeben/vorzulegen. Die hier angeforderten Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung; c) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „BADV-Auswahlverfahren Into-Plane-Dienste – Nicht öffnen“ zu versehen; d) Die Flughafen Bremen GmbH wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der gemäß vorliegender EG-Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen und bewerten. Die Flughafen Bremen GmbH wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Teilnehmer am Teilnahmewettbewerb den Kreis der zur Bewerbung zuzulassenden Dienstleister auf höchstens sechs beschränken. Sollte die Durchführung der Teilnehmerauswahl ergeben, dass mehr als sechs Dienstleister grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Flughafen Bremen GmbH die zur Abgabe einer Bewerbung einzuladenden Dienstleister auswählen, welche die gemäß EG-Bekanntmachung hier geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierbei wird wie folgt vorgegangen: Um die Dienstleister zu ermitteln, welche die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen, wird die Flughafen Bremen GmbH die in dieser EG-Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird die Flughafen Bremen GmbH eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Dienstleister maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 500 Punkte auf die Referenzen (s. oben Ziffer III.2.3 j), maximal 400 Punkte auf die Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Erfahrung des Dienstleisters (s. oben Ziffer III.2.2 und Ziffer III.2.3 a) bis i) und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß oben Ziffer III.2.1; e) Die auf der Grundlage der Prüfung und Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge präqualifizierten Dienstleister erhalten zeit- und inhaltsgleich die Bewerbungsunterlagen für das Auswahlverfahren. Insoweit wird das Auswahlverfahren zweistufig durchgeführt: 1. Stufe: Eignungsprüfung der Dienstleister; 2. Stufe: Auswahlverfahren und Auswahlentscheidung zu den zugelassenen Bewerbern; f) Anfragen der Dienstleister für den vorliegenden Teilnahmewettbewerb müssen schriftlich und bis spätestens 17.10.2011,12:00 Uhr bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen; g) Zu Ziffer IV.2.1 „Zuschlagskriterien“: Das hier zu verwendende EG-Standard-Formular Nr. 5 ist in Ziffer IV.2.1 nicht geeignet, gemäß den Vorgaben der BADV die Benennung der Auswahlkriterien ordnungsgemäß mitteilen zu können. Diese BADV-konforme Benennung wird deshalb hier in Ziffer VI.3 g) wie folgt vorgenommen: Kommerzielle Angebotsinhalte als Hauptkriterien mit 60% Gewichtung, aufgeteilt in die Unterkriterien Preisabfrage mit 30 % sowie Mustermengen-Kalkulation mit ebenfalls 30 %; konzessionsbezogene Qualitätsmerkmale der Bewerbung als Hauptkriterium mit 40 % Gewichtung, darin enthalten die Unterkriterien konzessionsbezogenes Ablaufkonzept für die Erbringung der Betankungsdienste samt Inbetriebnahmekonzept (15 %), konzessionsbezogenes Störfall-Beseitigungskonzept (15%) sowie konzessionsbezogenes Organisationskonzept zur Betriebsstätte auf dem Flughafengelände (10 %); h) Wird der Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen, so muss er eine Verpflichtungserklärung darüber abgeben, die Vorgaben des „Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)“ vom 24.11.2009 einzuhalten; i) Unbeschadet der Einordnung nach Ziffer II.1.2 der vorliegenden Bekanntmachung sind die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen als "Sonstige Dienstleistung" der Dienstleistungskategorie 27 der vorliegend nicht anwendbaren Sektorenverordnung zuzuordnen. Die Benennung der Dienstleistungskategorie 27 war im vorgegebenen Formular nicht möglich.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 26
Kurze Beschreibung:
a) Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag noch eine Beschaffung i.S.v. GWB und Sektorenverordnung ausgeschrieben. Die vorliegende Bekanntmachung unterliegt deshalb nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern den Rechtsvorschriften zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Bremen einheitlich durch Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen vom 10.12.1997, BGBl, Seite 2885 ff. (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung, BADV)). Die BADV kann vom Flughafenunternehmer (= Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) unentgeltlich bezogen werden:
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aa) Organisation und Durchführung des Be- bzw. Enttankens der am Flughafen Bremen verkehrenden Luftfahrzeuge einschließlich Kontrolle der Qualität und der Menge der jeweiligen Flugbetriebsstofflieferungen (Kategorie 7.1 gemäß Anlage 1 zur BADV, mit Ausnahme der Lagerung);
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bb) Das Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten (Kategorie 7.2 gemäß Anlage 1 zur BADV);
cc) Zum Leistungsumfang gehört auch die Betankung mit AV-Gas 100LL;
dd) Die Betankungsdienstleistungen sind sowohl im nichtöffentlichen Bereich als auch im Sicherheitsbereich durchzuführen;
ee) Der Dienstleister hat alle oben aa) bis dd) aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit zu erbringen; Bewerbungen für einen Teil davon sind nicht zugelassen.
b) Die Erbringung der vorgenannten Bodenabfertigungsdienstleistungen ist gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 5 zur BADV am Flughafen Bremen auf insgesamt drei Dienstleister beschränkt. Für die Betankungsdienste findet derzeit keine Selbstabfertigung statt. Die Flughaben Bremen GmbH führt ebenfalls keine Betankung durch;
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c) Am Flughafen Bremen sind stationäre Anlagen zur Flugbetriebsstoffversorgung vorhanden. Diese sind nach § 6 BADV in der Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen Bremen als Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, insbesondere das Zentrale Tanklager. Diese Zentralen Infrastruktureinrichtungen werden von der Flughafen Bremen GmbH verwaltet sowie betrieben und sind von den Dienstleistern zu nutzen. Das Zentrale Tanklager wird von einem Beauftragten im Sinne des §6 Abs.1 Satz 3 BADV verwaltet und betrieben. Daher umfassen die zuzulassenden Betankungsdienste nicht die Lagerung von Flugbetriebsstoff. Die Flughafen Bremen GmbH erhebt Entgelte für die Nutzung der Zentralen Infrastruktureinrichtungen nach § 6 Abs. 3 BADV i.V.m. der jeweils geltenden Entgeltordnung;
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d) Jeder zugelassene Dienstleister hat die Betankungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten;
e) Die Flughafen Bremen GmbH unterhält im nicht öffentlichen Flugbetriebsflächenbereich Gebäude und Flächen für Verwaltung und Betrieb von Betankungsdiensten und für die Wartung, Unterbringung und Abstellung von Betankungsfahrzeugen und –gerät. Sie gewährt den zuzulassenden Dienstleistern im jeweils erforderlichen Umfang Zugang zu diesen Einrichtungen und den Mitgebrauch weiterer Betriebsflächen gegen angemessene Nutzungsentgelte (§ 9 Abs. 1 und Abs. 3 BADV);
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f) Eine Verpflichtung des Dienstleisters zur Übernahme von Personal des Flughafenunternehmers oder eines sonstigen Dienstleisters besteht nicht;
g) Bei mehr als drei geeigneten Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durch den „Auftraggeber“/die Flughafen Bremen GmbH gemäß § 19 c) LuftVG i.V.m. insbesondere §§ 3, 7 BADV durchgeführt;
h) Weitere Einzelheiten zu voranstehend mitgeteilten Informationen sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, s. nachfolgend Ziffer VI.3 a), cc).
Menge oder Umfang:
Da hier eine BADV-Konzession für Betankungsdienste ausgeschrieben wird, entfällt ein Eigenbedarf der Flughafen Bremen GmbH für eine durchzusetzende Gesamtmenge an Treibstoff. Die bei Ausübung der Konzession für die Dienstleister anfallende Betankungsmenge hängt von der Nachfrage ab. Für die Zwecke der vorliegenden BADV-Ausschreibung können deshalb nur folgende allgemeinen Mengenangaben für den Flughafen Bremen genannt werden:
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a) Die Betankungsmenge lag in 2010 bei ca. 50 225 000 Liter Jet A1, die Prognose für 2011 liegt um ca. 0,3 % höher. Der Absatz von AV-Gas LL100 lag in 2010 bei ca. 98 300 Liter mit sinkender Tendenz;
b) Die Dienstleistung erstreckt sich auf Be- und Enttanken von Flugzeugen mit oben genannten Treibstoffen während der regelmäßigen Betriebszeiten des Dienstleisters von ca. 4:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr sowie in eilbedürftigen Fällen außerhalb dieser Zeit. Auf Anforderungen sind auch Werft-, Be- und Enttankungen durchzuführen. Es werden am Flughafen Bremen derzeit 26 Abstellpositionen bedient;
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c) Die zentrale Infrastruktur des Tanklagers samt dessen Betrieb ist nicht Gegenstand dieser BADV-Ausschreibung. Jeder zuzulassende Dienstleister muss den mengen- und zeitmäßigen Kapazitätsbedarf mindestens bis zu 100 % während der Vertragslaufzeit auch alleine abdecken/versorgen können. Der Dienstleister hat im Rahmen der Konzessionsgewährung jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Abnahmemengen oder Mindestkontingente von Abnahmen;
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d) Weitere Einzelheiten sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, s. nachfolgend Ziffer VI.3 a) cc).
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 05/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärungen des Bewerbers,
aa) dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften einschließlich des Wirtschaftsstrafrechts stattgefunden hat;
bb) dass keine schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften oder gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen;
cc) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren über das Vermögen des Unternehmers eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, sowie keine Liquidation des Unternehmens eingeleitet wurde;
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dd) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden;
ee) dass gegenüber dem Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren oder Entgelten, Mieten, Pachten oder aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus der Nutzung des Flugplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich des Start-/Landebahnsystems oder aus der vertraglichen Gestattung der Erbringung von Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden.
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b) Bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise des Bewerbers:
aa) Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die nicht älter als 3 Monate sein darf (gerechnet ab Einreichtermin);
bb) Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, die nicht älter als 3 Monate sein dürfen (gerechnet ab Einreichtermin);
cc) Handelsregisterauszug über das Unternehmen (Bewerber, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, legen einen entsprechenden Registerauszug vor);
dd) Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer des Sitzes des Unternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis des Versicherungsschutzes gemäß BADV (Versicherungsschutz gemäß Anlage 3 Nr. 2 der BADV in der Fassung der Änderungsverordnung vom 10.5.2011) mit den dort genannten Mindestdeckungssummen, ersatzweise Nachweis der rechtsverbindlichen Zusage des Versicherers zum Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes im Fall der Zulassungserteilung;
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b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf die hier ausgeschriebenen Betankungsdienstleistungen entfällt, unter Angabe des Eigenleistungsanteils. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers;
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c) Bankauskunft über die Verfügbarkeit erforderlicher Geldmittel, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes der Betankungsdienste am Flughafen Bremen erforderlich sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Für das Leitungspersonal Arbeitszeugnis über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder Nachweis einer den Prüfungsinhalten der IHK vergleichbaren Qualifikation und Arbeitszeugnis über mindestens zweijährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt oder Arbeitszeugnis über mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Bodenabfertigungsdienstleistungen erbringt;
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b) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Anforderungen an Betrieb und Einsatz seiner Mitarbeiter gemäß Anlage 3 zur BADV Ziffer 2, B, Absatz 1 bis Absatz 5, einzuhalten in der Lage und auch einzuhalten bereit ist;
c) Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal durch namentliche Auflistung und Angabe der individuellen Qualifikation und Berufserfahrung;
d) Nachweis des im Unternehmen des Bewerbers eingerichteten anerkannten Qualitätsmanagementsystems (z.B. durch Vorlage eines Zertifikats über ein Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig);
e) Auflistung der dem Bewerber für die Ausführung von Betankungsdienstleistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung mit Angabe über Anzahl, Standort, Eigentumsverhältnisse, Baujahr, technische Kapazität, insbesondere hinsichtlich Flugfeldtankwagen und Dispenser;
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f) Nachweis über Kenntnis über die bestehenden nationalen Normen, Anforderungen und die Einhaltung und Befolgung der European Standard Nr. EN 12312-5, Part 5 und JiG, Part 1-Dokumente in der jeweils gültigen Fassung;
g) Nachweis über eigene Fachkunde nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG);
h) Nachweis der besonderen Fachkunde, insbesondere in Bezug auf Anlagen zum Transport von Kraftstoffmengen und den dazugehörigen Umschlagplätzen;
i) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden, insoweit jeweils mit Angabe des Anteils der Eigenleitungen;
j) Angabe zu durchgeführten und/oder zu bestehenden vergleichbaren Aufträgen als Referenz aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jeden Referenz-Auftrag bzw. für jede Referenz-Konzession:
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aa) Name und Adresse des Auftraggebers/Konzessionsgebers samt Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber/Konzessionsgeber mit Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse;
bb) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages/der Referenzkonzession mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Projektgröße (Jahresbetankungsmenge) und Vertragsdauer; referenzfähig sind nur bisher erbrachte Betankungsdienstleitungen, bei denen der Bewerber jahresdurchschnittlich mindestens 70 % der hier gemäß Ziffer II.2.1 für 2011 benannten Mengen abgefertigt hat;
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cc) Angabe, ob die Referenz-Leistungen als vollständige Eigenleistung des Bewerbers, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden, sowie ggf. insoweit mit Angabe des Eigenleistungsanteils.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen gegenüber der Flughafen Bremen GmbH bereits im Teilnahmeantrag rechtsverbindlich erklären, dass sie gegenüber dieser gesamtschuldnerisch haften und ein von ihnen zu benennendes Mitglied die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt. Die inhaltsgleiche Erklärung ist auf den Fall der Konzessionserteilung abgestellt zusätzlich abzugeben.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Nach § 3 Abs. 3 BADV hat die Flughafen Bremen GmbH die Erbringung der Bodenabfertigungsdienste einem Dienstleister zu ermöglichen, der weder durch sie (den Flughafenunternehmer), noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 vom 100 der am Flughafen Bremen registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht wird, die sie (den Flughafenunternehmer) oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird („unabhängiger Dienstleister“). Der Bewerber hat daher eine rechtsverbindliche Eigenerklärung abzugeben, ob er „unabhängiger Dienstleister“ i.S.v. § 3 Abs. 3 BADV ist oder nicht.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Norbert Klinghardt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Entfällt gemäß BADV
Quelle: OJS 2011/S 182-298160 (2011-09-19)