02-12-8900 Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage Beverbach auf der BAB 40
Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte und Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage Beverbach auf der Südseite der A 40 zwischen AS Dortmund-Lütgendortmund und der AS Dortmund-Kley bei km 17,20 an einen Konzessionsnehmer. Dem Konzessionsnehmer obliegt auch die Planung. Die Konzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren erteilt, mit der Option diese mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern zu können.Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.6.2007 (BGBI.I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.7.2009 (BGBI.I S. 2585) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der Zweckbestimmung der Nebenbetriebe entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Die Nebenbetriebe sollen 2013/2014 geplant und gebaut und am 1.5.2014 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages. Die Dienstleistungskonzessionen sollen in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Wettbewerb sind in der Bekanntmachung genannt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-06.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-03-06
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Auftragsbekanntmachung
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