Menge oder Umfang
Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf den Rastanlagen Beverbach auf der BAB A40. Der Konzessionsnehmer plant, baut und betreibt die Nebenbetriebe im Rahmen der Vorgaben aus diesem Verfahren und dem Konzessionsvertrag § 17 FStrG und der Planfeststellung.Das Recht für den Bau und Betrieb der Nebenbetriebe wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland- Bundesstraßenbauverwaltung, letztendlich vertreten durch die Regionalniederlassung Ruhr auf den künftigen Konzessionsnehmer übertragen.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Der Konzessionsnehmer erwirbt für die Dauer der Konzession Eigentum an den Betriebsgrundstücken. Die Verkehrsanlagen werden im Jahr 2012 durch die Straßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen errichtet.Aktuelle Verkehrsdaten können unter
http://www.mwebwv.nrw.de / Verkehr/Straßenverkehr/Straßenverkehr/Verkehrszählungen abgerufen werden. Die Prognose für das Verkehrsaufkommen beträgt im Jahr 2025 DTV=104.153 Kfz/24h mit einem LKW Anteil von ca. 32 %. Diese Angaben sind unverbindlich.Sämtliche Erschließungsarbeiten (Wasser/Abwasser/Strom/ Telekommunikation) der Nebenbetriebe sind, einschließlich Übernahme der Kosten, vom Konzessionär durchzuführen. Der Konzessionär hat die Kosten für diese Punkte selbst zu tragen. Die Vermessungskosten sind durch den Konzessionär zu tragen. Durch den Nebenbetrieb bedingte Anpassungen an den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind durch den Konzessionär zu tragen. Die Kosten für die Erschließung werden durch die SBV auf ca. 150 000,00 EUR geschätzt. Die Schätzung ist nicht verbindlich.Die Unterhaltung der Verkehrsanlagen erfolgt durch die Straßenbauverwaltung.Nähere Angaben hierzu wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt wird.Das Betriebsgrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 6 900 m2. Die Kapazität der Rastanlage beträgt:— 47 PKW Stellplätze (4 Frauen; 2 Behinderten),— 4 PKW mit Anhänger/ Wohnmobile,— 23 LKW Stellplätze,— 1 Großraum- und Schwertransport,— 3 Bus.Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:—— Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der BAB A 40 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot,—— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBI. 1 S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBI. 1 S. 3762)),—— Erwerb des Eigentums an den Betriebsgrundstücken für die Laufzeit der Konzession,—— Erschließung der Nebenbetriebe durch Errichtung der Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz,—— Die Strom-/Unterhaltungskosten für die Beleuchtungseinrichtungen auf der Verkehrsanlage und auf den Betriebsgrundstücken trägt der Konzessionsnehmer,—— Der Nebenbetrieb ist täglich 24 Stunden offen zu halten. Die Vertragsparteien können Einschränkungen der Betriebspflicht vereinbaren,—— Die Nebenbetriebe sollen 2013/2014 geplant, gebaut und spätestens 1.5.2014 in Betrieb genommen werden.