02-12-8900 Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage Beverbach auf der BAB 40
Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte und Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage Beverbach auf der Südseite der A 40 zwischen AS Dortmund-Lütgendortmund und der AS Dortmund-Kley bei km 17,20 an einen Konzessionsnehmer. Dem Konzessionsnehmer obliegt auch die Planung. Die Konzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren erteilt, mit der Option diese mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern zu können.Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.6.2007 (BGBI.I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.7.2009 (BGBI.I S. 2585) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der Zweckbestimmung der Nebenbetriebe entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Die Nebenbetriebe sollen 2013/2014 geplant und gebaut und am 1.5.2014 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages. Die Dienstleistungskonzessionen sollen in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Wettbewerb sind in der Bekanntmachung genannt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-06.
Auftragsbekanntmachung (2012-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Restaurant- und Bewirtungsdienste
Menge oder Umfang:
Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf den Rastanlagen Beverbach auf der BAB A40. Der Konzessionsnehmer plant, baut und betreibt die Nebenbetriebe im Rahmen der Vorgaben aus diesem Verfahren und dem Konzessionsvertrag § 17 FStrG und der Planfeststellung.Das Recht für den Bau und Betrieb der Nebenbetriebe wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland- Bundesstraßenbauverwaltung, letztendlich vertreten durch die Regionalniederlassung Ruhr auf den künftigen Konzessionsnehmer übertragen.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Der Konzessionsnehmer erwirbt für die Dauer der Konzession Eigentum an den Betriebsgrundstücken. Die Verkehrsanlagen werden im Jahr 2012 durch die Straßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen errichtet.Aktuelle Verkehrsdaten können unter http://www.mwebwv.nrw.de / Verkehr/Straßenverkehr/Straßenverkehr/Verkehrszählungen abgerufen werden. Die Prognose für das Verkehrsaufkommen beträgt im Jahr 2025 DTV=104.153 Kfz/24h mit einem LKW Anteil von ca. 32 %. Diese Angaben sind unverbindlich.Sämtliche Erschließungsarbeiten (Wasser/Abwasser/Strom/ Telekommunikation) der Nebenbetriebe sind, einschließlich Übernahme der Kosten, vom Konzessionär durchzuführen. Der Konzessionär hat die Kosten für diese Punkte selbst zu tragen. Die Vermessungskosten sind durch den Konzessionär zu tragen. Durch den Nebenbetrieb bedingte Anpassungen an den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind durch den Konzessionär zu tragen. Die Kosten für die Erschließung werden durch die SBV auf ca. 150 000,00 EUR geschätzt. Die Schätzung ist nicht verbindlich.Die Unterhaltung der Verkehrsanlagen erfolgt durch die Straßenbauverwaltung.Nähere Angaben hierzu wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt wird.Das Betriebsgrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 6 900 m2. Die Kapazität der Rastanlage beträgt:— 47 PKW Stellplätze (4 Frauen; 2 Behinderten),— 4 PKW mit Anhänger/ Wohnmobile,— 23 LKW Stellplätze,— 1 Großraum- und Schwertransport,— 3 Bus.Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:—— Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der BAB A 40 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot,—— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBI. 1 S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBI. 1 S. 3762)),—— Erwerb des Eigentums an den Betriebsgrundstücken für die Laufzeit der Konzession,—— Erschließung der Nebenbetriebe durch Errichtung der Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz,—— Die Strom-/Unterhaltungskosten für die Beleuchtungseinrichtungen auf der Verkehrsanlage und auf den Betriebsgrundstücken trägt der Konzessionsnehmer,—— Der Nebenbetrieb ist täglich 24 Stunden offen zu halten. Die Vertragsparteien können Einschränkungen der Betriebspflicht vereinbaren,—— Die Nebenbetriebe sollen 2013/2014 geplant, gebaut und spätestens 1.5.2014 in Betrieb genommen werden.
Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf den Rastanlagen Beverbach auf der BAB A40. Der Konzessionsnehmer plant, baut und betreibt die Nebenbetriebe im Rahmen der Vorgaben aus diesem Verfahren und dem Konzessionsvertrag § 17 FStrG und der Planfeststellung.Das Recht für den Bau und Betrieb der Nebenbetriebe wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland- Bundesstraßenbauverwaltung, letztendlich vertreten durch die Regionalniederlassung Ruhr auf den künftigen Konzessionsnehmer übertragen.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Der Konzessionsnehmer erwirbt für die Dauer der Konzession Eigentum an den Betriebsgrundstücken. Die Verkehrsanlagen werden im Jahr 2012 durch die Straßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen errichtet.Aktuelle Verkehrsdaten können unter http://www.mwebwv.nrw.de / Verkehr/Straßenverkehr/Straßenverkehr/Verkehrszählungen abgerufen werden. Die Prognose für das Verkehrsaufkommen beträgt im Jahr 2025 DTV=104.153 Kfz/24h mit einem LKW Anteil von ca. 32 %. Diese Angaben sind unverbindlich.Sämtliche Erschließungsarbeiten (Wasser/Abwasser/Strom/ Telekommunikation) der Nebenbetriebe sind, einschließlich Übernahme der Kosten, vom Konzessionär durchzuführen. Der Konzessionär hat die Kosten für diese Punkte selbst zu tragen. Die Vermessungskosten sind durch den Konzessionär zu tragen. Durch den Nebenbetrieb bedingte Anpassungen an den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind durch den Konzessionär zu tragen. Die Kosten für die Erschließung werden durch die SBV auf ca. 150 000,00 EUR geschätzt. Die Schätzung ist nicht verbindlich.Die Unterhaltung der Verkehrsanlagen erfolgt durch die Straßenbauverwaltung.Nähere Angaben hierzu wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt wird.Das Betriebsgrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 6 900 m2. Die Kapazität der Rastanlage beträgt:— 47 PKW Stellplätze (4 Frauen; 2 Behinderten),— 4 PKW mit Anhänger/ Wohnmobile,— 23 LKW Stellplätze,— 1 Großraum- und Schwertransport,— 3 Bus.Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:—— Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der BAB A 40 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot,—— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBI. 1 S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBI. 1 S. 3762)),—— Erwerb des Eigentums an den Betriebsgrundstücken für die Laufzeit der Konzession,—— Erschließung der Nebenbetriebe durch Errichtung der Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz,—— Die Strom-/Unterhaltungskosten für die Beleuchtungseinrichtungen auf der Verkehrsanlage und auf den Betriebsgrundstücken trägt der Konzessionsnehmer,—— Der Nebenbetrieb ist täglich 24 Stunden offen zu halten. Die Vertragsparteien können Einschränkungen der Betriebspflicht vereinbaren,—— Die Nebenbetriebe sollen 2013/2014 geplant, gebaut und spätestens 1.5.2014 in Betrieb genommen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Restaurant- und Bewirtungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Straßen.NRW, RNL Ruhr
Postanschrift: Harpener Hellweg 1
Postleitzahl: 44791
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassen.nrw.de🌏
E-Mail: bs-ge-veroeffentlichungen@strassen.nrw.de📧
Telefon: +49 2349552-0📞
Fax: +49 2349552-435 📠
Es handelt sich bei diesem Verfahren um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die nach dem EU Vergaberecht nicht förmlich ausgeschrieben werden muss. Es findet daher kein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe der Richtlinie 2004/18/EG oder der VOL/A statt, sondern wird nur in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
Es handelt sich bei diesem Verfahren um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die nach dem EU Vergaberecht nicht förmlich ausgeschrieben werden muss. Es findet daher kein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe der Richtlinie 2004/18/EG oder der VOL/A statt, sondern wird nur in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte und Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage Beverbach auf der Südseite der A 40 zwischen AS Dortmund-Lütgendortmund und der AS Dortmund-Kley bei km 17,20 an einen Konzessionsnehmer. Dem Konzessionsnehmer obliegt auch die Planung. Die Konzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren erteilt, mit der Option diese mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern zu können.Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.6.2007 (BGBI.I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.7.2009 (BGBI.I S. 2585) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der Zweckbestimmung der Nebenbetriebe entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Die Nebenbetriebe sollen 2013/2014 geplant und gebaut und am 1.5.2014 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages. Die Dienstleistungskonzessionen sollen in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Wettbewerb sind in der Bekanntmachung genannt.
Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte und Tankstelle als Kompaktanlage) auf der Rastanlage Beverbach auf der Südseite der A 40 zwischen AS Dortmund-Lütgendortmund und der AS Dortmund-Kley bei km 17,20 an einen Konzessionsnehmer. Dem Konzessionsnehmer obliegt auch die Planung. Die Konzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren erteilt, mit der Option diese mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern zu können.Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.6.2007 (BGBI.I S. 1206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.7.2009 (BGBI.I S. 2585) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der Zweckbestimmung der Nebenbetriebe entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Die Nebenbetriebe sollen 2013/2014 geplant und gebaut und am 1.5.2014 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages. Die Dienstleistungskonzessionen sollen in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Wettbewerb sind in der Bekanntmachung genannt.
Menge oder Umfang:
Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf den Rastanlagen Beverbach auf der BAB A40. Der Konzessionsnehmer plant, baut und betreibt die Nebenbetriebe im Rahmen der Vorgaben aus diesem Verfahren und dem Konzessionsvertrag § 17 FStrG und der Planfeststellung.Das Recht für den Bau und Betrieb der Nebenbetriebe wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland- Bundesstraßenbauverwaltung, letztendlich vertreten durch die Regionalniederlassung Ruhr auf den künftigen Konzessionsnehmer übertragen.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Der Konzessionsnehmer erwirbt für die Dauer der Konzession Eigentum an den Betriebsgrundstücken. Die Verkehrsanlagen werden im Jahr 2012 durch die Straßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen errichtet.Aktuelle Verkehrsdaten können unter http://www.mwebwv.nrw.de / Verkehr/Straßenverkehr/Straßenverkehr/Verkehrszählungen abgerufen werden. Die Prognose für das Verkehrsaufkommen beträgt im Jahr 2025 DTV=104.153 Kfz/24h mit einem LKW Anteil von ca. 32 %. Diese Angaben sind unverbindlich.Sämtliche Erschließungsarbeiten (Wasser/Abwasser/Strom/ Telekommunikation) der Nebenbetriebe sind, einschließlich Übernahme der Kosten, vom Konzessionär durchzuführen. Der Konzessionär hat die Kosten für diese Punkte selbst zu tragen. Die Vermessungskosten sind durch den Konzessionär zu tragen. Durch den Nebenbetrieb bedingte Anpassungen an den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind durch den Konzessionär zu tragen. Die Kosten für die Erschließung werden durch die SBV auf ca. 150 000,00 EUR geschätzt. Die Schätzung ist nicht verbindlich.Die Unterhaltung der Verkehrsanlagen erfolgt durch die Straßenbauverwaltung.Nähere Angaben hierzu wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt wird.Das Betriebsgrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 6 900 m2. Die Kapazität der Rastanlage beträgt:
Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf den Rastanlagen Beverbach auf der BAB A40. Der Konzessionsnehmer plant, baut und betreibt die Nebenbetriebe im Rahmen der Vorgaben aus diesem Verfahren und dem Konzessionsvertrag § 17 FStrG und der Planfeststellung.Das Recht für den Bau und Betrieb der Nebenbetriebe wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland- Bundesstraßenbauverwaltung, letztendlich vertreten durch die Regionalniederlassung Ruhr auf den künftigen Konzessionsnehmer übertragen.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen. Der Konzessionsnehmer erwirbt für die Dauer der Konzession Eigentum an den Betriebsgrundstücken. Die Verkehrsanlagen werden im Jahr 2012 durch die Straßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen errichtet.Aktuelle Verkehrsdaten können unter http://www.mwebwv.nrw.de / Verkehr/Straßenverkehr/Straßenverkehr/Verkehrszählungen abgerufen werden. Die Prognose für das Verkehrsaufkommen beträgt im Jahr 2025 DTV=104.153 Kfz/24h mit einem LKW Anteil von ca. 32 %. Diese Angaben sind unverbindlich.Sämtliche Erschließungsarbeiten (Wasser/Abwasser/Strom/ Telekommunikation) der Nebenbetriebe sind, einschließlich Übernahme der Kosten, vom Konzessionär durchzuführen. Der Konzessionär hat die Kosten für diese Punkte selbst zu tragen. Die Vermessungskosten sind durch den Konzessionär zu tragen. Durch den Nebenbetrieb bedingte Anpassungen an den vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind durch den Konzessionär zu tragen. Die Kosten für die Erschließung werden durch die SBV auf ca. 150 000,00 EUR geschätzt. Die Schätzung ist nicht verbindlich.Die Unterhaltung der Verkehrsanlagen erfolgt durch die Straßenbauverwaltung.Nähere Angaben hierzu wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt wird.Das Betriebsgrundstück umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 6 900 m2. Die Kapazität der Rastanlage beträgt:
— 47 PKW Stellplätze (4 Frauen; 2 Behinderten),
— 4 PKW mit Anhänger/ Wohnmobile,
— 23 LKW Stellplätze,
— 1 Großraum- und Schwertransport,
— 3 Bus.Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:
—— Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der BAB A 40 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot,
—— Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der BAB A 40 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot,
—— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBI. 1 S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBI. 1 S. 3762)),
—— Erwerb des Eigentums an den Betriebsgrundstücken für die Laufzeit der Konzession,
—— Erschließung der Nebenbetriebe durch Errichtung der Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz,
—— Die Strom-/Unterhaltungskosten für die Beleuchtungseinrichtungen auf der Verkehrsanlage und auf den Betriebsgrundstücken trägt der Konzessionsnehmer,
—— Der Nebenbetrieb ist täglich 24 Stunden offen zu halten. Die Vertragsparteien können Einschränkungen der Betriebspflicht vereinbaren,
—— Die Nebenbetriebe sollen 2013/2014 geplant, gebaut und spätestens 1.5.2014 in Betrieb genommen werden.
Referenznummer: 02-0688-WS 02 A40 Beverbach 02-12-8900
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesautobahn A 40, auf der Rastanlage Beverbach bei km 17,20 zwischen der AS Dortmund-Lütgendortmund und der AS Dortmund-Kley (Südseite, Fahrtrichtung Dortmund).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend sowie unter Ziff. 3.2.2 - 3.2.3 geforderten Angaben/Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Bewerber trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags an die unter I 1.1 genannte Stelle. Der Bewerber hat durch entsprechende Kennzeichnung des Teilnahmeantrags (A 40, Teilnahmewettbewerb, Dienstleistungskonzession Beverbach - nicht auf Poststelle öffnen) dafür Sorge zu tragen, dass dieser bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Öffnung verschlossen bleibt. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
1. Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend sowie unter Ziff. 3.2.2 - 3.2.3 geforderten Angaben/Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Bewerber trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags an die unter I 1.1 genannte Stelle. Der Bewerber hat durch entsprechende Kennzeichnung des Teilnahmeantrags (A 40, Teilnahmewettbewerb, Dienstleistungskonzession Beverbach - nicht auf Poststelle öffnen) dafür Sorge zu tragen, dass dieser bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Öffnung verschlossen bleibt. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
2. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden, die sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß Ziff. 3.2.1-3.2.3 eingeholt werden, falsche Angaben in für die Prüfung und Wertung der Angebote wichtigen Erklärungen machen, Auskünfte nicht erteilen oder im Zusammenhang mit diesem Verfahren wettbewerbsbeschränkende Absprachen treffen.
2. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden, die sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß Ziff. 3.2.1-3.2.3 eingeholt werden, falsche Angaben in für die Prüfung und Wertung der Angebote wichtigen Erklärungen machen, Auskünfte nicht erteilen oder im Zusammenhang mit diesem Verfahren wettbewerbsbeschränkende Absprachen treffen.
3. Die nachfolgend unter Ziff. 3.2.1 Nr. 6 aufgeführten Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich für die Aktualität ist das jeweilige Ausstelldatum. Ausländische Unternehmen haben gegebenenfalls gleichwertige Nachweise einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes mit amtlich anerkannter Übersetzung abzugeben.
3. Die nachfolgend unter Ziff. 3.2.1 Nr. 6 aufgeführten Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich für die Aktualität ist das jeweilige Ausstelldatum. Ausländische Unternehmen haben gegebenenfalls gleichwertige Nachweise einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes mit amtlich anerkannter Übersetzung abzugeben.
4. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln. Die nachfolgend, sowie unter Ziff. 3.2.2-3.2.3 vom Bieter geforderten Angaben/Unterlagen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
4. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen, ein Mitglied schriftlich als Vertreter zu bevollmächtigen und zu erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten und im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln. Die nachfolgend, sowie unter Ziff. 3.2.2-3.2.3 vom Bieter geforderten Angaben/Unterlagen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
5. Die Bewerber haben Auskunft über die gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zu anderen Unternehmen, sowie Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art sie, auf den Bau und Betrieb der Nebenbetriebe bezogen, in relevanter Weise mit anderen Unternehmern/Unternehmen zusammenarbeiten oder Franchise-Nehmer sind.
5. Die Bewerber haben Auskunft über die gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zu anderen Unternehmen, sowie Auskunft darüber zu geben, ob und auf welche Art sie, auf den Bau und Betrieb der Nebenbetriebe bezogen, in relevanter Weise mit anderen Unternehmern/Unternehmen zusammenarbeiten oder Franchise-Nehmer sind.
6. Zur Beurteilung der Unternehmenssituation hat der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
a) Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung.
b) Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bewerber zuständigen Finanzamtes. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
c) Eine Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass die Ausschlussgründe in Anlehnung an § 6 Abs. 4 VOL/A-EG auf den Bewerber nicht zutreffen.
d) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben an das Finanzamt, sowie der Beträge zur Sozialversicherung (Renten-/ Krankenversicherung) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
e) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist und seine Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tage erfüllt hat.
f) Eine Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
f) Eine Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
g) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
g) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
h) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Die Vergabestelle wird für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, zur Bestätigung ihrer Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.2.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Art. 92 des Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586)) beim Bundeszentralregister anfordern.
h) Eine Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Die Vergabestelle wird für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, zur Bestätigung ihrer Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.2.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Art. 92 des Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586)) beim Bundeszentralregister anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Umsatz in den letzten drei vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahren (Unternehmensumsatz, Umsatz im relevanten Geschäftsbereich),
2. Bilanzen der letzten drei abgeschlossenen vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist,
3. Qualifizierte Bankauskunft (Bankbestätigungsschreiben) einer deutschen Bank, Sparkasse oder eines deutschen Kreditinstitutes oder vergleichbarer ausländischer Kreditinstitute nachgewiesen werden, die im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nach Ziff. 4.3.3 nicht älter als drei Monate sein darf und,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Qualifizierte Bankauskunft (Bankbestätigungsschreiben) einer deutschen Bank, Sparkasse oder eines deutschen Kreditinstitutes oder vergleichbarer ausländischer Kreditinstitute nachgewiesen werden, die im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nach Ziff. 4.3.3 nicht älter als drei Monate sein darf und,
4. Darstellung der wesentlichen Komponenten der Finanzierung, die den Umfang von drei DIN A 4 Seiten nicht überschreiten sollte, aus der hervorgeht:
— wie und in welcher Form das für die Dienstleistungskonzession erforderliche Eigen- und Fremdkapital bereit gestellt werden soll,
— wie der Bewerber beabsichtigt, den aus dem Finanzierungskonzept erwachsenen Verpflichtungen nachzukommen, beziehungsweise wie er gewährleistet, dass bei Konzessionsbeginn die erforderlichen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen,
— wie die Tragfähigkeit der Finanzierung auch bei eventuell vorkommenden Mindereinnahmen oder Mehrkosten sichergestellt werden soll.
Zusätzlich müssen durch den Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft folgende Nachweise erbracht werden: Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe der Bewerbung abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zusätzlich müssen durch den Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft folgende Nachweise erbracht werden: Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe der Bewerbung abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung.
Stattgefunden hat, sind die gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden und Veröffentlichung vorgeschrieben ist) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe der Bewerbung abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Aussagefähiger und aktuellster verfügbarer Zwischenabschluss des laufenden Geschäftsjahres. Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden. Kann der Bieter/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Beruft sich ein Bieter/ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Die Nachforderung anderer Belege behält sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Stattgefunden hat, sind die gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden und Veröffentlichung vorgeschrieben ist) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe der Bewerbung abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Aussagefähiger und aktuellster verfügbarer Zwischenabschluss des laufenden Geschäftsjahres. Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden. Kann der Bieter/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Beruft sich ein Bieter/ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Die Nachforderung anderer Belege behält sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste der in den letzten fünf Jahren bzw. abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeübten Tätigkeiten (bzw. Projekte oder Unternehmen) des Bewerbers/ des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft, die mit der zu vergebenden Leistung, für die die Konzession erteilt werden soll, vergleichbar sind (z.B. Gast-/Raststätten, Tankstellen, Gastronomie), sowie des Rechnungswertes und der Leistungszeit dieser Leistungen sowie ggf. der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
1. Liste der in den letzten fünf Jahren bzw. abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeübten Tätigkeiten (bzw. Projekte oder Unternehmen) des Bewerbers/ des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft, die mit der zu vergebenden Leistung, für die die Konzession erteilt werden soll, vergleichbar sind (z.B. Gast-/Raststätten, Tankstellen, Gastronomie), sowie des Rechnungswertes und der Leistungszeit dieser Leistungen sowie ggf. der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
2. Nachweise über die berufliche Befähigung und Referenzen der Personen, die für die Ausführung der betreffenden Leistungen verantwortlich sind (soweit bekannt).
3. Referenzen vergleichbarer Aufträge:
a) bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
b) bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder durch einfache Erklärung; Es werden jeweils maximal fünf der vorgelegten Referenz-Tätigkeiten oder Referenzen (vgl. Punkt 3.2.3.1) qualitativ gewertet. Bei der Auswahl sind die Projekte, die der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang am nächsten kommen, zu berücksichtigen. Es werden nur Referenz-Tätigkeiten und Referenzen gewertet, die nicht älter als drei Jahre sind.
b) bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder durch einfache Erklärung; Es werden jeweils maximal fünf der vorgelegten Referenz-Tätigkeiten oder Referenzen (vgl. Punkt 3.2.3.1) qualitativ gewertet. Bei der Auswahl sind die Projekte, die der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang am nächsten kommen, zu berücksichtigen. Es werden nur Referenz-Tätigkeiten und Referenzen gewertet, die nicht älter als drei Jahre sind.
4. Beabsichtigt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich auf die Eignung von Nachunternehmen zu berufen, ist die vom Auftraggeber vorgefertigte Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags als Anlage abzugeben. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
4. Beabsichtigt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich auf die Eignung von Nachunternehmen zu berufen, ist die vom Auftraggeber vorgefertigte Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrags als Anlage abzugeben. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. Der Konzessionsnehmer muss das Eigentum an den Betriebsgrundstücken für die Nebenbetriebe für die Dauer der Konzessionslaufzeit erwerben. Der Kaufpreis beträgt 21,60 EUR/m
2. Der Konzessionsnehmer muss die durch die Straßenbauverwaltung gebaute Erschließung für seine Nebenbetriebe übernehmen und in die bestehenden Verträge hierzu eintreten. (Nutzungsentgelt ca. 4 825 EUR/Jahr);
3. Der Konzessionsnehmer muss die Nebenbetriebe, Verkehrsanlagen und Grünflächen auf seinem Betriebsgrundstück auf seine Kosten errichten und unterhalten. Die Baukosten werden auf ca. 3 bis 4 000 000 EUR geschätzt. Die Schätzung ist nicht verbindlich;
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
3. Der Konzessionsnehmer muss die Nebenbetriebe, Verkehrsanlagen und Grünflächen auf seinem Betriebsgrundstück auf seine Kosten errichten und unterhalten. Die Baukosten werden auf ca. 3 bis 4 000 000 EUR geschätzt. Die Schätzung ist nicht verbindlich;
4. Der Konzessionär muss die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlagen (einschl. Verkehrsanlagen) übernehmen. Die Stromkosten für die Beleuchtung der Verkehrsanlagen betragen derzeit ca. 3 300 EUR pro Jahr;
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
4. Der Konzessionär muss die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlagen (einschl. Verkehrsanlagen) übernehmen. Die Stromkosten für die Beleuchtung der Verkehrsanlagen betragen derzeit ca. 3 300 EUR pro Jahr;
5. Der Konzessionsnehmer muss mit einem lnvestitionsvolumen von etwa 3 bis 4 000 000 EUR für die Nebenbetriebe rechnen. Die Angabe ist unverbindlich;
6. Der Konzessionsnehmer muss eine Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung an die Bundesrepublik Deutschland bezahlen;
7. Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigten Vertretern. Es ist detailliert anzugeben, welcher der Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringt. Jeder Bietergemeinschaftspartner hat die unter III.2 geforderten Nachweise zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigten Vertretern. Es ist detailliert anzugeben, welcher der Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringt. Jeder Bietergemeinschaftspartner hat die unter III.2 geforderten Nachweise zu erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
(1) Referenzprojekte 80 %;
(2) Qualifikation und Berufserfahrung der verantwortlichen Mitarbeiter 20 %. Vgl. III.2.3.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-07-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-12-01 📅
Öffnungsort: Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ruhr, Raum laut Aushang.
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ruhr, Raum laut Aushang.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Es handelt sich bei diesem Verfahren um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die nach dem EU Vergaberecht nicht förmlich ausgeschrieben werden muss. Es findet daher kein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe der Richtlinie 2004/18/EG oder der VOL/A statt, sondern wird nur in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt.
Es handelt sich bei diesem Verfahren um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, die nach dem EU Vergaberecht nicht förmlich ausgeschrieben werden muss. Es findet daher kein förmliches Vergabeverfahren nach Maßgabe der Richtlinie 2004/18/EG oder der VOL/A statt, sondern wird nur in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Strassenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr- Haus Bochum
Postanschrift: Harpener Hellweg 1
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44791
Telefon: +49 2349552-531📞
Internetadresse: strassen.nrw.de 🌏
Fax: +49 2349552-454 📠
Quelle: OJS 2012/S 053-086989 (2012-03-06)