Die Angebotsabgabe kann sowohl in Papierform als auch auf elektronischem Wege erfolgen. Es ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (eVergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt biszum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleiter technisch eingesehen werden.
http://www.deutsche-evergabe.de.Zu Ziffer I.1): Ausschreibungsunterlagen auf CD-Datenträger sind schriftlich bei der im Abschnitt "Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen sind erhältlich bei" bezeichneten Adresse anzufordern.Alle Angebote in Papierform sind in geschlossener Umverpackung und wie folgt gekennzeichnet, der im Abschnitt"Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an " bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: "Nicht vor Termin öffnen-Angebot 00326_VOB_PHLI_02 Erdarbeiten". Nur die über die "Deutsche eVergabe" (
http://www.deutsche-evergabe.de/) bzw., bei EU-weiten Verfahren (Verfahren nach dem 2. Abschnitt der VOB/A, in der jeweils gültigen Fassung), über das "Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union für das europäische öffentliche Auftragswesen" veröffentlichten Bekanntmachungen können als verbindlich und autorisiert betrachtet werden. Sie stehen interessierten Unternehmen kostenfrei zur Verfügung. Aktualisierungen,Ergänzungen und dgl. erfolgen ebenfalls auf diesen Wegen. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.