05-540-igs AS 50 Gehölzlieferung 3. BA

igs Internationale Gartenschau Hamburg 2013 GmbH

Lieferung von Gehölzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-02-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landwirtschafts- und Gartenbauerzeugnisse
Menge oder Umfang: Ca. 470 Stk. Gehölze.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landwirtschafts- und Gartenbauerzeugnisse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: igs internationale gartenschau hamburg 2013 GmbH
Postanschrift: Am Inselpark 1
Postleitzahl: 21107
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: info@igs-hamburg.de 📧
Telefon: +49 402263198-0 📞
Fax: +49 402263198-99 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 48-078949
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 237-382920
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
II.3) Beginn: 4/2012. Abschluss: 5/2012. III.3.1) nein. III.3.2) nein. III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: nein. IV.1.1) Bewerber sind bereits ausgewählt worden: nein. IV.1.3) nein. IV.2.1) Zuschlagskriterien: die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Gehölzen.
Referenznummer: OV-igs-106/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freie und Hansestadt Hamburg.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung des Kostenbeitrages unter Angabe des Aktenzeichens OV-igs-106/12 an folgendes Konto:
Empfänger: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ZVA, Kontonummer: 375 202-205, BLZ 200 100 20, Geldinstitut: Postbank Hamburg, IBAN DE50 2001 0020 0375 2022 05, BIC PBNKDEFF200 Hamburg, Hinweis: Schecks und Briefmarken werden nicht angenommen. Bei Überweisungen bitte gleichzeitig Anforderungen an die Anschrift (gem. I.1 - Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) senden. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-04-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-03-15 📅
Öffnungsort: Siehe I.1 (Angebote oder Teilnahmeanträge).
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.1 (Angebote oder Teilnahmeanträge).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Tag
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ZVA, Zimmer E 228
Postanschrift: Stadthausbrücke 8
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 4042840-2554 📠
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ZVA, Zimmer E 231

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-09 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-igs-106/12
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 237-382920
Zusätzliche Informationen
II.3) Beginn: 4/2012. Abschluss: 5/2012.
III.3.1) nein.
III.3.2) nein.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: nein.
IV.1.1) Bewerber sind bereits ausgewählt worden: nein.
IV.1.3) nein.
IV.2.1) Zuschlagskriterien: die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 048-078949 (2012-02-29)