05-540-ihs AS 04 Geophytenlieferung

igs internationale gartenschau hamburg2013 GmbH

Lieferung von Blumenzwiebeln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blumenzwiebeln
Menge oder Umfang: 90 354 Stk. Blumenzwiebeln20 300,00
Gesamtwert des Auftrags: 20 300,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blumenzwiebeln 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: igs internationale gartenschau hamburg2013 GmbH
Postanschrift: Am Inselpark 1
Postleitzahl: 21107
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: info@igs-hamburg.de 📧
Telefon: +49 4022631980 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 145-242269
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 237-382920
ABl. S-Ausgabe: 145

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Blumenzwiebeln.
Menge oder Umfang: 90 354 Stk. Blumenzwiebeln
Referenznummer: OV-igs-277/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der VOL/B und der Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung des Kostenbeitrages unter Angabe des Aktenzeichens OV-igs-277/12 an folgendes Konto:
Empfänger: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, ZVA, Kontonummer: 375 202-205, BLZ 200 100 20, Geldinstitut: Postbank Hamburg, IBAN DE50 2001 0020 0375 2022 05, BIC PBNKDEFF200 Hamburg, Hinweis: Schecks und Briefmarken werden nicht angenommen. Bei Überweisungen bitte gleichzeitig Anforderungen an die Anschrift (gem. Anhang A Ziff. II) senden. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-15 📅
Öffnungsort:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg, ZVA, Zimmer E231.
Ort des Eröffnungstermins: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg, ZVA, Zimmer E231.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: igs internationale gartenschau hamburg 2013 GmbH
Kontakt
Kontaktperson: igs internationale gartenschau hamburg2013 GmbH
Frau Mohr
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Stadthausbrücke 8
Postleitzahl: 20355
Kontaktperson: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-09-14 📅
Datum des Endes: 2012-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-09 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-igs-277/12
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 237-382920

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 145-242269 (2012-07-26)