Menge oder Umfang
Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (jeweils Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf den Rastanlagen Brockbachtal Nord und Süd auf der BAB A30. Der Konzessionsnehmer plant, baut und betreibt die Nebenbetriebe im Rahmen der Vorgaben aus diesem Verfahren und dem Konzessionsvertrag § 17 FStrG und der Planfeststellung. Das Recht für den Bau und Betrieb der Nebenbetriebe wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland- Bundesstraßenbauverwaltung, letztendlich vertreten durch die Autobahnniederlassung Hamm auf den künftigen Konzessionsnehmer übertragen.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen.Der Konzessionsnehmer erwirbt für die Dauer der Konzession Eigentum an den Betriebsgrundstücken.Die Verkehrsanlagen wurden bereits durch die Straßenbauverwaltung im Auftrag des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen errichtet.Aktuelle Verkehrsdaten können unter
http://www.mwebwv.nrw.de /Verkehr/Straßenverkehr/Straßenverkehr/Verkehrszählungen abgerufen werden. Die Prognose für das Verkehrsaufkommen im Jahr 2015 beträgt DTV = 46 757 Kfz/24 h und im Jahr 2025 DTV = 55 000 Kfz/24 h und DTVSV = 16 000 Lkw/24 h. Diese Angaben sind unverbindlich. Die Erschließung (Wasser/Strom sind vorhanden) der Nebenbetriebe ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlagen vorbereitet worden. Die Anlagen für die Ableitung des Schmutzwassers sind für die vorhandenen WCAnlagen dimensioniert. Sie (die Anlagen) sind durch den Konzessionsnehmer zu überprüfen und ggf. bedarfsgerecht zu ertüchtigen. Die maximale Einleitungsmenge in die Kläranlage beträgt insgesamt 3,4 l/ s. Die Unterhaltung der Verkehrsanlagen erfolgt durch die Straßenbauverwaltung. Die vorhandenen WC Anlagen werden nach Inbetriebnahme der Nebenbetrieb von der Straßenbauverwaltung zurück gebaut. Nähere Angaben hierzu wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt wird. Das Betriebsgrundstück umfasst auf derNordseite:Grundstücksfläche ca. 6 474 m2; die sonstige RastanlagePKW Stellplätze 46, davon Stellplätze für mobilitäts- behinderte Personen 2; LKW Stellplätze 21; Längsparkstreifen Großraum- und Schwertransporte 100 m; Busse 3; Längsparkstreifen Pkw mit Anhänger 80 m. //Südseite:Grundstücksfläche ca. 6 274 m2; die sonstige Rastanlage PKW Stellplätze 44, davon Stellplätze für mobilitäts- behinderte Personen 2; LKW Stellplätze 21; Längsparkstreifen Großraum- und Schwertransporte 100 m; Busse 3; Längsparkstreifen Pkw mit Anhänger 80 m. Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:— Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der A 30 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens.Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung, sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot.— Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach derKonzessionsabgabenverordnung (BABKonzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBI. 1 S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBI. 1 S. 3762)),— Erwerb des Eigentums an den Betriebsgrundstücken für die Laufzeit der Konzession,— Erschließung der Nebenbetriebe durch Errichtung der Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz,— die Strom-/Unterhaltungskosten für die Beleuchtungseinrichtungen auf der Verkehrsanlage und auf den Betriebsgrundstücken trägt der Konzessionsnehmer,— der Nebenbetrieb ist täglich 24 Stunden offen zu halten. Die Vertragsparteien können Einschränkungen der Betriebspflicht vereinbaren,— die Nebenbetriebe sollen 2013/2014 geplant, gebaut und spätestens 1.4.2014 in Betrieb genommen werden.