Es soll eine neue Content Security Lösung aufgebaut und eingesetzt werden, welche die Aufgaben der vorhandenen Lösung übernimmt sowie erweiterte Anforderungen abdeckt. Dazu soll die neue Lösung zentral zu verwalten sein. Der Umfang der zu vergebenden Leistungen beinhaltet: — die Projektierung einschließlich planerischer Ablaufgestaltung, — die Bereitstellung der Hardware, — die Bereitstellung der Software, — die Bereitstellung erforderlicher Lizenzen, — die Installation, Systemintegration und Inbetriebnahme der Lösung, — die Erstellung einer Dokumentation der Lösung und Erstellung eines Betriebshandbuches, — die Einweisung der Administratoren des ITDZ Berlin in den Betrieb der Lösung, — die Absicherung des Betriebs durch Wartung und Service. Im Rahmen dieser Vergabe beabsichtigt das ITDZ Berlin die Erneuerung der landesweiten Content Scanner Lösung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2012-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internet- und Intranet-Softwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet- und Intranet-Softwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Telefon: +49 3090222-6027📞
Fax: +49 309028-3055 📠
1. Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Datei: 15_2012 NOV Content Filter Anlage E -Eignung_V100.pdf) sowie die einzureichenden Formulare müssen per E-Mail unter ausschreibungen@itdz-berlin.de abgefordert werden
2. Es werden nur rechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge berücksichtigt.
3. Die Teilnahmeanträge sind als solche mit "Nicht öffnen - Teilnahmeantrag 15/2012 NOV Content Filter" zu kennzeichnen und bis zum unter IV.3.4) angegebenen Termin beim ITDZ Berlin,Einkauf, Berliner Str.112-115, 10713 Berlin, DEUTSCHLAND im verschlossenen Umschlag einzureichen.
4. Der vollständige Teilnahmeantrag ist zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Verbindlichist ausschließlich der schriftliche Antrag.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an ausschreibungen@itdz-berlin.de zu richten
6. Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden, die Vorlage von nicht beglaubigten Kopien ist ausreichend und zulässig. Die schriftlichen (Eigen-) Erklärungen und Angaben sind im Original einzureichen.
7. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und anerkannte Übersetzungen beizufügen.
8. Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
9. Die ausschreibende Stelle prüft unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze unmittelbar nach Öffnung der Teilnahmeanträge alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bewerber, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge aus und wird aus dem Kreis der formal geeigneten Bewerber eine Rangfolge erstellen. Ein Bieter ist formal geeignet, wenn er alle Mindestbedingungen (A) erfüllt und eine Mindestpunktzahl von 6 erreicht hat.
11. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
12. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Unterlagen beigefügt ist. (Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.)
1. Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Datei: 15_2012 NOV Content Filter Anlage E -Eignung_V100.pdf) sowie die einzureichenden Formulare müssen per E-Mail unter ausschreibungen@itdz-berlin.de abgefordert werden
2. Es werden nur rechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge berücksichtigt.
3. Die Teilnahmeanträge sind als solche mit "Nicht öffnen - Teilnahmeantrag 15/2012 NOV Content Filter" zu kennzeichnen und bis zum unter IV.3.4) angegebenen Termin beim ITDZ Berlin,Einkauf, Berliner Str.112-115, 10713 Berlin, DEUTSCHLAND im verschlossenen Umschlag einzureichen.
4. Der vollständige Teilnahmeantrag ist zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Verbindlichist ausschließlich der schriftliche Antrag.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an ausschreibungen@itdz-berlin.de zu richten
6. Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden, die Vorlage von nicht beglaubigten Kopien ist ausreichend und zulässig. Die schriftlichen (Eigen-) Erklärungen und Angaben sind im Original einzureichen.
7. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und anerkannte Übersetzungen beizufügen.
8. Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
9. Die ausschreibende Stelle prüft unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze unmittelbar nach Öffnung der Teilnahmeanträge alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bewerber, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge aus und wird aus dem Kreis der formal geeigneten Bewerber eine Rangfolge erstellen. Ein Bieter ist formal geeignet, wenn er alle Mindestbedingungen (A) erfüllt und eine Mindestpunktzahl von 6 erreicht hat.
11. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
12. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Unterlagen beigefügt ist. (Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es soll eine neue Content Security Lösung aufgebaut und eingesetzt werden, welche die Aufgaben der vorhandenen Lösung übernimmt sowie erweiterte Anforderungen abdeckt. Dazu soll die neue Lösung zentral zu verwalten sein.
Der Umfang der zu vergebenden Leistungen beinhaltet:
— die Projektierung einschließlich planerischer Ablaufgestaltung,
— die Bereitstellung der Hardware,
— die Bereitstellung der Software,
— die Bereitstellung erforderlicher Lizenzen,
— die Installation, Systemintegration und Inbetriebnahme der Lösung,
— die Erstellung einer Dokumentation der Lösung und Erstellung eines Betriebshandbuches,
— die Einweisung der Administratoren des ITDZ Berlin in den Betrieb der Lösung,
— die Absicherung des Betriebs durch Wartung und Service.
Im Rahmen dieser Vergabe beabsichtigt das ITDZ Berlin die Erneuerung der landesweiten Content Scanner Lösung.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 15/2012 NOV Content Filter
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft.
*E Einzelbewerber, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft.
*U allen Unterauftragnehmern.
*L dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
*L1 von allen Mitgliedern/Unterauftragnehmern, die ggf. Schulungsleistungen erbringen.
*S wird in Summe beurteilt.
III.2.1.1. Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A sowie § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E III). *A *U
III.2.1.2. Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E II). *A
III.2.1.3. Eigenerklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E IV). *A *U
III.2.1.4. Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E XI). *A
III.2.1.4. a Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E XII). *U
III.2.1.5. Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E IX) und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E X) soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A
III.2.1.6 Bereitschaftserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach Stufe 2 nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des abzufordernden Formulars für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen oder Unterlagen im Land Berlin erhalten sollen (Anlage E VI). *A *U
III.2.1.6 Bereitschaftserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach Stufe 2 nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des abzufordernden Formulars für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen oder Unterlagen im Land Berlin erhalten sollen (Anlage E VI). *A *U
III.2.1.7. Angaben zur Verbindung mit anderen Unternehmen (formlos; d.h. ohne vorgegebenes Formular) i. S. v. § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) *A *U
III.2.1.8. Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A
III.2.1.8. Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A
III.2.1.9. Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E V). *L1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1. Darstellung des Unternehmens -Leistungsspektrum und Kerngeschäft - (unter Verwendung des abzufordernden Formulars Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *A *U
III.2.2.2. Bruttogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *A *U
III.2.2.3. Bruttoumsatz im Geschäftsfeld IT Security - der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L *S
III.2.2.4. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme für Sachschäden von 1 Mio. € je Schadensereignis und für Vermögensschäden von 500 000 EUR je Schadensereignis oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.4. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme für Sachschäden von 1 Mio. € je Schadensereignis und für Vermögensschäden von 500 000 EUR je Schadensereignis oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E
Mindeststandards:
III.2.2.3.
Mindestanforderung: 500 000 EUR Bruttojahresumsatz im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1. Angabe von Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre zu Content Security gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, inkl. Bewertung durch den Referenzgeber
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Projektes,
— Leistungszeitraum und - umfang,
— Angabe angewandter Werkzeuge und Methoden,
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E VII). *L *S.
III.2.3.2. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsfeld IT-Security der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L *S
III.2.3.3. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsfeld Content Filter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L *S
III.2.3.4 Namentliche Benennung der Mitarbeiter, die das Projekt realisieren sollen mit einem Nachweis des beruflichen Werdegangs (Zeugnisse) und Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Produktschulungen über die eingesetzte Technik, deren Abschluss nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. (Anlagen VIII) *L *S
III.2.3.4 Namentliche Benennung der Mitarbeiter, die das Projekt realisieren sollen mit einem Nachweis des beruflichen Werdegangs (Zeugnisse) und Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Produktschulungen über die eingesetzte Technik, deren Abschluss nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. (Anlagen VIII) *L *S
III.2.3.5. Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität oder Nachweis eines beim Bewerber etablierten Qualitätssicherungssystems. *E
Mindeststandards:
III.2.3.1.
"Mindestanforderung: mind. 2 bewertete Referenzen, nicht älter als 3 Jahre, mit je dem geforderten Mindestauftragsumfang, deren Bewertung jeweils im Durchschnitt mind. 3 und keine Bewertung schlechter oder gleich 1 ausweist. 1 Punkt für jede weitere Referenz, maximal 8 Punkte
"Mindestanforderung: mind. 2 bewertete Referenzen, nicht älter als 3 Jahre, mit je dem geforderten Mindestauftragsumfang, deren Bewertung jeweils im Durchschnitt mind. 3 und keine Bewertung schlechter oder gleich 1 ausweist. 1 Punkt für jede weitere Referenz, maximal 8 Punkte
Auftragsumfang: vergleichbare Größenordnung von Datenvolumen (ca. 1,2 TByte / Tag), Anzahl Emails (ca 500 000 / Tag) bzw. URL-Aufrufen (ca. 40 - 50 000 000 / Tag)".
III.2.3.2.
"1 Punkt bei 5 MA.
1 Punkt für jede weiteren 5 MA maximal 5 Punkte
III.2.3.3.
"1 Punkt bei 3 MA,
1 Punkt für jede weiteren 3 MA maximal 10 Punkte"
III.2.3.4.
"Mindestanforderung: 2 MA.
1 Punkt für jeden weiteren MA, maximal 8 Punkte"
III.2.3.5.
Es muss entweder ein Qualitätssicherungssystem hinreichend beschrieben sein oder durch Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff) nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: EVB-IT Systemvertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitgliederals bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung desVertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die Punkt III.2) ff. des Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage E derVergabeunterlage geforderten Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitgliederals bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung desVertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die Punkt III.2) ff. des Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage E derVergabeunterlage geforderten Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen.
Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht…
… Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft sein,welche einkonkurrierendes Angebot einreicht.
… als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen undumgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er angeeignete Nachunternehmer übertragen will.
Bei bekannten Nachunternehmern sind deren Namen und Adressen anzugeben, und deren Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2) ff.des Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage E der Vergabeunterlage geforderten Nachweise einzureichen.
Bei bekannten Nachunternehmern sind deren Namen und Adressen anzugeben, und deren Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2) ff.des Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage E der Vergabeunterlage geforderten Nachweise einzureichen.
Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignungvor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.
Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen.
Dem Nachunternehmer sind insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen zu stellen, als im Vertrag vereinbart sind.
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin66. Jahrgang Nr. 17 vom 22.7.2010, S.399) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei derAusführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 7,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzesvom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zugewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltendeTarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzesvom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zugewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltendeTarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhevon 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % derAuftragssumme.Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhevon 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % derAuftragssumme.Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
(Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unter allen geeigneten Bewerbern werden die nach der Bewertung fünf erstplatzierten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei erfolgt die Auswahl nach den in der technischen, wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit erzielten Punkten. Bei Punktgleichheit auf dem 5. Platz werden alle punktgleichen Unternehmen aufgefordert. Ein Bewerber ist geeignet, wenn alle Mindestanforderungen gemäß III.2 "Teilnahmebedingungen" erfüllt sind und eine Mindestpunktzahl von 6 erreicht wurde.
Unter allen geeigneten Bewerbern werden die nach der Bewertung fünf erstplatzierten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei erfolgt die Auswahl nach den in der technischen, wirtschaftlichen oder finanziellen Leistungsfähigkeit erzielten Punkten. Bei Punktgleichheit auf dem 5. Platz werden alle punktgleichen Unternehmen aufgefordert. Ein Bewerber ist geeignet, wenn alle Mindestanforderungen gemäß III.2 "Teilnahmebedingungen" erfüllt sind und eine Mindestpunktzahl von 6 erreicht wurde.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Carola Schiele
Internetadresse: www.itdz-berlin.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15/2012 NOV Content Filter
Zusätzliche Informationen
1. Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen (Datei: 15_2012 NOV Content Filter Anlage E -Eignung_V100.pdf) sowie die einzureichenden Formulare müssen per E-Mail unter ausschreibungen@itdz-berlin.de abgefordert werden
2. Es werden nur rechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge berücksichtigt.
3. Die Teilnahmeanträge sind als solche mit "Nicht öffnen - Teilnahmeantrag 15/2012 NOV Content Filter" zu kennzeichnen und bis zum unter IV.3.4) angegebenen Termin beim ITDZ Berlin,Einkauf, Berliner Str.112-115, 10713 Berlin, DEUTSCHLAND im verschlossenen Umschlag einzureichen.
3. Die Teilnahmeanträge sind als solche mit "Nicht öffnen - Teilnahmeantrag 15/2012 NOV Content Filter" zu kennzeichnen und bis zum unter IV.3.4) angegebenen Termin beim ITDZ Berlin,Einkauf, Berliner Str.112-115, 10713 Berlin, DEUTSCHLAND im verschlossenen Umschlag einzureichen.
4. Der vollständige Teilnahmeantrag ist zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Verbindlichist ausschließlich der schriftliche Antrag.
5. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an ausschreibungen@itdz-berlin.de zu richten
6. Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden, die Vorlage von nicht beglaubigten Kopien ist ausreichend und zulässig. Die schriftlichen (Eigen-) Erklärungen und Angaben sind im Original einzureichen.
7. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und anerkannte Übersetzungen beizufügen.
8. Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
9. Die ausschreibende Stelle prüft unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze unmittelbar nach Öffnung der Teilnahmeanträge alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bewerber, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
9. Die ausschreibende Stelle prüft unter Beachtung der Gleichbehandlungsgrundsätze unmittelbar nach Öffnung der Teilnahmeanträge alle Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bewerber, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
10. Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge aus und wird aus dem Kreis der formal geeigneten Bewerber eine Rangfolge erstellen. Ein Bieter ist formal geeignet, wenn er alle Mindestbedingungen (A) erfüllt und eine Mindestpunktzahl von 6 erreicht hat.
10. Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge aus und wird aus dem Kreis der formal geeigneten Bewerber eine Rangfolge erstellen. Ein Bieter ist formal geeignet, wenn er alle Mindestbedingungen (A) erfüllt und eine Mindestpunktzahl von 6 erreicht hat.
11. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
11. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1 und 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
12. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Unterlagen beigefügt ist. (Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.)
12. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Unterlagen beigefügt ist. (Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemachtworden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemachtworden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist:
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Quelle: OJS 2012/S 061-099063 (2012-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Informationssysteme und Server
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Informationssysteme und Server📦