Das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG, Hannover) beabsichtigt, die Durchführung von seismischen Messungen im Raum Schneeberg (Sachsen) im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Es wird angestrebt, die Messungen innerhalb der 1. Hälfte des laufenden Jahres zu beginnen. Das Ziel der Erkundung sind Störungen im Kristallin bis zu einer Tiefe von ca. 6 000 m, die bis zu einer Tiefe von ca. 2 km im Kristallin (Granit) schon bergbaulich bekannt sind. Durch die Untersuchungen soll geklärt werden, bis zu welcher Tiefe diese tektonischen Elemente durch seismische Methoden erkundet werden können. Der ausschließlich aus kristallinen Gesteinen bestehende Untergrund stellt eine besondere Herausforderung dar. Das Prospektionsziel ist die Erkundung von petrothermalen Reservoiren in kristallinen Gesteinen. Hier sind es Störungen, die für die Förderung heißen Tiefenwassers genutzt werden sollen. Geplant ist eine 3D-Seismik hoher Auflösung in einem Gebiet von 100 km2 (10 km x 10 km). Die 3D-Seismik soll mit der Vibroseis-Methode durchgeführt werden, die durch ein integriertes sprengseismisches Experiment ergänzt wird. Die gesamte Messfläche liegt innerhalb des wissenschaftlichen Erlaubnisfeldes „Schneeberg“ zur Aufsuchung von Erdwärme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Seismik
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Seismik📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik
Postanschrift: Stilleweg 2
Postleitzahl: 30655
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.liag-hannover.de/🌏
E-Mail: susanne.wrobel@liag-niedersachsen.de📧
Telefon: +49 511643-2271📞
Fax: +49 511643-532271 📠
Das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG, Hannover) beabsichtigt, die Durchführung von seismischen Messungen im Raum Schneeberg (Sachsen) im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Es wird angestrebt, die Messungen innerhalb der 1. Hälfte des laufenden Jahres zu beginnen. Das Ziel der Erkundung sind Störungen im Kristallin bis zu einer Tiefe von ca. 6 000 m, die bis zu einer Tiefe von ca. 2 km im Kristallin (Granit) schon bergbaulich bekannt sind. Durch die Untersuchungen soll geklärt werden, bis zu welcher Tiefe diese tektonischen Elemente durch seismische Methoden erkundet werden können. Der ausschließlich aus kristallinen Gesteinen bestehende Untergrund stellt eine besondere Herausforderung dar.
Das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG, Hannover) beabsichtigt, die Durchführung von seismischen Messungen im Raum Schneeberg (Sachsen) im Wege eines offenen Verfahrens zu vergeben. Es wird angestrebt, die Messungen innerhalb der 1. Hälfte des laufenden Jahres zu beginnen. Das Ziel der Erkundung sind Störungen im Kristallin bis zu einer Tiefe von ca. 6 000 m, die bis zu einer Tiefe von ca. 2 km im Kristallin (Granit) schon bergbaulich bekannt sind. Durch die Untersuchungen soll geklärt werden, bis zu welcher Tiefe diese tektonischen Elemente durch seismische Methoden erkundet werden können. Der ausschließlich aus kristallinen Gesteinen bestehende Untergrund stellt eine besondere Herausforderung dar.
Das Prospektionsziel ist die Erkundung von petrothermalen Reservoiren in kristallinen Gesteinen. Hier sind es Störungen, die für die Förderung heißen Tiefenwassers genutzt werden sollen. Geplant ist eine 3D-Seismik hoher Auflösung in einem Gebiet von 100 km2 (10 km x 10 km). Die 3D-Seismik soll mit der Vibroseis-Methode durchgeführt werden, die durch ein integriertes sprengseismisches Experiment ergänzt wird. Die gesamte Messfläche liegt innerhalb des wissenschaftlichen Erlaubnisfeldes „Schneeberg“ zur Aufsuchung von Erdwärme.
Das Prospektionsziel ist die Erkundung von petrothermalen Reservoiren in kristallinen Gesteinen. Hier sind es Störungen, die für die Förderung heißen Tiefenwassers genutzt werden sollen. Geplant ist eine 3D-Seismik hoher Auflösung in einem Gebiet von 100 km2 (10 km x 10 km). Die 3D-Seismik soll mit der Vibroseis-Methode durchgeführt werden, die durch ein integriertes sprengseismisches Experiment ergänzt wird. Die gesamte Messfläche liegt innerhalb des wissenschaftlichen Erlaubnisfeldes „Schneeberg“ zur Aufsuchung von Erdwärme.
Referenznummer: 201-10051986
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung in einer Höhe von mindestens 5 000 000,- EUR für Personen, Sach- und Umweltschäden und 50. 000,- EUR für allgemeine Vermögensschäden bzw. Verpflichtung, eine Versicherung in der Höhe bei Vertragsabschluss abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung in einer Höhe von mindestens 5 000 000,- EUR für Personen, Sach- und Umweltschäden und 50. 000,- EUR für allgemeine Vermögensschäden bzw. Verpflichtung, eine Versicherung in der Höhe bei Vertragsabschluss abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens drei Referenzen über vergleichbare Aufträge mit folgenden Maßgaben:
Als Referenzen können nur Aufträge über die Durchführung einer 3D-Seismik mit der Vibroseis-Methode benannt werden, die im Rahmen der Exploration nach Kohlenwasserstoffen und/oder tiefer Geothermie vergeben wurden und mit vergleichbaren Messparametern und Umweltbedingungen durchgeführt wurden.
Als Referenzen können nur Aufträge über die Durchführung einer 3D-Seismik mit der Vibroseis-Methode benannt werden, die im Rahmen der Exploration nach Kohlenwasserstoffen und/oder tiefer Geothermie vergeben wurden und mit vergleichbaren Messparametern und Umweltbedingungen durchgeführt wurden.
Dies betrifft insbesondere die Parameter (Ziffer 3.2 der LB):
A Aufnahmeapparatur.
B Anzahl Registrierkanäle (> 2000).
N Sender.
Die Messflächen dieser Aufträge müssen mind. zu einem Drittel vergleichbare Stadt- bzw. Industriegebiete enthalten haben, die Federführung für die Arbeiten muss bei der anbietenden Firma gelegen haben, sowohl die den jetzigen Einsatz vorgesehenen Unterauftragnehmer als auch die angebotenen Apparaturen (Vibratoren, Vibratorsteuerung, Registrierapparatur) müssen in der gleichen Zusammenstellung bereits in den als Referenz benannten Aufträgen eingesetzt worden sein.
Die Messflächen dieser Aufträge müssen mind. zu einem Drittel vergleichbare Stadt- bzw. Industriegebiete enthalten haben, die Federführung für die Arbeiten muss bei der anbietenden Firma gelegen haben, sowohl die den jetzigen Einsatz vorgesehenen Unterauftragnehmer als auch die angebotenen Apparaturen (Vibratoren, Vibratorsteuerung, Registrierapparatur) müssen in der gleichen Zusammenstellung bereits in den als Referenz benannten Aufträgen eingesetzt worden sein.
Die für den Einsatz vorgesehenen verantwortlichen Aufsichtspersonen und ihre Vertreter (Truppleiter, Feldleiter, leitender Vermesser, Permit-Beauftragter, Messingenieur) besitzen mindestens 3-jährige Erfahrungen in der Erbringung vergleichbarer Leistungen und beherrschen die deutsche Sprache in Rede und Schrift, insbesondere für die Kommunikation mit betroffenen Behörden.
Die für den Einsatz vorgesehenen verantwortlichen Aufsichtspersonen und ihre Vertreter (Truppleiter, Feldleiter, leitender Vermesser, Permit-Beauftragter, Messingenieur) besitzen mindestens 3-jährige Erfahrungen in der Erbringung vergleichbarer Leistungen und beherrschen die deutsche Sprache in Rede und Schrift, insbesondere für die Kommunikation mit betroffenen Behörden.
Beschreibung der technischen Ausstattung.
Der Bieter bestätigt und verpflichtet sich, alle Bestimmungen des BBergG und der ABBergV sowie alle relevanten Sicherheitsnormen gem. LB einzuhalten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer kann die Zahlung von 60 % des vereinbarten Auftragswertes nach vollständiger Erbringung der Messungen und Abnahme durch den Auftraggeber sowie die übrigen 40 % des Auftragswertes nach Übergabe und Abnahme des Abschlussberichtes durch den Auftraggeber verlangen. Der Auftragswert ergibt sich aus den tatsächlich durchgeführten Messungen. Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des angebotenen Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung benannte Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Überweisungsauftrags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftragnehmer kann die Zahlung von 60 % des vereinbarten Auftragswertes nach vollständiger Erbringung der Messungen und Abnahme durch den Auftraggeber sowie die übrigen 40 % des Auftragswertes nach Übergabe und Abnahme des Abschlussberichtes durch den Auftraggeber verlangen. Der Auftragswert ergibt sich aus den tatsächlich durchgeführten Messungen. Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des angebotenen Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung benannte Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Überweisungsauftrags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu übergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern verbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu übergeben.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-05-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (50)
2. Preis (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 201-10051986
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.".
Quelle: OJS 2012/S 063-102217 (2012-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge