40-805/12 Beförderung von schulwegunfähigen Kindern zur Helen-Keller-Schule und Johann-Hinrich-Wichern-Schule, 3 Schuljahre

Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Schulamt

40-805/12 Beförderung von schulwegunfähigen Kindern zur Helen-Keller-Schule (Sprachheilschule und Schule für Sehbehinderte) und Johann-Hinrich-Wichern-Schule (Schule für Praktisch Bildbare)
Schuljahre.
2012/2013,
2013/2014,
2014/2015.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-17 Auftragsbekanntmachung
2012-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang: 2 Lose:Los I: Helen-Keller-Schule.Los II: Johann-Hinrich-Wichern-Schule.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Schulamt
Postanschrift: Schillerplatz 1-2
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.Wiesbaden.de 🌏
E-Mail: schuelerbefoerderung@wiesbaden.de 📧
Telefon: +49 611313615/17 📞
Fax: +49 611314912 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 77-126872
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
— Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen, soweit diese anwendbar ist. Sie müssen gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbusschildern als Schulbusse gekennzeichnet sein. Die Bereifung der Fahrzeuge ist den Witterungs-bedingungen anzupassen, — Gemäß § 21 Abs. 1a der StVO müssen alle Kinder mit einem Gewicht unter 36 kg, einer Körpergröße unter 150 cm und einem Alter unter 12 Jahren mit entsprechenden Kinderrückhaltesystemen befördert werden. Hierfür hat das Unternehmen Sorge zu tragen, — Die Fahrer sowie die Begleitpersonen müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Der Auftragnehmer hat mit Beförderungsaufnahme dem Auftraggeber hierüber entsprechende Nachweise vorzulegen, — Bei Vertragsbeginn müssen alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer dem Auftragnehmer ein erweitertes Führungszeugnis nachgewiesen haben. Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o.g. E-Mail-Postfach zu führen. Unklarheiten, die sich aus dem Blankett ergeben, sind unter Angabe des Aktenzeichens an den Auftraggeber (s. I.1)) zu richten. Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind jediglich Angaben wie: Preise, - Marke, - Produkt. Nutzen Sie die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Formulare oder fordern Sie diese per E-Mail unter unter a) angegebenen E-Mail Adresse an. Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=JV5Q4BIR6ZZVOPWV. Nachr. HAD-Ref.: 2131/820. Nachr. V-Nr/AKZ: 40-805/12.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
40-805/12 Beförderung von schulwegunfähigen Kindern zur Helen-Keller-Schule (Sprachheilschule und Schule für Sehbehinderte) und Johann-Hinrich-Wichern-Schule (Schule für Praktisch Bildbare)
Schuljahre.
2012/2013,
2013/2014,
2014/2015.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 40-805/12 Los I.
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern zur Helen-Keller-Schule (Sprachheilschule und Schule für Sehbehinderte).
Menge oder Umfang: 3 Schuljahre 12/13, 13/14, 14/15.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 40-805/12 Los II.
Kurze Beschreibung:
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule (Schule für Praktisch Bildbare).
Menge oder Umfang:
2 Lose:
Los I: Helen-Keller-Schule.
Los II: Johann-Hinrich-Wichern-Schule.
Referenznummer: 40-805/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Wiesbaden, Wiesbaden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis der Leistungsfähigkeit,
— Rerenzliste,
— Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit (EU Weit).
Nutzen Sie die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Formulare oder fordern Sie diese per E-Mail unter unter a) angegebenen E-Mail-Adresse an.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen gemäß der ABL der Landeshauptstadt Wiesbaden und VOL/B.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei elektronischer Anforderung und Versendung der Ausschreibungsunterlagen über schuelerbefoerderung@wiesbaden.de wird kein Entgelt erhoben.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1. Preis (100 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Monika Breuer/Frau Eva Trauden
Name: Landeshauptstadt Wiesbaden Der Magistrat Zentrale Verdingungsstelle
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 15
Postleitzahl: 65189
Kontaktperson: Zimmer A 520

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-08-13 📅
Datum des Endes: 2015-07-26 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40-805/12
Zusätzliche Informationen
— Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen, soweit diese anwendbar ist. Sie müssen gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbusschildern als Schulbusse gekennzeichnet sein. Die Bereifung der Fahrzeuge ist den Witterungs-bedingungen anzupassen,
Mehr anzeigen
— Gemäß § 21 Abs. 1a der StVO müssen alle Kinder mit einem Gewicht unter 36 kg, einer Körpergröße unter 150 cm und einem Alter unter 12 Jahren mit entsprechenden Kinderrückhaltesystemen befördert werden. Hierfür hat das Unternehmen Sorge zu tragen,
— Die Fahrer sowie die Begleitpersonen müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Der Auftragnehmer hat mit Beförderungsaufnahme dem Auftraggeber hierüber entsprechende Nachweise vorzulegen,
— Bei Vertragsbeginn müssen alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer dem Auftragnehmer ein erweitertes Führungszeugnis nachgewiesen haben.
Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o.g. E-Mail-Postfach zu führen. Unklarheiten, die sich aus dem Blankett ergeben, sind unter Angabe des Aktenzeichens an den Auftraggeber (s. I.1)) zu richten.
Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind jediglich Angaben wie: Preise, - Marke, - Produkt.
Mehr anzeigen
Nutzen Sie die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Formulare oder fordern Sie diese per E-Mail unter unter a) angegebenen E-Mail Adresse an.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=JV5Q4BIR6ZZVOPWV.
Nachr. HAD-Ref.: 2131/820.
Nachr. V-Nr/AKZ: 40-805/12.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter den Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 077-126872 (2012-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 579 016,62 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: schuelerbefoerderung@wiesbaden.de 📧
Telefon: +49 611313615 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 175-288277
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 77-126872
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
— Die Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen, soweit diese anwendbar ist. Sie müssen gemäß § 33 Abs. 4 BOKraft an Stirn- und Rückseite mit den vorgeschriebenen Schulbusschildern als Schulbusse gekennzeichnet sein. Die Bereifung der Fahrzeuge ist den Witterungs-bedingungen anzupassen, — Gemäß § 21 Abs. 1a der StVO müssen alle Kinder mit einem Gewicht unter 36 kg, einer Körpergröße unter 150 cm und einem Alter unter 12 Jahren mit entsprechenden Kinderrückhaltesystemen befördert werden. Hierfür hat das Unternehmen Sorge zu tragen, — Die Fahrer sowie die Begleitpersonen müssen einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Der Auftragnehmer hat mit Beförderungsaufnahme dem Auftraggeber hierüber entsprechende Nachweise vorzulegen, — Bei Vertragsbeginn müssen alle Fahrerinnen und Fahrer sowie Beifahrerinnen und Beifahrer dem Auftragnehmer ein erweitertes Führungszeugnis nachgewiesen haben. Sämtlicher Schriftverkehr ist ausschließlich per E-Mail über das o.g. E-Mail-Postfach zu führen. Unklarheiten, die sich aus dem Blankett ergeben, sind unter Angabe des Aktenzeichens an den Auftraggeber (s. I.1) zu richten. Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind jediglich Angaben wie: Preise, - Marke, - Produkt. nachr. HAD-Ref.: 2131/996 nachr. V-Nr./AKZ: 40-805/12
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-16 📅
Name: Behindertenfahrdienst Schwerdt-Michel
Postanschrift: Bornpfad 42
Postort: Taunusstein
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: schwerdtmichel@t-online.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Monika Breuer (Tel 36 15), Frau Eva Trauden (Tel 36 17)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Quelle: OJS 2012/S 175-288277 (2012-09-07)