6 Drehmaschinen für die Wilhelm-Maybach-Schule Heilbronn

Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur- und Sportamt

Anschaffung von 6 Drehmaschinen mit Zubehör für die Wilhelm-Maybach-Schule.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen
Menge oder Umfang: 6 Drehmaschinen mit Zubehör210 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 210 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drehmaschinen, Bohr- und Fräswerkzeugmaschinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur- und Sportamt
Postanschrift: Marktplatz 11
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.heilbronn.de 🌏
E-Mail: cornelia.hoffmann@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 713156-2413 📞
Fax: +49 713156-3196 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 138-230691
ABl. S-Ausgabe: 138

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Anschaffung von 6 Drehmaschinen mit Zubehör für die Wilhelm-Maybach-Schule.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang: 6 Drehmaschinen mit Zubehör
Referenznummer: 40.51/ho - 40.12.01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wilhelm-Maybach-Heilbronn.
Technisches Schuzentrum.
Sichererstr. 17.
74076 Heilbronn, DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Falls zutreffend:
Angaben zum Nachunternehmereinsatz und ggf. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, Präqualifizierungsnachweis, sofern dieser noch nicht vorliegt Eigenerklärungen nach beiliegendem Formblatt. Im Rahmen einer Eigenerklärung des Bewerbers ist zu bestätigen, dass.
Mehr anzeigen
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt wurde, noch dass ein solches Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als AN in Frage stellt,
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— er in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist,
— er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Unterlagen von jedem Mitglied vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Tabellarische Aufstellung (Angabe von Maßnahme Auftraggeber, Kosten, Ansprechpartner mit Tel./mail-Adresse) von mindestens drei ausgeführten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Mehr anzeigen
— Technische Datenblätte der angebotenen Maschine(n).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Mit der Angebotsabgabe ist zusätzlich folgender Nachweis abzugeben: Verzeichnis aller Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erkärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-30 📅
Öffnungsort:
Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur- und Sportamt, Marktplatz 11, 74072 Heilbronn, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur- und Sportamt, Marktplatz 11, 74072 Heilbronn, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur- und Sportamt
Frau Hoffmann
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de 🌏
Name: Subreport Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51103
E-Mail: info@subreport.de 📧
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E54323373 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40.51/ho - 40.12.01

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1 -3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-0 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 101 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13 / 17 verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 107 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2.3 § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 138-230691 (2012-07-18)