600 11 8011_12D0549 Generalsanierung Biochemie, Gebäude 1271, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 8
Auf dem Gelände der Johannes Gutenberg-Universität Mainz soll das Bestandsgebäude der Biochemie, Gebäude Nr. 1271, generalsaniert werden, da es in einem Zustand ist, der eine Nutzung als Molekularbiologisches Labor auf Dauer nicht zulässt. Sicherheitsrelevante Gründe sowie der bauliche Zustand mit einer unzeitgemäßen Gebäudetechnik und veralteten Laboreinrichtungen beeinträchtigen eine zeitgemäße Forschung.
Die Gesamtfläche des, im Inneren auf den Rohbauzustand zurückgebauten, 4 geschossigen Gebäudes beläuft sich auf 1 300 m² Nutzfläche (NF 1-6).
Folgende Nutzungseinheiten sind unterzubringen:
— Büros ca. 300 m²,
— Labor - und Labornebenflächen ca. 630 m².
S1, S2 Labore (im Sinne der Biostoffverordnung bzw. des Gentechnikgesetzes) und ein Isotopenbereich S2, SK 1.
Die bestehende Technik wird komplett zurückgebaut und ist zu erneuern. Während der Sanierungszeit wird der Betrieb im Gebäude eingestellt. Die dafür notwendigen Interimslösungen sind ebenfalls durch den AN zu planen.
Angestrebter Baubeginn:
Umzug der Institute: III Quartal 2014.
Sanierung des Gebäudes 1271: bis I Quart. 2016.
Einzug der Institute: Ende I Quart. 2016.
Folgende Leistungen werden auf der Grundlage der HOAI erteilt:
Leistungsbild Technische Ausrüstung, inkl. nichtöffentlicher Erschließung - Anlagengruppen 1, 2, 3, und 8 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation inkl. Anbindung an die vorhandene Leittechnik) gemäß § 53 HOAI, mit den Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 sowie zusätzlich Leistungen der Leistungsphase 4 für die Anlagengruppe 1.
Zunächst werden nur Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3 – Vor- und Entwurfsplanung beauftragt, mit der Absicht, weitere Leistungen der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung für die Anlagengruppe 1, Leistungen der Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung, Leistungen der Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe und Leistungen der Leistungsphase 8 - Objektüberwachung stufenweise zu übertragen (Stufenvertrag).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Die Auftragnehmer (AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zur Übergabe des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein vom AG zur Verfügung gestelltes Baubüro ausreichend zu besetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-12.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-11-12
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Auftragsbekanntmachung
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