a) Projektbeschreibung. Der Flughafen Hamburg plant im Zeitraum der nächsten 5 Jahre die Grundinstandsetzung des Hauptvorfeldes (Vorfeld 1). Die beengten Verhältnisse führen gemeinsam mit der Tatsache, dass das Projekt unter laufendem Passagier-, Anlagen- und Flugbetrieb realisiert werden muss, zu starken Abhängigkeiten zwischen dem Bau- und dem Flughafenbetrieb. Der laufende Anlagen- und Flugbetrieb darf nur wenig beeinträchtig werden. Durch die dadurch entstehende Komplexität können die Prozesse nicht mehr singulär, sondern immer nur als Ganzes betrachtet werden. Dies führt zu überdurchschnittlich hohen organisatorischen Anforderungen über den gesamten Zeitverlauf der anstehenden Planungs- und Bautätigkeiten. Des Weiteren ist der Flughafen auf ein ehemals Moorgebiet gegründet, d.h. es sind oberflächennahen Grundwasserständen zu erwarten. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, müssen durch Varianten- und Bauphasenbetrachtungen, eine Optimierte Abstimmung der der wirtschaftlichen-, technischen und betrieblichen Abwägungen vorgenommen werden. b) Leistungsgegenstand. Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen im Bereich Tiefbau (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) sowie Elektro- und Nachrichtentechnik (Bodenstromversorgung, Befeuerung, Beleuchtung und Beschilderung, Andocksystem etc.) in Anlehnung an die geltende HOAI. Das Vorfeld 1 erstreckt sich über eine Fläche von ca. 250 000 m2. Bestandteil des Projektes ist eine komplette Neuordnung des Vorfeldlayouts mit neuen Lagen und Dimensionierungen der Rollgassen und Flugzeugpositionen sowie eine Neuplanung der Höhenabwicklung der gesamten Vorfeldfläche, der Versorgungs-, Entwässerungs-, Befeuerungs- und Beleuchtungsanlagen sowie Einfriedungen. Die Herausforderungen des Projektes bestehen aus dem Bauen unter laufendem Flugbetrieb, im Sicherheitsbereich des Flughafens, bei schwierigen Baugrundverhältnissen mit hohen Grundwasserständen und Bauen in mehreren Bauabschnitten und Bauzwischenständen mit Teilaußer- und Teilinbetriebnahme von Anlagen. Um die Beeinträchtigung des Betriebs möglichst klein zu halten, müssen bis zu 19 Bauabschnitte und die dazu gehörenden Interimszustände geplant werden. In diesem Zusammenhang sind komplexe betriebliche und technische Schnittstellen abzustimmen. Sowohl die Planung wie auch die bauliche Umsetzung muss laufend eng mit der Abteilung Flugbetrieb des Flughafens und den zuständigen Behörden koordiniert werden. Im Rahmen der Planung sind die unterschiedlichen Anforderungen zur Ausstattung der Positionen und Rollwege, wie z.B. Befeuerung, Docking System, Bodenstromversorgung, Blitzwarnanlagen, Luftversorgung etc. zu berücksichtigen. Die Befeuerung der Rollwege sollen mit Kontaktschleifensteuerung versehen werden. Für die geplante Maßnahme sind wirtschaftliche Bauabläufe in allen Bauphasen unter Aufrechterhaltung eines jederzeit geordneten sicheren Flughafenbetriebes zu planen und mit den Beteiligten abzustimmen. Dabei sind Variantenuntersuchungen durchzuführen, in denen die unterschiedlichen Auswirkungen auf die flughafen- und baubetrieblichen Prozesse herausgearbeitet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ab dem 29.4.2012 sämtliche Flughafenlieferungen sog. nicht bekannter Lieferanten von Flughafenlieferungen im Sinne des Anhangs der VO (EU) 185/2010 Ziffer 9.0.2 in die Sicherheitsbereiche das Flughafens vollständig kontrolliert werden müssen. Dies ist bereits bei der Planung im Auftragsfall zu berücksichtigen. Einzelheiten zum Auftrag sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die ausgewählten Bewerber übermittelt werden.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2012-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von IngenieurbĂĽros
Menge oder Umfang:
Es ist beabsichtigt einen Planer für die Bereiche Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Elektro- und Nachrichtentechnik mit folgenden Leistungsbildern zu beauftragen:— Objektplanung bei Verkehrsanlagen, in Anlehnung an die HOAI § 44 ff,— Objektplanung bei Ingenieurbauwerke, in Anlehnung an die HOAI § 40 ff,— optional: Fachplanung Tragwerksplanung, in Anlehnung an die HOAI § 48 ff,— Fachplanung Technische Ausrüstung, in Anlehnung an die HOAI § 51 ff,— Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für Tiefbau und Elektro- und Nachrichtentechnik.Die detaillierte Leistungsbeschreibung wird den ausgewählten Bewerber mit den Vergabeunterlagen übersandt.Der Kostenrahmen für die Grundinstandsetzung des Vorfeldes beträgt 56 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600) inkl. Rückbau und Neubau der Ingenieur- und Verkehrsbauwerke als verbindliche Kostenobergrenze. Der Kostenrahmen für den Anteil der Elektro- und Nachrichtentechnik beträgt hiervon netto ca. 12 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600).Die Fertigstellung inkl. Inbetriebnahme des letzten Bauabschnittes soll Ende 2016 erfolgen.Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise:— Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4),— Stufe 2 (HOAI-Leistungsphase 5),— Stufe 3 (HOAI-Leistungsphase 6 bis 7,— Stufe 4 (HOAI-Leistungsphase 8) und örtliche Bauüberwachung,— Stufe 5 (HOAI-Leistungsphase 9).Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.Siehe zum Gesamtumfang auch die Darstellung unter Ziffer II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung sowie die dort erwähnte Projektbeschreibung.
Es ist beabsichtigt einen Planer für die Bereiche Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Elektro- und Nachrichtentechnik mit folgenden Leistungsbildern zu beauftragen:— Objektplanung bei Verkehrsanlagen, in Anlehnung an die HOAI § 44 ff,— Objektplanung bei Ingenieurbauwerke, in Anlehnung an die HOAI § 40 ff,— optional: Fachplanung Tragwerksplanung, in Anlehnung an die HOAI § 48 ff,— Fachplanung Technische Ausrüstung, in Anlehnung an die HOAI § 51 ff,— Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für Tiefbau und Elektro- und Nachrichtentechnik.Die detaillierte Leistungsbeschreibung wird den ausgewählten Bewerber mit den Vergabeunterlagen übersandt.Der Kostenrahmen für die Grundinstandsetzung des Vorfeldes beträgt 56 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600) inkl. Rückbau und Neubau der Ingenieur- und Verkehrsbauwerke als verbindliche Kostenobergrenze. Der Kostenrahmen für den Anteil der Elektro- und Nachrichtentechnik beträgt hiervon netto ca. 12 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600).Die Fertigstellung inkl. Inbetriebnahme des letzten Bauabschnittes soll Ende 2016 erfolgen.Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise:— Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4),— Stufe 2 (HOAI-Leistungsphase 5),— Stufe 3 (HOAI-Leistungsphase 6 bis 7,— Stufe 4 (HOAI-Leistungsphase 8) und örtliche Bauüberwachung,— Stufe 5 (HOAI-Leistungsphase 9).Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.Siehe zum Gesamtumfang auch die Darstellung unter Ziffer II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung sowie die dort erwähnte Projektbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt;
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.2 c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Auf die Beschränkung zur Referenzdarstellung nach Ziffer III. 2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
FĂĽr Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung;
cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform unter Verwendung des nachfolgend dargestellten Bewerbungsbogens und zusätzlich auf Datenträger im pdf-Format bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen.
Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren technische Gesamtplanung Vorfeld 1, – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO vollständig fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auf für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Erklärungen und Angaben führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze (nachfolgend cc)) Abwertungen zur Folge. bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen sowie auf den Nachweis der grundsätzlichen Eignung.
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben nach § 19 Abs. 3 SektVO) inhaltlich darauf hin prüfen, ob die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen eingehalten werden. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung müssen bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Die Mindestanforderungen nach Ziffer III.2.2 der vorliegenden Bekanntmachung müssen bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden jeweils addiert. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.3 a) und b) der vorliegenden Bekanntmachung müssen von der jeweiligen Kooperation insgesamt erfüllt werden.
Teilnahmeanträge, die die dort genannten Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen definiert wurden – bei denen die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 c, wobei hiervon auf die Bewertung des Gesamtprojektleiters 200 Punkte entfallen,
— 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 d, wobei hiervon auf die Bewertung der Referenzen mit dem Leistungsschwerpunkt Planung Flugbetriebsflächen 150 Punkte, Planung Befeuerungsanlagen und sonstige Einbauten 150 Punkte, Planung von vergleichbaren Projekten mit schwierigem Baugrund mit hohen Grundwasserständen 100 Punkte und Wahrnehmung von Bauüberwachungsleistungen 100 Punkte entfallen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die Angaben der Bewerber nach Ziffer III.2.3 c) und III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung voranstehender Angaben der Bewerber benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach Ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die abschließende Bewertungsmatrix wurde vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung;
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽckgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 9.7.2012 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen;
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, in einem der beiden vorgenannten Fälle auf die Veröffentlichung einer erneuten EU-weiten Bekanntmachung zu verzichten;
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt;
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.2 c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Auf die Beschränkung zur Referenzdarstellung nach Ziffer III. 2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
FĂĽr Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung;
cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform unter Verwendung des nachfolgend dargestellten Bewerbungsbogens und zusätzlich auf Datenträger im pdf-Format bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen.
Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren technische Gesamtplanung Vorfeld 1, – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO vollständig fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auf für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Inhaltliche Defizite der vorgelegten Erklärungen und Angaben führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze (nachfolgend cc)) Abwertungen zur Folge. bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen sowie auf den Nachweis der grundsätzlichen Eignung.
Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben nach § 19 Abs. 3 SektVO) inhaltlich darauf hin prüfen, ob die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen eingehalten werden. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung müssen bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Die Mindestanforderungen nach Ziffer III.2.2 der vorliegenden Bekanntmachung müssen bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden jeweils addiert. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.3 a) und b) der vorliegenden Bekanntmachung müssen von der jeweiligen Kooperation insgesamt erfüllt werden.
Teilnahmeanträge, die die dort genannten Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen definiert wurden – bei denen die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann.
cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
— 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 c, wobei hiervon auf die Bewertung des Gesamtprojektleiters 200 Punkte entfallen,
— 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 d, wobei hiervon auf die Bewertung der Referenzen mit dem Leistungsschwerpunkt Planung Flugbetriebsflächen 150 Punkte, Planung Befeuerungsanlagen und sonstige Einbauten 150 Punkte, Planung von vergleichbaren Projekten mit schwierigem Baugrund mit hohen Grundwasserständen 100 Punkte und Wahrnehmung von Bauüberwachungsleistungen 100 Punkte entfallen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die Angaben der Bewerber nach Ziffer III.2.3 c) und III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung voranstehender Angaben der Bewerber benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach Ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
— 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt,
— 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
— 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen,
— 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die abschließende Bewertungsmatrix wurde vom Auftraggeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung;
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽckgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 9.7.2012 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen;
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, in einem der beiden vorgenannten Fälle auf die Veröffentlichung einer erneuten EU-weiten Bekanntmachung zu verzichten;
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
a) Projektbeschreibung.
Der Flughafen Hamburg plant im Zeitraum der nächsten 5 Jahre die Grundinstandsetzung des Hauptvorfeldes (Vorfeld 1).
Die beengten Verhältnisse führen gemeinsam mit der Tatsache, dass das Projekt unter laufendem Passagier-, Anlagen- und Flugbetrieb realisiert werden muss, zu starken Abhängigkeiten zwischen dem Bau- und dem Flughafenbetrieb. Der laufende Anlagen- und Flugbetrieb darf nur wenig beeinträchtig werden. Durch die dadurch entstehende Komplexität können die Prozesse nicht mehr singulär, sondern immer nur als Ganzes betrachtet werden. Dies führt zu überdurchschnittlich hohen organisatorischen Anforderungen über den gesamten Zeitverlauf der anstehenden Planungs- und Bautätigkeiten.
Die beengten Verhältnisse führen gemeinsam mit der Tatsache, dass das Projekt unter laufendem Passagier-, Anlagen- und Flugbetrieb realisiert werden muss, zu starken Abhängigkeiten zwischen dem Bau- und dem Flughafenbetrieb. Der laufende Anlagen- und Flugbetrieb darf nur wenig beeinträchtig werden. Durch die dadurch entstehende Komplexität können die Prozesse nicht mehr singulär, sondern immer nur als Ganzes betrachtet werden. Dies führt zu überdurchschnittlich hohen organisatorischen Anforderungen über den gesamten Zeitverlauf der anstehenden Planungs- und Bautätigkeiten.
Des Weiteren ist der Flughafen auf ein ehemals Moorgebiet gegründet, d.h. es sind oberflächennahen Grundwasserständen zu erwarten.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, müssen durch Varianten- und Bauphasenbetrachtungen, eine Optimierte Abstimmung der der wirtschaftlichen-, technischen und betrieblichen Abwägungen vorgenommen werden.
b) Leistungsgegenstand.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen im Bereich Tiefbau (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) sowie Elektro- und Nachrichtentechnik (Bodenstromversorgung, Befeuerung, Beleuchtung und Beschilderung, Andocksystem etc.) in Anlehnung an die geltende HOAI.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen im Bereich Tiefbau (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) sowie Elektro- und Nachrichtentechnik (Bodenstromversorgung, Befeuerung, Beleuchtung und Beschilderung, Andocksystem etc.) in Anlehnung an die geltende HOAI.
Das Vorfeld 1 erstreckt sich über eine Fläche von ca. 250 000 m2.
Bestandteil des Projektes ist eine komplette Neuordnung des Vorfeldlayouts mit neuen Lagen und Dimensionierungen der Rollgassen und Flugzeugpositionen sowie eine Neuplanung der Höhenabwicklung der gesamten Vorfeldfläche, der Versorgungs-, Entwässerungs-, Befeuerungs- und Beleuchtungsanlagen sowie Einfriedungen.
Bestandteil des Projektes ist eine komplette Neuordnung des Vorfeldlayouts mit neuen Lagen und Dimensionierungen der Rollgassen und Flugzeugpositionen sowie eine Neuplanung der Höhenabwicklung der gesamten Vorfeldfläche, der Versorgungs-, Entwässerungs-, Befeuerungs- und Beleuchtungsanlagen sowie Einfriedungen.
Die Herausforderungen des Projektes bestehen aus dem Bauen unter laufendem Flugbetrieb, im Sicherheitsbereich des Flughafens, bei schwierigen Baugrundverhältnissen mit hohen Grundwasserständen und Bauen in mehreren Bauabschnitten und Bauzwischenständen mit Teilaußer- und Teilinbetriebnahme von Anlagen. Um die Beeinträchtigung des Betriebs möglichst klein zu halten, müssen bis zu 19 Bauabschnitte und die dazu gehörenden Interimszustände geplant werden. In diesem Zusammenhang sind komplexe betriebliche und technische Schnittstellen abzustimmen. Sowohl die Planung wie auch die bauliche Umsetzung muss laufend eng mit der Abteilung Flugbetrieb des Flughafens und den zuständigen Behörden koordiniert werden.
Die Herausforderungen des Projektes bestehen aus dem Bauen unter laufendem Flugbetrieb, im Sicherheitsbereich des Flughafens, bei schwierigen Baugrundverhältnissen mit hohen Grundwasserständen und Bauen in mehreren Bauabschnitten und Bauzwischenständen mit Teilaußer- und Teilinbetriebnahme von Anlagen. Um die Beeinträchtigung des Betriebs möglichst klein zu halten, müssen bis zu 19 Bauabschnitte und die dazu gehörenden Interimszustände geplant werden. In diesem Zusammenhang sind komplexe betriebliche und technische Schnittstellen abzustimmen. Sowohl die Planung wie auch die bauliche Umsetzung muss laufend eng mit der Abteilung Flugbetrieb des Flughafens und den zuständigen Behörden koordiniert werden.
Im Rahmen der Planung sind die unterschiedlichen Anforderungen zur Ausstattung der Positionen und Rollwege, wie z.B. Befeuerung, Docking System, Bodenstromversorgung, Blitzwarnanlagen, Luftversorgung etc. zu berĂĽcksichtigen. Die Befeuerung der Rollwege sollen mit Kontaktschleifensteuerung versehen werden.
Im Rahmen der Planung sind die unterschiedlichen Anforderungen zur Ausstattung der Positionen und Rollwege, wie z.B. Befeuerung, Docking System, Bodenstromversorgung, Blitzwarnanlagen, Luftversorgung etc. zu berĂĽcksichtigen. Die Befeuerung der Rollwege sollen mit Kontaktschleifensteuerung versehen werden.
Für die geplante Maßnahme sind wirtschaftliche Bauabläufe in allen Bauphasen unter Aufrechterhaltung eines jederzeit geordneten sicheren Flughafenbetriebes zu planen und mit den Beteiligten abzustimmen. Dabei sind Variantenuntersuchungen durchzuführen, in denen die unterschiedlichen Auswirkungen auf die flughafen- und baubetrieblichen Prozesse herausgearbeitet werden.
Für die geplante Maßnahme sind wirtschaftliche Bauabläufe in allen Bauphasen unter Aufrechterhaltung eines jederzeit geordneten sicheren Flughafenbetriebes zu planen und mit den Beteiligten abzustimmen. Dabei sind Variantenuntersuchungen durchzuführen, in denen die unterschiedlichen Auswirkungen auf die flughafen- und baubetrieblichen Prozesse herausgearbeitet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ab dem 29.4.2012 sämtliche Flughafenlieferungen sog. nicht bekannter Lieferanten von Flughafenlieferungen im Sinne des Anhangs der VO (EU) 185/2010 Ziffer 9.0.2 in die Sicherheitsbereiche das Flughafens vollständig kontrolliert werden müssen. Dies ist bereits bei der Planung im Auftragsfall zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ab dem 29.4.2012 sämtliche Flughafenlieferungen sog. nicht bekannter Lieferanten von Flughafenlieferungen im Sinne des Anhangs der VO (EU) 185/2010 Ziffer 9.0.2 in die Sicherheitsbereiche das Flughafens vollständig kontrolliert werden müssen. Dies ist bereits bei der Planung im Auftragsfall zu berücksichtigen.
Einzelheiten zum Auftrag sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die ausgewählten Bewerber übermittelt werden.
Menge oder Umfang:
Es ist beabsichtigt einen Planer fĂĽr die Bereiche Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Elektro- und Nachrichtentechnik mit folgenden Leistungsbildern zu beauftragen:
— Objektplanung bei Verkehrsanlagen, in Anlehnung an die HOAI § 44 ff,
— Objektplanung bei Ingenieurbauwerke, in Anlehnung an die HOAI § 40 ff,
— optional: Fachplanung Tragwerksplanung, in Anlehnung an die HOAI § 48 ff,
— Fachplanung Technische Ausrüstung, in Anlehnung an die HOAI § 51 ff,
— Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für Tiefbau und Elektro- und Nachrichtentechnik.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung wird den ausgewählten Bewerber mit den Vergabeunterlagen übersandt.
Der Kostenrahmen für die Grundinstandsetzung des Vorfeldes beträgt 56 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600) inkl. Rückbau und Neubau der Ingenieur- und Verkehrsbauwerke als verbindliche Kostenobergrenze. Der Kostenrahmen für den Anteil der Elektro- und Nachrichtentechnik beträgt hiervon netto ca. 12 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600).
Der Kostenrahmen für die Grundinstandsetzung des Vorfeldes beträgt 56 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600) inkl. Rückbau und Neubau der Ingenieur- und Verkehrsbauwerke als verbindliche Kostenobergrenze. Der Kostenrahmen für den Anteil der Elektro- und Nachrichtentechnik beträgt hiervon netto ca. 12 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600).
Die Fertigstellung inkl. Inbetriebnahme des letzten Bauabschnittes soll Ende 2016 erfolgen.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise:
— Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4),
— Stufe 2 (HOAI-Leistungsphase 5),
— Stufe 3 (HOAI-Leistungsphase 6 bis 7,
— Stufe 4 (HOAI-Leistungsphase 8) und örtliche Bauüberwachung,
— Stufe 5 (HOAI-Leistungsphase 9).
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Siehe zum Gesamtumfang auch die Darstellung unter Ziffer II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung sowie die dort erwähnte Projektbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Abrufoption für die jeweils nachfolgenden Beauftragungsblöcke (HOAI- Leistungsphasen) siehe oben Ziffer II.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung.
Abruf der nach Ziffer II.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung ausgeschriebenen weiteren Stufen.
Die weiterführende Planung der Bodenstromversorgung der Remotepositionen wird optional, abhängig von dem Ergebnis der Voruntersuchungen vergeben.
Referenznummer: 9971.70.00012 Techn. Gesamtplanung Vorfeld 1
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: IA01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: DE600.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3.a) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOF beziehen, hier nicht ausreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3.a) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOF beziehen, hier nicht ausreichen.
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend);
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend);
c) Hinsichtlich des Vorbehalts fĂĽr den Berufsstand Ingenieur / Architekt siehe nachfolgend Ziffer III.3.1;
d) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen.
d) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen.
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der ErfĂĽllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrage nicht berĂĽcksichtigt.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
FĂĽr die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sind, jeweils für folgende Leistungsbereiche:, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Elektro- und Nachrichtentechnik, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2009, 2010, 2011).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sind, jeweils für folgende Leistungsbereiche:, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Elektro- und Nachrichtentechnik, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2009, 2010, 2011).
Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf in den einzelnen Leistungsbereichen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die nachfolgenden Grenzen (netto) nicht unterschreiten:
— Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke 2 000 000 EUR/Jahr,
— Elektro- und Nachrichtentechnik 1 000 000 EUR/Jahr.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. FĂĽr die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011), für jedes Geschäftsjahr getrennt) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und Qualifikation sowie zur Art des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. festangestellt, freie Mitarbeit) als Eigenerklärung.
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011), für jedes Geschäftsjahr getrennt) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und Qualifikation sowie zur Art des Beschäftigungsverhältnisses (z.B. festangestellt, freie Mitarbeit) als Eigenerklärung.
Ferner sind die Arbeitskräfte nach Anzahl zu benennen, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der ErfĂĽllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrage nicht berĂĽcksichtigt.
c) Personaleinsatzkonzept:
Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Gesamtprojektleiter/in, Leitung Planung Flugbetriebsflächen / Tiefbau, Leitung Planung Technische Ausrüstung, Leitung Bauüberwachung) dargestellt ist mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung mit Darstellung von jeweils zwei persönlichen Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Gesamtprojektleiter/in, Leitung Planung Flugbetriebsflächen / Tiefbau, Leitung Planung Technische Ausrüstung, Leitung Bauüberwachung) dargestellt ist mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung mit Darstellung von jeweils zwei persönlichen Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die für Schlüsselpersonen entsprechend des vorgenannten Formblattes gemachten Angaben zu personenbezogenen Referenzprojekten durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern zu überprüfen.
Mindestbedingung: Der für die Teilprojektleitung Bauüberwachung vorgesehene Mitarbeiter muss über Flughafenerfahrung verfügen, die anhand der persönlichen Referenzen nachzuweisen ist.
d) Angaben zu bis zu drei realisierten Referenzprojekten je Leistungsschwerpunkt aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 8 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung, technische Gesamtplanung Flugbetriebsflächen oder nach Art der Nutzung und der Komplexität vergleichbaren Anforderungen) durchgeführt wurden. Erwartet werden folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
d) Angaben zu bis zu drei realisierten Referenzprojekten je Leistungsschwerpunkt aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 8 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung, technische Gesamtplanung Flugbetriebsflächen oder nach Art der Nutzung und der Komplexität vergleichbaren Anforderungen) durchgeführt wurden. Erwartet werden folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Projektbezeichnung und Standort / Lage des Referenzprojekts,
— Benennung des Auftraggebers (Bauherr),
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Bauherrn) mit Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse,
— Zeitraum der Projektbearbeitung,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Benennung der Planungsbereiche, Beschreibung der technischen und organisatorischen Komplexität der Leistungserbringung,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Baukosten netto EUR (200 – 600 gem. DIN 276),Benennung der vollständig erbrachten HOAI-Leistungsphasen,
— Angaben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subplanern oder in Kooperation mit anderen Planungs-/Ingenieurbüros erbracht wurden, ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils sowie der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen,
— Projektbeschreibung mit Angaben zu objektbezogenen Aspekten zur Festlegung der Vergleichbarkeit (Projektrealisierung im laufenden Betrieb, Bauabschnitte, Kosten, Baugrunderschwernissen, sowie weiteren besonderen Umständen der Leistungserbringung),
— Benennung der wesentlichen Leistungsträger im Rahmen der Leistungserbringung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen von Auftraggebern (z.B. gemäß § 10 Abs. 2b) der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3a) nicht die voranstehend geforderten Angaben zu Referenzobjekten ersetzen.
Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden insgesamt maximal 3 Referenzen je Leistungsschwerpunkt gewertet. Daher sind maximal 3 Referenzen je Leistungsschwerpunkt anzugeben. Darüber hinaus gehende zusätzliche Referenzen werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten Formblättern oder in sonstigen zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden insgesamt maximal 3 Referenzen je Leistungsschwerpunkt gewertet. Daher sind maximal 3 Referenzen je Leistungsschwerpunkt anzugeben. Darüber hinaus gehende zusätzliche Referenzen werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten Formblättern oder in sonstigen zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. FĂĽr die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Mindestbedingungen:
Für mindestens ein Referenzprojekt entsprechender Art und Umfang der beschriebenen Flugbetriebsfläche müssen die Errichtungskosten > 15 000 000 EUR (netto) betragen.
Die Projektkomplexität der benannten Referenzprojekte muss mindestens der Honorarzone III gem. HOAI entsprechen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechend des vorgenannten Formblattes gemachten Angaben zu Referenzprojekten durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern zu überprüfen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens für die Einreichung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens für die Einreichung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Die AusfĂĽhrung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Die AusfĂĽhrung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
Bei juristischen Personen mĂĽssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natĂĽrliche Personen gestellten Anforderungen erfĂĽllen.
Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals âś…
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Ă–ffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentraleinkauf
Herrn Jäger
Internetadresse: www.ham.airport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-12-01 đź“…
Datum des Endes: 2016-12-31 đź“…
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2012/S 121-201136 (2012-06-22)
Ergänzende Angaben (2012-07-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben