Der Neubau der Rems-Murr-Kliniken in Winnenden soll mit einem leistungsfähigen Zutrittskontrollsystem ausgestattet werden. Hierbei sind bei den entsprechenden Zugängen berührungslose Leser für vorhandene Ausweismedien (Chipkarte) vorzusehen, als Ein- und Ausgangskontrolle. Das Gesamtsystem beinhaltet sowohl Online- als auch Offline-Komponenten. Die Integration der Zutrittskontrolle muss in enger Abstimmung mit dem Auftragnehmer der Ausschreibung A411.3 „TK- und Multimediasystem“ erfolgen, da dieser das Ausweismedium zur Verfügung stellt. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die Projektleitung, den Systemservice nach Lieferung und Schulungsleistungen sowie die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Systems auf der Grundlage einer technischen und fachlichen Feinspezifikation, die in einem gemeinsamen Workshop zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erstellt wird. Der Auftragnehmer dokumentiert die Ergebnisse des gemeinsamen Workshops und den Konfigurationsstand des betriebsbereit konfigurierten Systems. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag. Mit der Leistung ist spätestens 12 Werktage nach Beauftragung zu Beginnen. Die Lieferung endet im Januar 2013. Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung werden für 36 Monate beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zugangskontrollsystem
Menge oder Umfang:
— 1x Zutrittskontrollsystem,— ca. 65x Ausweisleser,— ca. 1 100 elektronische Schließzylinder.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zugangskontrollsystem📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Postanschrift: Winnender Str. 27 z.H. Frau Ute Wolf LL.M. RMK Neubau
Postleitzahl: 71334
Postort: Waiblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kliniken-neubau.de🌏
E-Mail: vergabeneubau@khrmk.de📧
Telefon: +49 715150062141📞
Fax: +49 715150062105 📠
Zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen".
(1) Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter zwingender Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulare des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen,
(2) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlussterminsfür den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nichtrechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Nummer (3) - grundsätzlich zum Ausschluss ausdiesem Vergabeverfahren,
(3) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nichtvorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden,
(4) Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben, inder:
(a) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und;
(d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(5) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben,
(6) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen,
(7) Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
(8) Sachdienliche Auskunftsersuchen werden ausschließlich über das Portal von subreport an die dort hinterlegte Adresse beantwortet.
(1) Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter zwingender Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulare des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen,
(2) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlussterminsfür den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nichtrechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Nummer (3) - grundsätzlich zum Ausschluss ausdiesem Vergabeverfahren,
(3) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nichtvorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden,
(4) Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben, inder:
(a) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und;
(d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(5) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben,
(6) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen,
(7) Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
(8) Sachdienliche Auskunftsersuchen werden ausschließlich über das Portal von subreport an die dort hinterlegte Adresse beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Neubau der Rems-Murr-Kliniken in Winnenden soll mit einem leistungsfähigen Zutrittskontrollsystem ausgestattet werden.
Hierbei sind bei den entsprechenden Zugängen berührungslose Leser für vorhandene Ausweismedien (Chipkarte) vorzusehen, als Ein- und Ausgangskontrolle.
Das Gesamtsystem beinhaltet sowohl Online- als auch Offline-Komponenten.
Die Integration der Zutrittskontrolle muss in enger Abstimmung mit dem Auftragnehmer der Ausschreibung A411.3 „TK- und Multimediasystem“ erfolgen, da dieser das Ausweismedium zur Verfügung stellt.
Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die Projektleitung, den Systemservice nach Lieferung und Schulungsleistungen sowie die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Systems auf der Grundlage einer technischen und fachlichen Feinspezifikation, die in einem gemeinsamen Workshop zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erstellt wird. Der Auftragnehmer dokumentiert die Ergebnisse des gemeinsamen Workshops und den Konfigurationsstand des betriebsbereit konfigurierten Systems.
Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die Projektleitung, den Systemservice nach Lieferung und Schulungsleistungen sowie die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Systems auf der Grundlage einer technischen und fachlichen Feinspezifikation, die in einem gemeinsamen Workshop zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erstellt wird. Der Auftragnehmer dokumentiert die Ergebnisse des gemeinsamen Workshops und den Konfigurationsstand des betriebsbereit konfigurierten Systems.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag.
Mit der Leistung ist spätestens 12 Werktage nach Beauftragung zu Beginnen. Die Lieferung endet im Januar 2013.
Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung werden für 36 Monate beauftragt.
Menge oder Umfang:
— 1x Zutrittskontrollsystem,
— ca. 65x Ausweisleser,
— ca. 1 100 elektronische Schließzylinder.
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: A411.5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.Eigenerklärung darüber, dass:
(1.1) eine Eintragung in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters bzw.die entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorliegt sowie,
(1.2) durch Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach:
(1.2.1) Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie,
(1.2.2) durch eine kurze Unternehmensbeschreibung einschließlich:
(1.2.2.1) der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten und,
(1.2.2.2) des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßesgegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen),
— § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen),
— § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder,
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
3. Eigenerklärung darüber,
(3.1) dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
(3.2) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,
(3.3) dass der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
(3.4) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, sowie,
(3.5) dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Eigenerklärung über die von dem Bieter ausgeführten Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, d.h. Aufbau eines Zutrittskontrollsystems („Referenzen“) durch Angabe:
(4.1) des Namens und der Art des Auftraggebers,
(4.2) eines Ansprechpartners,
(4.3) des Ausführungszeitraumes,
(4.4) des Auftragswertes der erbrachten Leistung,
(4.5) die erbrachte Leistung muss als Mindestanforderung haben
(4.5.1.) Zutrittskontrollsystem mit mindestens 50 Online-Lesern
(4.5.2.) Zutrittskontrollsystem mit mindestens 200 Offline-Lesern (Beschlag oder Knaufzylinder)
(4.5.3) Ausweismedium mit Leseverfahren Mifare Desfire EV1.
Es muss mindestens eine Referenz vollständig nachgewiesen werden.
Es können max. 3 Referenzen angegeben werden.
Mindeststandards:
Es muss mindestens eine Referenz vollständig nachgewiesen werden.
Es können max. 3 Referenzen angegeben werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vergl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vergl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-07-19 📅
Öffnungsort: Rems-Murr-Klinik, Winnender Straße 12, 71334 Waiblingen, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Rems-Murr-Klinik, Winnender Straße 12, 71334 Waiblingen, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Wolf LL.M.
Name: subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Frank Seifert
Telefon: +49 22198578-33📞
Fax: +49 22198578-66 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E35414337🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A411.5
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen".
(1) Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter zwingender Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulare des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen,
(2) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlussterminsfür den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nichtrechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Nummer (3) - grundsätzlich zum Ausschluss ausdiesem Vergabeverfahren,
(2) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlussterminsfür den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nichtrechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Nummer (3) - grundsätzlich zum Ausschluss ausdiesem Vergabeverfahren,
(3) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nichtvorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden,
(4) Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben, inder:
(a) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und;
(d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(5) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben,
(5) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben,
(6) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen,
(7) Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
(8) Sachdienliche Auskunftsersuchen werden ausschließlich über das Portal von subreport an die dort hinterlegte Adresse beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 105-175269 (2012-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Winnender Str. 27
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-30 📅
Name: KABA GmbH
Postanschrift: Philipp-Reis-Straße 14
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Wolf LL.M. Justiziarin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,