Die KfW-Bankengruppe beabsichtigt die Vergabe der für den Abbruch des achtstöckigen Bestandsgebäudes Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt am Main, und der für die Errichtung eines Neubaus (Bürogebäude) erforderlichen Leistungen. Es handelt sich um ein ursprünglich 5-geschossiges Bürogebäude mit Errichtungszeitpunkt 1959, welches im Jahr 1980 um 2 weitere Obergeschosse aufgestockt wurde. Zu den Abbruchmaßnahmen zählen insbesondere: — Baustelleneinrichtung AN Abbruch, — Demontage asbesthaltiger und schadstoffhaltiger Baustoffe, — Entsorgen loser Möblierung, — Entkernung, — Abbruch Fassaden, — Abbruch haustechnischer Anlagen, — Abbruch Gebäudetragkonstruktion, — Freilegen und Wiederverfüllung Untergeschoss, — Entsorgung / Verwertung der Abbruchmaterialien. Das Gebäude ist von Grünflächen (zur Bockenheimer Landstraße hin) bzw. von Verkehrs- und Kfz- Abstellflächen umgeben. Im rückwärtigen Bereich befindet sich ein eingeschossiger Garagenkomplex aus 3 Einzelgaragen, welche ebenfalls abgebrochen werden soll. Das Hauptgebäude gliedert sich somit in folgende Geschosse: — Untergeschoss UG 1, — Erdgeschoss EG, — Obergeschosse 1. OG - 6.OG, — Dachaufbauten 7.OG. Der Beginn der Ausführung der Leistungen ist für den 2.5.2013 vorgesehen, deren Abschluss für Mitte/Ende Juli 2013.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Menge oder Umfang:
Gebäudeabmessungen:Grundrissabmessungen betragen: ca. 15 x 56 m.Gebäudehöhe liegt bei: ca. 23 m über OKG.Untergeschoss bindet in den Baugrund: ca. 2,0 m ein.Gesamthöhe Gebäude: ca. 25 m.Mengen / Umfang:Entsorgung / Verwertung gefährlicher Abfälle ca. 74 to.Entsorgung / Verwertung nicht gefährlicher Abfälle ca. 6 100 to.Abbruch Gebäudetragkonstruktion ca. 3 300 m3.Entkernung Innen (Boden, Decken, etc.) ca. 30 700 m2.Abbruch und Entsorgung Fassadenbekleidung ca. 3 700 m2.Abbruch und Entsorgung Dachfläche ca. 860 m2.
Gebäudeabmessungen:Grundrissabmessungen betragen: ca. 15 x 56 m.Gebäudehöhe liegt bei: ca. 23 m über OKG.Untergeschoss bindet in den Baugrund: ca. 2,0 m ein.Gesamthöhe Gebäude: ca. 25 m.Mengen / Umfang:Entsorgung / Verwertung gefährlicher Abfälle ca. 74 to.Entsorgung / Verwertung nicht gefährlicher Abfälle ca. 6 100 to.Abbruch Gebäudetragkonstruktion ca. 3 300 m3.Entkernung Innen (Boden, Decken, etc.) ca. 30 700 m2.Abbruch und Entsorgung Fassadenbekleidung ca. 3 700 m2.Abbruch und Entsorgung Dachfläche ca. 860 m2.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Fax: +49 697431-3106 📠
1. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/denBietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP,Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de,
3. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagensind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen.Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss ineinem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 11.1.2013, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle,Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags inder Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, überdie Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstagsund an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 14.1.2013, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
6. Die Bieter sind vor Abgabe eines Angebotes verpflichtet, an einer von der KfW organisierten und durchgeführten Begehung der Objekte gemäß Ziffer 2.1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich in der Zeit vom 3.12.2012 bis zum 7.12.2012 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den Bietern auf Anfrage durch die KfW mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: bjoern.huether@kfw.de.
Die Anzahl der an der Ortsbesichtigung teilnehmenden Personen wird auf maximal 3 Personen pro Bieter beschränkt, die der KfW von dem Bieter spätestens 3 Tage vor der Begehung namentlich zu benennen sind.
Die KfW wird die teilnehmenden Bieter erfassen. Die Bieter müssen sich dazu im Rahmen der Ortsbegehung in eine Liste eintragen. Die Nichtteilnahme an der Objektbegehung führt zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bitte beachten Sie, dass Filmen und Photographieren in den Liegenschaften der KfW nicht gestattet ist.
7. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers (Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind.
Der Auftraggeber wird die Versicherungsprämie (inklusive der gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer, z.Z. 19 %) auf die Auftragnehmer in Höhe von 5 Promille der Abrechnungssumme umlegen und von den Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung einbehalten.
8. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
9. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
10. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-berlin@hfk.de zustellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solcheFragen erteilt, die bis zum 28.12.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchenwerden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
1. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/denBietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP,Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de,
3. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagensind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen.Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss ineinem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 11.1.2013, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle,Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags inder Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, überdie Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstagsund an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 14.1.2013, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
6. Die Bieter sind vor Abgabe eines Angebotes verpflichtet, an einer von der KfW organisierten und durchgeführten Begehung der Objekte gemäß Ziffer 2.1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich in der Zeit vom 3.12.2012 bis zum 7.12.2012 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den Bietern auf Anfrage durch die KfW mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: bjoern.huether@kfw.de.
Die Anzahl der an der Ortsbesichtigung teilnehmenden Personen wird auf maximal 3 Personen pro Bieter beschränkt, die der KfW von dem Bieter spätestens 3 Tage vor der Begehung namentlich zu benennen sind.
Die KfW wird die teilnehmenden Bieter erfassen. Die Bieter müssen sich dazu im Rahmen der Ortsbegehung in eine Liste eintragen. Die Nichtteilnahme an der Objektbegehung führt zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bitte beachten Sie, dass Filmen und Photographieren in den Liegenschaften der KfW nicht gestattet ist.
7. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers (Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind.
Der Auftraggeber wird die Versicherungsprämie (inklusive der gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer, z.Z. 19 %) auf die Auftragnehmer in Höhe von 5 Promille der Abrechnungssumme umlegen und von den Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung einbehalten.
8. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
9. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
10. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-berlin@hfk.de zustellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solcheFragen erteilt, die bis zum 28.12.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchenwerden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW-Bankengruppe beabsichtigt die Vergabe der für den Abbruch des achtstöckigen Bestandsgebäudes Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt am Main, und der für die Errichtung eines Neubaus (Bürogebäude) erforderlichen Leistungen. Es handelt sich um ein ursprünglich 5-geschossiges Bürogebäude mit Errichtungszeitpunkt 1959, welches im Jahr 1980 um 2 weitere Obergeschosse aufgestockt wurde.
Die KfW-Bankengruppe beabsichtigt die Vergabe der für den Abbruch des achtstöckigen Bestandsgebäudes Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt am Main, und der für die Errichtung eines Neubaus (Bürogebäude) erforderlichen Leistungen. Es handelt sich um ein ursprünglich 5-geschossiges Bürogebäude mit Errichtungszeitpunkt 1959, welches im Jahr 1980 um 2 weitere Obergeschosse aufgestockt wurde.
Zu den Abbruchmaßnahmen zählen insbesondere:
— Baustelleneinrichtung AN Abbruch,
— Demontage asbesthaltiger und schadstoffhaltiger Baustoffe,
— Entsorgen loser Möblierung,
— Entkernung,
— Abbruch Fassaden,
— Abbruch haustechnischer Anlagen,
— Abbruch Gebäudetragkonstruktion,
— Freilegen und Wiederverfüllung Untergeschoss,
— Entsorgung / Verwertung der Abbruchmaterialien.
Das Gebäude ist von Grünflächen (zur Bockenheimer Landstraße hin) bzw. von Verkehrs- und Kfz- Abstellflächen umgeben. Im rückwärtigen Bereich befindet sich ein eingeschossiger Garagenkomplex aus 3 Einzelgaragen, welche ebenfalls abgebrochen werden soll.
Das Gebäude ist von Grünflächen (zur Bockenheimer Landstraße hin) bzw. von Verkehrs- und Kfz- Abstellflächen umgeben. Im rückwärtigen Bereich befindet sich ein eingeschossiger Garagenkomplex aus 3 Einzelgaragen, welche ebenfalls abgebrochen werden soll.
Das Hauptgebäude gliedert sich somit in folgende Geschosse:
— Untergeschoss UG 1,
— Erdgeschoss EG,
— Obergeschosse 1. OG - 6.OG,
— Dachaufbauten 7.OG.
Der Beginn der Ausführung der Leistungen ist für den 2.5.2013 vorgesehen, deren Abschluss für Mitte/Ende Juli 2013.
Menge oder Umfang:
Gebäudeabmessungen:
Grundrissabmessungen betragen: ca. 15 x 56 m.
Gebäudehöhe liegt bei: ca. 23 m über OKG.
Untergeschoss bindet in den Baugrund: ca. 2,0 m ein.
Gesamthöhe Gebäude: ca. 25 m.
Mengen / Umfang:
Entsorgung / Verwertung gefährlicher Abfälle ca. 74 to.
Entsorgung / Verwertung nicht gefährlicher Abfälle ca. 6 100 to.
Abbruch Gebäudetragkonstruktion ca. 3 300 m3.
Entkernung Innen (Boden, Decken, etc.) ca. 30 700 m2.
Abbruch und Entsorgung Fassadenbekleidung ca. 3 700 m2.
Abbruch und Entsorgung Dachfläche ca. 860 m2.
Dauer: 3 Monate
Referenznummer: VSt. 101/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieserBekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nichtausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angeboteinzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalbeiner angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieserBekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nichtausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angeboteinzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalbeiner angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Artund den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen sollim Formblatt "Bietererklärung" erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter aufVerlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erstdann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sinddie verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tagebeträgt - einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter aufVerlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erstdann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sinddie verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tagebeträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte(siehe § 7 EG Abs. 8 VOB/A), hat er bereits in seinem Angebot.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einerVerpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter dieerforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einerVerpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter dieerforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt "Bietererklärung" geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit undFachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweiseabweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit undFachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweiseabweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, sokann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 6 EG Abs. 5 Nr. 2 VOB/A). Der Bieter sollte der KfW indiesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringenkann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Belegvorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. DerBieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, sokann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 6 EG Abs. 5 Nr. 2 VOB/A). Der Bieter sollte der KfW indiesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringenkann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Belegvorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. DerBieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er in seinem Unternehmen (einschl. Einbindung mgl. Nachunternehmer/Bietergemeinschaft) Mitarbeiter beschäftigt, die über die Nachweise der Sachkunde im Sinne der Gefahrstoffverordnung TRGS 519, 521 und 524 verfügen, den sie nach erfolgreicher Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit Schadstoffen erworben haben.
— er in seinem Unternehmen (einschl. Einbindung mgl. Nachunternehmer/Bietergemeinschaft) Mitarbeiter beschäftigt, die über die Nachweise der Sachkunde im Sinne der Gefahrstoffverordnung TRGS 519, 521 und 524 verfügen, den sie nach erfolgreicher Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang über den Umgang mit Schadstoffen erworben haben.
Die Nachweise können in dem in § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A vorgesehenen Umfang auch über die Eintragung in die allegmein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe,
— die geforderten Bürgschaften und Sicherheiten auf den von der KfW vorgegebenen Mustern zu stellen (Anlage 1 zu C01 – Muster „Vertragserfüllungsbürgschaft“ (C01_01) und Anlage 2 zu C01 – Muster „Bürgschaft für Mängelansprüche“ (C01_02),
— sowie vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach Aufforderung eine positive Bankauskunft vorzulegen.
Mindeststandards:
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe,
— die geforderten Bürgschaften und Sicherheiten auf den von der KfW vorgegebenen Mustern zu stellen (Anlage 1 zu C01 – Muster „Vertragserfüllungsbürgschaft“ (C01_01) und Anlage 2 zu C01 – Muster „Bürgschaft für Mängelansprüche“ (C01_02),
— sowie vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach Aufforderung eine positive Bankauskunft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer 12.3.1 Teil A der Vergabeunterlagen, max. 70 Punkte)
Der Bieter erklärt, die im Folgenden genannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung), jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben.
Der Bieter erklärt, die im Folgenden genannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung), jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben.
Für jede in den folgenden Tabellen angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW 10 Punkte vergeben.
Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Aktualität/Abschluss der Leistung nicht vor 2009,
— Komplettabbruch > 10 000 m3,
— Umgang mit Gefahrstoffen nach TRGS und Gefahrstoffverordnung,
— Innerstädtisches Wohngebiet,
— Abbruchverfahren (Kein Sprengen, keine Abrissbirne).
Hierzu sind in den jeweiligen Tabellen insb. folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad,
— Innerstädtisches Wohngebiet.
Es sind mindestens 3 vergleichbare Leistungen anzugeben. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt drei vergleichbare Leistungen angeben.
Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.
2. Mitarbeiterzahlen (vgl. Ziffer 12.3.2 Teil A der Vergabeunterlagen, max. 30 Punkte).
Bei diesem Kriterium können insgesamt maximal 30 Punkte für die Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzten gewerblichen Mitarbeitern erzielt werden.
Bei diesem Kriterium können insgesamt maximal 30 Punkte für die Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzten gewerblichen Mitarbeitern erzielt werden.
Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet.
< 15 Mitarbeiter = 0 Punkte.
≥ 40 Mitarbeiter = 30 Punkte.
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
Mindeststandards:
Im Rahmen der Eignungsprüfung (technischen Leistungsfähigkeit) anhand der in den Ziffern 12.3.1 bis 12.3.2 Teil A der Vergabeunterlagen nebst ihrer Gewichtung dargelegten Kriterien sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter insb. nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.
Im Rahmen der Eignungsprüfung (technischen Leistungsfähigkeit) anhand der in den Ziffern 12.3.1 bis 12.3.2 Teil A der Vergabeunterlagen nebst ihrer Gewichtung dargelegten Kriterien sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter insb. nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.
Es sind mindestens 3 vergleichbare Leistungen anzugeben.
Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Aktualität/Abschluss der Leistung nicht vor 2009,
— Komplettabbruch > 10 000 m3,
— Umgang mit Gefahrstoffen nach TRGS und Gefahrstoffverordnung,
— Innerstädtisches Wohngebiet,
— Abbruchverfahren (Kein Sprengen, keine Abrissbirne).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme.
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Originalunterzeichnete Erklärung (Formblatt in den Vergabeunterlagen) abzugeben, aus der hervorgeht:
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch währendder Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-01-14 📅
Öffnungsort: KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frank Weber
Name: HFK Rechtsanwälte LLP
Postanschrift: Kettenhofweg 126
Kontaktperson: RA Kaiser
E-Mail: kaiser@hfk.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.hfk.de🌏
E-Mail: kaiser@hfk.de📧
URL der Dokumente: http://www.hfk.de🌏
1. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/denBietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP,Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de,
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP,Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de,
3. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagensind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen.Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss ineinem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 11.1.2013, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle,Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagensind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen.Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss ineinem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 11.1.2013, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle,Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags inder Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, überdie Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstagsund an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags inder Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, überdie Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstagsund an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 14.1.2013, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 14.1.2013, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
6. Die Bieter sind vor Abgabe eines Angebotes verpflichtet, an einer von der KfW organisierten und durchgeführten Begehung der Objekte gemäß Ziffer 2.1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich in der Zeit vom 3.12.2012 bis zum 7.12.2012 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den Bietern auf Anfrage durch die KfW mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: bjoern.huether@kfw.de.
6. Die Bieter sind vor Abgabe eines Angebotes verpflichtet, an einer von der KfW organisierten und durchgeführten Begehung der Objekte gemäß Ziffer 2.1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich in der Zeit vom 3.12.2012 bis zum 7.12.2012 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den Bietern auf Anfrage durch die KfW mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: bjoern.huether@kfw.de.
Die Anzahl der an der Ortsbesichtigung teilnehmenden Personen wird auf maximal 3 Personen pro Bieter beschränkt, die der KfW von dem Bieter spätestens 3 Tage vor der Begehung namentlich zu benennen sind.
Die KfW wird die teilnehmenden Bieter erfassen. Die Bieter müssen sich dazu im Rahmen der Ortsbegehung in eine Liste eintragen. Die Nichtteilnahme an der Objektbegehung führt zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Bitte beachten Sie, dass Filmen und Photographieren in den Liegenschaften der KfW nicht gestattet ist.
7. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers (Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind.
7. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-, Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers (Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind.
Der Auftraggeber wird die Versicherungsprämie (inklusive der gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer, z.Z. 19 %) auf die Auftragnehmer in Höhe von 5 Promille der Abrechnungssumme umlegen und von den Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung einbehalten.
8. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
8. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
9. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
9. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
10. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-berlin@hfk.de zustellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solcheFragen erteilt, die bis zum 28.12.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchenwerden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
10. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-berlin@hfk.de zustellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solcheFragen erteilt, die bis zum 28.12.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchenwerden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 224-368798 (2012-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 6974311833📞
Fax: +49 6974313106 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-18 📅
Name: AWR Abbruch GmbH
Postanschrift: Hafenstr. 14
Postort: Weißenthurm
Postleitzahl: 56575
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Weber