Das Gesamtvorhaben setzt sich zusammen aus der Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe vom 05/ 2013 bis 08/2014 und ab 09/2014 aus der Bauüberwacherleistung von Ausführungsleistungen für den Tunnel Rastatt im PfA 1.2 der ABS/NBS Ka-Ba, bestehend aus 2 eingleisigen Röhren mit einer jeweiligen Länge von ca. 4 270 m (davon ca. 3 800 m Schildvortrieb, die restlichen ca. 470 m in Spritzbeton- bzw. offener Bauweise) einschließlich Verbindungsbauwerke sowie der sich anschließenden Trogbauwerke im Norden (l = 800 m) und Süden (l = 895 m); Erdarbeiten, Deponierung, Entwässerungsanlagen, Rettungsplätze, Wegebau und Baustraßen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang:
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt.Teinahmeanträge sind bis spätestens 3.1.2013, 13:00 Uhr an die Vergabestelle zu übermitteln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG und deren verbundene Unternehmen vertreten durch Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest
Postanschrift: Schwarzwaldstr. 82
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Kontakt
E-Mail: markus.metz@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 7219386265📞
Fax: +49 7219386279 📠
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Erklärungen/Nachweise folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Erklärung, ob und in wieweit die Gesellschaft, der Geschäftsinhaber, Mitglieder der Geschäftsleitung oder Gesellschafter mit einem Dritten verbunden sind. Insbesondere anzugeben sind Beteiligungen/sonstige Interessenverflechtungen an/mit:
1. Baufirmen;
2. Ingenieurbüros;
3. Zulieferern.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht,
— über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Falls beabsichtigt ist, für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten Subunternehmer einzusetzen, so sind diese Firmen / Ing.-Büros in den Angebotsunterlagen zu benennen und deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen; die Aussagen sind durch Erklärungen/Nachweise, aus denen die Eignung der Subunternehmer zweifelsfrei hervorgeht, zu untersetzen.
Für vorgesehene Subunternehmer sind die Nachweise gemäß III.2.3) und die Erklärungen gemäß III.2.1) und VI.3) zu führen.
Die Mehrfachbeteiligung am Vergabeverfahren als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften wird nicht zugelassen und führt zum Ausschluss der Angebote.
Dies gilt auch bei Mehrfachbeteiligungen von Bietern durch Zweigniederlassungen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit Abgabe der Teilnahmeanträge vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise sind in zweifacher Ausfertigung abzugeben Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Erklärungen/Nachweise folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Erklärung, ob und in wieweit die Gesellschaft, der Geschäftsinhaber, Mitglieder der Geschäftsleitung oder Gesellschafter mit einem Dritten verbunden sind. Insbesondere anzugeben sind Beteiligungen/sonstige Interessenverflechtungen an/mit:
1. Baufirmen;
2. Ingenieurbüros;
3. Zulieferern.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht,
— über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Falls beabsichtigt ist, für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten Subunternehmer einzusetzen, so sind diese Firmen / Ing.-Büros in den Angebotsunterlagen zu benennen und deren vorgesehener Leistungsumfang darzustellen; die Aussagen sind durch Erklärungen/Nachweise, aus denen die Eignung der Subunternehmer zweifelsfrei hervorgeht, zu untersetzen.
Für vorgesehene Subunternehmer sind die Nachweise gemäß III.2.3) und die Erklärungen gemäß III.2.1) und VI.3) zu führen.
Die Mehrfachbeteiligung am Vergabeverfahren als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften wird nicht zugelassen und führt zum Ausschluss der Angebote.
Dies gilt auch bei Mehrfachbeteiligungen von Bietern durch Zweigniederlassungen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit Abgabe der Teilnahmeanträge vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise sind in zweifacher Ausfertigung abzugeben Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Das Gesamtvorhaben setzt sich zusammen aus der Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe vom 05/ 2013 bis 08/2014 und ab 09/2014 aus der Bauüberwacherleistung von Ausführungsleistungen für den Tunnel Rastatt im PfA 1.2 der ABS/NBS Ka-Ba, bestehend aus 2 eingleisigen Röhren mit einer jeweiligen Länge von ca. 4 270 m (davon ca. 3 800 m Schildvortrieb, die restlichen ca. 470 m in Spritzbeton- bzw. offener Bauweise) einschließlich Verbindungsbauwerke sowie der sich anschließenden Trogbauwerke im Norden (l = 800 m) und Süden (l = 895 m); Erdarbeiten, Deponierung, Entwässerungsanlagen, Rettungsplätze, Wegebau und Baustraßen.
Das Gesamtvorhaben setzt sich zusammen aus der Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe vom 05/ 2013 bis 08/2014 und ab 09/2014 aus der Bauüberwacherleistung von Ausführungsleistungen für den Tunnel Rastatt im PfA 1.2 der ABS/NBS Ka-Ba, bestehend aus 2 eingleisigen Röhren mit einer jeweiligen Länge von ca. 4 270 m (davon ca. 3 800 m Schildvortrieb, die restlichen ca. 470 m in Spritzbeton- bzw. offener Bauweise) einschließlich Verbindungsbauwerke sowie der sich anschließenden Trogbauwerke im Norden (l = 800 m) und Süden (l = 895 m); Erdarbeiten, Deponierung, Entwässerungsanlagen, Rettungsplätze, Wegebau und Baustraßen.
Menge oder Umfang:
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt.
Teinahmeanträge sind bis spätestens 3.1.2013, 13:00 Uhr an die Vergabestelle zu übermitteln.
Beschreibung der Optionen:
Die Optionen sind in den Angebotsunterlagen beschrieben. Die ausgewählten Bewerber können sich anhand dieser Unterlagen informieren.
Referenznummer: 12TEI00697
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Region Südwest, Karlsruhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.
— als Anlage 1:Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftigfestgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 vorliegen,
— als Anlage 2:Erklärung, dass keine Steuer- und Abgabenschulden bestehen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit Abgabe der Teilnahmeanträge zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit Abgabe der Teilnahmeanträge zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.
— als Anlage 3: über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mitder zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— als Anlage 3: über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mitder zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
Dazu sind (für jede Referenz auf getrennten Blättern) folgende Angaben zu machen: a)Projektbezeichnung; b) Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer; c) Bauvolumen (-Kosten netto); d)Honorarhöhe (netto); e) Leistungsbild der erbrachten Bauüberwachungs-Leistung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dazu sind (für jede Referenz auf getrennten Blättern) folgende Angaben zu machen: a)Projektbezeichnung; b) Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer; c) Bauvolumen (-Kosten netto); d)Honorarhöhe (netto); e) Leistungsbild der erbrachten Bauüberwachungs-Leistung.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit Abgabe der Teilnahmeanträge zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit Abgabe der Teilnahmeanträge zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.
— als Anlage 4:
— 1 BÜZ Leiter: Dipl. Ing., mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in leitender Bauüberwachungsfunktion,
— 1 Fachingenieur TEIV/TSI: Bauingenieur, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau, Referenzen TEIV/TSI oder Schulungsplan zur Erlangung der Referenzen/Qualifikationen,
— 1 Fachingenieur KIB: Bauingenieur, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau, Planprüfung/-management, Koordination konstruktiver Ingenieurbau,
— 1 Fachingenieur Nachtragskoordination: Bauingenieur, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, davon 3 Jahre im Nachtragsmanagement und Qualitätssicherung,
— 1 Abrechner: Bautechniker, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung,
— 1 Teamleiter operativ: Bauingenieur, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung, Befähigung Bauüberwacher Bahn, aktueller Nachweis FIT-Lehrgang, Referenzen für ähnliche Projekte,
— 4 Tunnelbauwarte Röhre Ost (Vortrieb): mindestens Bautechniker, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Tunnelvortrieb in maschineller und Spritzbetonbauweise,
— 4 Tunnelbauwarte Röhre West (Vortrieb), mindestens Bautechniker, mindestens 3 Jahr Berufserfahrung im Tunnelvortrieb in maschineller und Spritzbetonbauweise,
— 2 Fachingenieure KIB/BÜ Bahn: Bauingenieur, mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau/Erd- und Tiefbau, Befähigung Bauüberwacher Bahn mit mindestens 3 Jahre Erfahrung als BÜB,
— 1 BÜ Umwelt/ Abfallmanagement: Dipl. Ing., mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der ökologischen Bauüberwachung/Abfallmanagement,
— 2 Vermesser: Dipl. Ing., mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Tunnelvermessung/Brücken,
— 2 BÜ Geologie: Dipl. Geologe/Geotechniker, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Begleitung von Tunnelbauvorhaben/Brücken/Erd- und Tiefbauarbeiten Referenzunterlagen je vorgesehenen Mitarbeiter: beruflicher Werdegang, vergleichbare Leistungen/Vorhaben bei Schnellfahr- und Hochgeschwindigkeitsstreckender DB AG (in Tabellenform ist anzugeben: Auftraggeber (Name Referenzperson, Telefonnummer), Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang, Leistungszeiträume. Die Höhentauglichkeit wird, je nach Einsatz der Mitarbeiter, entsprechend vorausgesetzt. - Nachweis der Verfügbarkeit des vorgesehenen Personals.
— 2 BÜ Geologie: Dipl. Geologe/Geotechniker, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Begleitung von Tunnelbauvorhaben/Brücken/Erd- und Tiefbauarbeiten Referenzunterlagen je vorgesehenen Mitarbeiter: beruflicher Werdegang, vergleichbare Leistungen/Vorhaben bei Schnellfahr- und Hochgeschwindigkeitsstreckender DB AG (in Tabellenform ist anzugeben: Auftraggeber (Name Referenzperson, Telefonnummer), Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang, Leistungszeiträume. Die Höhentauglichkeit wird, je nach Einsatz der Mitarbeiter, entsprechend vorausgesetzt. - Nachweis der Verfügbarkeit des vorgesehenen Personals.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit Abgabe der Teilnahmeanträge zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit Abgabe der Teilnahmeanträge zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss führen. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Markus Metz
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-05-21 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-19 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Periodic_indicative_notice
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 012-019452
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Es gelten die Vorgaben gemäß §§107 Abs. 3 Nr. 4 und 101b Abs. 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 236-389074 (2012-12-05)
Ergänzende Angaben (2012-12-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe.
Quelle: OJS 2013/S 151-263707 (2013-08-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2016-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2012/S 236-389074
Gesamtwert des Auftrags: 5618892.36 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rastatt
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Kontakt
Internetadresse: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Ausbau und Feste Fahrbahn Tunnel Rastatt, Prüfung der Ausschreibungsunterlagen, MKA Nr. 009.
Kurze Beschreibung: ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rastatt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-12 📅
Quelle: OJS 2016/S 174-312825 (2016-09-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2016-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5618892.36 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Ausbau und Feste Fahrbahn Tunnel Rastatt, Prüfung der Ausschreibungsunterlagen, MKA Nr. 009
Quelle: OJS 2016/S 175-314605 (2016-09-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2016-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8392408.10 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8392408.10 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG(Bukr 16)
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Die Umstellung des Projektsteuerungssystems von Granid auf ITWO Nr. 011
Quelle: OJS 2017/S 008-012369 (2017-01-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8392408.10 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-05 📅
Quelle: OJS 2017/S 209-434810 (2017-10-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8392408.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Entfällt
Verfahren
Verfahrensart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: G.016190301
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rastatt
Quelle: OJS 2017/S 247-521208 (2017-12-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8392408.10 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8392408.10 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: 2014-DE-TM-0094-M
Quelle: OJS 2020/S 167-405377 (2020-08-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Baustellenüberwachung📦
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 045-113523 (2021-03-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 113-297871 (2021-06-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 117-308211 (2021-06-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG , Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Poststraße 3, 76137 Karlsruhe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 035-090895 (2022-02-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südwest, Schwarzwaldstr. 82, 76137 Karlsruhe
Adresse des Käuferprofils: http://www.db.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: D 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Quelle: OJS 2023/S 048-141432 (2023-03-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 15TEI19122
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TEB_SW_2_89_21_90713
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BÜ-Leistungen außerhalb Havarie Bereich Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024
Referenznummer: 12TEI00697
Kurze Beschreibung:
Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus
(Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFC-Belastungen,
Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben
im Vortriebsbereich Weströhre) erzeugen eine verzögerte Ausführung der
Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen
und eine Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024.
Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus
(Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFC-Belastungen,
Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben
im Vortriebsbereich Weströhre) erzeugen eine verzögerte Ausführung der
Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen
und eine Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 12TEI00697
Titel: ABS/NBS KaBa StA1
Beschreibung der Beschaffung: BÜ-Leistungen außerhalb Havariebereich
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Rastatt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rastatt
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 12TEI00697 Inge BÜ Tunnel Rastatt
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 12TEI00697 Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: 0 EUR 💰
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen
berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen
Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.“
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Inge BÜ
Nationale Registrierungsnummer: X
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: j.brahm@inge-turra.de📧
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG
Nationale Registrierungsnummer: XXX
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: markus.metz@deutschebahn.com📧
Telefon: 000📞 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: XX
Postleitzahl: 52123
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4922894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zuschlagsbekanntmachung = Punkt VI.3.2 Einlegung von Rechtsbehelfen + Rechtsbehelf Änderungsbekanntmachungen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zuschlagsbekanntmachung = Punkt VI.3.2 Einlegung von Rechtsbehelfen + Rechtsbehelf Änderungsbekanntmachungen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-19+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄÄ 47 Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge,
PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre)
erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine
Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur die Komplexität
und der Zeitraum erweitert sich.
LÄÄ 46 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über
einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrag ist vom 01.01.2024 bis
31.12.2024. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 40 bis zum 31.12.2023
verlängert wurden.
Da der hauptvertragliche Werkerfolg der Option 1 (Überwachung des Tunnel-Rohbaus bist zur Endabnahme) noch nicht
erbracht werden konnte, ist der Vertrag trotz Überschreibung der ursprünglichen geplanten Laufzeit weiterhin durch den AN zu
erfüllen. Die hauptvertraglichen Leistungsbilder bleiben unverändert.
Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12
Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV.
LÄÄ 49 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Restleistungen des Tunnel-Rohbaus erforderlich sind, unterliegen ab
01.08.2023 neuen Regularien. Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes-
Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit
sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/Betonbruchmaterials erforderlich.Die Bodenbeprobungen war
bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen
Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
LÄÄ 48 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhre Ost
erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die
Ersatzbaustoffverordnung, dass neue Bundes- Bodenschutzgesetzt, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponieund
Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/-
Betonbruchmaterials erforderlich. Die Boden Beprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist
zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
LÄÄ 45 Der Umfang und die Anzahl der notwendigen Abnahmen durch den BÜB, sowie die notwenigen Einsatztage erhöht sich.
Dies stellte sich erst nach Vertragsschluss heraus, durch die Arbeitszeiten des AN-Bau sowie der Ausführungsplanung.
Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur der Aufwand vergrößert sich.
LÄÄ 51 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit dem
Bau der Querschläge aufwändiger und über einen längeren Zeitraum erforderlich, als vertraglich vorgesehen. Der
nachgewiesene Aufwand der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der
Mehraufwendungen zu erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
LÄÄ 50 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie
aufwändiger und über einen einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der nachgewiesene Aufwand
der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der Mehraufwendungen zu
erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
LÄÄ 47 Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge,
PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre)
erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine
Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur die Komplexität
und der Zeitraum erweitert sich.
LÄÄ 46 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über
einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrag ist vom 01.01.2024 bis
31.12.2024. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 40 bis zum 31.12.2023
verlängert wurden.
Da der hauptvertragliche Werkerfolg der Option 1 (Überwachung des Tunnel-Rohbaus bist zur Endabnahme) noch nicht
erbracht werden konnte, ist der Vertrag trotz Überschreibung der ursprünglichen geplanten Laufzeit weiterhin durch den AN zu
erfüllen. Die hauptvertraglichen Leistungsbilder bleiben unverändert.
Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12
Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV.
LÄÄ 49 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Restleistungen des Tunnel-Rohbaus erforderlich sind, unterliegen ab
01.08.2023 neuen Regularien. Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes-
Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit
sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/Betonbruchmaterials erforderlich.Die Bodenbeprobungen war
bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen
Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
LÄÄ 48 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhre Ost
erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die
Ersatzbaustoffverordnung, dass neue Bundes- Bodenschutzgesetzt, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponieund
Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/-
Betonbruchmaterials erforderlich. Die Boden Beprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist
zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
LÄÄ 45 Der Umfang und die Anzahl der notwendigen Abnahmen durch den BÜB, sowie die notwenigen Einsatztage erhöht sich.
Dies stellte sich erst nach Vertragsschluss heraus, durch die Arbeitszeiten des AN-Bau sowie der Ausführungsplanung.
Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur der Aufwand vergrößert sich.
LÄÄ 51 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit dem
Bau der Querschläge aufwändiger und über einen längeren Zeitraum erforderlich, als vertraglich vorgesehen. Der
nachgewiesene Aufwand der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der
Mehraufwendungen zu erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
LÄÄ 50 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie
aufwändiger und über einen einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der nachgewiesene Aufwand
der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der Mehraufwendungen zu
erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt; 12TEI00697
Kurze Beschreibung:
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
BÜ-Leistungen außerhalb Havarie Bereich Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 Beschreibung: Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre) erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024.
BÜ-Leistungen außerhalb Havarie Bereich Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 Beschreibung: Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre) erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024.
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 12TEI00697 - Inge BÜ Tunnel Rastatt
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-05 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 12TEI00697 Inge BÜ Tunnel Rastatt Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Beschreibung:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll:
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Inge BÜ
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: XXX
Telefon: +49📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: XXXX
Telefon: +49📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – biszum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
43 - Vertraglich sind Bauüberwachungsleistungen vorgesehen, für den Bauvertrag der festen Fahrbahn. Die im NA genannnten zusätzlichen Leistungen über die Abnahme der inneren Erdung sind erforderlich um die vertraglich vorgesehenen Abnahmen vor dem Betonieren zu vervollständigen um damit die Freigabe zum Betonieren erteilten zu können.Die Beauftragung an eine zusätzliche bauüberwachende Firma würde zu erheblichen Mehrkosten führen. DUrch die Beauftragung an die bereits tätige Bauüberwachung, welche ohnehin zeitgleich Abnahmen an selbigen Orten durchführen muss, sind die Synegieefekte enorm. Es ist dadurch die einzig wirtschaftliche Lösung.
43 - Vertraglich sind Bauüberwachungsleistungen vorgesehen, für den Bauvertrag der festen Fahrbahn. Die im NA genannnten zusätzlichen Leistungen über die Abnahme der inneren Erdung sind erforderlich um die vertraglich vorgesehenen Abnahmen vor dem Betonieren zu vervollständigen um damit die Freigabe zum Betonieren erteilten zu können.Die Beauftragung an eine zusätzliche bauüberwachende Firma würde zu erheblichen Mehrkosten führen. DUrch die Beauftragung an die bereits tätige Bauüberwachung, welche ohnehin zeitgleich Abnahmen an selbigen Orten durchführen muss, sind die Synegieefekte enorm. Es ist dadurch die einzig wirtschaftliche Lösung.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text: NA 43 - Zusätzliche Leistungen Vertragsoption 2 - Abnahme der inneren Erdung.
Quelle: OJS 2024/S 178-546923 (2024-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 12TEI00697 BÜ-Leistungen außerhalb Havarie Bereich Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄÄ 47 Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge,
PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre)
erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine
Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur die Komplexität
und der Zeitraum erweitert sich.
LÄÄ 46 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über
einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrag ist vom 01.01.2024 bis
31.12.2024. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 40 bis zum 31.12.2023
verlängert wurden.
Da der hauptvertragliche Werkerfolg der Option 1 (Überwachung des Tunnel-Rohbaus bist zur Endabnahme) noch nicht
erbracht werden konnte, ist der Vertrag trotz Überschreibung der ursprünglichen geplanten Laufzeit weiterhin durch den AN zu
erfüllen. Die hauptvertraglichen Leistungsbilder bleiben unverändert.
Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12
Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV.
LÄÄ 49 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Restleistungen des Tunnel-Rohbaus erforderlich sind, unterliegen ab
01.08.2023 neuen Regularien. Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes-
Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit
sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/Betonbruchmaterials erforderlich.Die Bodenbeprobungen war
bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen
Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
LÄÄ 48 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhre Ost
erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die
Ersatzbaustoffverordnung, dass neue Bundes- Bodenschutzgesetzt, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponieund
Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/-
Betonbruchmaterials erforderlich. Die Boden Beprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist
zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
LÄÄ 45 Der Umfang und die Anzahl der notwendigen Abnahmen durch den BÜB, sowie die notwenigen Einsatztage erhöht sich.
Dies stellte sich erst nach Vertragsschluss heraus, durch die Arbeitszeiten des AN-Bau sowie der Ausführungsplanung.
Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur der Aufwand vergrößert sich.
LÄÄ 51 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit dem
Bau der Querschläge aufwändiger und über einen längeren Zeitraum erforderlich, als vertraglich vorgesehen. Der
nachgewiesene Aufwand der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der
Mehraufwendungen zu erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
LÄÄ 50 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie
aufwändiger und über einen einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der nachgewiesene Aufwand
der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der Mehraufwendungen zu
erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
LÄÄ 47 Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge,
PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre)
erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine
Fortsetzung der BÜW-Leistungen im Jahr 2024. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur die Komplexität
und der Zeitraum erweitert sich.
LÄÄ 46 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über
einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrag ist vom 01.01.2024 bis
31.12.2024. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 40 bis zum 31.12.2023
verlängert wurden.
Da der hauptvertragliche Werkerfolg der Option 1 (Überwachung des Tunnel-Rohbaus bist zur Endabnahme) noch nicht
erbracht werden konnte, ist der Vertrag trotz Überschreibung der ursprünglichen geplanten Laufzeit weiterhin durch den AN zu
erfüllen. Die hauptvertraglichen Leistungsbilder bleiben unverändert.
Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12
Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV.
LÄÄ 49 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Restleistungen des Tunnel-Rohbaus erforderlich sind, unterliegen ab
01.08.2023 neuen Regularien. Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes-
Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit
sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/Betonbruchmaterials erforderlich.Die Bodenbeprobungen war
bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen
Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
LÄÄ 48 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhre Ost
erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die
Ersatzbaustoffverordnung, dass neue Bundes- Bodenschutzgesetzt, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponieund
Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/-
Betonbruchmaterials erforderlich. Die Boden Beprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist
zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
LÄÄ 45 Der Umfang und die Anzahl der notwendigen Abnahmen durch den BÜB, sowie die notwenigen Einsatztage erhöht sich.
Dies stellte sich erst nach Vertragsschluss heraus, durch die Arbeitszeiten des AN-Bau sowie der Ausführungsplanung.
Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur der Aufwand vergrößert sich.
LÄÄ 51 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung im Zusammenhang mit dem
Bau der Querschläge aufwändiger und über einen längeren Zeitraum erforderlich, als vertraglich vorgesehen. Der
nachgewiesene Aufwand der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der
Mehraufwendungen zu erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
LÄÄ 50 Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie
aufwändiger und über einen einen längeren Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der nachgewiesene Aufwand
der Bauüberwachung war höher als prognostiziert. Somit hat eine nachträgliche Vergütung der Mehraufwendungen zu
erfolgen. Es handelt sich um die Leistungsbilder des ursprünglichen Vertrags.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 12TEI00697 - Inge BÜ Tunnel Rastatt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-09+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
52 - Der AN macht aus eigener Initiative einen zusätzlichen Vergütungsanspruch für die Bauüberwachung bei der Herstellung der Doppelböden geltend. Die allgemeinen Leistungsbilder und die Örtlichkeit sind unverändert. Der Aufwand in relation zum bestehenden Auftrag ist gering.
53 - Die Optimierungen des Gesamtterminplans sowie Verzögerungen bei der Bauausführung führen zu einer zeitlichen Streckung der zu überwachenden Bauleistungen und der zugehörigen BÜ-Leistungen. Diese Veränderungen konnten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhergesehen werden. Das werkvertragliche Ziel des Auftrags ist unverändert. Die allgemeinen Leistungsbilder und die Örtlichkeit sind unverändert.
52 - Der AN macht aus eigener Initiative einen zusätzlichen Vergütungsanspruch für die Bauüberwachung bei der Herstellung der Doppelböden geltend. Die allgemeinen Leistungsbilder und die Örtlichkeit sind unverändert. Der Aufwand in relation zum bestehenden Auftrag ist gering.
53 - Die Optimierungen des Gesamtterminplans sowie Verzögerungen bei der Bauausführung führen zu einer zeitlichen Streckung der zu überwachenden Bauleistungen und der zugehörigen BÜ-Leistungen. Diese Veränderungen konnten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhergesehen werden. Das werkvertragliche Ziel des Auftrags ist unverändert. Die allgemeinen Leistungsbilder und die Örtlichkeit sind unverändert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b08be3ad-f6de-4039-b94c-0617acf517d8-01
Quelle: OJS 2025/S 006-010845 (2025-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 0 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-28+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA_56 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhre Ost erforderlich sind,
unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue
Bundes-Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet.
Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub-/Betonbruchmaterials erforderlich.
Die Boden Beprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des
vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
NA 57 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Restleistungen des Tunnel-Rohbaus erforderlich sind, unterliegen ab
01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes-
Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet.
Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub-/Betonbruchmaterials erforderlich. Die Bodenbeprobung
war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen
Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
NA_56 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhre Ost erforderlich sind,
unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue
Bundes-Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet.
Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub-/Betonbruchmaterials erforderlich.
Die Boden Beprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des
vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
NA 57 Bodenproben und Bodenanalysen, welche im Zuge der Restleistungen des Tunnel-Rohbaus erforderlich sind, unterliegen ab
01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes-
Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet.
Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub-/Betonbruchmaterials erforderlich. Die Bodenbeprobung
war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen
Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: TPA-0000
Neuer Wert
Text:
NA 56 Boden- / Baustoffrecyclingbeprobung Ersatzbaustoffverordnung - Havarie 2025
NA 57 Boden- / Baustoffrecyclingbeprobung Ersatzbaustoffverordnung - Regelprojekt 2025
Quelle: OJS 2025/S 043-136515 (2025-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 53113
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 54 - Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über einen längeren Zeitraum Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrags ist vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 46 bis zum 31.12.2024 verlängert wurden. Da der hauptvertragliche Werkerfolg der Option 1 (Überwachung des Tunnel-Rohbaus bis zur Endabnahme) noch nicht erbracht werden konnte, ist der Vertrag trotz Überschreitung der ursprünglich geplanten Laufzeit weiterhin durch den AN zu erfüllen. Die hauptvertraglichen Leistungsbilder bleiben unverändert. Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12 Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV.
NA 55 - Unvorhersehbare Störungen bei der Bausausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFCBelastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch eine Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine Fortsetzung der BÜWLeistungen im Jahr 2025. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur die Komplexität und der Zeitraum erweiert sich.
NA 54 - Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über einen längeren Zeitraum Zeitraum, als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrags ist vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 46 bis zum 31.12.2024 verlängert wurden. Da der hauptvertragliche Werkerfolg der Option 1 (Überwachung des Tunnel-Rohbaus bis zur Endabnahme) noch nicht erbracht werden konnte, ist der Vertrag trotz Überschreitung der ursprünglich geplanten Laufzeit weiterhin durch den AN zu erfüllen. Die hauptvertraglichen Leistungsbilder bleiben unverändert. Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12 Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV.
NA 55 - Unvorhersehbare Störungen bei der Bausausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFCBelastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch eine Mehraufwand der BÜW-Leistungen und eine Fortsetzung der BÜWLeistungen im Jahr 2025. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur die Komplexität und der Zeitraum erweiert sich.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5ee5e809-a918-44ba-9057-71099bc8c375-01
Quelle: OJS 2025/S 058-187875 (2025-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-25+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 1 - Vertraglich sind Bauüberwachungsleistungen vorgesehen, für den Bauvertrag der festen Fahrbahn. Die zusätzlichen Leistungen der Schweißüberwachung sind notwendig um die vertraglich vorgesehenen Bauüberwachungsleistungen ordnungsgemäß zu vervollständigen. Ohne Überwachung und Abnahme der Schienenschweißungen darf die Strecke nicht in Betrieb gehen. Die Leistungen des BÜB wären ohne die Leistungen der Schweißüberwachung lückenhaft. Durch die Schließung der Lücke wird eine unzulässige Teilung der Verantwortung vermieden.
NA 1 - Vertraglich sind Bauüberwachungsleistungen vorgesehen, für den Bauvertrag der festen Fahrbahn. Die zusätzlichen Leistungen der Schweißüberwachung sind notwendig um die vertraglich vorgesehenen Bauüberwachungsleistungen ordnungsgemäß zu vervollständigen. Ohne Überwachung und Abnahme der Schienenschweißungen darf die Strecke nicht in Betrieb gehen. Die Leistungen des BÜB wären ohne die Leistungen der Schweißüberwachung lückenhaft. Durch die Schließung der Lücke wird eine unzulässige Teilung der Verantwortung vermieden.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text: NA 1 - Schweißüberwachung gem. DB RiL 824.5010.
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 90d81f3d-767e-4051-9b0d-8392562e9c32-01
Quelle: OJS 2025/S 059-189489 (2025-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-08+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
AN 02
Für sämtliche herzustellende Hebewerke im StA1 ist eine einheitliche technische Ausstattung vorgesehen. Hierfür wurde der
AN ARGE Eiffage Ausbau Tunnel Rastatt mit der Planung und mit der Montage der technischen Ausstattung beauftragt.
Die für diesen Bauvertrag bereits beauftragte Bauüberwachung muss ihre Leistungen somit auch für diese Hebeanlagen
erbringen. Insbesondere die Bauüberwachung in Bauvertraglichen Hinsicht wäre ansonsten nicht vollständig möglich. Die
Bauüberwachung der Pumpenanlagen im StA 1 erfolgt nur so einheitlich aus einer Hand. Diese zusätzliche Leistungen
stehen im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen und sind als Zusammenhang mit den bereits beauftragten
Leistungen und sind als Zusammenhangsleistungen zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der
Gesamtvertragsleistung (gleiche technische Ausstattung in allen Hebewerken) unbedingt erforderlich. Da es sich hier um
zusätzliche Leistungen zur Gewährleistung einer einheitlichen technischen Ausstattung handelt, sind dies Zusammenhangsarbeiten.
Die Bauüberwachung war bereits für gleiche Leistungen für die Hebeanlagen im Tunnel Rastatt beauftragt. Auch
zeitlich sind die Bauleistungen der Hebeanlagen im Tunnel und in der GWW BAB5 unmittelbar nacheinander vorgesehen. Mit
dieser Beauftragung werden daher wirtschaftliche und technische Synergieeffekte bestmöglich genutzt. Die Ausführung der
Leistungen ist zur Einhaltung der rechtzeitigen Fertigstellung der Funktionsfähigkeit der Hebewerke vor der IBN unbedingt
erforderlich. Daraus würden sich zwangsläufig erhebliche Fahrplanänderungen und Änderungen der Betren ergeben. Der
große Schaden aus der Öffentlichkeits- und Imageverlusten, bedingt durch Verspätungen und Zugausfällen, ist nicht
abschätzbar.
AN 02
Für sämtliche herzustellende Hebewerke im StA1 ist eine einheitliche technische Ausstattung vorgesehen. Hierfür wurde der
AN ARGE Eiffage Ausbau Tunnel Rastatt mit der Planung und mit der Montage der technischen Ausstattung beauftragt.
Die für diesen Bauvertrag bereits beauftragte Bauüberwachung muss ihre Leistungen somit auch für diese Hebeanlagen
erbringen. Insbesondere die Bauüberwachung in Bauvertraglichen Hinsicht wäre ansonsten nicht vollständig möglich. Die
Bauüberwachung der Pumpenanlagen im StA 1 erfolgt nur so einheitlich aus einer Hand. Diese zusätzliche Leistungen
stehen im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen und sind als Zusammenhang mit den bereits beauftragten
Leistungen und sind als Zusammenhangsleistungen zu sehen. Die erforderliche Leistung ist zur Erbringung der
Gesamtvertragsleistung (gleiche technische Ausstattung in allen Hebewerken) unbedingt erforderlich. Da es sich hier um
zusätzliche Leistungen zur Gewährleistung einer einheitlichen technischen Ausstattung handelt, sind dies Zusammenhangsarbeiten.
Die Bauüberwachung war bereits für gleiche Leistungen für die Hebeanlagen im Tunnel Rastatt beauftragt. Auch
zeitlich sind die Bauleistungen der Hebeanlagen im Tunnel und in der GWW BAB5 unmittelbar nacheinander vorgesehen. Mit
dieser Beauftragung werden daher wirtschaftliche und technische Synergieeffekte bestmöglich genutzt. Die Ausführung der
Leistungen ist zur Einhaltung der rechtzeitigen Fertigstellung der Funktionsfähigkeit der Hebewerke vor der IBN unbedingt
erforderlich. Daraus würden sich zwangsläufig erhebliche Fahrplanänderungen und Änderungen der Betren ergeben. Der
große Schaden aus der Öffentlichkeits- und Imageverlusten, bedingt durch Verspätungen und Zugausfällen, ist nicht
abschätzbar.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
AN 02
Bauüberwachung für Hebeanlage BAB5 (Pumptechnik und zugehörige Steuerung & Elektrik)
Quelle: OJS 2025/S 069-224788 (2025-04-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 39916.8 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-26+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 60
Der Umfang und die Anzahl der notwendigen Abnahmen durch den BÜB, sowie die notwendigen Einsatztage erhöht sich. Dies stellte sich erst nach Vertragsschluss heraus, durch die Arbeitszeiten des AN-Bau sowie der Ausführungsplanung. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur der Aufwand vergrößert sich.
NA 60
Der Umfang und die Anzahl der notwendigen Abnahmen durch den BÜB, sowie die notwendigen Einsatztage erhöht sich. Dies stellte sich erst nach Vertragsschluss heraus, durch die Arbeitszeiten des AN-Bau sowie der Ausführungsplanung. Das Leistungsbild der Bauüberwachung ist unverändert, nur der Aufwand vergrößert sich.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
AN 60
NA60 Zus. Einsatztage Bauüberwachung gem VV Bau für die Gewerke Feste Fahrbahn, Sohle, Bankette.
Quelle: OJS 2025/S 163-558084 (2025-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 92904.45 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 39916.8 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-27+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Vertraglich sind Bauüberwachungs-Leistungen vorgesehen, für den Bauvertrag der Festen Fahrbahn. Die im NA genannten
zusätzlichen Leistungen über die Abnahme der inneren Erdung sind erforderlich um die vertraglich vorgesehenen Abnahmen
der ineren Erdung sind erforderlich um die vertraglich vorgesehenen Abnahmen vor dem Betonieren zu vervollständigen um
damit die Freigabe zum Betonieren erteilen zu können. Die Beauftragung an eine zusätzliche bauüberwachende Firma würde
erhebliche Mehrkosten führen. Durch die Beauftragung an die bereits tätige Bauüberwachung, welche ohnehin zeitgleich
Abnahmen an selbigen Orten durchführen muss, sind die Synergieeffekte enorm. Es ist dadurch die einzig wirtschaftliche
Lösung.Ohne Abnahme der inneren Erdung darf die Strecke nicht in Betrieb gehen.
Vertraglich sind Bauüberwachungs-Leistungen vorgesehen, für den Bauvertrag der Festen Fahrbahn. Die im NA genannten
zusätzlichen Leistungen über die Abnahme der inneren Erdung sind erforderlich um die vertraglich vorgesehenen Abnahmen
der ineren Erdung sind erforderlich um die vertraglich vorgesehenen Abnahmen vor dem Betonieren zu vervollständigen um
damit die Freigabe zum Betonieren erteilen zu können. Die Beauftragung an eine zusätzliche bauüberwachende Firma würde
erhebliche Mehrkosten führen. Durch die Beauftragung an die bereits tätige Bauüberwachung, welche ohnehin zeitgleich
Abnahmen an selbigen Orten durchführen muss, sind die Synergieeffekte enorm. Es ist dadurch die einzig wirtschaftliche
Lösung.Ohne Abnahme der inneren Erdung darf die Strecke nicht in Betrieb gehen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 5618892.36 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1410571.29 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-13+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
62: Die Bauüberwachung muss über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden, als ursprünglich vorgesehen. Ursächlich sind
geänderte und erschwerte Bauleistungen sowie Verzögerungen der Bauleistungen. Dies war zum Zeitpunkt der Beauftragung
der Bauüberwachung nicht vorhersehbar. Die Leistungsbilder des Auftrags werden nicht geändert.
62: Die Bauüberwachung muss über einen längeren Zeitraum eingesetzt werden, als ursprünglich vorgesehen. Ursächlich sind
geänderte und erschwerte Bauleistungen sowie Verzögerungen der Bauleistungen. Dies war zum Zeitpunkt der Beauftragung
der Bauüberwachung nicht vorhersehbar. Die Leistungsbilder des Auftrags werden nicht geändert.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text: 62: Verlängerung BÜ-Leistungen Option 2 - Ausbau / Feste Fahrbahn 2026
Quelle: OJS 2026/S 009-023708 (2026-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 5618892.36 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 18 611 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-08+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 65
Bodenproben und Bodenanalaysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunneröhre Ost
erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kradt, welche die
Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes-Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und
Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/-
Betonbruchmaterials erforderlich. Die Bodenprobungen war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist
zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
NA 65
Bodenproben und Bodenanalaysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunneröhre Ost
erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung tritt in Kradt, welche die
Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bundes-Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und
Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushub/-
Betonbruchmaterials erforderlich. Die Bodenprobungen war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist
zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
NA 65 Boden- / Baustoffrecyclingbeprobung Ersatzbaustoffverordnung - Havarie 2026
Quelle: OJS 2026/S 090-321111 (2026-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 12TEI00697 ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 5618892.36 EUR 💰
Beschreibung
Titel: ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt; 12TEI00697
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14658.97 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 66
Bodenproben und Bodenanalaysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhren Ost erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung triftt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bunndes-Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushubs-/Betonbruchmaterials erforderlich. Die Bodenbeprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
NA 66
Bodenproben und Bodenanalaysen, welche im Zuge der Abbrucharbeiten zur Wiederherstellung der Tunnelröhren Ost erforderlich sind, unterliegen ab 01.08.2023 neuen Regularien: Die Mantelverordnung triftt in Kraft, welche die Ersatzbaustoffverordnung, das neue Bunndes-Bodenschutzgesetz, die Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und Gewerbeabfallverordnung beinhaltet. Somit sind andere und umfangreichere Untersuchungen des Aushubs-/Betonbruchmaterials erforderlich. Die Bodenbeprobung war bereits im Leistungsbild des Hauptvertrages enthalten. Sie ist zudem erforderlich zur Erfüllung des vertraglichen Leistungsbildes der umwelttechnischen BÜ.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
NA 66 Boden- / Baustoffrecyclingbeprobung Ersatzbaustoffverordnung - Regelprojekt 2026
Quelle: OJS 2026/S 091-325915 (2026-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 5618892.36 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 662257.35 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 63
Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über einen längeren Zeitraum als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrags ist vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 54 bis zum 31.12.2025 verlängert wurden. Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12 Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV.
NA 63
Wie in der Nachtragsunterlage korrekt beschrieben, sind die HV-Leistungen der Bauüberwachung aufgrund der Havarie über einen längeren Zeitraum als vertraglich vorgesehen erforderlich. Der Leistungszeitraum des Nachtrags ist vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Er bildet die Fortsetzung der hauptvertraglichen Leistungen, welche zuletzt mit Nachtrag 54 bis zum 31.12.2025 verlängert wurden. Somit erfolgt über diesen Nachtrag eine Vergütung der Mehraufwendungen aufgrund einer Laufzeitverlängerung über 12 Monate. Es handelt sich um das gleiche Leistungsbild, wie bei der ursprünglich übertragenen Leistung des HV.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
NA 63
BÜ-Leistungen Wiederherstellung / Weiterbau havarierte Oströhre Zeitraum 01.01.2026-31.12.2026
Quelle: OJS 2026/S 093-333565 (2026-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 5618892.36 EUR 💰
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1941665.55 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NA 64
Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre) erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand aktuell auch in Sachen des Nachtragsmanagements, der Abrechnung und der Bauakte. Es entsteht daher eine notwendige Fortsetzung der BÜWLeistungen im Jahr 2026.
NA 64
Unvorhersehbare Störungen bei der Bauausführung des Tunnel-Rohbaus (Schwierigkeiten Herstellung der Querschläge, PFC-Belastungen, Artenschutz bei Umverlegung Ooser Landgraben, Hohlraum Rohngraben im Vortriebsbereich Weströhre) erzeugen eine verzögerte Ausführung der Bauleistungen und dadurch einen Mehraufwand aktuell auch in Sachen des Nachtragsmanagements, der Abrechnung und der Bauakte. Es entsteht daher eine notwendige Fortsetzung der BÜWLeistungen im Jahr 2026.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
NA 64
BÜ-Leistungen außerhalb Havariebereich - Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2026