Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Vermittlung privater Zusatzversicherungsverträge gemäß § 194 Abs. 1a SGB V und § 47 Abs. 2 SGB XI
1. Kurzbeschreibung
Durch die Neufassung des § 194 Abs. 1 a SGB V und des § 47 Abs. 2 SGB XI wurde den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, mit privaten Versicherungsunternehmen zu kooperieren. Versicherte der GKV erhalten hierdurch die Möglichkeit, bestimmte Versicherungen, die ihren GKV-Versicherungsschutz ergänzen, über ihre Krankenkasse abschließen zu können. Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse in Sachsen und Thüringen (AOK PLUS) kooperierte seit dem 1.1.2004 bis zum 31.12.2009 mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG (DKV).
Darüber hinaus ist es den gesetzlichen Krankenkassen möglich, nach § 53 SGB V Wahltarife anzubieten.
Gegenstand dieses wettbewerblichen Verfahrens ist die Ermittlung eines Kooperationspartners der privaten Krankenversicherung. Die Kooperation soll sich auf die Vermittlung von privaten Zusatzversicherungsverträgen zum Kranken- und Pflegeversicherungsschutz durch die AOK PLUS erstrecken. Der Kooperationspartner wird im Ergebnis der Vermittlungstätigkeit Vertragspartner der Versicherten der AOK PLUS.
Es ist beabsichtigt, den Vertrag zum 1.3.2013 beginnen zu lassen. Soweit sich das durchzuführende Verfahren verzögert, ist der Vertragsbeginn auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Es ist grundsätzlich angestrebt, den Vertrag für die Dauer von 10 Jahren zu schließen.
Allgemeine Ziele der zukünftigen Kooperation sind dabei:
— Kundengewinnung und Kundenbindung,
— Zusätzlicher Kundennutzen,
— Exklusivität gegenüber den Mitbewerbern,
— Alles aus einer Hand,
— Erweiterung des Leistungsangebotes,
— Verzahnung mit Wahltarifen (Eigenprodukte).
Mit Beginn der Kooperation sollen den Versicherten und Neukunden der AOK PLUS klassische Tarife im Bereich der Zusatzversicherungen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll der zukünftige Kooperationspartner neue Tarife, ganz speziell für die AOK PLUS Versicherten und Neukunden, mit der AOK PLUS entwickeln. Dies kann insbesondere auch ein adäquates Produkt für die derzeitigen Wahltarife der AOK PLUS sein.
2. Inhaltliche Anforderungen.
Die AOK PLUS sucht einen Kooperationspartner der privaten Krankenversicherung für Angebote zur Erweiterung des derzeitigen Leistungsangebotes in den Bereichen Kranken –u. Pflegeversicherung mittels Zusatzversicherungen.
Die AOK PLUS bietet ihren Versicherten und Neukunden vorrangig die eigenen Wahltarife an sowie ausgewählte Leistungen über die Satzung. Dies gilt es zu erweitern.
a) Angebote, die der Kooperationspartner zum Start der Kooperation zur Verfügung stellen muss:
— Pflegezusatzversicherung.
Produkte zur Pflegestufe I, Pflegestufe II, Pflegestufe III, Einmalzahlung bei Eintritt des Pflegefalles, Beitragsfreistellung im Leistungsfall.
— Auslandskrankenversicherungstarif für junge Menschen bis 30 Jahre bei längerem Auslandsaufenthalt (länger als 6 Wochen).
b) Angebote, die der Kooperationspartner im Laufe der Kooperation bei Bedarf anbieten soll:
— Naturheilkunde.
Alternative Heilmethoden durch Ärzte oder Heilpraktiker – inklusive verordneter Arznei-, Heil-und Verbandmittel.
— Auslandsversicherungsschutz.
Weltweiter Versicherungsschutz für bis zu 6 wöchige Urlaubsreisen mit ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung sowie stationärer Krankenhausbehandlung. Weiterhin mit ärztlich verordneten Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel und bei notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport in die Bundesrepublik Deutschland.
— Zahnversicherung.
Verdoppelung des gesetzlichen Festzuschusses in den ersten drei Jahren nach Abschluss des Tarifs. Die Erstattungshöhe pro Teilnahmejahr wird begrenzt und es gibt die Möglichkeit eines zusätzlichen Treuebonus für eine höherwertige Versorgung.
— Zusatzversicherungspakete für gesetzlich Krankenversicherte.
Kombinationsangebote zu Zahnersatz (Inlays, Kronen, Brücken, Implantate etc.), Brillen und Kontaktlinsen (inkl. Reparaturen), Auslandsreise KV und alternative Heilmethoden.
— Zusatzversicherungspaket für Kinder und Jugendliche.
Rundum Schutz für Kinder und Jugendliche von 0-14Jahren ab 1. Tag, Krankenhaus: freie Wahl, privatärztliche Behandlung, Kosten Zustellbett, Ausland, mehr Leistungen beim Optiker und Zahnarzt, Naturheilverfahren.
c) Zukünftige Produktentwicklungen:
Soweit es die AOK PLUS wünscht, ist der zukünftige Kooperationspartner verpflichtet, weitere Tarife für die AOK PLUS zu entwickeln und so das Segment der Zusatzversicherungen weiter auszubauen.
d) Provision.
Der Kooperationspartner hat der AOK PLUS für die Vermittlung der Zusatzversicherungen eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, deren Höhe im folgenden Angebotsverfahren gefunden wird.
Im Rahmen des späteren Angebotsverfahrens werden die präqualifizierten Bewerber aufgefordert, ihre Sonderkonditionen für Kunden der AOK PLUS wie z. B. Rabatte, ohne Altersbegrenzungen, geringere Wartezeiten, ohne Risikoprüfungen, ohne Leistungsabschluss dazustellen.
e) White Label.
Von dem zukünftigen Kooperationspartner wird erwartet, dass er unter der Marke AOK PLUS bzw. unter einem noch zu findenden Namen die Leistungen der Zusatzversicherungen für die Versicherten und Neukunden der AOK PLUS anbietet. Dies ist im Teilnahmewettbewerb zu versichern.
f) Prozess- und Vertriebsunterstützung.
Der Vertrieb, das Marketing sowie die Vertragsabwicklung sollen vom Kooperationspartner bzw. im rechtlich zugelassenen Rahmen auch von Mitarbeitern der AOK PLUS erfolgen.
Die AOK PLUS favorisiert für die Sicherstellung der Servicestandards und zeitnahen Abwicklung der Vertrags-/Schadensbearbeitung zukünftig eine Betreuungsstelle mit qualifizierten Mitarbeitern des Kooperationspartners in der Region Sachsen/Thüringen.
Des Weiteren wird erwartet, dass eine Investitionsbereitschaft in die Vertriebsaktivitäten der AOK PLUS vorhanden ist (Unterlagen, Mitarbeiter-schulungen, Auftritte im Internet,...).
3. Verfahrensart.
Der Abschluss der Kooperationsvereinbarung zwischen der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachen und Thüringen und einer privaten Krankenversicherung nach § 194 Abs. 1a SGB V und § 47 Abs. 2 SGB IX unterliegt keiner europaweiten Ausschreibungspflicht gemäß §§ 97 ff. GWB. Die AOK PLUS führt freiwillig ein Wettbewerbsverfahren durch, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb zu gewährleisten.
Das wettbewerbliche Verfahren erfolgt in Anlehnung an das europaweite Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Bei diesem Verfahren handelt es sich jedoch nicht um einen vergaberechtlich relevanten Beschaffungsvorgang und damit auch nicht um eine Ausschreibung im Sinne des §§ 97 ff. GWB bzw. nach den Vorschriften der VOL/A. Die Vorschriften des GWB, der VgV und der Vergabeordnungen sind nicht anwendbar. Ein Anspruch der beteiligten Unternehmen auf Einhaltung von Vergabevorschriften besteht demnach nicht und lässt sich daraus auch nicht herleiten. Auch ist der Rechtsschutz nach den §§ 102 ff. GWB bzw. nach der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschlossen.
4. Unterlagen.
Die AOK PLUS stellt für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs Unterlagen zur Verfügung, welche zur Erstellung des Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden sind. Die Unterlagen können bei der unter A. genannten Kontaktstelle (im Optimalfall per E-Mail) unter Angabe einer E-Mail-Adresse abgefordert werden. Die AOK PLUS wird den interessierten Unternehmen sodann die Unterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen. Diese sind sodann zur Erstellung des Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-09.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-11-09
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Auftragsbekanntmachung
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