Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Consultingleistungen eines Energieberaters für Anfragen und Antragsprüfung

KfW

Die KfW benötigt Unterstützung für Consultingleistungen eines Energieberaters für Anfragen und Antragsprüfung. Ziel der Ausschreibung ist mit einem leistungsfähigen Vertragspartner eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Diese gilt für den Zeitraum von 2 Jahren und verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr stillschweigend, sofern diese nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Auf Basis der Rahmenvereinbarung erfolgen Einzelabrufe der benötigten Unterstützungsleistungen. Der Bedarf an externen Sachverständigen entsteht nur, soweit dieser nicht durch KfW-eigene Mitarbeiter abgedeckt werden kann. Das Auftragsvolumen schwankt in Abhängigkeit des Eingangs von Kredit-/ Zuschussanträgen, der Nachfrage nach Prüfungen durch die Kreditabteilung sowie der Verfügbarkeit eigener KfW-Mitarbeiter für die Bearbeitung.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter der KfW Bankengruppe in fachlichen Fragen im Bereich Gebäudeenergieeffizienz sowie zugehörigen Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes. Der Experte soll die technischen Fragen in Bezug auf die Förderprogramme analysieren und beurteilen und dazu beitragen die Qualität, Effektivität und Effizienz der Förderung zu verbessern.
Zu den wesentlichen Aufgaben des externen Sachverständigen gehören:
1. Beantwortung externer Anfragen und Anfragen des Infocenter Wohnbau der KfW und aus dem Postfach energieberater@kfw.de zu technischen Aspekten der Förderprogramme.
2. Mitwirkung bei der Entwicklung von standardisierten Antworten in Form der technischen FAQ.
3. Überprüfung energetischer Nachweise zu Kredit- und Zuschussanträgen für Wohngebäude auf Übereinstimmung mit den Förderkriterien und Regeln der Technik. Die Überprüfung erfolgt sowohl aufgrund von Plausibilitätskriterien als auch anhand detaillierter Nachrechnung. Die detaillierte Prüfung beinhaltet die Überprüfung der Modellierung, die Richtigkeit der Parameter im Rechenprogramm, und die Richtigkeit der Analyse der Ergebnisse. In Einzelfällen wird auch eine statistische Analyse und Interpretation der Ergebnisse erforderlich.
Das Volumen der von den Sachverständigen zu übernehmenden Aufgaben und Tätigkeiten variiert, insbesondere in Abhängigkeit der Antragseingangszahlen. Insofern kann nur ein Zeitkorridor für die von der KfW beauftragten Aufgaben und Tätigkeiten angegeben werden. Der monatliche Zeitkorridor für die Aufgaben und Tätigkeiten beträgt erfahrungsgemäß 80 – 100 h pro Monat.
Für die Zwecke dieses Verfahrens geht die KfW aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon aus, dass jedes Jahr die Summe aller Einzelabrufe über die ausgeschriebenen Leistungen voraussichtlich pro Monat 80-100 h an Kapazitäten für einen externen Sachverständigen, der gemäß den unter Ziffer 9.5.2 definierten Anforderungen qualifiziert sind, betragen wird. Der Bewerber erklärt, dass ihm entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Der Bewerber versichert, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass sich durch Veränderungen im allgemeinen Branchenumfeld wie auch in den zu Grunde liegenden Förderprogrammen der KfW qualitative sowie quantitative Änderungen in der Beauftragung von Sachverständigen ergeben können. Im Extremfall kann ein Förderprogramm auch eingestellt werden, so dass sich keine Aufträge ergeben.
Leistungsort ist Berlin oder Frankfurt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Bieter. Der Leistungsort ist vom Bieter im Angebot entsprechend anzugeben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-10.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-10 Auftragsbekanntmachung
2012-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge