Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung und Instandhaltung von Laserdruckern, Zubehör und Verbrauchsmaterial LZDR 21-12-03

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung und Instandhaltung von Laserdruckern, Zubehör und Verbrauchsmaterial mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab Zuschlagserteilung.
Eine über den Endzeitpunkt des Vertrages hinausgehende Verlängerung ist in beiderseitigem Einvernehmen bis zu weiteren 24 Kalendermonaten möglich.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-25.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laserdrucker
Menge oder Umfang:
“Bei max. Laufzeit von 4 Jahren:LOS 1 - ca. 4 260 sw Laserdrucker.LOS 2 - ca. 207 Farblaserdrucker.946 876,00”
Gesamtwert des Auftrags: 521 473,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laserdrucker 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Postanschrift: Dieselstraße 9
Postleitzahl: 86154
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.drucker@drv-schwaben.de 📧
Telefon: +49 0821500-5131 📞
Fax: +49 0821500-1099 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 144-240748
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen

“Die Ausschriebungsunterlagen können in elektronischer Form bezogen werden:”
Quelle: OJS 2012/S 144-240748 (2012-07-25)