Abschluss eines Pachtvertrages zur Betreibung eines Gewerbezentrums für Kreativwirtschaft in Weimar - der Abschluss des Pachtvertrages unterliegt NICHT dem Vergaberecht!

Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen

Beabsichtigt ist der Abschluss eines Pachtvertrages zur Betreibung des Gewerbezentrums für Kreativwirtschaft in Weimar. Die Laufzeit des Pachtvertrages soll voraussichtlich zum 1.1.2014 beginnen und zunächst 5 Jahren umfassen. Das anteilig mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) finanzierte Kreativzentrum soll kleinen Unternehmen i.d.R. für 5 Jahre Räumlichkeiten und Gemeinschaftsdienste bereitstellen.
Das Zentrum besteht aus zwei viergeschossigen Büro- und Werkstattgebäuden mit einer baulichen Verbindung im ersten, zweiten und Untergeschoss. In den vier Normalgeschossen sind primär vermietbare Büro-, Werkstatt- und Kommunikationsflächen inklusive erforderlicher Verkehrs- und Nebenfunktionsflächen vorgesehen (Summe Bedarfsfläche insgesamt ca. 1.291 m2).
Da das Kreativzentrum anteilig mit GRW-Mitteln errichtet wird, gilt aufgrund der entsprechenden rechtlichen Vorgaben, dass der Pächter alleine das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb zu tragen hat und außerdem ein wirtschaftlicher Vorteil bei dem Pächter nicht verbleiben darf.
Die Bewerbung für den Abschluss eines Pachtvertrages zum Betrieb des Kreativzentrums für Kreativwirtschaft in Weimar hat unter Vorlage eines entsprechenden Betreiberkonzeptes zu erfolgen. Ein zusätzliches Informationsschreiben kann bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Der Abschluss des Pachtvertrages unterliegt NICHT dem Vergaberecht!

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-21.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-21 Auftragsbekanntmachung