Abschluss eines Rahmenvertrages für das Abschleppen, Versetzen und Verwahren von ordnungswidrig abgestellten und sichergestellten Fahrzeugen im Kölner Stadtgebiet

Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen auf Grund von Einzelaufträgen durch den jeweiligen Auftraggeber - den Ordnungs- und Verkehrsdienst, das Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und die Marktverwaltung der Stadt Köln, Fahrzeuge einschließlich der mitgeführten Gegenstände auf Kölner Stadtgebiet abzuschleppen, zu versetzen, unterzubringen, zu ver-wahren und zu pflegen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-06 Auftragsbekanntmachung
2015-06-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienste
Menge oder Umfang: Gesamtumfang aller Lose: ca. 15.270 Abschleppvorgänge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-koeln.de 🌏
E-Mail: submissionsdienst-vergabeamt@stadt-koeln.de 📧
Telefon: +49 221221-26889 📞
Fax: +49 221221-26272 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 221-364557
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls zutreffend): Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Laufzeit 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung (bei einem wettbewerblichen Dialog): (falls ja, in Zahlen) Preis: Abholer: 47,40 Versand: 47,40 IV.2.1) Zuschlagskriterien. Order: 1. Kriterien Preis. Gewichtung 100 %.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen auf Grund von Einzelaufträgen durch den jeweiligen Auftraggeber - den Ordnungs- und Verkehrsdienst, das Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und die Marktverwaltung der Stadt Köln, Fahrzeuge einschließlich der mitgeführten Gegenstände auf Kölner Stadtgebiet abzuschleppen, zu versetzen, unterzubringen, zu ver-wahren und zu pflegen.
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Losnummer: 001
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtteile Neustadt-Nord, Altstadt-Nord
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen in den Stadtteilen Neustadt-Nord, Altstadt-Nord.
Menge oder Umfang: 1.490 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 002
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtteil Innenstadt
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen im Stadtteil Innenstadt.
Menge oder Umfang: 1.110 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 003
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtteilen Neustadt-Süd und Altstadt-Süd
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen in den Stadtteilen Neustadt-Süd und Altstadt-Süd.
Menge oder Umfang: 1.930 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 004
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtteile Deutz und den Stadtbezirk Porz
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen in den Stadtteilen Deutz und den Stadtbezirk Porz.
Menge oder Umfang: 710 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 005
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtbezirk Rodenkirchen
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen im Stadtbezirk Rodenkirchen.
Menge oder Umfang: 1.200 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 006
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtbezirk Lindenthal
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen im Stadtbezirk Lindenthal.
Menge oder Umfang: 2.360 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 007
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtbezirk Ehrenfeld
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen im Stadtbezirk Ehrenfeld.
Menge oder Umfang: 1.150 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 008
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtbezirke Nippes und Chorweiler
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen in den Stadtbezirken Nippes und Chorweiler.
Menge oder Umfang: 920 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 009
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtbezirk Kalk
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen im Stadtbezirk Kalk.
Menge oder Umfang: 810 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 010
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Stadtbezirk Mülheim
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen im Stadtbezirk Mülheim.
Menge oder Umfang: 1.080 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 011
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Sonderdienste Karneval
Kurze Beschreibung:
Sonderdienste Karneval in den Stadtteilen/-bezirke Innenstadt, Neustadt-Nord, Altstadt-Nord, Stadtteile Neustadt-Süd und Altstadt-Süd und Ehrenfeld.
Menge oder Umfang: 240 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 012
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen Sonderdienste
Kurze Beschreibung:
Sicherstellungen Sonderdienste gesamtstädtisch, wie u.a. Kölner Lichter, SummerJam, Christopher Street Day und Köln Marathon.
Menge oder Umfang: 520 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 013
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen alle Stadtteile
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen in allen Stadtteilen (Schrottfahrzeuge).
Menge oder Umfang: 600 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 014
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen allen Stadtteilen
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen in allen Stadtteilen (Marktverwaltung).
Menge oder Umfang: 1.000 Abschleppvorgänge jährlich
Losnummer: 015
Bezeichnung des Loses: Sicherstellungen alle Stadtbezirke
Kurze Beschreibung: Sicherstellungen in allen Stadtbezirken (Kassen- und Steueramt).
Menge oder Umfang: 150 Abschleppvorgänge jährlich
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag soll zunächst nur für ein Jahr abgeschlossen werden. Mit der Option den Vertrag dreimal jeweils um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption kann durch eine einseitige Willenserklärung der Stadt Köln – spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages – eingelöst werden.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 003
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 2012/2354/1/q

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben mit dem Angebot die gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW) vom 10.1.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe 2012 Nr. 2 vom 26.1.2012 Seite 15 bis 26) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben (Gewährung von Tarif- bzw. Mindestlohn, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen); ein Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Der Auftragnehmer bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft hat folgende Nachweise / Zertifizierungen vorzulegen:
— Der Auftragnehmer muss im Besitz einer ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung für die Durchführung von Bergungs- und Abschlepptätigkeiten nach deutschem Recht nach § 14 Gewerbeordnung sein. Dies ist durch eine Kopie der Gewerbeanmeldung nachzuweisen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— persönliches Führungszeugnis (nicht älter als 2 Monate) des Inhabers / der Inhaberin bzw. der im Unternehmen verantwortlich tätigen Personen,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate).
Der Anbieter oder jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft muss mindestens ein Jahr selbständige Tätigkeit im Bergungs- und Abschlepp-Gewerbe vorweisen können.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben mit dem Angebot die gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerbe bei der Vergabe öfffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW) vom 10.01.12 erforderliche Verpflichtungserkärung abzugeben (Gewährung von Tarif- bzw. Mindestlohn, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen); ein Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Referenzen.
Von einem leistungsfähigen Bieter wird erwartet, dass mindestens drei nachprüfbare Referenzen (einschließlich eines Ansprechpartners und der Kontaktdaten des Ansprechpartners) der letzten drei Jahre benannt werden können, die über ein vergleichbares Auftragsvolumen verfügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Haftung und Versicherung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf seine Kosten eine Versicherung abzuschließen, die außer dem Betriebshaftungs-, dem Kraftfahrzeugbergungs- und dem Kraftfahrzeugtransportrisiko alle während der Verwahrung – einschließlich der durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges bzw. Teile des Fahrzeuges – entstehende Schäden abzudecken hat und zwar auch solche, die ohne Verschulden des Auftragnehmers eintreten. Die Deckungssumme sollte mindestens 500.000 EUR im PKW-Bereich und 1,0 Mio EUR im LKW-Bereich betragen.
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Bei Angebotsabgabe ist lediglich der aktuell bestehende Versicherungsschutz durch Eigenerklärung aufzuführen und durch Vorlage von Kopien der entsprechenden Versicherungsverträge nachzuweisen. Die Kopien sind den Angebotsunterlagen beizufügen.
Gleichzeitig ist zu erklären, dass im Auftragsfalle – sofern die o.g. Werte nicht bereits durch die aktuell bestehende Versicherung abgedeckt sind – eine Versicherung i.H. der o.g. Werte abgeschlossen wird.
Quittungen über die Prämieneinzahlungen sind vor Vertragsabschluss und dann jährlich Anfang Januar eines jeden Jahres nachzuweisen.
Die Kosten der Versicherung dürfen weder dem Auftraggeber noch dem Erstattungspflichtigen in Rechnung gestellt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen Ansprüchen freizustellen, die gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden.
Unternehmensdaten.
Grundlegende Unternehmensdaten / Kennzahlen, wie z.B. Jahr der Firmengründung, Ort des Hauptsitzes des Unternehmens, Ziele und Leistungsschwerpunkte, Name des Ansprechpartners für die Stadt Köln, Personalstärken und Mitarbeiterprofil sind hier anzugeben.
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Der Auftragnehmer muss im Besitz einer ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung für die Durchführung von Bergungs- und Abschlepptätigkeiten nach deutschem Recht nach § 14 Gewerbeordnung sein. Dies ist durch eine Kopie der Gewerbeanmeldung nachzuweisen.
Der Anbieter oder jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft muss mindestens ein Jahr selbstständige Tätigkeit in diesem Gewerbe vorweisen können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftragnehmer für
Los 1 muss mindestens 5 Abschleppfahrzeuge.
Los 2 muss mindestens 5 Abschleppfahrzeuge.
Los 3 muss mindestens 6 Abschleppfahrzeuge.
Los 4 muss mindestens 4 Abschleppfahrzeuge.
Los 5 muss mindestens 3 Abschleppfahrzeuge.
Los 6 muss mindestens 6 Abschleppfahrzeuge.
Los 7 muss mindestens 4 Abschleppfahrzeuge.
Los 8 muss mindestens 4 Abschleppfahrzeuge.
Los 9 muss mindestens 3 Abschleppfahrzeuge.
Los 10 muss mindestens 4 Abschleppfahrzeuge.
Los 11 muss mindestens 20 Abschleppfahrzeuge.
Los 12 muss mindestens 20 Abschleppfahrzeuge.
Los 13 muss mindestens 2 Abschleppfahrzeuge.
Los 14 muss mindestens 8 Abschleppfahrzeuge.
Los 15 muss mindestens 3 Abschleppfahrzeuge.
Während den angegebenen Dienstzeiten bereit stellen.
Sollte ein Gebot für mehrere Lose der Lose 1 – 10 und 13 – 15 abgegeben werden, so muss der Bieter nicht die Summe der v.g. Fahrzeuge für diese Lose erbringen, sondern nur 60 % der additiven Summe aller Lose für die er ein Gebot abgegeben hat. Errechnet sich eine Kommazahl, wird das Ergebnis kaufmännisch gerundet. Diese Fahrzeuge müssen alleine zur Erfüllung dieser Lose zur Verfügung stehen und dürfen nicht für andere Aufträge zur Verfügung stehen.
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Damit auch tiefergelegte und eng eingeparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden können, muss der Auftragnehmer für die Lose 1 – 12 und 14 - 15 mindestens einen Abschleppwagen mit Kran-Plateau bereit halten. Der Nachweis ist durch Vorlage von Kopien der Fahrzeugscheine zu erbringen.
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Wird ein Angebot für zwei bis vier Lose abgegeben, so muss der Auftragnehmer lediglich über einen Abschleppwagen mit Kran-Plateau, bei Angeboten für fünf bis acht Lose muss der Auftragnehmer über zwei Abschleppwagen mit Kran-Plateau und bei Angeboten ab neun Lose muss der Auftragnehmer über drei Abschleppwagen mit Kran-Plateau verfügen. Diese Fahrzeuge dürfen jedoch auch für andere Aufträge eingesetzt werden.
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Bei den Abschleppfahrzeugen sollte es sich um Fahrzeuge gemäß § 52 Abs. 4 Nr. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) handeln____.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein folgende Fahrzeugkategorien abzuschleppen:
Mopeds, Mofas und Motorräder.
Fahrzeuge bis 2,79 t ZGG.
Fahrzeuge ab 2,8 t bis 7,49 t ZGG und Wohnmobile, Wohnwagen.
LKW o. Anhänger ab 7,5 t bis 14,99 t ZGG.
LKW o. Anhänger ab 15 t bis 30 t ZGG, Busse bis 20 Sitzplätze.
LKW o. Anhänger über 30 t ZGG, Busse ab 20 Sitzplätze, Doppelstockbusse.
Zur Berücksichtigung des Umweltschutzes als Ausfluss des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen müssen die im Auftrage der Stadt Köln - für die jeweiligen Lose - eingesetzten Abschleppfahrzeuge über die Berechtigung zum Befahren der Umweltzone verfügen.
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Abweichend von den Ausnahmeregelungen des Luftreinhalteplans wird zwingend vorausgesetzt, dass bereits ab Vertragsbeginn ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die mit einer grüner Umweltplakette versehen sind oder die zu den in Anhang 3 zur 35.
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Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) aufgeführten Maschinen, Geräten und Kraftfahrzeugen zählen und damit von Fahrverboten in der Umweltzone von Amts wegen befreit sind. Darüber hinaus gehende Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt.
Die Berechtigung ist durch eine Kopie des Fahrzeugscheines oder der Ausnahmegenehmigung nachzuweisen. Verfügen die einzusetzenden Fahrzeuge über eine grüne Umweltplakette, so genügt der Nachweis über die beizufügenden Fahrzeugscheine nach Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung. Sind die Fahrzeuge nicht mit einer grünen Plakette ausgestattet, so ist der Nachweis durch Vorlage der Ausnahmegenehmigung zu erbringen.
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Ein weiterer Aspekt des Umweltschutzes wurde bereits bei Ziffer 6 Fahrzeugverwahrung berücksichtigt.
Für die Aufteilung auf die Lose gelten zwingend folgende zusammenhängende Verwahrflächen:
Los 1 15 PKW-Stellplätze.
Los 2 14 PKW-Stellplätze.
Los 3 20 PKW-Stellplätze.
Los 4 10 PKW-Stellplätze.
Los 5 14 PKW-Stellplätze.
Los 6 25 PKW-Stellplätze.
Los 7 14 PKW-Stellplätze.
Los 8 12 PKW-Stellplätze.
Los 9 10 PKW-Stellplätze.
Los 10 13 PKW-Stellplätze.
Los 11 220 PKW-Stellplätze.
Los 12 180 PKW-Stellplätze je Ereignis.
Los 13 40 PKW-Stellplätze.
Los 14 20 PKW-Stellplätze.
Los 15 25 PKW-Stellplätze.
Für die Sonderdienste Karneval (Los 11) ist zwingend eine Verwahrfläche (Karnevalssonntag bis Aschermittwoch) von 220 Fahrzeugen je Tag, für die sonstigen Sonderdienste (Los 12) sind für Kölner Lichter, Köln Marathon, CSD und SummerJam je 180 Fahrzeuge bereitzustellen.
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Die Verwahrflächen für die regelmäßig sicherzustellenden Fahrzeuge (Lose 1 bis 10, 13 bis 15) müssen ganzjährig zur Verfügung stehen.
Zur Sicherstellung der benötigten Flächen für die genannten Sonderdienste (Los 11 und 12) können zusätzliche Stellflächen angemietet werden. Diese müssen jedoch den gleichen Voraussetzungen entsprechen, wie die Hauptflächen. Außerdem sind diese gesondert angemieteten Flächen einen Monat vor dem (aufgeführten) Sonderdienst zu benennen. Diese werden dann durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst abgenommen.
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Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass vom Verwahrgelände keine gesundheits- und umweltgefährdenden Belastungen ausgehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Umweltschutzes. Aus diesem Grunde muss das Verwahrgelände § 5 (3) der Altfahrzeug- Verordnung erfüllen. Diese Voraussetzung ist durch eine Kopie der Zertifizierung des Sachverständigen nachzuweisen.
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Die Verwahrungsfläche muss dergestalt baulich gesichert sein, dass ein Betreten Unbefugter ausgeschlossen ist. Hierzu muss mindestens ein fest verankerter (gegründeter) Zaun in einer Höhe von 1,80 m und ein abschließbares Tor oder Schranke vorhanden sein.
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Zur Sicherstellung aufgebrochener bzw. wertvoller Kfz ist eine geschlossene Halle für die Lose 1 - 14 für mindestens 2 Kfzs je Los und für Los 15 für 3 Kfz notwendig.
Das Verwahrgelände muss - zu den unter Punkt 4 genannten Zeiten zuzüglich der vom Auftragnehmer regelmäßig benötigten An- und Abfahrtszeiten zu den Einsatzorten und dem Verwahrgelände - mit den Abschleppfahrzeugen befahrbar sein.
Die Auslösung des Kfz muss auf oder in unmittelbarer Nähe des Verwahrgeländes erfolgen.
Die Fahrzeugauslösung (Herausgabe und Zahlung) für Los 1 – 12 und 14 ist an 365 Tagen, 24 Stunden, für Los 13 an Werktagen (montags bis freitags) im Zeitfenster von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr täglich durchgehend an 3 Stunden zu ermöglichen.
Die Fahrzeugauslösung (Herausgabe und Zahlung) ist für Los 15 an Werktagen zwischen 7.00 Uhr und 21.00 Uhr zu ermöglichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Lose 1 bis 10.
Der Auftragnehmer garantiert, dass während der (derzeit) allgemein üblichen Dienstzeit des Ordnungs- und Verkehrsdienstes.
Montag - Donnerstag 7.00 Uhr - 23.00 Uhr,
Freitag 7.00 Uhr - 24.00 Uhr,
Samstag 9.00 Uhr - 24.00 Uhr und.
Sonntag 10.00 Uhr - 18.00 Uhr die Abschleppfahrzeuge innerhalb eines Zeitraumes von längstens 20 Minuten nach Auftragserteilung beim abzuschleppenden Fahrzeug eintreffen werden.
Los 11 und 12.
An derzeit bekannten Sonderdiensten des Ordnungs- und Verkehrsdienstes fallen folgende Dienstzeiten an:
Karnevalssonntag 2.30 bis 14.00 Uhr.
Rosenmontag 3.30 bis 14.00 Uhr.
Köln-Marathon (Samstag / Sonntag) 22.00 bis 9.00 Uhr.
Kölner Lichter (Samstag / Sonntag) 16.00 bis 2.00 Uhr.
Christopher-Street-Day.
Freitag 9.00 bis 22.00 Uhr.
Samstag 9.00 bis 23.00 Uhr.
Sonntag 6.00 bis 22.00Uhr.
SummerJam.
Freitag bis Sonntag 9.00 bis 1.00 Uhr.
Auch bei den Sonderdiensten garantiert der Bieter, dass die Abschleppfahrzeuge innerhalb eines Zeitraumes von längstens 20 Minuten nach Auftragserteilung beim abzuschleppenden Fahrzeug eintreffen werden.
Los 13.
Das Abschleppen der Fahrzeuge erfolgt innerhalb von zwei Werktagen nach schriftlicher Auftragserteilung des Ordnungs- und Verkehrsdienstes beziehungsweise der Bezirksordnungsdienste. Eine zeitliche Beschränkung hinsichtlich der Dienstzeiten besteht nicht.
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Los 14.
Der Auftragnehmer garantiert, dass an den Veranstaltungstagen montags bis samstags während der Aufbauzeiten (etwa zwischen 5 und 7 Uhr) die Abschleppfahrzeuge innerhalb eines Zeitraumes von längstens 20 Minuten nach Auftragserteilung beim abzuschleppenden Fahrzeug eintreffen werden.
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Los 15.
Fahrzeuge bis 2,79 t zGG müssen auch aus Tiefgaragen abgeschleppt werden können.
Der Auftragnehmer garantiert, dass im Zeitraum von montags bis samstags an Werktagen im Zeitraum von 6:00 bis 21:00 Uhr die Abschleppfahrzeuge innerhalb von 30 Minuten nach Auftragserteilung beim abzuschleppenden Fahrzeug eintreffen werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gewerbeanmeldung für die Durchführung von Bergungs- und Abschlepptätigkeiten nach deutschem Recht nach § 14 Gewerbeordnung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 012
Zahlungsweise für die Unterlagen: Durch Banküberweisung vor Anforderung der Ausschreibungsunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-01-02 📅
Öffnungsort:
Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt, Riegel A, Etage 10, Zimmer 21, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt, Riegel A, Etage 10, Zimmer 21, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 272 / 273 Vergabecenter
Frau Billig
Name: Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt
Kontaktperson: 272 / 273 Vergabecenter, Zimmernummer: 10.A21
Telefon: +49 221221- 📞
URL der Teilnahme: http://stadt-koeln.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012/2354/1/q
Zusätzliche Informationen
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung (falls zutreffend): Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Laufzeit 1 Jahr mit der Option der dreimaligen Verlängerung um ein Jahr
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung (bei einem wettbewerblichen Dialog): (falls ja, in Zahlen) Preis: Abholer: 47,40 Versand: 47,40
IV.2.1) Zuschlagskriterien. Order: 1. Kriterien Preis. Gewichtung 100 %.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfungsstelle für behauptete Vergabeverstöße
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221147-2120 📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB.
— unverzüglich gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in
der Bekanntmachung,
den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen - siehe § 101b Abs. 2 GWB,
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: OJS 2012/S 221-364557 (2012-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 435 882,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 22122126272 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 118-215409
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 221-364557
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2012/2354/1

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-08-01 📅
Name: Colonia Spezialfahrzeuge Gottfried Schönges GmbH & Co. KG
Postanschrift: Mathias-Brüggen-Str. 68
Postort: Köln
Postleitzahl: 50827
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Christophorus Pannenservice GmbH
Postanschrift: Brühler Str. 54
Postleitzahl: 50968

3️⃣

4️⃣

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣
Name: Jakob Schlimbach GmbH & Co. KG Abschleppdienst
Postanschrift: Bergisch Gladbacher Str. 240
Postleitzahl: 51063

9️⃣
Name: ArGe Abschleppdienste Köln

1️⃣0️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung
Postanschrift: Zeughausstr. 2 10
Postleitzahl: 50687
Quelle: OJS 2015/S 118-215409 (2015-06-12)