Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Software für das Finanzwesen bei den nutzungsberechtigten Kommunen
Der Zweckverband KDVZ Citkomm beabsichtigt die Beschaffung einer Nachfolgelösung für das Finanzverfahren für die ihr angeschlossenen Verwaltungen. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der Kooperation mit der KDZ Westfalen-Süd.
Die beiden Zweckverbände beabsichtigen die Gründung eines gemeinsamen Dachzweckverbandes. Es muss sichergestellt sein, dass die Rechte und Pflichten aus diesem Beschaffungsvorhaben auf die neu zu gründende Organisation übergehen können. Es muss ferner sichergestellt sein, dass im Bedarfsfalle die Rechte und Pflichten aus diesem Beschaffungsverfahren auf die beiden Zweckverbände verursachungsgemäß aufgeteilt bzw. gesplittet werden können. Der Bewerber/Bieter erklärt sich mit diesen Vorbedingungen durch Abgabe seiner Bewerbung/seines Angebots einverstanden.
Ziel des Bechaffungsvorhabens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Software für das Finanzwesen einschließlich Unterstützung und Schulungen vor Ort, Altdatenübernahme und Wartung bei den nutzungsberechtigten Kommunen der genannten Zweckverbände für den zentralen Einsatz als Rechenzentrumslösung.
Das Vorhaben umfasst die Konditionen für den Erwerb der Software, der Lizenzen und die dafür erforderlichen Wartungsleistungen.
Mit der Lieferung der Software ist die Erbringung von Dienstleistungen verbunden. Diese umfassen die Implementierung und ggf. Anpassung (Parametrisierung) sowie die Schulungen bezüglich der Software bei den ersten Projekten. Sämtliche Prozesse werden durch Bedienstete der Zweckverbände begleitet, sodass Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt von Bediensteten der Zweckverbände wahrgenommen werden können. In dieser Phase können die vorgenannten Leistungen im Ausnahmefall notwendig werden.
Die KDVZ Citkomm und die KDZ Westfalen-Süd beabsichtigen, die zu beschaffende Software in die eigenen Infrastrukturen ebenso zu integrieren wie in die Infrastruktur ihrer Mitglieder. Sie erwägen daher den First-Level-Support und Teile des Second-Level-Supports für die Software zu übernehmen. Optional werden die Entgelte für eine herstellerseitige Erbringung des Supports abgefragt.
Weitere Dienstleistungen können bei Bedarf projektbezogen vergeben werden.
Es weren 2 unterschiedliche Einführungsszenarien zum Einsatz kommen. Zum Einen wird die Finanzsoftware inklusiv des integrierten Veranlagungsmoduls eingeführt. Zum Anderen wird die Finanzsoftware an eine vorhandene Veranlagungslösung per Schnittstellen angebunden.
Die zu beschaffende Software soll entsprechend der Vergabeunterlagen die folgenden Punkte abdecken:
— Finanzbuchhaltung nach NRW-NKF und nach HGB,
— unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (insbesondere GO NW, AO, GewStG, Grundsteuergesetz, GemHVO und die entsprechenden Handreichungen, Statistik-Gesetz NRW, Verwaltungsvollstreckungsgesetz) und Prüfungsstandards u.a. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und IDW PS 880, IDW EPS 880 und IDW PS 850,
— Mandantenfähigkeit,
— Schnittstellen von/zu Vorverfahren u.a. Veranlagung,
— Integrierte Module,
—— Haushaltsplanung,
—— Haushaltsausführung,
—— Finanzbuchhaltung/Kasse,
—— Veranlagung (Steuern und Abgaben, u.a. Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und sonstige Abgaben),
—— Kosten- und Leistungsrechnung,
—— Anlagenbuchhaltung,
—— weitere kaufmännische Module.
Die Software soll allen der KDVZ Citkomm und der KDZ Westfalen-Süd angeschlossenen Verwaltungen zugänglich gemacht werden (Citkomm: Märkischer Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis mit allen diesen Kreisen zugehörigen 41 Städten und Gemeinden, die Städte/Gemeinden Bergisch-Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Wermelskirchen, Kürten, Odenthal, Overath aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie die Stadt Schwerte; KDZ Westfalen-Süd: Stadt Attendorn, Stadt Bad Berleburg, Stadt Bad Laasphe, Gemeinde Burbach, Stadt Drolshagen, Gemeinde Erndtebrück, Gemeinde Finnentrop, Stadt Freudenberg, Stadt Hilchenbach, Gemeinde Kirchhundem, Stadt Kreuztal, Stadt Lennestadt, Stadt Netphen, Gemeinde Neunkirchen, Kreis Olpe, Kreisstadt Olpe, Stadt Siegen, Kreis Siegen-Wittgenstein, Gemeinde Wenden, Gemeinde Wilnsdorf).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-03-29
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Auftragsbekanntmachung
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2012-11-30
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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