Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens beabsichtigt die Universität Würzburg einen Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büroeinrichtung für alle Dienststellen der Universität Würzburg zu vergeben. Die Aufträge werden in Einzelaufträgen im Vertragszeitraum erteilt. Eine vorherige Beratungs- und Planungsleistung ist zu erbringen. Es handelt sich hierbei um einen Schätzwert, genaue Stückzahlen zu den einzelnen Möbelgruppen können nicht festgelegt werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf Erreichen dieses oder eines anderen wert- oder mengenmäßigen Jahresumsatzes. Ebenfalls besteht bei Minderung des Lieferumfangs während der Bezugsdauer kein Anspruch darauf, geänderte Preise in Anwendung zu bringen. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf ca. 1 200 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Menge oder Umfang: 1 200 000,001 500 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.zv.uni-wuerzburg.de/vergabeverfahren🌏
E-Mail: einkauf@uni-wuerzburg.de📧
Telefon: +49 9313182014📞
Fax: +49 9313182015 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000,00 💰
1 500 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens beabsichtigt die Universität Würzburg einen Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büroeinrichtung für alle Dienststellen der Universität Würzburg zu vergeben. Die Aufträge werden in Einzelaufträgen im Vertragszeitraum erteilt. Eine vorherige Beratungs- und Planungsleistung ist zu erbringen.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens beabsichtigt die Universität Würzburg einen Rahmenvertrag über die Lieferung, Montage und betriebsbereite Übergabe von Büroeinrichtung für alle Dienststellen der Universität Würzburg zu vergeben. Die Aufträge werden in Einzelaufträgen im Vertragszeitraum erteilt. Eine vorherige Beratungs- und Planungsleistung ist zu erbringen.
Es handelt sich hierbei um einen Schätzwert, genaue Stückzahlen zu den einzelnen Möbelgruppen können nicht festgelegt werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf Erreichen dieses oder eines anderen wert- oder mengenmäßigen Jahresumsatzes.
Ebenfalls besteht bei Minderung des Lieferumfangs während der Bezugsdauer kein Anspruch darauf, geänderte Preise in Anwendung zu bringen.
Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf ca. 1 200 000 EUR.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 522.530 Büroeinrichtung 2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Universität Würzburg ist in ca. 350 Dienststellen unterteilt, die im Stadtgebiet Würzburg verteilt sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung, Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben, zu strafrechtlichen Ermittlungen, zum Gewerbezentralregister, zu Insolvenzverfahren, Ausbildungsplätzen sowie zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften, Nachweise durch den Hersteller und weitere (siehe Vergabeunterlagen).
— Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerbeanmeldung, Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben, zu strafrechtlichen Ermittlungen, zum Gewerbezentralregister, zu Insolvenzverfahren, Ausbildungsplätzen sowie zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften, Nachweise durch den Hersteller und weitere (siehe Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Informationen zu Firma und Umsatz in den letzten 3 Jahren (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen von mindestens 2, maximal 3 Projekten gleicher Größenordnung (siehe Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Folgende Sicherheitsleistungen sind für dieses Vergabeverfahren möglich:
— Bankbürgschaft mit max. 5 % der Auftragssumme,
— Hinterlegung von Geld bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut,
— Abschluss einer Versicherung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
30 Tage rein netto. Ein Skonto findet bei der Bewertung der Angebote keine Berücksichtigung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Hüber
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 522.530 Büroeinrichtung 2012
Verfahren vor der Vergabekammer: Nachprüfungsverfahren (§ 107 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn 1–3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn 1–3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Universität Würzburg
Referat 3.3
Sanderring 2
97070 Würzburg
DEUTSCHLAND
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr. VI.4.1) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 116 GWB).
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB).
Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Universität Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Telefon: +49 9313182016📞
Internetadresse: http://www.uni-wuerzburg.de🌏
Fax: +49 9313182015 📠
Quelle: OJS 2012/S 118-195059 (2012-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel📦
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-20 📅
Name: Firma Palmberg Büroeinrichtung + Service GmbH
Postanschrift: Am Palmberg 9
Postort: Schönberg
Postleitzahl: 23923
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@palmberg.de📧
Internetadresse: www.palmberg.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Verfahren vor der Vergabekammer: Nachprüfungsverfahren (§ 107 GWB)
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 107 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 107 Abs. 3 Nrn 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Universität Würzburg,
Referat 3.3,
Sanderring 2,
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer (s. Nr.
VI.4.1) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 116 GWB)
Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 116 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.uni-wuerzburg.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 243-398831 (2012-12-13)