Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 30.9.2014

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.1.2013 bis 30.9.2014. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie,
— Fertigarzneimitel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patentientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-09 Auftragsbekanntmachung
2012-08-03 Ergänzende Angaben
2012-08-13 Ergänzende Angaben
2012-10-11 Ergänzende Angaben
2012-10-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK-Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die AOKs rechnen mit durchschnittlichen wirkstoffbezogenen Umsetzungsquoten (Anteil rabattierter Arzneimittel an den abgegebenen Arzneimitteln während der Vertragslaufzeit) von 70 %. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Heilbronner Strasse 184
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: arzneimittel@bw.aok.de 📧
Fax: +49 7112593911479 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 132-219556
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse; 2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse; 3) AOK Bremen/Bremerhaven; 4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen; 5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; 6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; 7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse; 8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse; 10) AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse. b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS 7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet. c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden - anders als bei einigen Vorgängerausschreibungen - ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte: — Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n), — Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmerden AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde, — Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen. Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.1.2013 bis 30.9.2014. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Mehr anzeigen
Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Mehr anzeigen
Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie,
— Fertigarzneimitel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patentientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Atorvastatin
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Betamethason (exklusive Depotinjektionen)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Budesonid
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Calcipotriol
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Candesartan
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Candesartan + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Chlorprothixen
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Ciclopirox
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Clobetasol
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Clodronsäure
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Clonidin
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Donepezil
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Estradiol
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Estramustin
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Fluphenazin
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Galantamin
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Gentamicin
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Glyceroltrinitrat (nur Darreichungsformen "Spray" und "Lösung")
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Ipratropiumbromid
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Latanoprost
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Levomepromazin
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Metformin
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Metoprolol
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Mometason
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Montelukast (exklusive Filmtabletten)
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Prednicarbat
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Promethazin
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Propiverin (exklusive retardierte Darreichungsformen)
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Quetiapin (exklusive retardierte Darreichungsformen)
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Rivastigmin
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Sulfasalazin
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Ticlopidin
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Timolol + Latanoprost
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.4.2012) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Mehr anzeigen
c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel, für die sie Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
Mehr anzeigen
Aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
Bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss;
Mehr anzeigen
cc) Darreichungsform;
Dd) Wirkstoff;
Ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit;
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Mehr anzeigen
d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.4.2012 sein. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Der Bieter muss nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach er sicherstellt, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen (entspricht 70 % der in Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen Wirkstoffmenge) angegeben ist. Die Teilmenge muss je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen, insbesondere aus Rabattverträgen mit anderen gesetzlichen Krankenversicherungen, vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmenge die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen nicht erhöht.
Mehr anzeigen
c) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i.S.d. § 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9VOL/A-EG). Zu den – bereits in der Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (s.o. a)) – zu benennenden Unterauftragnehmern zählen die Auftragshersteller der Arzneimittel i.S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller; nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen, nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Großhändler sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
Mehr anzeigen
Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Unterauftragnehmer(s) muss/müssen mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) noch nicht zwingend im Original vorgelegt werden. Das/die Original(e) der Verpflichtungserklärung(en) ist/sind aber unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; spätestens 14 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, 12:00 Uhr) nachzureichen. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf den/die Unterauftragnehmer bedarf es nicht.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten: s. o. III.2.2
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Wirkstoffe/Fachlose, in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die zu einer bestimmten Preisvergleichsgruppe angebotenen Rabattarzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft pro Fach- und Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die unter Ziff. III.2.1) c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 21
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-24 📅
Öffnungsort: AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Nortkirchenstraße 103-105
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44263
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
Herrn Frank Wienands

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS 7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Mehr anzeigen
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden - anders als bei einigen Vorgängerausschreibungen - ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
Mehr anzeigen
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmerden AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
Mehr anzeigen
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 132-219556 (2012-07-09)
Ergänzende Angaben (2012-08-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 151-251610
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 132-219556
ABl. S-Ausgabe: 151
Quelle: OJS 2012/S 151-251610 (2012-08-03)
Ergänzende Angaben (2012-08-13)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 158-262790
ABl. S-Ausgabe: 158
Quelle: OJS 2012/S 158-262790 (2012-08-13)
Ergänzende Angaben (2012-10-11)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 199-326334
ABl. S-Ausgabe: 199
Quelle: OJS 2012/S 199-326334 (2012-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg, handelnd im eigenen Namen und namens der im Anhang A näher bezeichneten AOKs

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 199-326749

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtwirtschaftlichkeit der Rabatt-ApUs nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-22 📅
Name: BG Teva ratiopharm GbR (AbZ, AWD, CT, ratiopharm, TEVA)
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 7
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: AstraZeneca GmbH
Postanschrift: Tinsdaler Weg 183
Postort: Wedel
Postleitzahl: 22880

3️⃣
Name: TAD Pharma GmbH
Postanschrift: Heinz-Lohmann-Str. 5
Postort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472

4️⃣
Name: Mylan dura GmbH
Postanschrift: Wittichstr. 6
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295

5️⃣
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 3

6️⃣
Name: Neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Elisabeth-Selbert-Str. 23
Postort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764

7️⃣
Name: BG Winthrop / Sanofi-Aventis
Postanschrift: Potsdamer Str. 8
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785

8️⃣
Name: Hexal AG
Postanschrift: Industriestr. 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607

9️⃣
Name: Stadapharm GmbH
Postanschrift: Stada-Str. 2 - 18
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118

1️⃣0️⃣
Name: Basics GmbH
Postanschrift: Hemmelrather Weg 201
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51377

1️⃣1️⃣

1️⃣2️⃣

1️⃣3️⃣
Name: cell pharm Gesellschaft für pharmazeutische und diagnostische Präparate mbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 52

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣

1️⃣6️⃣
Name: InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH
Postanschrift: Von-Humboldt-Str. 1
Postort: Heppenheim
Postleitzahl: 64646

1️⃣7️⃣
Name: G. Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kieler Str. 11
Postort: Hohenlockstedt
Postleitzahl: 25551

1️⃣8️⃣
Name: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Postanschrift: Binger Str. 173
Postort: Ingelheim am Rhein
Postleitzahl: 55218

1️⃣9️⃣
Name: Pfizer Pharma GmbH
Postanschrift: Linkstraße 10

2️⃣0️⃣

2️⃣1️⃣
Name: Winthrop Arzneimittel GmbH

2️⃣2️⃣

2️⃣3️⃣
Name: Bietergemeinschaft neuraxpharm & Steiner GbR

2️⃣4️⃣
Name: Heunet Pharma GmbH
Postanschrift: Südwestpark 50
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449

2️⃣5️⃣

2️⃣6️⃣
Name: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH

2️⃣7️⃣

2️⃣8️⃣
Name: OmniVision GmbH
Postanschrift: Lindberghstr. 7
Postort: Puchheim
Postleitzahl: 82178

2️⃣9️⃣
Name: Aristo Pharma GmbH
Postanschrift: Wallenroder Str. 8-10
Postleitzahl: 13435
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
4
8
5
1
15
2
3
6
10
7
12

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2012/S 199-326749 (2012-10-11)