Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014

AOK Baden-Württemberg, handelnd im eigenen Namen und namens der unter VI.3) a) näher bezeichneten AOKs

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.10.2012 bis 30.9.2014. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos und Gebietslos. Pro Fachlos und Gebietslos wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie,
— Fertigarzneimitel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patentientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-02 Auftragsbekanntmachung
2012-05-30 Ergänzende Angaben
2012-05-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2012-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK-Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die AOKs rechnen mit durchschnittlichen wirkstoffbezogenen Umsetzungsquoten (Anteil rabattierter Arzneimittel an den abgegebenen Arzneimitteln während der Vertragslaufzeit) von 70 %. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg, handelnd im eigenen Namen und namens der unter VI.3) a) näher bezeichneten AOKs
Postanschrift: Heilbronner Straße 184
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: arzneimittel@bw.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 46-075566
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse; 2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse; 3) AOK Bremen/Bremerhaven; 4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen; 5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; 6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; 7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse; 8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse; 10) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse. b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet. c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden - anders als bei den Vorgängerausschreibungen - auschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein, mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte: — Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n), — Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde, — Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen. Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.10.2012 bis 30.9.2014. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
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Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos und Gebietslos. Pro Fachlos und Gebietslos wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
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Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie,
— Fertigarzneimitel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patentientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Aciclovir
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Betamethason
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Bezafibrat
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Calciumfolinat (Folinsäure)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Clopidogrel
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Clozapin
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Exemestan
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Flupirtin
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Fluvastatin
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Triamteren + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Letrozol
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Levofloxacin
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Lovastatin
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Naproxen
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Nebivolol
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Olanzapin
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Ramipril + Piretanid
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Tilidin + Naloxon
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Valsartan
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Valsartan + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Levonorgestrel + Ethinylestradiol
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.12.2011) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel, für die sie Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
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aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss;
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cc) Darreichungsform;
dd) Wirkstoff;
ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit;
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.12.2011 sein. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i.S.d. § 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Zu den – bereits in der Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (s.o. a)) – zu benennenden Unterauftragnehmern zählen die Auftragshersteller der Arzneimittel i.S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller; nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen, nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Großhändler, sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
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Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Unterauftragnehmer(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Unterauftragnehmer(s) muss/müssen mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) noch nicht zwingend im Original vorgelegt werden. Das/die Original(e) der Verpflichtungserklärung(en) ist/sind aber unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; spätestens 14 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist) nachzureichen. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf den/die Unterauftragnehmer bedarf es nicht.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: s. o. III.2.2
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Wirkstoffe/Fachlose, in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die zu einer bestimmten Preisvergleichsgruppe angebotenen Rabattarzneimittel auch im Fall einer Bietergemeinschaft pro Fachlos und Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die unter Ziff. III.2.1) c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-04-24 📅
Öffnungsort: AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Nortkirchenstraße 103-105
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44263
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
Herrn Frank Wienands

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2014-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
3) AOK Bremen/Bremerhaven;
4) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
5) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
6) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
7) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
8) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
9) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
10) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7- Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
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c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden - anders als bei den Vorgängerausschreibungen - auschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein, mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
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— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n),
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
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— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 046-075566 (2012-03-02)
Ergänzende Angaben (2012-05-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 103-171246
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 46-075566
ABl. S-Ausgabe: 103
Quelle: OJS 2012/S 103-171246 (2012-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-05-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg, handelnd im eigenen Namen und namens der unten näher bezeichneten AOKs.
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/bawu 🌏

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 103-171645

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit des Rabatt-ApU (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-22 📅
Name: STADApharm GmbH
Postanschrift: Stadastraße 2-18
Postort: Bad Vilbel
Postleitzahl: 61118
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: ALIUD PHARMA GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 19
Postort: Laichingen
Postleitzahl: 89150

3️⃣

4️⃣
Name: cell pharm Gesellschaft für pharmazeutische und diagnostische Präparate mbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 52

5️⃣
Name: Heunet Pharma GmbH
Postanschrift: Südwestpark 50
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449

6️⃣
Name: 1 A Pharma GmbH
Postanschrift: Keltenring 1+3
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041

7️⃣
Name: Neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Elisabeth-Selbert-Str. 23
Postort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764

8️⃣
Name: Pfizer Pharma GmbH
Postanschrift: Linkstraße 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785

9️⃣
Name: Actavis Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 2
Postort: München
Postleitzahl: 81829

1️⃣0️⃣
Name: Dr. R. Pfleger Chemische Fabrik GmbH
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96045

1️⃣1️⃣
Name: Bendalis GmbH
Postanschrift: Keltenring 17

1️⃣2️⃣
Name: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, AWD, CT, ratiopharm, TEVA)
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079

1️⃣3️⃣
Name: betapharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Kobelweg 95
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156

1️⃣4️⃣
Postanschrift: Keltenring 1 + 3

1️⃣5️⃣
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 19

1️⃣6️⃣

1️⃣7️⃣
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG

1️⃣8️⃣

1️⃣9️⃣
Postanschrift: Stadastr. 2-18

2️⃣0️⃣
Name: Mylan Dura GmbH
Postanschrift: Wittichstr. 6
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295

2️⃣1️⃣

2️⃣2️⃣
Postanschrift: Keltenring 1-3
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
7
2
11
5
12
6
16
8
4
3
18
13

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 81793
Postanschrift: Behlertstraße 33a
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postort: Bad Homburg v. d. H.
Postanschrift: Sternplatz 1
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Quelle: OJS 2012/S 103-171645 (2012-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-05)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 107-177432
ABl. S-Ausgabe: 107

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-04 📅

Referenz
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 103-171246
2012/S 103-171645
Quelle: OJS 2012/S 107-177432 (2012-06-05)