Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132 e Abs. 2 i.V.m. § 130 a Abs. 8 SGB V für 2013/2014 für die Region Thüringen

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132 e Abs. 2 i.V.m. § 130 a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Thüringen für von thüringer Vertragsärzten im Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS verordnete und abgerechnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze als Fertigspritze ohne oder mit abnehmbarer Kanüle – für Schutzimpfungen gemäß Schutzimpfungsrichtlinie nach § 20d Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2014.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-04 Auftragsbekanntmachung
2012-12-13 Ergänzende Angaben
2013-01-15 Ergänzende Angaben
2013-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Impfstoffe
Menge oder Umfang:
Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Mengen (Dosiereinheiten) verordnet:Impfsaison 2010/2011: 639,267 Dosiereinheiten.Impfsaison 2011/2012: 597.975 Dosiereinheiten.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Impfstoffe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 237-390203
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
a) Die Bewerbungsbedingungen können bei der unter A. genannten Kontaktstelle (im Optimalfall per E-Mail) abgefordert werden. Die AOK PLUS wird den interessierten Unternehmen sodann die Unterlagen per E-Mail oder als Printversion (bitte angeben) zur Verfügung stellen. Diese sind sodann zur Erstellung des Angebots zwingend zu verwenden. b) Die AOK PLUS führt die Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der in Anhang A genannten Krankenkassen und Krankenkassenverbänden durch. c) Die PZN der Grippeimpfstoffe, die der Bieter im Falle des Zuschlags ab Beginn der Vertragslaufzeit in den Verkehr bringt und die nach Maßgabe des Vertrages in seinen Anwendungsbereich fallen, müssen nicht schon mit dem Angebot mitgeteilt werden. Sie sind von den als Zuschlagsempfänger ausgewählten pharmazeutischen Unternehmen zwei Wochen nach Erhalt der Vorabinformation, spätestens jedoch bis zum 15. Juni 2013, 12.00 Uhr, der angegebenen Kontaktstelle in Schriftform mitzuteilen, und zwar unter Beifügung der folgenden Nachweise, soweit die PZN zum Zeitpunkt der Meldung nicht bereits in der Lauer-Taxe geführt wird: — Unterlagen zur Meldung von Produktspezifika an die IFA GmbH (Auftragsdeckblatt der IFA GmbH mit allen produktspezifischen Anlagen), — Unterlagen der IFA GmbH zum Nachweis der PZN-Zuteilung/- Vorabzuteilung. Wird die PZN bereits in der Lauer-Taxe geführt, genügt die Mitteilung der jeweiligen PZN. Innerhalb derselben Frist (s.o.) ist für die Grippeimpfstoffe ferner die jeweilige Zulassung durch Vorlage eines Auszugs aus dem öffentlichen Teil (AJ29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information, vorzulegen. Dabei müssen sich aus dem Auszug die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation des vereinbarten Grippeimpfstoffes ergeben: aa) Name/Bezeichnung des Impfstoffes; bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Impfstoffs berechtigten pharmazeutischen Unternehmens im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des pharmazeutischen Unternehmers als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf den vereinbarten Impfstoff nachgewiesen werden muss.; cc) Angaben zur Verkehrsfähigkeit Fehlende Angaben sind durch geeignete ergänzende Unterlagen (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) nachzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132 e Abs. 2 i.V.m. § 130 a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Thüringen für von thüringer Vertragsärzten im Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS verordnete und abgerechnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze als Fertigspritze ohne oder mit abnehmbarer Kanüle – für Schutzimpfungen gemäß Schutzimpfungsrichtlinie nach § 20d Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2014.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Region Thüringen 1
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in der Region Thüringen 1 (alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummern, deren erste und zweite Ziffer [Bezirksstellenschlüssel] 93 lauten und deren dritte und vierte Ziffer [Kreisstellenschlüssel] 51, 52, 53, 55, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76 oder 77 lauten) für von thüringer Vertragsärzten im Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS verordnete und abgerechnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze als Fertigspritze ohne oder mit abnehmbarer Kanüle – für Schutzimpfungen gemäß Schutzimpfungsrichtlinie nach § 20d Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2014.
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Menge oder Umfang: Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden in der Region Thüringen 1 die folgenden Mengen (Dosiereinheiten) verordnet:Impfsaison 2010/2011: 354.592 Dosiereinheiten.Impfsaison 2011/2012: 333.689 Dosiereinheiten.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden in der Region Thüringen 1 die folgenden Mengen (Dosiereinheiten) verordnet:
Impfsaison 2010/2011: 354.592 Dosiereinheiten.
Impfsaison 2011/2012: 333.689 Dosiereinheiten.
Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Thüringen 2
Kurze Beschreibung:
Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in der Region Thüringen 1 (alle vertragsärztlichen Betriebsstätten mit Betriebsstättennummern, deren erste und zweite Ziffer [Bezirksstellenschlüssel] 93 lauten und deren dritte und vierte Ziffer [Kreisstellenschlüssel] 54, 56, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68 oder 69 lauten) für von thüringer Vertragsärzten im Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS verordnete und abgerechnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze als Fertigspritze ohne oder mit abnehmbarer Kanüle – für Schutzimpfungen gemäß Schutzimpfungsrichtlinie nach § 20d Abs. 1 SGB V für den Zeitraum vom 01. Juli 2013 bis 30. Juni 2014.
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Menge oder Umfang: Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden in der Region Thüringen 2 die folgenden Mengen (Dosiereinheiten) verordnet:Impfsaison 2010/2011: 284.675 Dosiereinheiten.Impfsaison 2011/2012: 264.286 Dosiereinheiten.Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte. Die angegebenen Mengen (Dosiereinheiten) können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden in der Region Thüringen 2 die folgenden Mengen (Dosiereinheiten) verordnet:
Impfsaison 2010/2011: 284.675 Dosiereinheiten.
Impfsaison 2011/2012: 264.286 Dosiereinheiten.
Im maßgeblichen Referenzzeitraum wurden die folgenden Mengen (Dosiereinheiten) verordnet:
Impfsaison 2010/2011: 639,267 Dosiereinheiten.
Impfsaison 2011/2012: 597.975 Dosiereinheiten.
Referenznummer: 60/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Impfstoffe vorzulegen.
b) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern (insbesondere bei Einsatz von Auftragsherstellern i.S. d. § 9 AMWHV), denen im Zuschlagsfall Teile der Leistung übertragen werden sollen (vgl. § 4 Nr. 4 VOL/B), hat der Bieter zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Eignungsnachweise erforderlich:
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— Nennung der Unterauftragnehmer im Rahmen der Eigenerklärung zu eigenen und fremden Produktionskapazitäten nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen,
— Die Auftraggeber behalten sich nach Ablauf der Angebotswertung vor, von den beiden bestplatzierten Bietern je Gebietslos entsprechende Verpflichtungserklärung(en) nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen der in der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen benannten Unterauftragnehmer der ersten Reihe oder eine Ablichtung eines entsprechenden Liefervertrages mit dem benannten Unterauftragnehmer bezogen auf den ausgeschriebenen Grippeimpfstoffs aus dem sich die Lieferverpflichtung des Unterauftragnehmers dem Bieter gegenüber einschließlich der zur Verfügung gestellten Produktionskapazitäten sowie die Vertragsdauer ergeben, einzuholen. Sofern eine Ablichtung eines Liefervertrages vorgelegt wird, wird darauf hingewiesen, dass Vertragsinhalte, die mit der Lieferverpflichtung und der Vertragsdauer nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ausgelassen oder unkenntlich gemacht werden können. Ist der Liefervertrag in einer anderen Sprache als Deutsch geschlossen, ist binnen einer Frist von 7 Tagen eine unbeglaubigte Übersetzung der geforderten wesentlichen Informationen des Liefervertrages in deutscher Sprache zu übersenden. Die Auftraggeber behalten sich vor, sodann ggfs. noch eine beglaubigte Übersetzung zu verlangen. Zu den zu benennenden Unterauftragnehmern zählen die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Grippeimpfstoffe, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Herstellung des Grippeimpfstoffs aus Grundstoffen und Abfüller; nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen; nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Großhändler, sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sein können („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die in Abschnitt III.2.1) und III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Die Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis wird vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für alle Mitglieder abgegeben.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-01-29 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Landesverband Mitte, Landesvertretung Thüringen
Postanschrift: Pförtchenstraße 1
Postleitzahl: 99096
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Magdeburger Allee 56
Postleitzahl: 99086
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt/Main
Postanschrift: Galvanistraße 31
Postort: Frankfurt/Main
Postleitzahl: 60486
Name des öffentlichen Auftraggebers: Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband für die Landwirtschaftliche Krankenversicherung
Postanschrift: Frankfurter Straße 126
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34121
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Straße 140
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer gek
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH-Allianz
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Postleitzahl: 22041
Name des öffentlichen Auftraggebers: hek
Postanschrift: Martinistraße 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Kontakt
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 60/2012
Zusätzliche Informationen
a) Die Bewerbungsbedingungen können bei der unter A. genannten Kontaktstelle (im Optimalfall per E-Mail) abgefordert werden. Die AOK PLUS wird den interessierten Unternehmen sodann die Unterlagen per E-Mail oder als Printversion (bitte angeben) zur Verfügung stellen. Diese sind sodann zur Erstellung des Angebots zwingend zu verwenden.
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b) Die AOK PLUS führt die Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der in Anhang A genannten Krankenkassen und Krankenkassenverbänden durch.
c) Die PZN der Grippeimpfstoffe, die der Bieter im Falle des Zuschlags ab Beginn der Vertragslaufzeit in den Verkehr bringt und die nach Maßgabe des Vertrages in seinen Anwendungsbereich fallen, müssen nicht schon mit dem Angebot mitgeteilt werden. Sie sind von den als Zuschlagsempfänger ausgewählten pharmazeutischen Unternehmen zwei Wochen nach Erhalt der Vorabinformation, spätestens jedoch bis zum 15. Juni 2013, 12.00 Uhr, der angegebenen Kontaktstelle in Schriftform mitzuteilen, und zwar unter Beifügung der folgenden Nachweise, soweit die PZN zum Zeitpunkt der Meldung nicht bereits in der Lauer-Taxe geführt wird:
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— Unterlagen zur Meldung von Produktspezifika an die IFA GmbH (Auftragsdeckblatt der IFA GmbH mit allen produktspezifischen Anlagen),
— Unterlagen der IFA GmbH zum Nachweis der PZN-Zuteilung/- Vorabzuteilung.
Wird die PZN bereits in der Lauer-Taxe geführt, genügt die Mitteilung der jeweiligen PZN.
Innerhalb derselben Frist (s.o.) ist für die Grippeimpfstoffe ferner die jeweilige Zulassung durch Vorlage eines Auszugs aus dem öffentlichen Teil (AJ29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information, vorzulegen. Dabei müssen sich aus dem Auszug die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation des vereinbarten Grippeimpfstoffes ergeben: aa) Name/Bezeichnung des Impfstoffes; bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Impfstoffs berechtigten pharmazeutischen Unternehmens im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des pharmazeutischen Unternehmers als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf den vereinbarten Impfstoff nachgewiesen werden muss.;
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cc) Angaben zur Verkehrsfähigkeit
Fehlende Angaben sind durch geeignete ergänzende Unterlagen (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) nachzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 237-390203 (2012-12-04)
Ergänzende Angaben (2012-12-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 242-397061
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 237-390203
ABl. S-Ausgabe: 242
Quelle: OJS 2012/S 242-397061 (2012-12-13)
Ergänzende Angaben (2013-01-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 013-015969
ABl. S-Ausgabe: 13
Quelle: OJS 2013/S 013-015969 (2013-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 077-128661
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Die AOK PLUS führt die Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der im Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber genannten Krankenkassen und Krankenkassenverbänden durch.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Thüringen

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-05 📅
Name: NOVARTIS Vaccines Vertriebs GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Ring 27
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt am Main
Postort: Frankfurt am Main
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK Classic
hkk
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 2299499163 📠
Quelle: OJS 2013/S 077-128661 (2013-04-16)