Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen. Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2013 bis 31.5.2015. Der Auftrag ist aufgeteilt in drei Gebietslose und zwar wie folgt: 1) Gebietslos 1: AOK PLUS (ca. 2,71 Mio. Versicherte), 2) Gebietslos 2: AOK Sachsen-Anhalt, AOK Hessen (ca. 2,22 Mio. Versicherte), 3) Gebietslos 3: AOK Niedersachsen (ca. 2,41 Mio. Versicherte). Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffes Interferon beta 1b, die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er in der Zeit danach sowie während der Vertragslaufzeit in Vertrieb hat sowie neu in Verkehr bringt. Voraussetzung ist dabei, dass der Bieter jeweils mindestens ein Produkt für einen Versorgungsbedarf von 14-15 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 1) und einen Versorgungsbedarf von 42-50 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 2) des ausgeschriebenen Wirkstoffes in Vertrieb hat oder spätestens zu Vertragsbeginn in Verkehr bringt. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, handelnd im eigenen Namen und der unter VI.3 näher bezeichneten AOKs
Postanschrift: Basler Str. 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg vor der Höhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/🌏
E-Mail: arzneimittel-ausschreibung@he.aok.de📧
Fax: +49 6172272159 📠
Die AOK Hessen führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
2) AOK Sachsen-Anhalt-Die Gesundheitskasse,
3) AOK-Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
Die AOK Hessen führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
2) AOK Sachsen-Anhalt-Die Gesundheitskasse,
3) AOK-Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen.
Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2013 bis 31.5.2015. Der Auftrag ist aufgeteilt in drei Gebietslose und zwar wie folgt: 1) Gebietslos 1: AOK PLUS (ca. 2,71 Mio. Versicherte), 2) Gebietslos 2: AOK Sachsen-Anhalt, AOK Hessen (ca. 2,22 Mio. Versicherte), 3) Gebietslos 3: AOK Niedersachsen (ca. 2,41 Mio. Versicherte). Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffes Interferon beta 1b, die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er in der Zeit danach sowie während der Vertragslaufzeit in Vertrieb hat sowie neu in Verkehr bringt. Voraussetzung ist dabei, dass der Bieter jeweils mindestens ein Produkt für einen Versorgungsbedarf von 14-15 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 1) und einen Versorgungsbedarf von 42-50 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 2) des ausgeschriebenen Wirkstoffes in Vertrieb hat oder spätestens zu Vertragsbeginn in Verkehr bringt.
Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2013 bis 31.5.2015. Der Auftrag ist aufgeteilt in drei Gebietslose und zwar wie folgt: 1) Gebietslos 1: AOK PLUS (ca. 2,71 Mio. Versicherte), 2) Gebietslos 2: AOK Sachsen-Anhalt, AOK Hessen (ca. 2,22 Mio. Versicherte), 3) Gebietslos 3: AOK Niedersachsen (ca. 2,41 Mio. Versicherte). Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffes Interferon beta 1b, die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er in der Zeit danach sowie während der Vertragslaufzeit in Vertrieb hat sowie neu in Verkehr bringt. Voraussetzung ist dabei, dass der Bieter jeweils mindestens ein Produkt für einen Versorgungsbedarf von 14-15 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 1) und einen Versorgungsbedarf von 42-50 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 2) des ausgeschriebenen Wirkstoffes in Vertrieb hat oder spätestens zu Vertragsbeginn in Verkehr bringt.
Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sachsen und Thüringen
Kurze Beschreibung:
Das (Gebiets-) Los 1 umfasst die Einräumung von Rabatten für Arzneimittel, die an Versicherte der AOK…
… PLUS.Abgegeben werden.
… PLUS.
Abgegeben werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sachsen-Anhalt und Hessen
Kurze Beschreibung:
Das (Gebiets-) Los 2 umfasst die Einräumung von Rabatten für Arzneimittel, die an Versicherte der…
… AOK.Sachsen-Anhalt und Versicherte der AOK Hessen abgegeben werden.
… AOK.
Sachsen-Anhalt und Versicherte der AOK Hessen abgegeben werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Niedersachsen
Kurze Beschreibung:
Das (Gebiets-) Los 3 umfasst die Einräumung von Rabatten für Arzneimittel, die an Versicherte der…
… AOK.Niedersachsen abgegeben werden.
… AOK.
Niedersachsen abgegeben werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann seitens der jeweils vertragsschließenden AOKs um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate. Die Ausübung dieser Verlängerungsoption muss schriftlich erklärt werden und dem Unternehmer spätestens bis zum Ende des einundzwanzigsten (21.) Monats der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Die Vertragslaufzeit kann seitens der jeweils vertragsschließenden AOKs um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate. Die Ausübung dieser Verlängerungsoption muss schriftlich erklärt werden und dem Unternehmer spätestens bis zum Ende des einundzwanzigsten (21.) Monats der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 21 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hessen.
Sachsen.
Sachsen-Anhalt.
Thüringen.
Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
b) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsbeginns jeweils Produkte der Versorgungsbedarfe 1 und 2 in Vertrieb haben werden, einzureichen;
c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die sie zum Stichtag 15.11.2012 in Vertrieb haben, einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die sie zum Stichtag 15.11.2012 in Vertrieb haben, einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
Aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
Bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe.
Des Grundes dieser Berechtigung),
Cc) Darreichungsform.
Dd) Wirkstoff,
Ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben Aa bis Ee erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben Aa bis Ee erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
d) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. Juli 2012) vorzulegen, ausländische Bieter einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind.
d) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. Juli 2012) vorzulegen, ausländische Bieter einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a. Die Bieter haben mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und Fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der Angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b. Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern (insbesondere bei Einsatz von Auftragsherstellern i.S.d. § 9 AMWHV), hat der Bieter nach näherer Maßgabe.
Der Bewerbungsbedingungen den Auftraggeberinnen Zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall.
Die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, von den Beiden bestplatzierten Bietern nach dem vorläufigen.
Abschluss der Angebotswertung eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten.
Unterauftragnehmer(s) der ersten Reihe oder eine Ablichtung eines entsprechenden Liefervertrages mit dem/den benannten Unterauftragnehmer(n) bezogen auf Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs einzuholen, aus dem sich die Lieferverpflichtung.
Des Unterauftragnehmers dem Bieter gegenüber,
Einschließlich der zur Verfügung gestellten.
Produktionskapazitäten sowie die Vertragsdauer ergeben.
Zu den - bereits in der Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der eigenen und fremden.
Produktionskapazitäten (s.o. a.) - zu benennenden.
Unterauftragnehmern zählen die Auftragshersteller.
Der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen.
Der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Herstellung des Arzneimittels und Fertigstellung.
Des Produktes; nicht jedoch dritte Unternehmen,
Die lediglich die Verpackung oder Herstellung des Grundstoffs, des Applikationszubehörs sowie ähnlicher.
Nebenprodukte übernehmen sollen), und ggf. zwischen.
Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen, nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und Pharmazeutische Großhändler, sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen, nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und Pharmazeutische Großhändler, sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i.S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten.
Unterauftragnehmer(s) kann/können ausschließlich in Schriftlicher Form abgegeben werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaften für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 130 a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern in diesem Sinne bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff in Betracht. Jedes Angebot eines pharmazeutischen Unternehmers oder einer Bietergemeinschaft von pharmazeutischen Unternehmen muss sich auf ein Produkt ("Betaferon" oder "Extavia") beziehen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die vorzuhaltenden Packungen entsprechend Versorgungsbedarf 1 und Versorgungsbedarf 2 pro Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Beitergemeinschaft zuzuordnen sind. Die unter Ziff. III.2.1)c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf den Versorgungsbedarf zu beziehen, die das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Gem. § 130 a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern in diesem Sinne bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff in Betracht. Jedes Angebot eines pharmazeutischen Unternehmers oder einer Bietergemeinschaft von pharmazeutischen Unternehmen muss sich auf ein Produkt ("Betaferon" oder "Extavia") beziehen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die vorzuhaltenden Packungen entsprechend Versorgungsbedarf 1 und Versorgungsbedarf 2 pro Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Beitergemeinschaft zuzuordnen sind. Die unter Ziff. III.2.1)c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf den Versorgungsbedarf zu beziehen, die das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt-Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Kontakt
Kontaktperson: Frau Maritta Fus
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-25 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 141-235682
Zusätzliche Informationen
Die AOK Hessen führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
2) AOK Sachsen-Anhalt-Die Gesundheitskasse,
3) AOK-Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499/163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist § 101 b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig; soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind § 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage, nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes, erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage, nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes, erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 227-373695 (2012-11-22)
Ergänzende Angaben (2012-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, handelnd im eigenen Namen und der unter VI.2 näher bezeichneten AOKs
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen🌏
Die AOK Hessen hat diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durchgeführt:
1) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
2) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse,
3) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 247-405204
Quelle: OJS 2013/S 048-077235 (2013-03-06)