Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Baden-Württemberg mit Impfstoffen für Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 und 2 SGB V für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2014 bzw. 1.7.2013 bis zum 30.6.2015 (für Influenza)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg mit Impfstoffen für Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 und 2 SGB V für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2014 bzw. vom 1.7.2013 bis zum 30.6.2015 (für Influenza). Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V rabattierte Abgabepreise des pharmazeutischen Unternehmers (Rabatt-ApUs) vereinbart, die bei der Abgabe von Impfstoffen zur Verwendung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte in Baden-Württemberg gem. § 3 des Vertrages über die Durchführung von Schutzimpfungen zwischen den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vom 5.8.2008 (Schutzimpfungsvereinbarung; Stand: 1.1.2012) bei Schutzimpfungen an Versicherten der Krankenkassen in Baden-Württemberg gem. § 4 Schutzimpfungsvereinbarung gelten, soweit die Schutzimpfung gemäß § 20d Abs. 1 und 2 SGB V zum Leistungsumfang der jeweiligen Krankenkasse gehört.
Es werden gemäß den Angaben in Anhang B sieben Fachlose gebildet, wobei jedes Fachlos den Impfstoff gegen eine bestimmte Infektionskrankheit oder eine Gruppe von bestimmten Infektionskrankheiten umfasst. Für jedes Fachlos werden Verträge in folgenden vier Gebietslosen ausgeschrieben:
Gebietslos 1 – Nordbaden:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Karlsruhe der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 2 – Südbaden:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 3 – Nordwürttemberg:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Stuttgart der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 4 – Südwürttemberg:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Reutlingen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose und welche Gebietslose sie Rabattangebote abgeben wollen. Der Zuschlag wird gesondert für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination erteilt. Pro Fachlos-Gebietslos-Kombination wird ein Vertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Versorgung der Versicherten gem. § 132e Abs. 2 Satz 2 SGB V nach näherer Maßgabe des Vertrages jeweils ausschließlich mit dem vereinbarten Impfstoff.
Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-04-02
|
Auftragsbekanntmachung
|
2012-04-05
|
Ergänzende Angaben
|
2012-04-10
|
Ergänzende Angaben
|
2012-07-11
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|