Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Baden-Württemberg mit Impfstoffen für Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 und 2 SGB V für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2014 bzw. 1.7.2013 bis zum 30.6.2015 (für Influenza)

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg mit Impfstoffen für Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 und 2 SGB V für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2014 bzw. vom 1.7.2013 bis zum 30.6.2015 (für Influenza). Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V rabattierte Abgabepreise des pharmazeutischen Unternehmers (Rabatt-ApUs) vereinbart, die bei der Abgabe von Impfstoffen zur Verwendung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte in Baden-Württemberg gem. § 3 des Vertrages über die Durchführung von Schutzimpfungen zwischen den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vom 5.8.2008 (Schutzimpfungsvereinbarung; Stand: 1.1.2012) bei Schutzimpfungen an Versicherten der Krankenkassen in Baden-Württemberg gem. § 4 Schutzimpfungsvereinbarung gelten, soweit die Schutzimpfung gemäß § 20d Abs. 1 und 2 SGB V zum Leistungsumfang der jeweiligen Krankenkasse gehört.
Es werden gemäß den Angaben in Anhang B sieben Fachlose gebildet, wobei jedes Fachlos den Impfstoff gegen eine bestimmte Infektionskrankheit oder eine Gruppe von bestimmten Infektionskrankheiten umfasst. Für jedes Fachlos werden Verträge in folgenden vier Gebietslosen ausgeschrieben:
Gebietslos 1 – Nordbaden:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Karlsruhe der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 2 – Südbaden:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 3 – Nordwürttemberg:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Stuttgart der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 4 – Südwürttemberg:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Reutlingen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose und welche Gebietslose sie Rabattangebote abgeben wollen. Der Zuschlag wird gesondert für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination erteilt. Pro Fachlos-Gebietslos-Kombination wird ein Vertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Versorgung der Versicherten gem. § 132e Abs. 2 Satz 2 SGB V nach näherer Maßgabe des Vertrages jeweils ausschließlich mit dem vereinbarten Impfstoff.
Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-02 Auftragsbekanntmachung
2012-04-05 Ergänzende Angaben
2012-04-10 Ergänzende Angaben
2012-07-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres dazu, insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit abgegebenen Mengen der Impfstoffe, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Schwellenwert für die Anwendung des Kartellvergaberechts ist überschritten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Heilbronner Strasse 184
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg 🌏
E-Mail: impfstoffe@bw.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 68-111715
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt die Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der in Anhang A genannten Krankenkassen und Krankenkassenverbände durch. b) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden auschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmer aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adressen zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adressen müssen in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein, mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die Auftraggeber werden diese E-Mail-Adressen für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte: — Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den Auftraggebern eine Testnachricht an die von ihm benannten E-Mail-Adressen, — Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den Auftraggebern gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde, — Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den Auftraggebern vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen. Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den Auftraggebern die Bewerbungsbedingungen übersandt. c) Die Pharmazentralnummern (PZN) der Impfstoffe, die der Bieter im Falle des Zuschlags ab Beginn der Vertragslaufzeit in den Verkehr bringt und die nach Maßgabe des Vertrages in seinen Anwendungsbereich fallen, müssen nicht schon mit dem Angebot mitgeteilt werden. Sie sind von den als Zuschlagsempfänger ausgewählten pharmazeutischen Unternehmern zwei Wochen nach Erhalt der Vorabinformation, spätestens jedoch bis zum 1.10.2012, 12:00 Uhr bzw. – im Hinblick auf saisonale Impfstoffe gegen Influenza (nichtadjuvantierte Spalt- und/oder Subunit-Impfstoffe einschließlich virosomale Impfstoffe) – bis spätestens 20.6.2013, 12:00 Uhr, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen der angegebenen Kontaktstelle in Schriftform mitzuteilen, und zwar unter Beifügung der folgenden Nachweise, soweit die PZN zum Zeitpunkt der Meldung nicht bereits in der Lauer-Taxe geführt wird: — Unterlagen zur Meldung von Produktspezifika an die IFA GmbH (Auftragsdeckblatt der IFA GmbH mit allen produktspezifischen Anlagen), — Unterlagen der IFA GmbH zum Nachweis der PZN-Zuteilung/-Vorabzuteilung. Wird die PZN bereits in der Lauer-Taxe geführt, genügt die Mitteilung der jeweiligen PZN. Innerhalb derselben Frist ist für diese Impfstoffe ferner die jeweilige Zulassung durch Vorlage eines Auszugs aus dem öffentlichen Teil (AJ29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information, vorzulegen. Dabei müssen sich aus dem Auszug die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation des vereinbarten Impfstoffes ergeben: Aa) Name/Bezeichnung des Impfstoffs, Bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Impfstoffs berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des pharmazeutischen Unternehmers als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf den vereinbarten Impfstoff nachgewiesen werden muss, cc) Angaben zur Verkehrsfähigkeit. Fehlende Angaben sind durch geeignete ergänzende Unterlagen nachzuweisen. Sind Verträge zum jeweiligen Fristablauf bereits geschlossen, handelt es sich bei dieser Mitteilungs- und Nachweispflicht hinsichtlich der konkreten PZN der Impfstoffe, die der Vertragspartner ab Vertragsbeginn in Verkehr bringt, um eine vertragliche Pflicht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg mit Impfstoffen für Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 und 2 SGB V für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2014 bzw. vom 1.7.2013 bis zum 30.6.2015 (für Influenza). Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V rabattierte Abgabepreise des pharmazeutischen Unternehmers (Rabatt-ApUs) vereinbart, die bei der Abgabe von Impfstoffen zur Verwendung durch an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte in Baden-Württemberg gem. § 3 des Vertrages über die Durchführung von Schutzimpfungen zwischen den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vom 5.8.2008 (Schutzimpfungsvereinbarung; Stand: 1.1.2012) bei Schutzimpfungen an Versicherten der Krankenkassen in Baden-Württemberg gem. § 4 Schutzimpfungsvereinbarung gelten, soweit die Schutzimpfung gemäß § 20d Abs. 1 und 2 SGB V zum Leistungsumfang der jeweiligen Krankenkasse gehört.
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Es werden gemäß den Angaben in Anhang B sieben Fachlose gebildet, wobei jedes Fachlos den Impfstoff gegen eine bestimmte Infektionskrankheit oder eine Gruppe von bestimmten Infektionskrankheiten umfasst. Für jedes Fachlos werden Verträge in folgenden vier Gebietslosen ausgeschrieben:
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Gebietslos 1 – Nordbaden:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Karlsruhe der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 2 – Südbaden:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 3 – Nordwürttemberg:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Stuttgart der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 4 – Südwürttemberg:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Reutlingen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose und welche Gebietslose sie Rabattangebote abgeben wollen. Der Zuschlag wird gesondert für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination erteilt. Pro Fachlos-Gebietslos-Kombination wird ein Vertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Versorgung der Versicherten gem. § 132e Abs. 2 Satz 2 SGB V nach näherer Maßgabe des Vertrages jeweils ausschließlich mit dem vereinbarten Impfstoff.
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Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Saisonale Impfstoffe gegen Influenza (nichtadjuvantierte Spalt- und/oder Subunit-Impfstoffe einschließlich virosomale Impfstoffe): zur Impfung der Versicherten ab dem 6. Lebensmonat, ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Impfstoffe gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis: als Fertigspritze
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Impfstoffe gegen Diphterie, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus (Vierfachimpfung): zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten vierten Lebensjahr, ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Impfstoffe gegen Meningokokken C: als Fertigspritze und/oder als Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln (Dreifachimpfung): als Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Impfstoffe gegen Varizellen: als Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Impfstoffe gegen Diphterie, Haemophilus influenzae b, Pertussis, Poliomyelitis und Tetanus (Fünfachimpfstoff): als Lyophilisat und Suspension zur Herstellung einer Injektionssuspension und/oder als Pulver und Suspension zur Herstellung einer Injektionssuspension
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.1.2012) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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c) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.1.2012 sein. Ausländische Bieter haben den geforderten Nachweis durch eine entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Impfstoffe vorzulegen.
b) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern (insb. bei Einsatz von Auftragsherstellern i.S.d. § 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfalle die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer oder eine Ablichtung eines entsprechenden abgeschlossenen Liefervertrages mit den benannten Unterauftragnehmern oder eines Auszuges daraus bezogen auf den ausgeschriebenen Impfstoff, aus dem sich (jeweils nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen) mindestens die Lieferverpflichtung des Unterauftragnehmers dem Bieter gegenüber einschließlich der zur Verfügung gestellten Produktionskapazitäten und die Vertragsdauer ergeben, vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Zu den - bereits in der Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (s.o. a)) - zu benennenden Unterauftragnehmern zählen
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— die Auftragshersteller der Impfstoffe i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Impfstoffe, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Impfstoffs aus Grundstoffen und/oder Abfüller; nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen,
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— nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Großhändler sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i. S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Unterauftragnehmer sein können („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Die Verpflichtungserklärungen der benannten Unterauftragnehmer können wahlweise in der deutschen oder der englischen Fassung abgegeben werden. Sie sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) einzureichen. Die Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer müssen den Auftraggebern mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) noch nicht zwingend im Original vorgelegt werden; eine Kopie (ausgedruckt auf Papier) reicht aus. Die Originale der Verpflichtungserklärungen sind aber unverzüglich (s. § 121 BGB), spätestens 14 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, d.h. bis zum 4.6.2012, 9:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag nachzureichen. Zur Klarstellung: Dabei sind selbstverständlich diejenigen Originaldokumente nachzureichen, von denen die Kopien stammen, welche den Auftraggebern innerhalb der Angebotsfrist vorgelegt wurden.
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Legt der Bieter die Ablichtung eines Liefervertrages oder eines Auszuges daraus vor, behalten sich die Auftraggeber vor, nach Ablauf der Angebotsfrist die Nachreichung einer beglaubigten Ablichtung zu verlangen. Ist der Liefervertrag nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, ist innerhalb der Angebotsfrist zudem eine unbeglaubigte deutschsprachige Übersetzung des Liefervertrages bzw. des Auzuges daraus einzureichen.
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Weiterer Nachweise hinsichtlich des Einsatzes von Unterauftragnehmern bedarf es nicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten: s. o. III.2.2
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der die einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Impfstoffe, in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die in Abschnitt III.2.1) und III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-05-21 📅
Öffnungsort: AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK Gesundheit (Ersatzkasse)
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse (TK)
Postanschrift: Bramfelder Straße 140
Postleitzahl: 22305
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH-Allianz (Ersatzkasse)
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Postleitzahl: 22041
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Pieperstraße 14-28
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44789
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer gek
Postanschrift: Postfach 11 07 04
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10837
Name des öffentlichen Auftraggebers: hkk
Postanschrift: Martinistraße 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Landesverband Baden-Württemberg
Postanschrift: Stuttgarter Straße 105
Postort: Kornwestheim
Postleitzahl: 70806
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg, vertreten durch den Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Postanschrift: Vogelrainstr. 25
Postleitzahl: 70199
Postanschrift: Heilbronner Straße 184
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Wienands

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt die Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der in Anhang A genannten Krankenkassen und Krankenkassenverbände durch.
b) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden auschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmer aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen eine oder mehrere E-Mail-Adressen zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adressen müssen in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein, mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. Die Auftraggeber werden diese E-Mail-Adressen für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens validiert werden konnte:
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— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den Auftraggebern eine Testnachricht an die von ihm benannten E-Mail-Adressen,
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den Auftraggebern gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde,
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— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den Auftraggebern vorliegt, ist die Validierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Validierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den Auftraggebern die Bewerbungsbedingungen übersandt.
c) Die Pharmazentralnummern (PZN) der Impfstoffe, die der Bieter im Falle des Zuschlags ab Beginn der Vertragslaufzeit in den Verkehr bringt und die nach Maßgabe des Vertrages in seinen Anwendungsbereich fallen, müssen nicht schon mit dem Angebot mitgeteilt werden. Sie sind von den als Zuschlagsempfänger ausgewählten pharmazeutischen Unternehmern zwei Wochen nach Erhalt der Vorabinformation, spätestens jedoch bis zum 1.10.2012, 12:00 Uhr bzw. – im Hinblick auf saisonale Impfstoffe gegen Influenza (nichtadjuvantierte Spalt- und/oder Subunit-Impfstoffe einschließlich virosomale Impfstoffe) – bis spätestens 20.6.2013, 12:00 Uhr, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen der angegebenen Kontaktstelle in Schriftform mitzuteilen, und zwar unter Beifügung der folgenden Nachweise, soweit die PZN zum Zeitpunkt der Meldung nicht bereits in der Lauer-Taxe geführt wird:
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— Unterlagen zur Meldung von Produktspezifika an die IFA GmbH (Auftragsdeckblatt der IFA GmbH mit allen produktspezifischen Anlagen),
— Unterlagen der IFA GmbH zum Nachweis der PZN-Zuteilung/-Vorabzuteilung.
Wird die PZN bereits in der Lauer-Taxe geführt, genügt die Mitteilung der jeweiligen PZN.
Innerhalb derselben Frist ist für diese Impfstoffe ferner die jeweilige Zulassung durch Vorlage eines Auszugs aus dem öffentlichen Teil (AJ29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information, vorzulegen. Dabei müssen sich aus dem Auszug die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation des vereinbarten Impfstoffes ergeben:
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Aa) Name/Bezeichnung des Impfstoffs,
Bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Impfstoffs berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des pharmazeutischen Unternehmers als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf den vereinbarten Impfstoff nachgewiesen werden muss,
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cc) Angaben zur Verkehrsfähigkeit.
Fehlende Angaben sind durch geeignete ergänzende Unterlagen nachzuweisen.
Sind Verträge zum jeweiligen Fristablauf bereits geschlossen, handelt es sich bei dieser Mitteilungs- und Nachweispflicht hinsichtlich der konkreten PZN der Impfstoffe, die der Vertragspartner ab Vertragsbeginn in Verkehr bringt, um eine vertragliche Pflicht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nachder Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 068-111715 (2012-04-02)
Ergänzende Angaben (2012-04-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 70-115068
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 68-111715
ABl. S-Ausgabe: 70
Quelle: OJS 2012/S 070-115068 (2012-04-05)
Ergänzende Angaben (2012-04-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 73-119874
ABl. S-Ausgabe: 73
Quelle: OJS 2012/S 073-119874 (2012-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-württemberg 🌏
Fax: +49 7112593917963 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 133-220606
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
a) Die Zuschläge wurden an folgenden Tagen erteilt: aa) am 4.6.2012 für die Fachlose 3, 5, 6 und 7 (jeweils alle Gebietslose) sowie für das Fachlos 4 (Gebietslose 1 und 2); bb) am 5.7.2012 für die Fachlose 2 und 4 (jeweils Gebietslos 3) sowie cc) am 10.7.2012 für die Fachlose 1 (alle Gebietslose), 2 (Gebietslose 1, 2 und 3) und 4 (Gebietslos 4). b) Für das Gebietslos 3 gingen abweichend von den Angaben in Abschnitt V. dieser Bekanntmachung für das Fachlos 1 vier Angebote und für die Fachlose 2 und 4 ein Angebot ein.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des Rabatt-ApU je Dosiereinheit (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-24 📅
Name: Sanofi Pasteur MSD GmbH
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Straße 1
Postort: Leimen
Postleitzahl: 69181
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Abbott Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 20
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173

3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-28 📅
Name: Novartis Vaccines Vertriebs GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Ring 27
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607

4️⃣
Name: Baxter Deutschland GmbH
Postanschrift: Edisonstr. 4
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716

5️⃣
Name: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
Postanschrift: Theresienhöhe 11
Postort: München
Postleitzahl: 80339

6️⃣

7️⃣

8️⃣

9️⃣

1️⃣0️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
2
1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg, vertreten durch den Spitzenverband derLandwirtschaftlichen Sozialversicherung

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 70-115068
2012/S 73-119874
Quelle: OJS 2012/S 133-220606 (2012-07-11)