Abwicklung von Sachschadenersatz bei Dienstreiseunfällen für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit

Service-Haus der Bundesagentur für Arbeit

Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Schädigung bei einer Dienstfahrt nach § 5 Abs. 2 BRKG eingetreten ist und diese Voraussetzung von der BA (Beschäftigungsdienststelle/Interner Service) bescheinigt wird.
Die Vorprüfung des Schadensfalls in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Dienstfahrt erfolgt durch die jeweils zuständigen Internen Services der BA (derzeit 45 bundesweit).
Der Schutz beginnt mit Antritt der Dienstfahrt und erlischt mit deren Beendigung. Als Dienstfahrten gelten auch Fahrten vom Wohnort zum unmittelbaren Einsatzort und zurück, soweit diese Teil einer Dienstfahrt sind.
Durch den Auftragnehmer sollen für Beschäftigte der BA einschließlich der in den gemeinsamen Einrichtungen (Jobcentern) tätigen Beschäftigten alle bei Dienstfahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug entstehenden eigenverschuldete Schäden abgewickelt werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-12.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-01-12 Auftragsbekanntmachung
2012-04-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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