Administration von Projekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Auftragsbekanntmachung (2012-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Exekutive
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Exekutive📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de📧
Telefon: +49 22899527/1604📞
Fax: +49 22899527/2253 📠
1. Information zu Arbeitsgemeinschaften
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 1 und Nr. 2 zu beachten.
‚.
2. Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
‚.
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“.
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
‚.
4. Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
‚.
5. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
'.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle.
Rochusstraße 1.
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1-04812-5/8.
'.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
‚.
6. Information zum Versand von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
‚.
7. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 1 und Nr. 2 zu beachten.
‚.
2. Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
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3. Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“.
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
‚.
4. Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
‚.
5. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
'.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle.
Rochusstraße 1.
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1-04812-5/8.
'.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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6. Information zum Versand von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
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7. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. Ziel des Auftrags
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration von Modell- und Forschungsprojekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und von Maßnahmen der „Initiative Inklusion“ im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beauftragen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration von Modell- und Forschungsprojekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und von Maßnahmen der „Initiative Inklusion“ im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu beauftragen.
II. Hintergrund des Auftrags
Zur besonderen Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf Arbeitsplätzen und zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen, die den Interessen mehrerer Länder auf dem Gebiet der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dienen, ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales als zweckgebundene Vermögensmasse ein Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gebildet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet den Ausgleichsfonds und finanziert daraus - wie auch aus dem Bundeshaushalt - neben anderem die Förderung von Modell- und Forschungsprojekten.
Zur besonderen Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf Arbeitsplätzen und zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen, die den Interessen mehrerer Länder auf dem Gebiet der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben dienen, ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales als zweckgebundene Vermögensmasse ein Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gebildet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet den Ausgleichsfonds und finanziert daraus - wie auch aus dem Bundeshaushalt - neben anderem die Förderung von Modell- und Forschungsprojekten.
Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stößt die Bundesregierung einen Prozess an, der in den kommenden zehn Jahren nicht nur das Leben von Menschen mit Behinderungen, sondern das aller Menschen in Deutschland maßgeblich beeinflussen wird. Denn die Idee der Inklusion, zentraler Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, wird unsere Alltagskultur verändern. Deutschland will inklusiv werden.
Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stößt die Bundesregierung einen Prozess an, der in den kommenden zehn Jahren nicht nur das Leben von Menschen mit Behinderungen, sondern das aller Menschen in Deutschland maßgeblich beeinflussen wird. Denn die Idee der Inklusion, zentraler Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, wird unsere Alltagskultur verändern. Deutschland will inklusiv werden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen behinderter Menschen. Inklusion ist dabei die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip. Damit wird das Prinzip der Inklusion zur Leitlinie und zu einer klaren Orientierung für die praktische Umsetzung der Konvention.
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen behinderter Menschen. Inklusion ist dabei die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip. Damit wird das Prinzip der Inklusion zur Leitlinie und zu einer klaren Orientierung für die praktische Umsetzung der Konvention.
Mit dem Nationalen Aktionsplan schafft die Bundesregierung ein Instrument, mit dem sie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den nächsten zehn Jahren systematisch vorantreiben will.
Der Aktionsplan ist ein Maßnahmenpaket und ein Motor für Veränderung. Es geht darum, bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzeslage und Praxis zu schließen. Die Bundesregierung wird dabei mit richtungsweisenden Maßnahmen insbesondere der Initiative Inklusion entsprechende Impulse geben.
Der Aktionsplan ist ein Maßnahmenpaket und ein Motor für Veränderung. Es geht darum, bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzeslage und Praxis zu schließen. Die Bundesregierung wird dabei mit richtungsweisenden Maßnahmen insbesondere der Initiative Inklusion entsprechende Impulse geben.
Der Aktionsplan hat einen Zeithorizont von zehn Jahren. In dieser Zeit wird er regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und entsprechend weiterentwickelt. Das erste Mal wird eine solche Überprüfung nach zwei Jahren durchgeführt. Auch die Umsetzung soll transparent und unter Beteiligung aller Akteure organisiert werden.
Der Aktionsplan hat einen Zeithorizont von zehn Jahren. In dieser Zeit wird er regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und entsprechend weiterentwickelt. Das erste Mal wird eine solche Überprüfung nach zwei Jahren durchgeführt. Auch die Umsetzung soll transparent und unter Beteiligung aller Akteure organisiert werden.
Ein Kernanliegen der Bundesregierung ist eine inklusive Arbeitswelt. Arbeit zu haben, bedeutet persönliche Unabhängigkeit und Selbstbestätigung. Arbeit ist fundamental für eine humane Selbstverwirklichung. Das Ministerium für Arbeit und Soziales selber wird fünf Millionen Euro zur Förderung entsprechend geeigneter Maßnahmen und Projekte vergeben. Mit dieser Ausschreibung will das Ministerium einen Auftragnehmer gewinnen, der die mit dieser Projektförderung verbundenen administrativen Aufgaben erledigt.
Ein Kernanliegen der Bundesregierung ist eine inklusive Arbeitswelt. Arbeit zu haben, bedeutet persönliche Unabhängigkeit und Selbstbestätigung. Arbeit ist fundamental für eine humane Selbstverwirklichung. Das Ministerium für Arbeit und Soziales selber wird fünf Millionen Euro zur Förderung entsprechend geeigneter Maßnahmen und Projekte vergeben. Mit dieser Ausschreibung will das Ministerium einen Auftragnehmer gewinnen, der die mit dieser Projektförderung verbundenen administrativen Aufgaben erledigt.
III. Gegenstand des Auftrags
Der zu vergebende Auftrag umfasst.
— Die Administration von Modell und Forschungsprojekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung (III.1.),
— Die Administration von Projekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (III.2.),
— Die Administration von Maßnahmen der „Initiative Inklusion zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (III.3.),
— Die Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen laufender Förderprojekte (III.5.).
III. 1. Aufgaben im Rahmen der Administration von Modell- und Forschungsprojekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bundeshaushaltsplan Kapitel 1102 TGr. 01 sowie Projekte aus dem Ausgleichsfonds)
Förderfähig sind Institutionen, die auf dem Gebiet der medizinischen und beruflichen Rehabilitation tätig sind. Jährlich werden zwischen 10 und 15 Modell- und Forschungsprojekte zu bearbeiten sein. Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von zwei bis drei (in Einzelfällen auch von mehr Jahren) und ein jeweiliges Fördervolumen von bis zu 100.000 Euro (in Einzelfällen liegen die Fördersummen ggf. auch höher). Insgesamt stehen jährlich an Fördermitteln für neue Projekte 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind Institutionen, die auf dem Gebiet der medizinischen und beruflichen Rehabilitation tätig sind. Jährlich werden zwischen 10 und 15 Modell- und Forschungsprojekte zu bearbeiten sein. Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von zwei bis drei (in Einzelfällen auch von mehr Jahren) und ein jeweiliges Fördervolumen von bis zu 100.000 Euro (in Einzelfällen liegen die Fördersummen ggf. auch höher). Insgesamt stehen jährlich an Fördermitteln für neue Projekte 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Projektadministration durch die Auftragnehmerin erfolgt unter Beachtung der.
— Richtlinie für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung von überregionalen Einrichtungen und Modellprojekten der beruflichen und medizinischen Rehabilitation (Bundesanzeiger Nr. 0344-7634 vom 27.9.2007) in Verbindung mit den,
— Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung - BHO (§§ 23, 44 BHO sowie Verwaltungsvorschriften und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P und den Abrufrichtlinien des Bundes) sowie den,
— Vorschriften des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst (z.B. Stellenbewertung, Besserstellungsverbot).
III.2. Aufgaben im Rahmen der Administration von Projekten zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
(Bundeshaushaltsplan Kapitel 1102 Titel 684 64).
Förderfähig sind Institutionen, die auf dem Gebiet der medizinischen und beruflichen Rehabilitation tätig sind. Jährlich werden bis zu fünf Projekte zu bearbeiten sein. Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis drei Jahren und ein jeweiliges Fördervolumen von bis zu 400.000 Euro (in Einzelfällen liegen die Fördersummen ggf. auch höher). Insgesamt stehen jährlich an Fördermitteln für Projekte 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind Institutionen, die auf dem Gebiet der medizinischen und beruflichen Rehabilitation tätig sind. Jährlich werden bis zu fünf Projekte zu bearbeiten sein. Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von ein bis drei Jahren und ein jeweiliges Fördervolumen von bis zu 400.000 Euro (in Einzelfällen liegen die Fördersummen ggf. auch höher). Insgesamt stehen jährlich an Fördermitteln für Projekte 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Projektadministration erfolgt unter Beachtung der.
— Vorschriften des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst (z. B. Stellenbewertung, Besserstellungsverbot).
III. 3. Aufgaben im Rahmen der Administration von Maßnahmen der „Initiative Inklusion zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ (Projekte aus Mitteln des Ausgleichsfonds)
Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen hat empfohlen, mit der „Initiative Inklusion“ das bestehende Instrumentarium zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit zusätzlichen Maßnahmen zu ergänzen.
Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen hat empfohlen, mit der „Initiative Inklusion“ das bestehende Instrumentarium zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit zusätzlichen Maßnahmen zu ergänzen.
Orientiert an der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und unter Berücksichtigung der Regelungen des Sozialgesetzbuches, insbesondere des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, sind Handlungsfelder zur Verbesserung der Situation schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt identifiziert worden.
Orientiert an der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und unter Berücksichtigung der Regelungen des Sozialgesetzbuches, insbesondere des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, sind Handlungsfelder zur Verbesserung der Situation schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt identifiziert worden.
So soll die Implementierung von Inklusionskompetenz bei Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern gefördert werden. In den nächsten zwei Jahren werden dafür 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, bei diesen Kammern als Ansprechpartner vornehmlich für kleine und mittlere Unternehmen verstärkt Kompetenzen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und durch gezielte Beratung mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bei den Mitgliedsunternehmen zu akquirieren (siehe unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Meldungen/initiatve-inklusion-richtlinie.html?nn=6246).
So soll die Implementierung von Inklusionskompetenz bei Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern gefördert werden. In den nächsten zwei Jahren werden dafür 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, bei diesen Kammern als Ansprechpartner vornehmlich für kleine und mittlere Unternehmen verstärkt Kompetenzen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und durch gezielte Beratung mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bei den Mitgliedsunternehmen zu akquirieren (siehe unter http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/Meldungen/initiatve-inklusion-richtlinie.html?nn=6246).
Die Implementierung von Inklusionskompetenz soll von den Kammern im Rahmen von Projekten durchgeführt werden. Bis zu 50 dieser Projekte sollen jeweils mit bis zu 100.000 Euro pro Projekt gefördert werden. Die Laufzeit der einzelnen Projekte, die bis spätestens 30. Juni 2013 (beim BMAS, Referat Va4, Rochusstr. 1, 53123 Bonn) beantragt werden müssen, kann jeweils bis zu 24 Monate betragen (antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie die Verbände der Landwirtschaftskammern).
Die Implementierung von Inklusionskompetenz soll von den Kammern im Rahmen von Projekten durchgeführt werden. Bis zu 50 dieser Projekte sollen jeweils mit bis zu 100.000 Euro pro Projekt gefördert werden. Die Laufzeit der einzelnen Projekte, die bis spätestens 30. Juni 2013 (beim BMAS, Referat Va4, Rochusstr. 1, 53123 Bonn) beantragt werden müssen, kann jeweils bis zu 24 Monate betragen (antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie die Verbände der Landwirtschaftskammern).
— Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung - BHO (§§ 23, 44 BHO sowie Verwaltungsvorschriften und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P) sowie nach Maßgabe der „Informationen für Kammern, die sich an der Initiative Inklusion mit Projekten zur Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligen”,
— Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung - BHO (§§ 23, 44 BHO sowie Verwaltungsvorschriften und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P) sowie nach Maßgabe der „Informationen für Kammern, die sich an der Initiative Inklusion mit Projekten zur Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligen”,
III. 4. Umfang der administrativen Tätigkeiten (zu III.1. bis III.3.)
Die Administration der unter III. 1 bis III. 3 beschriebenen Leistungsbereiche umfasst jeweils sämtliche Schritte der Zuwendungsverfahren gemäß den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung:
— Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern,
— Entgegennahme der Anträge von der Auftraggeberin zur gutachterlichen Bewertung und Förderempfehlung an die Auftraggeberin, welche Projekte gefördert werden sollen. Vorlage der als förderungswürdig erachteten Anträge zur Zustimmung ans BMAS,
— Zuwendungsrechtliche Bearbeitung der zur Förderung ausgewählten Anträge gem. §§ 23, 44 BHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (- ANBest-P) / Dokumentation der Antragsprüfung,
— Zuwendungsrechtliche Bearbeitung der zur Förderung ausgewählten Anträge gem. §§ 23, 44 BHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (- ANBest-P) / Dokumentation der Antragsprüfung,
— Beteiligung an Beratungen von Fachgremien z.B. Beirat für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen,
— Erlass der Zuwendungsbescheide und ggf. Erlass von Ablehnungs- und Änderungs- und Rückforderungsbescheiden gem. VwVfG,
— treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln und Mitteln des Ausgleichsfonds sowie Weiterleitung an die Träger,
— Erfassen der Projekte in der Zuwendungsdatenbank des Bundes und Pflege der Datensätze,
— administrative Abwicklung der Projektförderung:
Dies beinhaltet u.a.
— fristgerechte Prüfung der Verwendungsnachweise (Zwischen- und Gesamtverwendungsnachweise) / Dokumentation der Prüfungsergebnisse,
— Selbstständige Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten (z. B. bei der Rücknahme oder dem Widerruf von Verwaltungsakten sowie bei der Geltendmachung von Forderungen) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hierzu wird der Auftragnehmer mit hoheitlichen Rechten zur Bescheiderteilung beliehen. Die konkreten Regelungen zur Beleihung werden im Werkvertrag enthalten sein. Die Beleihung erfolgt durch Verwaltungsakt nach Maßgabe der Ziffer 20.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO,
— Selbstständige Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten (z. B. bei der Rücknahme oder dem Widerruf von Verwaltungsakten sowie bei der Geltendmachung von Forderungen) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hierzu wird der Auftragnehmer mit hoheitlichen Rechten zur Bescheiderteilung beliehen. Die konkreten Regelungen zur Beleihung werden im Werkvertrag enthalten sein. Die Beleihung erfolgt durch Verwaltungsakt nach Maßgabe der Ziffer 20.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO,
— Abnahme und Bewertung von Sachstands-, Zwischen- und Abschlussberichten in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
— jährliche Unterrichtung des BMAS (Geschäftsbericht) über die Tätigkeiten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung und Beleihung und zusammengefasster Bericht über die bisher getätigten Arbeitsschritte und -ergebnisse (fachlich und finanziell) sowie quartalsmäßige Berichte über den geplanten weiteren Arbeitsverlauf (Übersicht der gestellten Projektanträge sowie der beantragten und bewilligten Fördermittel und deren Mittelabfluss),
— jährliche Unterrichtung des BMAS (Geschäftsbericht) über die Tätigkeiten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung und Beleihung und zusammengefasster Bericht über die bisher getätigten Arbeitsschritte und -ergebnisse (fachlich und finanziell) sowie quartalsmäßige Berichte über den geplanten weiteren Arbeitsverlauf (Übersicht der gestellten Projektanträge sowie der beantragten und bewilligten Fördermittel und deren Mittelabfluss),
— Bei erheblichen Abweichungen vom geplanten Verlauf und bei besonderen Vorkommnissen (z.B. vorzeitige Beendigung eines Vorhabens, notwendige Zieländerungen, erhebliche Abweichungen von der Planung) ist die Auftraggeberin vorab fernmündlich zu informieren und der Verlauf / das Ergebnis schriftlich festzuhalten,
— Bei erheblichen Abweichungen vom geplanten Verlauf und bei besonderen Vorkommnissen (z.B. vorzeitige Beendigung eines Vorhabens, notwendige Zieländerungen, erhebliche Abweichungen von der Planung) ist die Auftraggeberin vorab fernmündlich zu informieren und der Verlauf / das Ergebnis schriftlich festzuhalten,
— Vorabunterrichtung des BMAS über Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, Änderungsbescheide zwecks zusätzlicher Mittelbewilligung und -auszahlung sowie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wegen eines Betrages von mehr als 2.000,00 Euro und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem BMAS,
— Vorabunterrichtung des BMAS über Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, Änderungsbescheide zwecks zusätzlicher Mittelbewilligung und -auszahlung sowie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wegen eines Betrages von mehr als 2.000,00 Euro und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem BMAS,
— Der Austausch von Akten wird per Kurierdienst durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sichergestellt.
III.5. Verwendungsnachweisprüfung
Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Leistungen ist in den Jahren 2013 und 2014 jährlich bei mindestens fünf und höchstens acht bereits laufenden Förderprojekten des BMAS die Verwendungsnachweisprüfung nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung - BHO (§§ 23, 44 BHO) sowie den Verwaltungsvorschriften und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (- ANBest-P) durchzuführen. Aus der Verwendungsnachweisprüfung resultierende Rechtsfolgen wie beispielsweise Rücknahme oder dem Widerruf von Verwaltungsakten sowie Geltendmachung von Forderungen sind in Abstimmung mit dem BMAS selbstständig durchzuführen. Hierzu wird die Auftragnehmerin mit hoheitlichen Rechten zur Bescheiderteilung beliehen. Die konkreten Regelungen zur Beleihung werden im Werkvertrag enthalten sein. Die Beleihung erfolgt durch Verwaltungsakt nach Maßgabe der Ziffer 20.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO.
Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Leistungen ist in den Jahren 2013 und 2014 jährlich bei mindestens fünf und höchstens acht bereits laufenden Förderprojekten des BMAS die Verwendungsnachweisprüfung nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung - BHO (§§ 23, 44 BHO) sowie den Verwaltungsvorschriften und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (- ANBest-P) durchzuführen. Aus der Verwendungsnachweisprüfung resultierende Rechtsfolgen wie beispielsweise Rücknahme oder dem Widerruf von Verwaltungsakten sowie Geltendmachung von Forderungen sind in Abstimmung mit dem BMAS selbstständig durchzuführen. Hierzu wird die Auftragnehmerin mit hoheitlichen Rechten zur Bescheiderteilung beliehen. Die konkreten Regelungen zur Beleihung werden im Werkvertrag enthalten sein. Die Beleihung erfolgt durch Verwaltungsakt nach Maßgabe der Ziffer 20.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO.
Eine präzise Bestimmung des Leistungsumfanges ist wegen der Unterschiedlichkeit der Projekte hinsichtlich Umfang, Laufzeit und Anzahl der Projektbeteiligten im Voraus nicht möglich.
IV. Zeitplan und optionale Verlängerung
Die Projektträgertätigkeit ist ab dem Tag der Beauftragung in vollem Umfang aufzunehmen. Die Einarbeitungszeit darf nicht zu Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung führen.
Die Leistungen sind über eine Dauer von voraussichtlich 36 Monaten zu erbringen, beginnend ab Zuschlag. Das BMAS behält sich eine einseitige Option zur Verlängerung des Auftrags um weitere 12 Monate vor.
V. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Bonn.
Beschreibung der Optionen:
Das BMAS behält sich eine einseitige Option zur Verlängerung des Auftrags um weitere 12 Monate vor.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: Zb 1 - 04812 - 5/8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens;
2) Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen üblichen Kontaktdaten (einschließlich Fax-Anschluss);
3) kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte;
4) unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.), dass
4.1) über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
4.2) er sich nicht in Liquidation befindet;
4.3) keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
4.3) keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
4.4) er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
4.5) er allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Sicherstellung einer möglichst anlauffreien Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Verfahren der Projektförderung, dem Controlling von Projekten, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung sowie der Bonitätsprüfungen nachzuweisen. Vom Teilnehmer werden zum Nachweis der Eignung/Befähigung (nicht als Zuschlagskriterium) folgende Angaben und Unterlagen gefordert:
Zur Sicherstellung einer möglichst anlauffreien Aufgabenbearbeitung sind vertiefte Kenntnisse der Inhalte und Verfahren der Projektförderung, dem Controlling von Projekten, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung sowie der Bonitätsprüfungen nachzuweisen. Vom Teilnehmer werden zum Nachweis der Eignung/Befähigung (nicht als Zuschlagskriterium) folgende Angaben und Unterlagen gefordert:
1. Referenzliste mit stichwortartiger Beschreibung von Projekten in den letzten drei Jahren, die der ausgeschriebenen Leistung (Projektadministration einschließlich der Beleihung und den damit verbundenen hoheitlichen Tätigkeiten) entsprechen. Rechnungswert, Leistungszeit sowie die öffentlichen Auftraggeber sind anzugeben. Die Referenzliste muss mindestens ein deutsches Ministerium (Landes- oder Bundesministerium) enthalten.
1. Referenzliste mit stichwortartiger Beschreibung von Projekten in den letzten drei Jahren, die der ausgeschriebenen Leistung (Projektadministration einschließlich der Beleihung und den damit verbundenen hoheitlichen Tätigkeiten) entsprechen. Rechnungswert, Leistungszeit sowie die öffentlichen Auftraggeber sind anzugeben. Die Referenzliste muss mindestens ein deutsches Ministerium (Landes- oder Bundesministerium) enthalten.
2. Namentliche Benennung der für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung leitungsverantwortlichen Person sowie deren Stellvertretung. Für diese Personen sind folgende Nachweise zu erbringen:
2.1. Berufliche Abschlüsse und berufliche Tätigkeiten, die für die zu erbringende Leistung fachlich qualifizieren.
2.2 Drei Jahre praktische Berufserfahrung in Tätigkeitsbereichen, die der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
2.3 Fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht (insbesondere Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungsrecht, Zuwendungsdatenbank des Bundes); des DV-gestützten Controlling, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung sowie der Bonitätsprüfungen.
2.3 Fundierte Kenntnisse im Haushalts- und Verwaltungsrecht (insbesondere Verwaltungsverfahrensgesetz, Bundeshaushaltsordnung mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Zuwendungsrecht, Zuwendungsdatenbank des Bundes); des DV-gestützten Controlling, der Vor- und Nachkalkulationsprüfung sowie der Bonitätsprüfungen.
3. Angabe und Nachweis der Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung qualifiziert sind. Die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen darauf eingerichtet sein, dass der Gestaltungsauftrag im Bearbeitungsprozess Veränderungen erfahren kann.
3. Angabe und Nachweis der Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung qualifiziert sind. Die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen darauf eingerichtet sein, dass der Gestaltungsauftrag im Bearbeitungsprozess Veränderungen erfahren kann.
4. Kenntnis der wissenschaftlichen und wirtschaftspolitischen Diskussionen auf den Gebieten der Sozialpolitik, des Sozialrechts (Sozialgesetzbücher) und der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Rehabilitation sowie der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
4. Kenntnis der wissenschaftlichen und wirtschaftspolitischen Diskussionen auf den Gebieten der Sozialpolitik, des Sozialrechts (Sozialgesetzbücher) und der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Rehabilitation sowie der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
5. Darstellung der fachlich-wissenschaftlichen Unabhängigkeit und organisatorischen Eigenständigkeit sowie eines internen Controllingsystems.
6. Verschwiegenheit und Gewähr für den Ausschluss von Interessenkollisionen, eigener wirtschaftlicher Interessen und Einhaltung des Datenschutzes.
Die unter den vorstehenden Nr 1 - 6 geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu belegen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z. B. Kopien von Studiennachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung).
Die unter den vorstehenden Nr 1 - 6 geforderten Nachweise sind durch Eigenerklärungen zu belegen. Gegebenenfalls müssen auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden (z. B. Kopien von Studiennachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3) Nr. 2.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer legen mit dem Teilnahmeantrag eine Skizze vor, in der sie beispielhaft Herangehensweise und Bearbeitung bezüglich eines Zuwendungsantrages darstellen. Gefordert ist eine Übersicht über den gesamten Ablauf eines Zuwendungsprojekts, beginnend mit dem Erstkontakt zum Antragsteller bis hin zur Abwicklung des Zuwendungsprojektes. Angaben zu Personaleinsatz und durchschnittlichem Zeitaufwand zu den einzelnen Arbeitsschritten sind erforderlich (jedoch keine Kostenkalkulation!). / / Die Skizze soll maximal vier DIN A4 nicht überschreiten. Anhand dieser Skizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Lösungsorientierung der Skizze sein. / / Das Fehlen der Skizze führt automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Die Teilnehmer legen mit dem Teilnahmeantrag eine Skizze vor, in der sie beispielhaft Herangehensweise und Bearbeitung bezüglich eines Zuwendungsantrages darstellen. Gefordert ist eine Übersicht über den gesamten Ablauf eines Zuwendungsprojekts, beginnend mit dem Erstkontakt zum Antragsteller bis hin zur Abwicklung des Zuwendungsprojektes. Angaben zu Personaleinsatz und durchschnittlichem Zeitaufwand zu den einzelnen Arbeitsschritten sind erforderlich (jedoch keine Kostenkalkulation!). / / Die Skizze soll maximal vier DIN A4 nicht überschreiten. Anhand dieser Skizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Lösungsorientierung der Skizze sein. / / Das Fehlen der Skizze führt automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.BMAS.bund.de🌏
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 1 und Nr. 2 zu beachten.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder der Einsatz von Subunternehmern ist ausdrücklich erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Zu Bietergemeinschaften und Subunternehmern sind die nachfolgenden Informationen unter Nr. 1 und Nr. 2 zu beachten.
2. Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
3. Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“.
„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“.
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.).
4. Information zur freiwilligen EU-weiten Bekanntmachung in SIMAP:
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
5. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle.
Rochusstraße 1.
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb 1-04812-5/8.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
6. Information zum Versand von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
7. Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.