Agenturvertrag für Veranstaltungsreihe "AOK PLUS im Dialog" und weitere begleitende Unterstützungsleistungen für andere Veranstaltungsformate

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle

Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung ist die Konzeption, Planung, Organisation und Betreuung von Veranstaltungen für Geschäftskunden und Vertragspartner der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-13 Auftragsbekanntmachung
2013-02-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Seminaren
Menge oder Umfang:
Es sind im Vertragszeitraum pro Jahr 2 - 3 Veranstaltungen im Bereich der Auftraggeberin (Sachsen und Thüringen) vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Seminaren 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 227-373972
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
A.II) Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt. Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Papierform der Vergabeunterlagen: 10,53 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes 28/2012 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 5,95 EUR, ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung ist die Konzeption, Planung, Organisation und Betreuung von Veranstaltungen für Geschäftskunden und Vertragspartner der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Referenznummer: 28/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) - detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre unter Angabe des jeweiligen Rechnungswertes, der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistung, der Leistungszeit und des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners unter Verwendung der Anlage 9 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist; - Darstellung der Organisationsstruktur unter Angabe von Standorten und Niederlassungen, z. B. durch ein aktuelles Organigramm.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, gesplittet nach Geschäftsjahr und festangestellten sowie freien Mitarbeitern/-innen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-01-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Justitiarin Alexandra Tischer
Name: SDV AG, Vergabeunterlagen
Postanschrift: Tharandter Str. 23--35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Telefon: +49 5142031477 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@sdv.de 📧
Fax: +49 5142031460 📠
URL der Dokumente: www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-03-01 📅
Datum des Endes: 2015-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 28/2012
Zusätzliche Informationen
A.II) Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
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IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: 10,53 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes 28/2012 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 5,95 EUR, ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen.
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Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 227-373972 (2012-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
Telefon: +49 361657480072 📞
Fax: +49 8002471002116 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 031-048180
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 227-373972
ABl. S-Ausgabe: 31

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Ideenansätze/Veranstaltungskonzeption/Innovation (15)
2. Themenvorstellung und Begründung/Herleitung (15)
3. Ablauf der Musterveranstaltung (10)
4. Nachbereitung/Fazit/Ausblick (10)
5. Serviceparameter (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-22 📅
Name: Markenrat Agenturgruppe GmbH
Postanschrift: Schwägrichenstraße 23
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektiion Leipzig
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfengelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung überdie Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information perFax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob derAntragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Einwirksam erteilterZuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage.Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rügeist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 031-048180 (2013-02-08)