Altpapierentsorgung im Kreis Steinfurt (ohne die Städte Greven, Ibbenbüren und Rheine) inkl. Stellung von mind. 2 Übernahmestellen und Umschlag des Altpapiers
Übernahme, Umschlag und Verwiegung des von den Städten und Gemeinden (ohne die Städte Greven, Ibbenbüren und Rheine) bzw. beauftragten Dritten gesammelten Altpapiers an mindestens zwei vom Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestellen inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen. Umschlag und Übergabe von Teilmengen des übernommenen Altpapiers an Betreiber eines Systems gemäß § 6 Abs. 4 Verpackungsverordnung bzw. deren Beauftragte. Verwertung des "kommunalen" Anteils des Altpapiers inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen sowie Entsorgung der ggf. anfallenden Sortierreste/Störstoffe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Mengenspanne für Übernahme und Umschlag des Altpapiers: 17 505 Mg/a bis 21 395 Mg/a. Mengenspanne für die Verwertung des "kommunalen" Altpapiers: 14 535 Mg/a bis 17 765 Mg/a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH
Postanschrift: Postfach 1317
Postleitzahl: 48339
Postort: Altenberge
Kontakt
Internetadresse: http://www.egst.de🌏
Telefon: +49 250593160📞
Fax: +49 2505931699 📠
Übernahme, Umschlag und Verwiegung des von den Städten und Gemeinden (ohne die Städte Greven, Ibbenbüren und Rheine) bzw. beauftragten Dritten gesammelten Altpapiers an mindestens zwei vom Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestellen inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen. Umschlag und Übergabe von Teilmengen des übernommenen Altpapiers an Betreiber eines Systems gemäß § 6 Abs. 4 Verpackungsverordnung bzw. deren Beauftragte. Verwertung des "kommunalen" Anteils des Altpapiers inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen sowie Entsorgung der ggf. anfallenden Sortierreste/Störstoffe.
Übernahme, Umschlag und Verwiegung des von den Städten und Gemeinden (ohne die Städte Greven, Ibbenbüren und Rheine) bzw. beauftragten Dritten gesammelten Altpapiers an mindestens zwei vom Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestellen inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen. Umschlag und Übergabe von Teilmengen des übernommenen Altpapiers an Betreiber eines Systems gemäß § 6 Abs. 4 Verpackungsverordnung bzw. deren Beauftragte. Verwertung des "kommunalen" Anteils des Altpapiers inkl. aller damit verbundenen Nebenleistungen sowie Entsorgung der ggf. anfallenden Sortierreste/Störstoffe.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Steinfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW),
— Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 6 Abs. 5 und 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption,
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009 bis 2011).
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus dem letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009 bis 2011) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus dem letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009 bis 2011) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotswertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport oder über die Vermarktung oder über die Verwertung von Abfall,
— Nutzungsnachweis für die angebotenen Übernahmestellen.
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport oder über die Vermarktung oder über die Verwertung von insgesamt 7 500 Mg Abfall pro Jahr für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2008 bis 2011. Die Referenz ist durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. Es gilt die Summe der Referenzen,
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport oder über die Vermarktung oder über die Verwertung von insgesamt 7 500 Mg Abfall pro Jahr für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2008 bis 2011. Die Referenz ist durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. Es gilt die Summe der Referenzen,
— Nutzungsnachweis für die angebotenen Übernahmestellen. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage E der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Übernahmestellen ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Nutzungsnachweis für die angebotenen Übernahmestellen. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage E der Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Übernahmestellen ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der schriftlichen Anforderung der Ausschreibungsunterlagen ist ein Verrechnungsscheck in Höhe von 25 EUR bzw. ist ein Bankbeleg über überwiesene 25 EUR beizufügen (Sparkasse Altenberge, Kt-Nr. 1017623, BLZ 40351060 bzw. Volksbank Nordmünsterland, Kt-Nr. 5135205700, BLZ 40163720).
Der schriftlichen Anforderung der Ausschreibungsunterlagen ist ein Verrechnungsscheck in Höhe von 25 EUR bzw. ist ein Bankbeleg über überwiesene 25 EUR beizufügen (Sparkasse Altenberge, Kt-Nr. 1017623, BLZ 40351060 bzw. Volksbank Nordmünsterland, Kt-Nr. 5135205700, BLZ 40163720).
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-07-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Göbel
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das aktuell geltende Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass eine Rüge, die später als 7 Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergabeverstoßes erhoben wird, nicht mehr unverzüglich erfolgt.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlege Partei kostenpflichtig ist.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter möglich. Wird die Information nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter möglich. Wird die Information nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2012/S 099-165311 (2012-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge