Ankauf und Lieferung von Aalen (Anguilla anguilla) und Durchführung der Besatzmaßnahmen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 385 000 vorgestreckten Farmaalen. Gleichzeitig soll die Durchführung der Besatzmaßnahme an verschiedenen Gewässern in Nordrhein-Westfalen beauftragt werden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-24.
Wer? Wie?- • Fische, Krebstiere und Aquakulturerzeugnisse › Fisch
- • Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste › Diverse Dienstleistungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-05-24 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2012-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fisch
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fisch 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lanuv.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 99-164941
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 50 000 Farmaalen (Anguilla anguilla).
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
3
4
5
6
7
8
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 35 000 Farmaalen (Anguilla anguilla).
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Durchführung der Besatzmaßnahmen.
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: EU 12/2012
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.lanuv.nrw.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Endes: 2012-11-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU 12/2012
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1604 📞
Internetadresse: www. bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 251411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 099-164941 (2012-05-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fisch
Menge oder Umfang:
385 000 Tiere (7 x 50 000 + 1 x 35 000) sowie Durchführung der Besatzmaßnahmen (ca. 80 Standorte).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fisch 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lanuv.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 99-164941
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 385 000 vorgestreckten Farmaalen. Gleichzeitig soll die Durchführung der Besatzmaßnahme an verschiedenen Gewässern in Nordrhein-Westfalen beauftragt werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 50 000 Farmaalen (Anguilla anguilla).
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 50 000 Farmaalen (Anguilla anguilla) [Auszug aus Leistungsbeschreibung].
Menge oder Umfang: 50 000 Stück.
Losnummer: 2
3
4
5
6
7
8
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 35 000 Farmaalen (Anguilla anguilla).
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 35 000 Farmaalen (Anguilla anguilla) [Auszug aus Leistungsbeschreibung].
Menge oder Umfang: 35 000 Stück.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Durchführung der Besatzmaßnahmen.
Kurze Beschreibung:
Koordination und Durchführung von Aal-Besatzmaßnahmen in NRW für…
… 2012.— Durchführung des Aalbesatzes,— Fortführung der Aufstellung und Durchführung eines Besatzplans des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen,— Abstimmung der Anliefertermine mit den jeweiligen Auftragnehmern der Lose 1 bis 8,— Bereitstellung einer Möglichkeit zur tierschutzgerechten Zwischenhälterung für eventuell nicht unmittelbar verwendbare Teilchargen, für mindestens 35 000 Tiere,— Bestätigung der Annahme der Tiere, einschließlich Anlieferkontrolle,— Abstimmung der Termine im Vorfeld zur Abholung von Stichproben durch den Fischgesundheitsdienstes des Auftraggebers,— Koordination des gesamten geförderten Aal-Besatzes in Nordrhein-Westfalen,— Pflege des Netzwerkes zur praktischen Durchführung des Besatzes an den Gewässern,— Verfassen eines Kurzberichts gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung,— Eingabe der Besatzdaten in die zur Verfügung gestellten Formulare, soweit die Datenbank ?Fischinfo NRW? fertig gestellt ist, erfolgt die Eingabe direkt in die Datenbank.
… 2012.
— Durchführung des Aalbesatzes,
— Fortführung der Aufstellung und Durchführung eines Besatzplans des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen,
— Abstimmung der Anliefertermine mit den jeweiligen Auftragnehmern der Lose 1 bis 8,
— Bereitstellung einer Möglichkeit zur tierschutzgerechten Zwischenhälterung für eventuell nicht unmittelbar verwendbare Teilchargen, für mindestens 35 000 Tiere,
— Bestätigung der Annahme der Tiere, einschließlich Anlieferkontrolle,
— Abstimmung der Termine im Vorfeld zur Abholung von Stichproben durch den Fischgesundheitsdienstes des Auftraggebers,
— Koordination des gesamten geförderten Aal-Besatzes in Nordrhein-Westfalen,
— Pflege des Netzwerkes zur praktischen Durchführung des Besatzes an den Gewässern,
— Verfassen eines Kurzberichts gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung,
— Eingabe der Besatzdaten in die zur Verfügung gestellten Formulare, soweit die Datenbank ?Fischinfo NRW? fertig gestellt ist, erfolgt die Eingabe direkt in die Datenbank.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
a) Zusage der Finanzierung des Landesanteil an dem Vorhaben analog der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in Nordrhein-Westfalen nach der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 (EFF-VO) ? Runderlass des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft- und Verbraucherschutz - III-2 ? 764.73.50 vom 9.4.2009, geändert d. RdErl. vom 6.12.2010 (MBl. NRW.2010 S. 907) Aalbesatzprogramm des LANUV NRW;
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b) Zusage der EU-Kofinanzierung aus dem Europäischen Fischereifonds auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27.7.2006 über den Europäischen Fischereifonds (EFF) (ABl. Nr. L 223 S. 1 vom 15.8.2006) (EFF-VO); Aalbesatzprogramm des LANUV NRW.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A), sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
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b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG);
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c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG);
d) Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f EG);
e) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportofolie (maximal 4 DIN-A-4-Seiten);
f) falls zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung, soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben (Vordruck_Bietergemeinschaftserkärung).
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz und Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A);
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b) Hinweis: Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GWO (Gewerbeordnung) für den/die Bieter anfordern, der/die einen Zuschlag erhalten soll(en).
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs.
a) auch zu den wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2009 bis 2011) erbrachten vergleichbaren Leistungen (nach Möglichkeit ab einem Brutto-Gesamtjahresumsatz von 25.000,00 Euro je Auftraggeber) unter Angabe des Auftraggebers, Leistungsumfang (Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer(§ 7 EG Abs. 3 VOL/A);
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b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die im Angebot enthaltenen Preise sind als Festpreise anzubieten und decken alle Funktionalitäten und Bestandteile der angebotenen Preise und Produkte ab. Alle anfal-lenden Nebenkosten wie z.B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sach- und Reisekostenaufwand, Spesen, etc. müssen in den Festpreisen enthalten sein.
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Die Frachtkosten (einschl. Transport) sind als Preis je km anzubieten. Sowohl Hin- als auch Rückweg werden vergütet.
Nachträglich entstandene Kosten, die nicht im Angebot ausgewiesen sind, werden nicht erstattet. Die Verpackungsmaterialen sind kostenlos und geordnet (gem. Verpackungs-VO) zu entsorgen.
Nach Eingang der Rechnungen beim Auftraggeber, erfolgt die Zahlung nach Wahl des Auftraggebers innerhalb der angebotenen Zahlungsfrist unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos oder nach 30 Tagen netto.
Die Rechnungen müssen spätestens bis zum 10.11.2012 (Lose 1 bis 8) bzw. 20.11.2012 (Los 9) vorliegen.
Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewer-bergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Der Auftragnehmer von Los 9 stimmt die Termine für die Lieferungen mit den Auftragnehmern der Lose 1 bis 8 ab und nimmt dabei Rücksicht auf biologisch / technische Möglichkeiten der Auftragnehmer.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.lanuv.nrw.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Endes: 2012-11-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU 12/2012
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1604 📞
Internetadresse: www. bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 251411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...?
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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