Das KRZN beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) gemäß § 4 EG Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VOL/A über die Anmietung von digitalen, teilweise multifunktionalen Drucksystemen auf Basis einer Geräte-Grundmiete pro Monat sowie eines Klick-Preises zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst 24 Monate mit der einseitigen Option zugunsten des KRZN auf zweimalige jeweils einjährige Verlängerung (max. 48 Monate Gesamtlaufzeit) geschlossen. Unter der Rahmenvereinbarung können von den abrufberechtigten Dienststellen durch Abruf (Einzelvertrag) Mietverträge mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten geschlossen werden. Vertragspartner des Auftragnehmers ist das KRZN (Auftraggeber). Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind alle Mitglieder der Einkaufgemeinschaft sowie deren Dienstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (KRZN)
Postanschrift: Friedrich-Heinrich-Allee 130
Postleitzahl: 47475
Postort: Kamp-Lintfort
Kontakt
Internetadresse: http://www.krzn.de🌏
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Das KRZN beschafft hier als zuständige Vergabestelle federführend für eine Einkaufsgemeinschaft, bestehend aus 43 Mitgliedern, durch. Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft sind neben dem KRZN selbst dessen Verbandsmitglieder, zahlreiche von deren kreisangehörigen Kommunen sowie deren Dienststellen (z. B. Schulen). Eine Aufstellung der Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft ist in Anhang A angegeben sowie in den Vergabeunterlagen enthalten.
(2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.04.2012 – II B 2–81–00/2-2 – (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen.
(3) Das KRZN weist gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, gemäß der Vorgaben der §§ 4 und 17 bis 19 TVgG-NRW i.V.m. § 8 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 4 des o.g. Runderlasses vom 17.4.2012) mit dem Angebot abzugeben haben.
(4) Das KRZN weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.04.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität der Software, einer optimalen Funktionalität sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis für die beteiligten Auftraggeber.
(6) Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden.
(7) Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen ("Angebot. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Angebotsfrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
(8) Das Angebot ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
(9) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber für die Erstellung und Einreichung eines Angebots sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(10) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen zu richten.
(11) Sie Verfahrenssprache ist deutsch.
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Das KRZN beschafft hier als zuständige Vergabestelle federführend für eine Einkaufsgemeinschaft, bestehend aus 43 Mitgliedern, durch. Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft sind neben dem KRZN selbst dessen Verbandsmitglieder, zahlreiche von deren kreisangehörigen Kommunen sowie deren Dienststellen (z. B. Schulen). Eine Aufstellung der Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft ist in Anhang A angegeben sowie in den Vergabeunterlagen enthalten.
(2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.04.2012 – II B 2–81–00/2-2 – (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen.
(3) Das KRZN weist gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, gemäß der Vorgaben der §§ 4 und 17 bis 19 TVgG-NRW i.V.m. § 8 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 4 des o.g. Runderlasses vom 17.4.2012) mit dem Angebot abzugeben haben.
(4) Das KRZN weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.04.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität der Software, einer optimalen Funktionalität sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis für die beteiligten Auftraggeber.
(6) Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden.
(7) Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen ("Angebot. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Angebotsfrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
(8) Das Angebot ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
(9) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber für die Erstellung und Einreichung eines Angebots sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(10) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen zu richten.
(11) Sie Verfahrenssprache ist deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das KRZN beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) gemäß § 4 EG Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VOL/A über die Anmietung von digitalen, teilweise multifunktionalen Drucksystemen auf Basis einer Geräte-Grundmiete pro Monat sowie eines Klick-Preises zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst 24 Monate mit der einseitigen Option zugunsten des KRZN auf zweimalige jeweils einjährige Verlängerung (max. 48 Monate Gesamtlaufzeit) geschlossen. Unter der Rahmenvereinbarung können von den abrufberechtigten Dienststellen durch Abruf (Einzelvertrag) Mietverträge mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten geschlossen werden. Vertragspartner des Auftragnehmers ist das KRZN (Auftraggeber). Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind alle Mitglieder der Einkaufgemeinschaft sowie deren Dienstellen.
Das KRZN beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) gemäß § 4 EG Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VOL/A über die Anmietung von digitalen, teilweise multifunktionalen Drucksystemen auf Basis einer Geräte-Grundmiete pro Monat sowie eines Klick-Preises zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst 24 Monate mit der einseitigen Option zugunsten des KRZN auf zweimalige jeweils einjährige Verlängerung (max. 48 Monate Gesamtlaufzeit) geschlossen. Unter der Rahmenvereinbarung können von den abrufberechtigten Dienststellen durch Abruf (Einzelvertrag) Mietverträge mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten geschlossen werden. Vertragspartner des Auftragnehmers ist das KRZN (Auftraggeber). Abrufberechtigt aus dem Rahmenvertrag sind alle Mitglieder der Einkaufgemeinschaft sowie deren Dienstellen.
Beschreibung der Optionen:
Einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Ausübung der Option steht im alleinigen und freien Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vertragverlängerung.
Einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Ausübung der Option steht im alleinigen und freien Ermessen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Vertragverlängerung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Vergabenummer 180-2012-0008
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle mit Übersendung der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle mit Übersendung der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A) oder aufzuklären (§ 18 EG Satz 1 VOL/A). Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A) oder aufzuklären (§ 18 EG Satz 1 VOL/A). Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/ -angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/ -angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer; keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (gemäß Vordruck) anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen (gemäß Vordruck) sowie die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von dem/den benannten Unterauftragnehmern zum Nachweis der Eignung im Angebot beizubringen.
Beabsichtigen die Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer; keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (gemäß Vordruck) anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen (gemäß Vordruck) sowie die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von dem/den benannten Unterauftragnehmern zum Nachweis der Eignung im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 (sechs) Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 (sechs) Monate alt sein.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/ Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/ Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
(4) Unterschriebene schriftliche Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Vordruck).
(5) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
(5) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck).
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2 Millionen Euro für Personen-/ Sachschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 2 Millionen Euro für Personen-/ Sachschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in unbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung von mindestens 3 Referenzen über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) – abgeschlossenen oder gegenwärtig – erbrachten Leistungen zur Lieferung und Wartung von Druckern und Kopierern bzw. entsprechenden Multifunktionsgeräten (Vordruck).
(1) Darstellung von mindestens 3 Referenzen über die in den letzten 3 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) – abgeschlossenen oder gegenwärtig – erbrachten Leistungen zur Lieferung und Wartung von Druckern und Kopierern bzw. entsprechenden Multifunktionsgeräten (Vordruck).
(2) Darstellung der beruflichen Befähigung und Qualifizierung (Ausbildungs-/ Weiterbildungsnachweise) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen, fachlich qualifizierten Personals, einschließlich des Projektmanagers, jeweils in anonymisierter Form. Die Einreichung von Bildungsnachweisen ist nicht erforderlich.
(2) Darstellung der beruflichen Befähigung und Qualifizierung (Ausbildungs-/ Weiterbildungsnachweise) des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen, fachlich qualifizierten Personals, einschließlich des Projektmanagers, jeweils in anonymisierter Form. Die Einreichung von Bildungsnachweisen ist nicht erforderlich.
(3) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherung der Qualität; der Nachweis kann auch durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9000 ff. oder gleichwertig (in Kopie) erbracht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend. Für den Fall der Auftragserteilung behält sich der Auftraggeber vor zu verlangen, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend. Für den Fall der Auftragserteilung behält sich der Auftraggeber vor zu verlangen, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-02-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeld
Postanschrift: Von-der-Leyen-Platz 1
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bedburg-Hau
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Bedburg-Hau
Postleitzahl: 47551
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Emmerich am Rhein
Postanschrift: Geistmarkt 1
Postort: Emmerich am Rhein
Postleitzahl: 46446
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Geldern
Postanschrift: Issumer Tor 36
Postort: Geldern
Postleitzahl: 47608
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Goch
Postanschrift: Markt 2
Postort: Goch
Postleitzahl: 47574
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Issum
Postanschrift: Herrlichkeit 7 - 9
Postort: Issum
Postleitzahl: 47661
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kalkar
Postanschrift: Markt 20
Postort: Kalkar
Postleitzahl: 47546
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Kerken
Postanschrift: Dionysiusplatz 4
Postort: Kerken
Postleitzahl: 47647
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kevelaer
Postanschrift: Peter-Plümpe-Platz 12
Postort: Kevelaer
Postleitzahl: 47623
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kleve
Postanschrift: Kavarinerstraße 20-22
Postort: Kleve
Postleitzahl: 47533
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Kranenburg
Postanschrift: Klever Straße 4
Postort: Kranenburg
Postleitzahl: 47559
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rees
Postanschrift: Markt 1
Postort: Rees
Postleitzahl: 46459
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Rheurdt
Postanschrift: Rathausstraße 35
Postort: Rheurdt
Postleitzahl: 47509
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Straelen
Postanschrift: Rathausstraße 1
Postort: Straelen
Postleitzahl: 47638
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Uedem
Postanschrift: Mosterstraße 2
Postort: Uedem
Postleitzahl: 47589
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Wachtendonk
Postanschrift: Weinstraße 1
Postort: Wachtendonk
Postleitzahl: 47669
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weeze
Postanschrift: Cyriakusplatz 13 – 14
Postort: Weeze
Postleitzahl: 47652
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Brüggen
Postanschrift: Klosterstraße 38
Postort: Brüggen
Postleitzahl: 41379
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Grefrath
Postanschrift: Rathausplatz 3
Postort: Grefrath
Postleitzahl: 47929
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kempen
Postanschrift: Buttermarkt 1
Postort: Kempen
Postleitzahl: 47906
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nettetal
Postanschrift: Doerkesplatz 11
Postort: Nettetal
Postleitzahl: 41334
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Niederkrüchten
Postanschrift: Laurentiusstraße 19
Postort: Niederkrüchten
Postleitzahl: 41372
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Schwalmtal
Postort: Schwalmtal
Postleitzahl: 41366
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Tönisvorst
Postanschrift: Bahnstraße 15
Postort: Tönisvorst
Postleitzahl: 47918
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Viersen
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Willich
Postanschrift: Hauptstraße 6
Postort: Willich
Postleitzahl: 47877
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Alpen
Postanschrift: Rathausstraße 5
Postort: Gemeinde Alpen
Postleitzahl: 46519
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dinslaken
Postanschrift: Platz d'Agen 1
Postort: Dinslaken
Postleitzahl: 46535
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamminkeln
Postanschrift: Brüner Straße 9
Postort: Hamminkeln
Postleitzahl: 46499
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Hünxe
Postanschrift: Dorstener Straße 24
Postort: Hünxe
Postleitzahl: 46569
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kamp-Lintfort
Postanschrift: Am Rathaus 2
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Moers
Postort: Moers
Postleitzahl: 47441
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neukirchen-Vluyn
Postanschrift: Hans-Böckler-Straße 26
Postort: Neukirchen-Vluyn
Postleitzahl: 47506
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Rheinberg
Postanschrift: Kirchplatz 10
Postort: Rheinberg
Postleitzahl: 47495
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Schermbeck
Postanschrift: Weseler Straße 2
Postort: Schermbeck
Postleitzahl: 46514
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Sonsbeck
Postanschrift: Herrenstraße 2
Postort: Sonsbeck
Postleitzahl: 47665
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Voerde
Postanschrift: Rathausplatz 20
Postort: Voerde
Postleitzahl: 46562
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wesel
Postanschrift: Klever-Tor-Platz 1
Postort: Wesel
Postleitzahl: 46483
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Xanten
Postanschrift: Kurfürstenstraße 9
Postort: Xanten
Postleitzahl: 46509
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bottrop
Postanschrift: Ernst-Wilczok-Platz 1
Postort: Bottrop
Postleitzahl: 46236
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Wesel
Postanschrift: Reeser Landstraße 31
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Kleve
Postanschrift: Nassauerallee 15-23
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Viersen
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Kontakt
Name: Bird&Bird LLP
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: RA Dr. Jan Byok LL.M.
Telefon: +49 21120056224📞
E-Mail: team.krzn-drucker.@twobrids.com📧
Fax: +49 21120056011 📠
URL für weitere Informationen: http://www.twobirds.com🌏
E-Mail: team.krzn-drucker.@twobrids.com📧
URL der Dokumente: http://www.twobirds.com🌏
URL der Teilnahme: http://www.twobirds.com🌏
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Das KRZN beschafft hier als zuständige Vergabestelle federführend für eine Einkaufsgemeinschaft, bestehend aus 43 Mitgliedern, durch. Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft sind neben dem KRZN selbst dessen Verbandsmitglieder, zahlreiche von deren kreisangehörigen Kommunen sowie deren Dienststellen (z. B. Schulen). Eine Aufstellung der Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft ist in Anhang A angegeben sowie in den Vergabeunterlagen enthalten.
(1) Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ist ein Zweckverband gemäß § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG). Das KRZN beschafft hier als zuständige Vergabestelle federführend für eine Einkaufsgemeinschaft, bestehend aus 43 Mitgliedern, durch. Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft sind neben dem KRZN selbst dessen Verbandsmitglieder, zahlreiche von deren kreisangehörigen Kommunen sowie deren Dienststellen (z. B. Schulen). Eine Aufstellung der Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft ist in Anhang A angegeben sowie in den Vergabeunterlagen enthalten.
(2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.04.2012 – II B 2–81–00/2-2 – (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen.
(2) Das KRZN führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.04.2012 – II B 2–81–00/2-2 – (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen.
(3) Das KRZN weist gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, gemäß der Vorgaben der §§ 4 und 17 bis 19 TVgG-NRW i.V.m. § 8 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 4 des o.g. Runderlasses vom 17.4.2012) mit dem Angebot abzugeben haben.
(3) Das KRZN weist gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, gemäß der Vorgaben der §§ 4 und 17 bis 19 TVgG-NRW i.V.m. § 8 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 4 des o.g. Runderlasses vom 17.4.2012) mit dem Angebot abzugeben haben.
(4) Das KRZN weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.04.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
(4) Das KRZN weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.04.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität der Software, einer optimalen Funktionalität sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis für die beteiligten Auftraggeber.
(5) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität der Software, einer optimalen Funktionalität sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis für die beteiligten Auftraggeber.
(6) Für die Erstellung des Angebots sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden.
(7) Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen ("Angebot. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Angebotsfrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
(7) Das einzureichende Angebot ist als solches zu kennzeichnen ("Angebot. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Angebotsfrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Angebote bleiben unberücksichtigt. Der Bieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
(8) Das Angebot ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
(8) Das Angebot ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
(9) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen durch die Vergabestelle oder die Auftraggeber für die Erstellung und Einreichung eines Angebots sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(10) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1(Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu den in den Vergabeunterlagen genannten Bedingungen zu richten.
(11) Sie Verfahrenssprache ist deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 248-410423 (2012-12-20)
Ergänzende Angaben (2012-12-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-03 📅
Name: Heinrich Wietholt GmbH
Postanschrift: Dieks Wall 17
Postort: Velen
Postleitzahl: 46342
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3