Anspruchsvolle Ingenieurleistungen für den Neubau des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke für die Stadt Wernigerode im Ortsteil Schierke
Anspruchsvolle Ingenieurleistungen für den Neubau des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke für die Stadt Wernigerode im Ortsteil Schierke (B2). Das Vorhaben ist Teil des Ortsentwicklungskonzeptes Schierke mit parallel durchzuführenden weiteren Tiefbaumaßnahmen (B1) in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke. Hier ist mit erhöhtem logistischen Aufwand zu rechnen, zumal in geografisch schwieriger Situation zu bauen ist (siehe: http://maps.google.de). Die komplizierte Situation, in der diese Arbeiten durchzuführen sind, erfordert hohes Know-how und langjährige Erfahrung in der Erbringung von Ingenieurleistungen. Des Weiteren sind Spezialkenntnisse für die Planung und Errichtung eines Parkhauses notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Die Ingenieurleistungen umfassen die Projektsteuerung Ausführung, die Objektplanung Gebäude (§ 33 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Freianlagen (§ 38 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 42 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI, LP 3-9), die Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (§ 49 HOAI, LP 3-6), die Tragwerksplanung Gebäude (§ 49 HOAI, LP 3-6), die Technische Ausrüstung - Elektro (§ 53 HOAI, LP 3-8), die Technische Ausrüstung - HLS (§ 53 HOAI, LP 3-8), den Landschaftspflegerischen Begleitplan, die Landschaftsplanung - ökologische Bauüberwachung, SiGeKo-Leistungen einschließlich Planung und Ausführung sowie als Besondere Leistungen: örtliche Bauüberwachung, Schweißfachingenieur (SFI), Beschichtungsinspektor (BSI), Tragwerksplanung (Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 HOAI, Ziff. 2.10.7 und Ziff. 2.10.8). Des Weiteren sind folgende Beratungsleistungen zu erbringen: Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Ziff. 1.4) sowie Vermessungstechnische Leistungen als Entwurfs- und Bauvermessung (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Ziff. 1.5).Für die Errichtung des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die zu erbringenden Ingenieurleistungen sind parallel zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Das Vorhaben wird mit EFRE-Mitteln gefördert werden. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des von der Stadt Wernigerode vorformulierten Ingenieurvertrages. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.1 300 000,00
Die Ingenieurleistungen umfassen die Projektsteuerung Ausführung, die Objektplanung Gebäude (§ 33 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Freianlagen (§ 38 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 42 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI, LP 3-9), die Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (§ 49 HOAI, LP 3-6), die Tragwerksplanung Gebäude (§ 49 HOAI, LP 3-6), die Technische Ausrüstung - Elektro (§ 53 HOAI, LP 3-8), die Technische Ausrüstung - HLS (§ 53 HOAI, LP 3-8), den Landschaftspflegerischen Begleitplan, die Landschaftsplanung - ökologische Bauüberwachung, SiGeKo-Leistungen einschließlich Planung und Ausführung sowie als Besondere Leistungen: örtliche Bauüberwachung, Schweißfachingenieur (SFI), Beschichtungsinspektor (BSI), Tragwerksplanung (Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 HOAI, Ziff. 2.10.7 und Ziff. 2.10.8). Des Weiteren sind folgende Beratungsleistungen zu erbringen: Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Ziff. 1.4) sowie Vermessungstechnische Leistungen als Entwurfs- und Bauvermessung (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Ziff. 1.5).Für die Errichtung des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die zu erbringenden Ingenieurleistungen sind parallel zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Das Vorhaben wird mit EFRE-Mitteln gefördert werden. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des von der Stadt Wernigerode vorformulierten Ingenieurvertrages. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.1 300 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 1 300 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wernigerode
Postanschrift: Schlachthofstraße 6
Postleitzahl: 38855
Postort: Wernigerode
Kontakt
Internetadresse: http://www.wernigerode.de🌏
E-Mail: baudezernat@stadt-wernigerode.de📧
Telefon: +49 3943654-600📞
Fax: +49 3943654-699 📠
Verweis zu Punkt IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
Anwendung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote:
Nein.
Aufforderung zur Angebotsabgabe: 17.8.2012 (geplant). Angebotsfrist: 27.8.2012; Uhrzeit: 10:00 Uhr (geplant).
Personen die teilnehmen können: Nein.
Die Informationsübermittlung seitens der Stadt Wernigerode und die seitens von ihr beauftragten Wirtschaftskanzlei Leinenbach an die Bewerber und Bieter erfolgt per Post, per Telefax und per E-Mail. Teilnahmeanträge und Angebote sind allein per Post einzureichen. Nebenangebote und Nebenteilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
Verweis zu Punkt IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
Anwendung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote:
Die Informationsübermittlung seitens der Stadt Wernigerode und die seitens von ihr beauftragten Wirtschaftskanzlei Leinenbach an die Bewerber und Bieter erfolgt per Post, per Telefax und per E-Mail. Teilnahmeanträge und Angebote sind allein per Post einzureichen. Nebenangebote und Nebenteilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anspruchsvolle Ingenieurleistungen für den Neubau des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke für die Stadt Wernigerode im Ortsteil Schierke (B2). Das Vorhaben ist Teil des Ortsentwicklungskonzeptes Schierke mit parallel durchzuführenden weiteren Tiefbaumaßnahmen (B1) in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke. Hier ist mit erhöhtem logistischen Aufwand zu rechnen, zumal in geografisch schwieriger Situation zu bauen ist (siehe: http://maps.google.de). Die komplizierte Situation, in der diese Arbeiten durchzuführen sind, erfordert hohes Know-how und langjährige Erfahrung in der Erbringung von Ingenieurleistungen. Des Weiteren sind Spezialkenntnisse für die Planung und Errichtung eines Parkhauses notwendig.
Anspruchsvolle Ingenieurleistungen für den Neubau des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke für die Stadt Wernigerode im Ortsteil Schierke (B2). Das Vorhaben ist Teil des Ortsentwicklungskonzeptes Schierke mit parallel durchzuführenden weiteren Tiefbaumaßnahmen (B1) in unmittelbarer Nähe zum geplanten Standort des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke. Hier ist mit erhöhtem logistischen Aufwand zu rechnen, zumal in geografisch schwieriger Situation zu bauen ist (siehe: http://maps.google.de). Die komplizierte Situation, in der diese Arbeiten durchzuführen sind, erfordert hohes Know-how und langjährige Erfahrung in der Erbringung von Ingenieurleistungen. Des Weiteren sind Spezialkenntnisse für die Planung und Errichtung eines Parkhauses notwendig.
Menge oder Umfang:
Die Ingenieurleistungen umfassen die Projektsteuerung Ausführung, die Objektplanung Gebäude (§ 33 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Freianlagen (§ 38 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 42 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI, LP 3-9), die Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (§ 49 HOAI, LP 3-6), die Tragwerksplanung Gebäude (§ 49 HOAI, LP 3-6), die Technische Ausrüstung - Elektro (§ 53 HOAI, LP 3-8), die Technische Ausrüstung - HLS (§ 53 HOAI, LP 3-8), den Landschaftspflegerischen Begleitplan, die Landschaftsplanung - ökologische Bauüberwachung, SiGeKo-Leistungen einschließlich Planung und Ausführung sowie als Besondere Leistungen: örtliche Bauüberwachung, Schweißfachingenieur (SFI), Beschichtungsinspektor (BSI), Tragwerksplanung (Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 HOAI, Ziff. 2.10.7 und Ziff. 2.10.8). Des Weiteren sind folgende Beratungsleistungen zu erbringen: Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Ziff. 1.4) sowie Vermessungstechnische Leistungen als Entwurfs- und Bauvermessung (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Ziff. 1.5).
Die Ingenieurleistungen umfassen die Projektsteuerung Ausführung, die Objektplanung Gebäude (§ 33 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Freianlagen (§ 38 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 42 HOAI, LP 3-9), die Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 46 HOAI, LP 3-9), die Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (§ 49 HOAI, LP 3-6), die Tragwerksplanung Gebäude (§ 49 HOAI, LP 3-6), die Technische Ausrüstung - Elektro (§ 53 HOAI, LP 3-8), die Technische Ausrüstung - HLS (§ 53 HOAI, LP 3-8), den Landschaftspflegerischen Begleitplan, die Landschaftsplanung - ökologische Bauüberwachung, SiGeKo-Leistungen einschließlich Planung und Ausführung sowie als Besondere Leistungen: örtliche Bauüberwachung, Schweißfachingenieur (SFI), Beschichtungsinspektor (BSI), Tragwerksplanung (Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 HOAI, Ziff. 2.10.7 und Ziff. 2.10.8). Des Weiteren sind folgende Beratungsleistungen zu erbringen: Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Ziff. 1.4) sowie Vermessungstechnische Leistungen als Entwurfs- und Bauvermessung (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Ziff. 1.5).
Für die Errichtung des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die zu erbringenden Ingenieurleistungen sind parallel zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Das Vorhaben wird mit EFRE-Mitteln gefördert werden. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des von der Stadt Wernigerode vorformulierten Ingenieurvertrages. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Für die Errichtung des Parkhauses "Winterberg" mit zugehöriger Fuß- und Radwegebrücke ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Die zu erbringenden Ingenieurleistungen sind parallel zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Das Vorhaben wird mit EFRE-Mitteln gefördert werden. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des von der Stadt Wernigerode vorformulierten Ingenieurvertrages. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE-Mittel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Wernigerode - Ortsteil Schierke.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Wirtschaftskanzlei Leinenbach, Lennéstr. 3 a, 39112 Magdeburg, E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt 4" zu bekleben. Die Stadt Wernigerode übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium).
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Wirtschaftskanzlei Leinenbach, Lennéstr. 3 a, 39112 Magdeburg, E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt 4" zu bekleben. Die Stadt Wernigerode übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium).
Als Bewerbungsbogen ist das "Formblatt 1" mit nachstehenden Pflichtangaben einzureichen:
— Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2, 6 und 9 VOF vorliegen,
— Rechtsform des Büros und Hauptgesellschafter,
— Nachweis der geforderten Berufsqualifikation gemäß § 19 VOF, dass die Mitglieder des Projektteams alle als "Ingenieur" oder "Architekt" tätig sind. Als Anlage zum Bewerbungsbogen ist eine entsprechende Bestätigung der Ingenieurkammer bzw. Architektenkammer nach § 5 Abs. 9 VOF oder jeweils eine Kopie der Eintragungsurkunde mit einzureichen,
— Nachweis der geforderten Berufsqualifikation gemäß § 19 VOF, dass die Mitglieder des Projektteams alle als "Ingenieur" oder "Architekt" tätig sind. Als Anlage zum Bewerbungsbogen ist eine entsprechende Bestätigung der Ingenieurkammer bzw. Architektenkammer nach § 5 Abs. 9 VOF oder jeweils eine Kopie der Eintragungsurkunde mit einzureichen,
— Bei ausländischen Bewerbern sind Nachweise gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1. und 2. IngG LSA bzw. § 6 IngG LSA über eine vergleichbare Berufsqualifikation erforderlich und beizufügen (www.ing-net.de),
— Bei Bietergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachunternehmern ist der Bewerbungsbogen ("Formblatt 1") für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. auch für jeden Nachunternehmer auszufüllen und mit den genannten Anlagen fristgerecht einzureichen.
— Bei Bietergemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachunternehmern ist der Bewerbungsbogen ("Formblatt 1") für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. auch für jeden Nachunternehmer auszufüllen und mit den genannten Anlagen fristgerecht einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss zusätzlich das "Formblatt 2" von allen Mitgliedern ausgefüllt und unterschrieben werden.
Beabsichtigt der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern, so hat er unter Verwendung von "Formblatt 3 a"eine Nachunternehmerliste zu erstellen. Die entgültige Nachunternehmerliste nebst Verpflichtungserklärungen ist mit dem Angebot einzureichen ("Formblatt 3 b").
Beabsichtigt der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern, so hat er unter Verwendung von "Formblatt 3 a"eine Nachunternehmerliste zu erstellen. Die entgültige Nachunternehmerliste nebst Verpflichtungserklärungen ist mit dem Angebot einzureichen ("Formblatt 3 b").
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Wirtschaftskanzlei Leinenbach, Lennéstr. 3 a, 39112 Magdeburg, E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt 4" zu bekleben. Die Stadt Wernigerode übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Wirtschaftskanzlei Leinenbach, Lennéstr. 3 a, 39112 Magdeburg, E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt 4" zu bekleben. Die Stadt Wernigerode übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium).
Als Bewerbungsbogen ist das "Formblatt 1" mit nachstehenden Pflichtangaben einzureichen:
— Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2011, 2010 und 2009). Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert,
— Umsätze im Bereich Parkhausplanung in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2011, 2010 und 2009, LP 1-9). Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert,
— Eigenerklärungen zum Jahr der Bürogründung. Bei Bietergemeinschaften wird ein Durchschnittsalter zu Grunde gelegt, das aus dem jüngsten und dem ältesten beteiligten Büro gebildet wird,
— Nachweis des ausreichenden Versicherungsschutzes bzw. entsprechende Deckungszusage gemäß III.1.1).
Mindeststandards:
— Der durchschnittliche Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2011, 2010 und 2009, LP 1-9) muss mindestens 3 Mio. Euro betragen haben,
— Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder zur Überprüfung dieser Mindeststandards addiert,
— Mit dem Teilnahmeantrag muss mindestens eine Deckungszusage in dem nach III.1.1) gefordertem Umfang eingereicht werden,
— Die Nichteinhaltung dieser Mindeststandards führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Wirtschaftskanzlei Leinenbach, Lennéstr. 3 a, 39112 Magdeburg, E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt 4" zu bekleben. Die Stadt Wernigerode übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium).
Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden (Ausschlusskriterium). Die Formulare können bei der Wirtschaftskanzlei Leinenbach, Lennéstr. 3 a, 39112 Magdeburg, E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de, angefordert werden. Die Formblätter sind fristgemäß, mit Originalunterschrift und den geforderten Anlagen einzureichen. Das Anschreiben zum Teilnahmeantrag und die Formblätter nebst Anlagen sind in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt 4" zu bekleben. Die Stadt Wernigerode übt ihr nach § 5 Abs. 3 VOF bestehendes Ermessen schon jetzt dahingehend aus, dass Erklärungen und Nachweise nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht nachgereicht werden können. Fehlende Erklärungen und Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren (Ausschlusskriterium).
Als Bewerbungsbogen ist das "Formblatt 1" mit nachstehenden Pflichtangaben einzureichen:
— Erklärung zur Anzahl und Qualifikation der…
… in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter,
… für das Projekt vorgesehenen Teammitglieder, die für die Bereiche Parkhausplanung und Brückenplanung eingesetzt werden:
— Parkhausplanung (Referenzen):
— Nachweis der Kenntnisse über Parkhausorganisation,
— Nachweis der Kenntnisse über verschiedene Abfertigungssysteme (z. B. Kartensysteme/Schranken u. ä.),
— Nachweis der Kenntnisse über mindestens 3 verschiedene Systemlösungen im Stahlverbundbau von Parkhäusern und den daraus resultierenden Oberflächenschutz der Betondecken sowie Parkhäuser aus Stahlbeton insofern Nachweis selbige bereits jeweils geplant in den letzten 8 Jahren,
— Nachweis der Kenntnisse über mindestens 3 verschiedene Systemlösungen im Stahlverbundbau von Parkhäusern und den daraus resultierenden Oberflächenschutz der Betondecken sowie Parkhäuser aus Stahlbeton insofern Nachweis selbige bereits jeweils geplant in den letzten 8 Jahren,
— Kenntnisse über die Vergleichbarkeit von Oberflächenvergütungen im Stahlbau, d. h. Nachweis SFI, BSI und zugelassene Prüfstelle,
— Kenntnisse über Beschichtungssysteme für den Betonbau - SIVV-Schein,
— Kenntnisse über lange, flachgeneigte Entwässerungsstrecken bei Gründächern, d. h. Planung von mehr als 3 Objekten in den letzten 8 Jahren,
— Nachweis der Kenntnisse über die Problematik und das Zusammenwirken von Fassade, Entlüftung und Brandschutz,
— Nachweis der Kenntnisse über die Möglichkeiten von Energieeinsparmaßnahmen und deren Wirtschaftlichkeit im Parkhaus am Beispiel von mindestens 3 Objekten,
— Nachweis - mehr als 5-jährige Begleitung der Objekte und Einschätzung von Renovierungszyklen,
— Brückenplanung (Referenzen):
— Nachweis der Planung (Lph 1-7 § 42, Lph 1-7 § 46, Lph 2-6 § 49) und BÜ sowie BOL (Lph 8-9) aller Leistungsbereiche von vergleichbaren Fuß- und Radwegebrücken in den letzten 8 Jahren,
— Nachweis der Begleitung von Stahlbrücken als SFI, BSI und zugelassene Prüfstelle (Werks- und Baustellenüberwachung) in den letzten 3 Jahren,
— Beleuchtung alle Lph für Fuß- und Radwegbrücken in den letzten 3 Jahren,
— Planung Medien-, Ver- und Entsorgungsleitungen in Brückenbauwerken.
Als Anlagen zum "Formblatt 1" sind pro Referenz maximal 3 DIN A4-Seiten einzureichen aus denen sich der Auftraggegeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), die Bauzeit, die Beauftragten Leistungsphasen und die Erläuterung zum Projekt und dessen Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung ergeben muss. Auch bei Bietergemeinschaften dürfen maximal 5 Referenzen insgesamt benannt werden.
Als Anlagen zum "Formblatt 1" sind pro Referenz maximal 3 DIN A4-Seiten einzureichen aus denen sich der Auftraggegeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), die Bauzeit, die Beauftragten Leistungsphasen und die Erläuterung zum Projekt und dessen Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung ergeben muss. Auch bei Bietergemeinschaften dürfen maximal 5 Referenzen insgesamt benannt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Der für das Projekt eingesetzte Projektleiter und sein Stellvertreter müssen mindestens 15 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung komplexer und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Aufgabenstellungen in vergleichbaren Leistungsbereichen haben,
— Der für das Projekt eingesetzte Projektleiter und sein Stellvertreter müssen mindestens 15 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung komplexer und dem vorliegenden Projekt vergleichbarer Aufgabenstellungen in vergleichbaren Leistungsbereichen haben,
— Der Bewerber muss nachweisen, dass er für (1) Parkhausplanung, (2) Brückenplanung über jeweils mindestens 5 fest angestellte und auf das genannte Sachgebiet spezialisierte Ingenieure oder Architekten mit mindestens jeweils 10-jähriger einschlägiger Berufserfahrung verfügt und diese für das Projektteam einsetzt (keine Personalüberschneidung zulässig),
— Der Bewerber muss nachweisen, dass er für (1) Parkhausplanung, (2) Brückenplanung über jeweils mindestens 5 fest angestellte und auf das genannte Sachgebiet spezialisierte Ingenieure oder Architekten mit mindestens jeweils 10-jähriger einschlägiger Berufserfahrung verfügt und diese für das Projektteam einsetzt (keine Personalüberschneidung zulässig),
— Bei Bietergemeinschaften werden die Personalkapazitäten der Mitglieder zur Überprüfung dieser Mindeststandards addiert,
— Auch die durch Nachunternehmer zur Verfügung gestellten Personalkapazitäten werden zur Überprüfung dieser Mindeststandarts addiert,
— Nachweis von mindestens je 8 Referenzen in den aus der Parkhausplanung und Brückenplanung mit vergleichbarer Komplexität,
— Angegeben werden können Referenzen des Bewerbers, der Mitglieder der Bietergemeinschaft und solcher Nachunternehmer, für die durch eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen ist, dass sie die genannten Mitglieder des Projektteams definitiv zur Verfügung stellen,
— Angegeben werden können Referenzen des Bewerbers, der Mitglieder der Bietergemeinschaft und solcher Nachunternehmer, für die durch eine Verpflichtungserklärung nachgewiesen ist, dass sie die genannten Mitglieder des Projektteams definitiv zur Verfügung stellen,
— Es dürfen nicht mehr Referenzen angegeben werden, als es das "Formblatt 1" zulässt,
— Die Nichteinhaltung dieser Mindeststandards führt zum Ausschluss.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall in Höhe von 5 000 000 EUR 2-fach maximiert mit einer Nachhaftung des Versicherers für mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages. Die Versicherung ist für die Dauer der beauftragten Ingenieurleistungen aufrecht zu erhalten und muss mit der Auftragserteilung abgeschlossen werden. Für den Teilnahmeantrag genügt die Deckungszusage des Versicherers, für den Fall der Auftragserteilung eine Versicherung in geforderter Höhe und zu den geforderten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz in vorgenannter Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Der Versicherungsschutz muss Deckung auch bei Kostenüberschreitungen gewährleisten, soweit es sich nicht um "Sowiesokosten" handelt und alle beauftragten Ingenieurleistungen umfassen. Eine objektbezogene Versicherung genügt. Die geforderte Deckungssumme ist erforderlich, um den besonderen Haftungsrisiken, einschließlich der möglichen Haftung gegenüber dem Fördermittelgeber und den Anliegern Rechnung zu tragen.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall in Höhe von 5 000 000 EUR 2-fach maximiert mit einer Nachhaftung des Versicherers für mindestens 5 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages. Die Versicherung ist für die Dauer der beauftragten Ingenieurleistungen aufrecht zu erhalten und muss mit der Auftragserteilung abgeschlossen werden. Für den Teilnahmeantrag genügt die Deckungszusage des Versicherers, für den Fall der Auftragserteilung eine Versicherung in geforderter Höhe und zu den geforderten Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz in vorgenannter Höhe für jedes Mitglied nachgewiesen werden. Der Versicherungsschutz muss Deckung auch bei Kostenüberschreitungen gewährleisten, soweit es sich nicht um "Sowiesokosten" handelt und alle beauftragten Ingenieurleistungen umfassen. Eine objektbezogene Versicherung genügt. Die geforderte Deckungssumme ist erforderlich, um den besonderen Haftungsrisiken, einschließlich der möglichen Haftung gegenüber dem Fördermittelgeber und den Anliegern Rechnung zu tragen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich, soweit dort geregelt, nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) vom 17. August 2009, BGBl. I Seite 2732 (www.gesetze-im-internet.de). Weitere wesentliche Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgereichten Ingenieurvertrag, auf dessen Grundlage das Angebot zu erstellen ist. Die Mindestsätze der HOAI dürfen nicht unterschritten werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungsbedingungen richten sich, soweit dort geregelt, nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) vom 17. August 2009, BGBl. I Seite 2732 (www.gesetze-im-internet.de). Weitere wesentliche Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgereichten Ingenieurvertrag, auf dessen Grundlage das Angebot zu erstellen ist. Die Mindestsätze der HOAI dürfen nicht unterschritten werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit umfassend bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Leistungen der Leistungsphase 9 sind auch noch nach dem 30.6.2014 zu erbringen (Siehe II.3)).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Siehe III.2.1) und III.2.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Stadt Wernigerode prüft zunächst, ob die Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Hier werden zunächst die Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2, 6 und 9 VOF geprüft. Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung der vorstehend unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Mindestvoraussetzungen. Unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die, die Eignungskriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) erfüllen, werden diejenigen ausgewählt, die höchste Eignung aufweisen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.
Die Stadt Wernigerode prüft zunächst, ob die Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Hier werden zunächst die Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2, 6 und 9 VOF geprüft. Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung der vorstehend unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Mindestvoraussetzungen. Unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die, die Eignungskriterien (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) erfüllen, werden diejenigen ausgewählt, die höchste Eignung aufweisen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Wir bitten um Berücksichtigung, dass vom 27.07. bis 10.8.2012 urlaubsbedingt keine Auskunft möglich ist!
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DEE09
Kontakt
Kontaktperson: Baudezernat Stadt Wernigerode
Dezernent Herrn Burkhard Rudo
Name: Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Postanschrift: Lennéstraße 3 a
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Kontaktperson: Leinenbach Wirtschafskanzlei
Ralf M. Leinenbach
Telefon: +49 391544866📞
E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de📧
Fax: +49 3915448688 📠
URL für weitere Informationen: http://www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de🌏
URL der Dokumente: http://www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-09-21 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Verweis zu Punkt IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
Anwendung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote:
Die Informationsübermittlung seitens der Stadt Wernigerode und die seitens von ihr beauftragten Wirtschaftskanzlei Leinenbach an die Bewerber und Bieter erfolgt per Post, per Telefax und per E-Mail. Teilnahmeanträge und Angebote sind allein per Post einzureichen. Nebenangebote und Nebenteilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
Die Informationsübermittlung seitens der Stadt Wernigerode und die seitens von ihr beauftragten Wirtschaftskanzlei Leinenbach an die Bewerber und Bieter erfolgt per Post, per Telefax und per E-Mail. Teilnahmeanträge und Angebote sind allein per Post einzureichen. Nebenangebote und Nebenteilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle-Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: liane.huerthe-metka@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141536📞
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber Die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber Die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Kontakt
Quelle: OJS 2012/S 129-214399 (2012-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 829 875,81 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: D III /65.2
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorar (60)
2. Projekteinschätzung (20)
3. Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke hinsichtlich Projektleitung, Projektteam und Unterauftragnehmer/Sonderfachleuten (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-17 📅
Name: Bietergemeinschaft Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt GmbH & Co. KG + Planungsgruppe Weininger & Hofmann
Postanschrift: Eisenberg 1
Postort: Wernigerode
Postleitzahl: 38855
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wernigerode@setzpfandt.de📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dezernent Herr Burkhard Rudo
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: www.sachsen-anhalt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 104 GWB Vergabekammern.
(1) Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge nehmen die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden Aufträge, die Vergabekammern der Länder für die diesen zuzurechnenden Aufträge wahr.
(2) Rechte aus § 97 Abs. 7 sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Rechte aus § 97 Abs. 7 sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden.
(3) Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Befugnisse der Kartellbehörden zur Verfolgung von Verstößen insbesondere gegen §§ 19 und 20 bleiben unberührt.
§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 187-307062 (2012-09-26)