Arbeitnehmerüberlassung von Fremdkräften/Ergänzungspersonal für den Winterdienst im Sicherheitsbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg BER

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Der Flughafen Berlin Brandenburg BER (Auftraggeber bzw. Entleiher) benötigt jeweils vom 01.11-31.03 (Wintersaison) im Vertragszeitraum (1.11.2012-31.3.2014) Personal für die Durchführung von fach- und sachgerechtem Winterdienst bei laufendem Flughafen-/Abfertigungsbetrieb (Roll-, Fahrverkehr, Fußgänger) im Sicherheitsbereich des Flughafens, unter Verwendung von flughafenspezifischer Winterdiensttechnik auf LKW-Basis, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird (Winterdienstleistungen). Das hierfür erforderliche Personal soll dem Auftraggeber vom Auftragnehmer (bzw. Verleiher) im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung zur Vefügung gestellt werden.
Die zu erbringende Leistung wird in 7 Lose aufgeteilt. Die in den Losen zu erbringenden Leistungen sind gleich (Teillos). Pro Los hat der Auftragnehmer zu gewährleisten, dass an allen Tagen während der Wintersaison im Auftragszeitraum über 24 Stunden pro Tag bis zu 5 Mitarbeiter (über alle 7 Lose also insgesamt 35 Mitarbeiter) bereitstehen und vom Auftraggeber im Bedarfsfall (zu Winterdiensteinsätzen, in der Regel bei Schneefall) abgerufen werden können. Es ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten, dass die Leiharbeitnehmer im Fall eines Abrufs innerhalb von 120 Minuten nach dem Abruf vor Ort (Selchow/Zugangskontrollstelle-West/Feuerwache-West/Schichtleiterbüro), arbeitsbereit zur Verfügung stehen.
Das Vorhalterisiko trägt der Auftragnehmer. Er hat - auch im Krankheits- oder Urlaubsfall einzelner Leiharbeitnehmer sowie unter Berücksichtigung von Arbeitsschichten - stets sicherzustellen, dass ständig bis zu 5 Leiharbeitnehmer pro Los an allen Tagen in der Wintersaison im Vetragszeitraum über 24 Stunden im Bedarfsfall einsatzbereit zur Verfügung stehen. Dabei hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Leiharbeitnehmer bei langanhaltenden Einsätzen (länger als 12 Stunden) abgelöst werden.
Bei den hier zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Anhangs 1 Teil B der SektVO (sog. nachrangige Dienstleistungen, § 4 Abs. 2 SektVO). Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig.
Bewerber/ Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche Anzahl von Losen sie sich bewerben. Auch eine Bewerbung für alle Lose ist möglich. Eine konkrete Bewerbung für bestimmte Lose ist indes nicht möglich. Eine nicht eindeutige Aussage zu der Frage, für welche Anzahl von Losen sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bewirbt, kann zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb führen. Wir weisen darauf hin, dass für den Auftraggeber ein größtmöglicher Wettbewerb unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen für die zur Vergabe anstehende Leistung von großem Interesse ist. Sie werden daher gebeten, insbesondere die Anforderungen unter Ziffer III.2.2) und 3) sowie Ziffer VI.3.) J. und K. dieser Bekanntmachung zu beachten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-09.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-09 Auftragsbekanntmachung
2013-02-13 Ergänzende Angaben