Der Bewerbungsbogen ist beim Ansprechpartner (siehe Ziffer I.1) schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail bis zum 15.5.2012, 12:00 Uhr abzufordern (vgl. Ziffer IV.3.3). Der Teilnahmeantrag ist zwingend unter Verwendung des Bewerbungsbogens (nebst Anlagen hierzu) einzureichen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Versendung des Bewerbungsbogens erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen, rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4)), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 17.5.2012, 12:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 15.5.2012,12:00 Uhr bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) oder Fax zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Sie sind zu richten an die in Ziffer I.1 angegebene Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.