Für den Standort Rathaus Schöneberg sollen die baulichen Voraussetzungen für eine verdichtete Nutzung geschaffen werden, um das Bürodienstgebäude 'Rathaus Friedenau' aufgeben zu können. Der Umbau soll auf der Grundlage einer vorliegenden Einpassungsplanung erfolgen. Demnach sind u.a. die folgenden Maßnahmen vorgesehen: Umbau und Sanierung der Büros Erneuerung der Brandmeldeanlage Rückbau der Brandlasten in den Fluren Elektroinstallation, Beleuchtung Erweiterung der Treppenräume D und E ins 3. und 4. Obergeschoss Brandschutzmaßnahmen in den Treppenräumen D und E. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 5-geschossiges Bürodienstgebäude mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 57 450 qm, das 1911 bis 1914 von den Architekten Jürgensen & Bachmann errichtet wurde. Das Gebäudekomplex ist in der Denkmalliste des Landes Berlin (Nr. 09066565) als geschütztes Baudenkmal eingetragen. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Rathauses Schöneberg in der historischen Entwicklung Berlins wird im Rahmen der Objektplanung ein besonders sensibler gestalterischer Umgang mit der unter Denkmalschutz stehenden Gebäudesubstanz erwartet. In einigen öffentlich zugänglichen Bereichen sind grundsätzliche gestalterische Lösungsansätze zu entwickeln und mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abzustimmen. Der ermittelte Kostenrahmen (Kostengruppe 200 bis 700 gem. DIN 276) beträgt ca. 4 999 000 EUR brutto. Davon werden der Kostengruppe 300 ca. 2 440 000 EUR brutto zugeordnet. Die vorgesehene Vergabe umfasst die Objektplanung LPH 2-9 gemäß § 33 HOAI. Die Umbaumaßnahmen müssen bei laufendem Betrieb erfolgen. Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt (insbesondere Technische Ausrüstung, Brandschutz, Tragwerksplanung, Schallschutz und Raumakustik) und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen. Die folgenden Unterlagen liegen vor und können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden: - Einpassungsplanung - Sanierungsgutachten - Bewilligtes Bedarfsprogramm. Folgender Zeitrahmen ist für das Projekt vorgesehen: 1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich Januar/Februar 2013 2. Geplanter Baubeginn: voraussichtlich 1. Halbjahr 2014 3. Übergabe an den Nutzer: 2015.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Objektplanung LPH 2-9 gemäß §33 HOAI, siehe auch Ziffer II.1.5 Kurze Beschreibung des Auftrags.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, SE Facility Management
Postanschrift: John-F.-Kennedy-Platz
Postleitzahl: 10820
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg🌏
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerberbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerberbogen" ist abrufbar unter:
http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tempelhof-schoeneberg/rathaus-schoeneberg-33
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerberbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift "Rathaus-Schöneberg, Architekt. Nicht öffnen vor Ablauf der Bewerbungsfrist" gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tempelhof-schoeneberg/rathaus-schoeneberg-33
Fragen, die nach dem 07.01.2012 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerberbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerberbogen" ist abrufbar unter:
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerberbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift "Rathaus-Schöneberg, Architekt. Nicht öffnen vor Ablauf der Bewerbungsfrist" gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
Fragen, die nach dem 07.01.2012 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Standort Rathaus Schöneberg sollen die baulichen Voraussetzungen für eine verdichtete Nutzung geschaffen werden, um das Bürodienstgebäude 'Rathaus Friedenau' aufgeben zu können. Der Umbau soll auf der Grundlage einer vorliegenden Einpassungsplanung erfolgen. Demnach sind u.a. die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
Für den Standort Rathaus Schöneberg sollen die baulichen Voraussetzungen für eine verdichtete Nutzung geschaffen werden, um das Bürodienstgebäude 'Rathaus Friedenau' aufgeben zu können. Der Umbau soll auf der Grundlage einer vorliegenden Einpassungsplanung erfolgen. Demnach sind u.a. die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
Umbau und Sanierung der Büros
Erneuerung der Brandmeldeanlage
Rückbau der Brandlasten in den Fluren
Elektroinstallation, Beleuchtung
Erweiterung der Treppenräume D und E ins 3. und 4. Obergeschoss
Brandschutzmaßnahmen in den Treppenräumen D und E.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 5-geschossiges Bürodienstgebäude mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 57 450 qm, das 1911 bis 1914 von den Architekten Jürgensen & Bachmann errichtet wurde. Das Gebäudekomplex ist in der Denkmalliste des Landes Berlin (Nr. 09066565) als geschütztes Baudenkmal eingetragen. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Rathauses Schöneberg in der historischen Entwicklung Berlins wird im Rahmen der Objektplanung ein besonders sensibler gestalterischer Umgang mit der unter Denkmalschutz stehenden Gebäudesubstanz erwartet. In einigen öffentlich zugänglichen Bereichen sind grundsätzliche gestalterische Lösungsansätze zu entwickeln und mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abzustimmen.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 5-geschossiges Bürodienstgebäude mit einer Brutto-Grundfläche von ca. 57 450 qm, das 1911 bis 1914 von den Architekten Jürgensen & Bachmann errichtet wurde. Das Gebäudekomplex ist in der Denkmalliste des Landes Berlin (Nr. 09066565) als geschütztes Baudenkmal eingetragen. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Rathauses Schöneberg in der historischen Entwicklung Berlins wird im Rahmen der Objektplanung ein besonders sensibler gestalterischer Umgang mit der unter Denkmalschutz stehenden Gebäudesubstanz erwartet. In einigen öffentlich zugänglichen Bereichen sind grundsätzliche gestalterische Lösungsansätze zu entwickeln und mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abzustimmen.
Der ermittelte Kostenrahmen (Kostengruppe 200 bis 700 gem. DIN 276) beträgt ca. 4 999 000 EUR brutto. Davon werden der Kostengruppe 300 ca. 2 440 000 EUR brutto zugeordnet.
Die vorgesehene Vergabe umfasst die Objektplanung LPH 2-9 gemäß § 33 HOAI. Die Umbaumaßnahmen müssen bei laufendem Betrieb erfolgen.
Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt (insbesondere Technische Ausrüstung, Brandschutz, Tragwerksplanung, Schallschutz und Raumakustik) und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen.
Die weiteren Fachplanungs- und Beratungsleistungen werden separat beauftragt (insbesondere Technische Ausrüstung, Brandschutz, Tragwerksplanung, Schallschutz und Raumakustik) und sind bei der Leistungserbringung zu integrieren und zu berücksichtigen.
Die folgenden Unterlagen liegen vor und können im Falle der Einladung zur Verhandlung eingesehen werden:
- Einpassungsplanung
- Sanierungsgutachten
- Bewilligtes Bedarfsprogramm.
Folgender Zeitrahmen ist für das Projekt vorgesehen:
1. Beauftragung der Planungsleistungen: voraussichtlich Januar/Februar 2013
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich Teilleistungen der Vertragsstufe A1 gemäß Vorschrift ABau beauftragt (hier Leistungsphase 2 gem. §33 HOAI).
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich Teilleistungen der Vertragsstufe A1 gemäß Vorschrift ABau beauftragt (hier Leistungsphase 2 gem. §33 HOAI).
Die weiteren Stufen gemäß ABau (Stufe A2: Leistungsphase 3-5 gem. §33 HOAI; Stufe B: Leistungsphase 6-9 gem. §33 HOAI) werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Die weiteren Stufen gemäß ABau (Stufe A2: Leistungsphase 3-5 gem. §33 HOAI; Stufe B: Leistungsphase 6-9 gem. §33 HOAI) werden einzeln oder im ganzem schriftlich beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen und Termine.
Dauer: 72 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichen ist der im Original unterzeichnete Bewerbungsbogen sowie die untenstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen (siehe Anlagen zum Bewerbungsbogen). Nachweise können in Kopie eingerecht werden.
1. Nachweis der Beruflichen Befähigung anhand der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer oder eines gleichwertigen Nachweises
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personenschäden und 300 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers an den Versicherungsnehmer (nicht Makler) eingereicht werden, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht wird.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR für Personenschäden und 300 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers an den Versicherungsnehmer (nicht Makler) eingereicht werden, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht wird.
3. Nachweis der Unterschriftsbefugnis bei juristischen Personen durch einen Registerauszug (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei juristischen Personen ohne geführten Registereintrag ersatzweise durch Eigenerklärung (soweit zutreffend; siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen).
3. Nachweis der Unterschriftsbefugnis bei juristischen Personen durch einen Registerauszug (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei juristischen Personen ohne geführten Registereintrag ersatzweise durch Eigenerklärung (soweit zutreffend; siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen).
4. Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF ob und auf welche Art eine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet wird. (Siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen),
4. Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF ob und auf welche Art eine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet wird. (Siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen),
5. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der folgenden Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF (Siehe Anlage 3 zum Bewerbungsbogen).
Auszuschließen sind Bieter bzw. Bewerber, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach:
a. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
h. Strafennormen anderer Staaten, die den genannten gleichzusetzen sind.
sowie Bieter bzw. Bewerber,
a. die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b. die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c. die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
e. die sich bei der Erteilung von Auskünften, die von den Teilnehmern gefordert werden können (gem. §§ 4, 5 und 10 VOF), in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
6. Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, sowie unterzeichnete Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend; siehe Anlage 4 zum Bewerbungsbogen),
6. Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, sowie unterzeichnete Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend; siehe Anlage 4 zum Bewerbungsbogen),
7. Eigenerklärung zu den Auftragsanteilen, für die ein Auftrag an ein Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt wird (Siehe Anlage 5 zum Bewerbungsbogen),
8. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer (soweit dessen Eignungsnachweise zum Eignungsnachweis des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft herangezogen werden; Siehe Anlage 6 zum Bewerbungsbogen; Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen)
8. Verpflichtungserklärung Drittunternehmer (soweit dessen Eignungsnachweise zum Eignungsnachweis des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft herangezogen werden; Siehe Anlage 6 zum Bewerbungsbogen; Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen)
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Mindestentgelten, zur Gewährung der gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben(siehe Anlage 7 und 7a zum Bewerbungsbogen)
9. Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Mindestentgelten, zur Gewährung der gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben(siehe Anlage 7 und 7a zum Bewerbungsbogen)
10. Eigenerklärung zu den Maßnahmen der Frauenförderung, die gemäß Frauenförderverordnung in dem Unternehmen durchgeführt werden. (siehe Anlage 8 und 8a zum Bewerbungsbogen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Umsatz in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre
2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre gegliedert nach
a. Gesamtheit der Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009
b. Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 im Bereich Bauen im Bestand (hierzu zählen Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen im Sinne des §2 HOAI)
3. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre gegliedert nach
a. Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009
b. Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
(siehe Bewerbungsbogen)
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Mindeststandards:
Zu 2.a. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 200 000 EUR netto p.a für die Gesamtheit der Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009
zu 3. Anzahl der Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre
a) mindestens 3 Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009
b) mindestens 2 Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung
Hinweis:
Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf den Durchschnitt der bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Personal
Eigenerklärung zu dem für die Leistung vorgesehenen Personals, jeweils getrennt für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter, unter anderem mit Angaben zu
- Name
- Berufliche Qualifikation
- Berufserfahrung
- Betriebszugehörigkeit
- Erfahrung im Bereich Bauen im Bestand und Berücksichtigung von Denkmalschutz anhand von Angaben zu Referenzprojekten
(siehe Bewerberbogen sowie Anlage „Personalreferenz“ zum Bewerberbogen)
Ein Referenzprojekt darf nur dann benannt werden, wenn
- es eine Leistung aus dem Bereich Bauen im Bestand (Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen im Sinne des §2 HOAI) ist;
- das Projekt hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurde.
- keine negativen Auskünfte vorliegen bzw. keine negativen Auskünfte durch den anzugebenden Ansprechpartner vorliegen;
- das Projekt durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter mindestens in der Position des stellvertretenden Projektleiters bearbeitet wurde. Hierbei sind Referenzen, die diese für andere Büros bearbeitet haben, ebenfalls zulässig.
2. Leistungen
Eigenerklärungen zu fertig gestellten Leistungen, die mit denen unter Ziffer II.1.5 beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind, mit ausführlichen Angaben unter anderem zu
- Projekttitel
- Lage
- Art der Baumaßnahme
- Berücksichtigung des Denkmalschutzes
- Gebäudetypologie
- Baujahr Bestandsgebäude
- Bruttogrundfläche
- Bauwerkskosten
- Auftraggeber mit Kontaktdaten des dortigen Ansprechpartners
- Art des Auftraggebers
- Auftragnehmer
- Leistungsumfang
- Fertigstellung.
Hierzu ist für jedes Referenzprojekt jeweils ein Deckblatt Unternehmensreferenzen" (siehe Anlage zum Bewerberbogen) sowie jeweils eine freie Darstellung auf maximal 2 DIN A4-Seiten einzureichen.
Ein Referenzprojekt darf nur dann eingereicht werden, wenn
- es eine Leistung aus dem Bereich Bauen im Bestand (Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen im Sinne des §2 HOAI) darstellt.
- das Projekt innerhalb der letzten 8 Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung) fertig gestellt wurde (Abschluss der Leistungsphase 8 im Sinne § 33 HOAI, hier Übergabe an den Bauherrn); es ist keine Voraussetzung, dass der Bewerber bereits seit acht Jahren existiert.
- das Projekt innerhalb der letzten 8 Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung) fertig gestellt wurde (Abschluss der Leistungsphase 8 im Sinne § 33 HOAI, hier Übergabe an den Bauherrn); es ist keine Voraussetzung, dass der Bewerber bereits seit acht Jahren existiert.
- keine negativen Auskünfte vorliegen bzw. keine negativen Auskünfte durch den anzugebenden Ansprechpartner vorliegen.
- das Projekt durch den Bewerber bzw. ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ggf. deren Drittunternehmern erbracht wurde (Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden).
Mindeststandards:
Zu 1. Personal
Im Rahmen der Gesamtheit der für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter benannten Referenzen sind jeweils mindestens einmal die folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Bauwerkskosten: Mindestens 3 000 000 EUR netto (Summe der KGR 300 und 400 nach DIN 276-1:2006-11)
- Art des Auftraggebers: Öffentlich im Sinne § 98 GWB
- Leistungsumfang: Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne § 33 HOAI durchgehend an einem Projekt
- bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um ein Baudenkmal.
Zu 2. Leistungen
Im Rahmen der Gesamtheit der eingereichten Referenzen ist jeweils mindestens einmal die folgende Voraussetzung zu erfüllen:
- Gebäudetypologie: Verwaltungsgebäude
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten unter anderem die maßgeblichen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
In Fall von Bewerbergemeinschaften bzw. späteren Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
In Fall von Bewerbergemeinschaften bzw. späteren Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch dem Korruptionsregister Berlin noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Abfrage durchzuführen.
Der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch dem Korruptionsregister Berlin noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Abfrage durchzuführen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
VOF § 19 (1) und (3)
Zugelassen sind
Natürliche und Juristische Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender AufstellungA) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; max. 60 Punkte1. Umsatz für entsprechende Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 im Bereich Bauen im Bestand (hierzu zählen Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen im Sinne des §2 HOAI) unter Berücksichtigung von Denkmalschutz in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Ziffer III.2.2 Unterpunkt 2.b: max. 30 Pkt.: 1.1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 450 000 EUR p. a., 30 Punkte 1.2. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 300 000 EUR p. a., 20 Punkte1.3. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in EUR netto p. a. im Durchschnitt der 1.3. letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 150.000 EUR p. a., 10 Punkte2. Anzahl der Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Ziffer III.2.2 Unterpunkt 3.a: max. 30 Pkt.:2.1. Anzahl der Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens acht, 30 Punkte 2.2. Anzahl der Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens sechs, 20 Punkte 2.3. Anzahl der Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens vier, 10 PunkteB) Technische Leistungsfähigkeit – Personal, max. 260 Punkte1. Berufserfahrung des Projektleiters als Ingenieur in Jahren: max. 25 Pkt.:1.1. Berufserfahrung des Projektleiters als Ingenieur mindestens 15 Jahre, 25 Punkte 1.2. Berufserfahrung des Projektleiters als Ingenieur mindestens 10 Jahre, 20 Punkte1.3. Berufserfahrung des Projektleiters als Ingenieur mindestens 5 Jahre, 10 Punkte2. Betriebszugehörigkeit des Projektleiters in Jahren: max. 15 Pkt.:2.1. Betriebszugehörigkeit des Projektleiters mindestens 6 Jahre, 15 Punkte2.2. Betriebszugehörigkeit des Projektleiters mindestens 4 Jahre, 10 Punkte 2.3. Betriebszugehörigkeit des Projektleiters mindestens 2 Jahre, 5 Punkte3. Erfahrung des Projektleiters hinsichtlich Bauen im Bestand; max. 90 Punkte 3.1. Anzahl der benannten Referenzen der Gebäudetypologie Verwaltungsbau, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte3.2. Anzahl der benannten Referenzen mit Bauwerkskosten von min. 3 000 000 EUR netto, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 3.3. Anzahl der benannten Referenzen mit einem Öffentlichen Auftraggeber im Sinne §98 GWB, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 3.4. Anzahl der benannten Referenzen, die durchgehend in den Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet wurden, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 3.5. Anzahl der benannten Referenzen, bei deren Planungsaufgabe es sich um ein Baudenkmal handelt, 10 Punkte je Referenz, maximal 30 Punkte4. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters als Ingenieur in Jahren: max. 25 Pkt.:4.1. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters als Ingenieur mindestens 15 Jahre, 25 Punkte 4.2. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters als Ingenieur mindestens 10 Jahre, 20 Punkte4.3. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters als Ingenieur mindestens 5 Jahre, 10 Punkte5. Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters in Jahren: max. 15 Pkt.:5.1. Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters mindestens 6 Jahre, 15 Punkte 5.2. Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters mindestens 4 Jahre, 10 Punkte 5.3. Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters mindestens 2 Jahre, 5 Punkte 6. Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters hinsichtlich Bauen im Bestand unter Berücksichtigung von Denkmalschutz; max. 90 Punkte6.1. Anzahl der benannten Referenzen der Gebäudetypologie Verwaltungsbau, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 6.2. Anzahl der benannten Referenzen mit Bauwerkskosten von min. 3 000 000 EUR netto, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 6.3. Anzahl der benannten Referenzen mit einem Öffentlichen Auftraggeber im Sinne §98 GWB, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 6.4. Anzahl der benannten Referenzen, die durchgehend in den Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet wurden, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte6.5. Anzahl der benannten Referenzen, bei deren Planungsaufgabe es sich um ein Baudenkmal handelt, 10 Punkte je Referenz, maximal 30 Punkte C) Technische Leistungsfähigkeit – Leistungen, max. 450 Punkte1. Erfahrungen zu Leistungen aus dem Bereich Bauen im Bestand gemäß Ziffer III.2.3 Unterpunkt 2; max. 450 Punkte1.1. Art der Baumaßnahme1.1.1. Anzahl der eingereichten Referenzen aus dem Bereich Umbau und Modernisierung im Sinne von § 2 HOAI, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte 1.1.2. Anzahl der eingereichten Referenzen aus dem Bereich Umbau und Modernisierung im Sinne von § 2 HOAI, die darüber hinaus im laufenden Betrieb erfolgten, zusätzlich 6 Punkte je Referenz, maximal 30 Punkte1.2. Anzahl der eingereichten Referenzen, bei deren Planungsaufgabe es sich um ein Baudenkmal handelt, 24 Punkte je Referenz, maximal 120 Punkte1.3. Anzahl der eingereichten Referenzen mit der Gebäudetypologie Verwaltungsbau, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte 1.4. Anzahl der eingereichten Referenzen mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 qm, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte1.5. Anzahl der eingereichten Referenzen für öffentliche Auftraggeber, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte1.6. Anzahl der eingereichten Referenzen, die in den Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne § 33 HOAI durchgehend bearbeitet wurden, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte. In der Summe aller Kriterien und Unterkriterien werden maximal 770 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Teilbereiche in der Reihenfolge C), B), A). Sollte auch in allen Teilbereichen ein Punktegleichstand vorliegen, entscheidet das Los.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender AufstellungA) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; max. 60 Punkte1. Umsatz für entsprechende Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 im Bereich Bauen im Bestand (hierzu zählen Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen im Sinne des §2 HOAI) unter Berücksichtigung von Denkmalschutz in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Ziffer III.2.2 Unterpunkt 2.b: max. 30 Pkt.: 1.1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 450 000 EUR p. a., 30 Punkte 1.2. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in EUR netto p. a. im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 300 000 EUR p. a., 20 Punkte1.3. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in EUR netto p. a. im Durchschnitt der 1.3. letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 150.000 EUR p. a., 10 Punkte2. Anzahl der Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre gemäß Ziffer III.2.2 Unterpunkt 3.a: max. 30 Pkt.:2.1. Anzahl der Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens acht, 30 Punkte 2.2. Anzahl der Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens sechs, 20 Punkte 2.3. Anzahl der Ingenieure für Leistungen der Objektplanung im Sinne des § 33 der HOAI 2009 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens vier, 10 PunkteB) Technische Leistungsfähigkeit – Personal, max. 260 Punkte1. Berufserfahrung des Projektleiters als Ingenieur in Jahren: max. 25 Pkt.:1.1. Berufserfahrung des Projektleiters als Ingenieur mindestens 15 Jahre, 25 Punkte 1.2. Berufserfahrung des Projektleiters als Ingenieur mindestens 10 Jahre, 20 Punkte1.3. Berufserfahrung des Projektleiters als Ingenieur mindestens 5 Jahre, 10 Punkte2. Betriebszugehörigkeit des Projektleiters in Jahren: max. 15 Pkt.:2.1. Betriebszugehörigkeit des Projektleiters mindestens 6 Jahre, 15 Punkte2.2. Betriebszugehörigkeit des Projektleiters mindestens 4 Jahre, 10 Punkte 2.3. Betriebszugehörigkeit des Projektleiters mindestens 2 Jahre, 5 Punkte3. Erfahrung des Projektleiters hinsichtlich Bauen im Bestand; max. 90 Punkte 3.1. Anzahl der benannten Referenzen der Gebäudetypologie Verwaltungsbau, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte3.2. Anzahl der benannten Referenzen mit Bauwerkskosten von min. 3 000 000 EUR netto, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 3.3. Anzahl der benannten Referenzen mit einem Öffentlichen Auftraggeber im Sinne §98 GWB, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 3.4. Anzahl der benannten Referenzen, die durchgehend in den Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet wurden, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 3.5. Anzahl der benannten Referenzen, bei deren Planungsaufgabe es sich um ein Baudenkmal handelt, 10 Punkte je Referenz, maximal 30 Punkte4. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters als Ingenieur in Jahren: max. 25 Pkt.:4.1. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters als Ingenieur mindestens 15 Jahre, 25 Punkte 4.2. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters als Ingenieur mindestens 10 Jahre, 20 Punkte4.3. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters als Ingenieur mindestens 5 Jahre, 10 Punkte5. Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters in Jahren: max. 15 Pkt.:5.1. Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters mindestens 6 Jahre, 15 Punkte 5.2. Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters mindestens 4 Jahre, 10 Punkte 5.3. Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters mindestens 2 Jahre, 5 Punkte 6. Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters hinsichtlich Bauen im Bestand unter Berücksichtigung von Denkmalschutz; max. 90 Punkte6.1. Anzahl der benannten Referenzen der Gebäudetypologie Verwaltungsbau, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 6.2. Anzahl der benannten Referenzen mit Bauwerkskosten von min. 3 000 000 EUR netto, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 6.3. Anzahl der benannten Referenzen mit einem Öffentlichen Auftraggeber im Sinne §98 GWB, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte 6.4. Anzahl der benannten Referenzen, die durchgehend in den Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet wurden, 5 Punkte je Referenz, maximal 15 Punkte6.5. Anzahl der benannten Referenzen, bei deren Planungsaufgabe es sich um ein Baudenkmal handelt, 10 Punkte je Referenz, maximal 30 Punkte C) Technische Leistungsfähigkeit – Leistungen, max. 450 Punkte1. Erfahrungen zu Leistungen aus dem Bereich Bauen im Bestand gemäß Ziffer III.2.3 Unterpunkt 2; max. 450 Punkte1.1. Art der Baumaßnahme1.1.1. Anzahl der eingereichten Referenzen aus dem Bereich Umbau und Modernisierung im Sinne von § 2 HOAI, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte 1.1.2. Anzahl der eingereichten Referenzen aus dem Bereich Umbau und Modernisierung im Sinne von § 2 HOAI, die darüber hinaus im laufenden Betrieb erfolgten, zusätzlich 6 Punkte je Referenz, maximal 30 Punkte1.2. Anzahl der eingereichten Referenzen, bei deren Planungsaufgabe es sich um ein Baudenkmal handelt, 24 Punkte je Referenz, maximal 120 Punkte1.3. Anzahl der eingereichten Referenzen mit der Gebäudetypologie Verwaltungsbau, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte 1.4. Anzahl der eingereichten Referenzen mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 qm, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte1.5. Anzahl der eingereichten Referenzen für öffentliche Auftraggeber, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte1.6. Anzahl der eingereichten Referenzen, die in den Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne § 33 HOAI durchgehend bearbeitet wurden, 12 Punkte je Referenz, maximal 60 Punkte. In der Summe aller Kriterien und Unterkriterien werden maximal 770 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung der Teilbereiche in der Reihenfolge C), B), A). Sollte auch in allen Teilbereichen ein Punktegleichstand vorliegen, entscheidet das Los.
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerberbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerberbogen" ist abrufbar unter:
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerberbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerberbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift "Rathaus-Schöneberg, Architekt. Nicht öffnen vor Ablauf der Bewerbungsfrist" gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle einzureichen.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift "Rathaus-Schöneberg, Architekt. Nicht öffnen vor Ablauf der Bewerbungsfrist" gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
Fragen, die nach dem 07.01.2012 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Quelle: OJS 2012/S 238-392710 (2012-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem vollständig ausgefüllten, im Original unterschriebenen Bewerberbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular "Bewerberbogen" ist abrufbar unter: http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tempelhof-schoeneberg/rathaus-schoeneberg-33
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerberbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift "Rathaus-Schöneberg, Architekt. Nicht öffnen vor Ablauf der Bewerbungsfrist" gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
http://p175607.mittwaldserver.info/plattform/tempelhof-schoeneberg/rathaus-schoeneberg-33
Fragen, die nach dem 7.1.2012 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerberbogen inklusive der jeweiligen entsprechenden Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben einzureichen. Nachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind lediglich insgesamt (pro Teilnahmeantrag) vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet.
Dies gilt auch für Drittunternehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Eignung des Drittunternehmers bedient. Die Vorgaben für Drittunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen sowie zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (Referenzen, Umsatzzahlen, etc.) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Drittunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Angaben von Drittunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Drittunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
Je Teilnahmeantrag sind maximal ein Projektleiter und ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften oder Drittunternehmern bleiben die entsprechenden Felder in den übrigen Bewerberbögen unausgefüllt.
5. Die Teilnahmeanträge (keine losen Blätter) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit der Aufschrift "Rathaus-Schöneberg, Architekt. Nicht öffnen vor Ablauf der Bewerbungsfrist" gekennzeichnet vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der bezeichneten Stelle einzureichen.
6. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, bevorzugt per E-Mail, von der benannten Kontaktstelle erteilt. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, unter folgender Adresse veröffentlicht:
Fragen, die nach dem 7.1.2012 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss der Bewerbung bzw. des Angebotes und berechtigen nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
8. Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Drittunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Drittunternehmer vor, diese Drittunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Drittunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
9. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt. Die eingereichten Unterlagen verbleiben zunächst bei der Vergabestelle. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
10. Die Bewerber bzw. Bieter bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmer verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Bewerbern bzw. Bietern bzw. entsprechenden Gemeinschaften und deren Drittunternehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.