Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Interessierte Bieter sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle die Vergabeunterlagen nebst Formblätter abzufordern. Die Bieter haben mit der Abforderung der Vergabeunterlagen eine montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten ständig erreichbare E-Mail-Adresse, Telefaxnummer und Postadresse zu benennen, an welche die Informationen der Vergabestelle gesendet werden können. Die Bieter verpflichten sich mit der Abforderung der Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Bieter müssen mit Angebotsabgabe ein Stammpersonal benennen, das für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung im Falle des Zuschlags vorgesehen ist. Ein Austausch der benannten Personen ist nur in wichtigen Ausnahmefällen möglich. Die Bieter haben mit Angebotsabgabe eine Beschreibung abzugeben, aus der erkennbar wird, dass die technischen Vorgaben der Leistungsbeschreibung bei der Ausführung der Leistung eingehalten werden. Das Angebot und die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 26. November 2012, 14:00 Uhr (MEZ) schriftlich und rechtsverbindlich (bei Bietergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) unterschrieben in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Aufbau RZ Infrastruktur, Az. BD-V-0304/12, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Die Angebote sind im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage und als Fassung auf CD-Rom einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen.Die Formblätter sind für das Angebot für das jeweilige Los zu nutzen, um eine Auswertung der Angebote zu erleichtern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Angebotes allein verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bietern Unterlagen zur Validierung der im Angebot gemachten Erklärungen abzufordern.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungsprüfung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Beiter gegen geltendes Recht, so haben die Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.