Hinweis zur Eignungsprüfung: Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bereits im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt "Erklärung bei Berufung auf die Eignung Dritter" (Anlage 4 zum Informationsmemorandum) zum Nachweis ausfüllen, dass der Bewerber im Falle der Erteilung des Zuschlages auf die Kapazitäten und Mittel des Dritten in dem im Teilnahmeantrag benannten Umfang zurückgreifen kann, und unterschreiben. Zudem muss dieser Dritte seine finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der darin enthaltenen Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon, muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Zuverlässigkeit nach Maßgabe des Informationsmemorandums und unter Verwendung der darin enthaltenen Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Das Informationsmemorandum im Teilnahmewettbewerb und die darin enthaltenen Formblätter können bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.