Aufnahme und Verwahrung von Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, für die Wahrnehmung ihrer ordnungsbehördlichen Pflichtaufgaben der Aufnahme und Verwahrung von Fund- und Verwahrtieren unter den nachfolgenden Bedingungen einen Bieter nach einem erfolgten nicht offenen Vergabeverfahren zu beauftragen. Die Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme und Verwahrung von innerhalb der Stadtgrenze aufgefundenen Tieren begründet sich aus dem Runderlass des Ministeriums des Inneren vom 21.12.1993 (Amtsblatt Brandenburg Nr. 1 vom 6.1.1994 S.2) in Verbindung mit §§ 965 ff, 90 a BGB und auf der Grundlage des § 2 des Tierschutzgesetzes, zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 9.12.2010 (BGBl. I S. 1934) geändert. Die Vermittlung von Fundtieren wird durch die gesetzlich geregelte Verwahrungsfrist (6 Monate) nach § 973 BGB bestimmt. Die Aufnahme und Verwahrung bezieht sich auch auf solche Tiere, die durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Potsdam auf der Grundlage des § 16 a des Tierschutzgesetzes zur Verwahrung angewiesen werden. Zur Verwahrung kommen auch solche Tiere, welche der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als zuständige Ordnungsbehörde gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung) vom 16.6.2004 (GVBl. II/04, Nr. 17, S. 458) und im Sinne des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2010 (GVBl.I/10, [Nr. 47]) zur Abholung, Aufnahme und Verwahrung anweisen wird.
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Bieter die Aufnahme und Verwahrung für Fundtiere und Verwahrtiere (kleine Haus- und Heimtiere) ab dem 1.10.2012 bis 31.12.2014 unter folgenden Maßgaben:
a) Der bei Vertragsbeginn vorhandene Tierbestand an Fund- und Verwahrtieren aus dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam vom vorherigen Betreiber, dem Pfötchenhotel Resort Berlin in 14547 Beelitz-Schönefeld muss vom zukünftigen Betreiber auf seine Kosten übernommen werden. Die genaue Anzahl der zu übernehmenden Tiere kann noch nicht genannt werden – mit etwa 22 Tieren muss jedoch gerechnet werden.
b) Die Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren aus dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam in das Tierheim soll ganztägig von 00:00 und 24:00 Uhr durch den zukünftigen Betreiber gegeben sein.
c) Die Jahresanzahl der insgesamt aufzunehmenden und zu verwahrenden Tiere unterliegt nicht beeinflussbaren Schwankungen. Es können für die nachstehenden Tierarten aber folgende Durchschnittswerte aus den letzten 5 Jahren zu Grunde gelegt werden:
— Hunde: ca. 130 pro Jahr,
— Katzen: ca. 200 pro Jahr,
— Kleinsäuger und Vögel: ca. 50 pro Jahr,
— Reptilien: ca. 20 pro Jahr.
d) Eine unverzügliche tierärztliche Behandlung und Betreuung der Tiere muss im Bedarfsfall gewährleistet sein.
e) Bei Aushändigung von Fundtieren an deren Eigentümer oder sonstige empfangsberechtigte Personen steht dem Betreiber eine Kostenerstattung für geleistete Aufwendungen durch den Eigentümer zu.
f) Nach Ablauf der gesetzlichen Verwahrfrist (sechs Monate) wird eine selbständige, zügige Tiervermittlung mit nutzerorientierten Öffnungszeiten (sind im Angebot darzustellen) an geeignete Personen erwartet. Die Vermittlung erfolgt gegen Erstattung einer vom zukünftigen Betreiber zuvor frei kalkulierten und festgelegten Kostenpauschale. Der hierdurch erzielte Erlös verbleibt als Einnahme zur Deckung der Aufwendungen beim zukünftigen Betreiber.
g) Fundtiere können zur weiteren Verwahrung (Pflege) an einen neuen Besitzer vor Ablauf der gesetzlichen Verwahrungsfrist nach einer Mindestverwahrzeit von zehn Tagen übergeben werden.
h) Verwahrtiere dürfen nur auf Anweisung der zuständigen Behörde herausgegeben werden. Bei der Herausgabe an den Eigentümer darf keine zusätzliche Kostenerstattung für geleistete Aufwendungen durch den Betreiber geltend gemacht werden – dieses ist bereits mit der monatlich durch die Landeshauptstadt Potsdam entrichteten Vergütung abgegolten.
i) Bei der Aufnahme von Fund- oder Verwahrtieren muss jeweils pro Tier eine Einzeltierdokumentation mit detaillierten Angaben zu Herkunft, tierärztlichen Behandlungen und Verhalten sowie zum späteren Verbleib des Tieres angefertigt werden.
j) Eine quartalsweise statistische Nachweisführung ist gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam zu erbringen. Diese muss in Fundtiere und Verwahrtiere gegliedert sein und folgende Angaben enthalten: bei Fundtieren: Anzahl der Tiere nach Tierarten, Verweildauer, erzielte Erlöse, Anzahl der tierärztlichen Behandlungen; bei Verwahrtieren: einweisende Behörde, Anzahl der Tiere nach Tierarten, Verweildauer, Anzahl der tierärztlichen Behandlungen.
Der zukünftige Betreiber muss die Gewähr bieten, alle Fund- und Verwahrtiere der Landeshaupt-stadt Potsdam tierschutzgerecht unterzubringen. Es müssen ausreichend geeignete Räumlichkeiten für die Unterbringung von Hunden, Katzen, kleinen Heimtieren, Vögeln und Reptilien zur Verfügung stehen. Es müssen weiterhin ausreichend Auslaufflächen für eine bedarfsgerechte Hundeunterbringung vorhanden sein. Neu aufgenommene Tiere unbekannter Herkunft sowie seuchen- und ansteckungsverdächtige Tiere müssen, getrennt vom übrigen Tierbestand, einzeln quarantänisiert untergebracht werden. Kranke Tiere müssen, getrennt nach Tierarten, in Krankenstationen untergebracht werden. Hierfür sind für Hunde im Bedarfsfall mindestens 20 Quarantäneplätze und 10 Krankenstallplätze, und für Katzen mindestens 24 Quarantäneplätze und 12 Krankenstallplätze bereitzuhalten. Diese Quarantäne- und Krankenplätze können bei Nichtbelegung ggf. auch als Unterkünfte für gesunde Tiere genutzt werden.
Die Vergabe erfolgt im nicht offenen Verfahren. Aus den eingehenden Teilnahmeanträgen werden bei ausreichender Teilnehmerzahl maximal fünf Bewerber ausgewählt. Diesen Bewerbern werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots die Verdingungsunterlagen zugesandt. Aus diesen fristgerecht eingegangenen Angeboten wird der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung der in den Verdingungsunterlagen benannten Zuschlagskriterien ermitteln.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-20.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-20 Auftragsbekanntmachung