Lieferung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom) an alle Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis. Ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Ökostrom an die beiden Kreiskrankenhäuser in Buchen und Mosbach sowie an das Kreisaltersheim in Hüffenhardt (Rechtsträger jeweils Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH). Lieferzeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016. Stromlieferung im Wege der strukturierten Strombeschaffung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den gesamten Bedarf an elektrischer Energie eines jeden Lieferjahres in einem Zeitraum vor dem Lieferbeginn des jeweiligen Jahres (Beschaffungszeitraum) am Großhandelsmarkt strukturiert zu beschaffen.
Los 1: All-inclusive-Stromlieferung an ca. 37 Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung im "Mittelbereich Buchen"; Liefervolumen: ca. 3,0 Mio. kWh/a
Los 2: All-inclusive-Stromlieferung an ca. 49 Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung im "Mittelbereich Mosbach"; Liefervolumen: ca. 4,2 Mio. kWh/a
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
“- Separate Angebotspreise für die beiden Kreiskrankenhäuser sowie das Kreisaltersheim der Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH”
Quelle: OJS 2012/S 247-407256 (2012-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 134 374,22 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Angaben zum endgültigen Gesamtauftragswert beziehen sich jeweils auf den Gesamtwert für alle drei Lieferjahre. Der tatsächliche endgültige Auftragswert...”
Die Angaben zum endgültigen Gesamtauftragswert beziehen sich jeweils auf den Gesamtwert für alle drei Lieferjahre. Der tatsächliche endgültige Auftragswert hängt ab von der ausgeschriebenen strukturierten Beschaffung der zu liefernden Strommengen nach Erteilung des Zuschlags. Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, falls weder Auftraggeber noch Auftragnehmer den Stromliefervertrag fristgerecht kündigen.
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Quelle: OJS 2013/S 039-060825 (2013-02-20)