Projektgegenstand ist der Ausbau der zentralen Speicherinfrastruktur der Universität Hamburg (ZSI) mit Storage und SAN-Komponenten. Das Gesamtsystem besteht aus zu liefernden Hardware- und Software-Komponenten (Storage und SAN) samt Projektmanagemanent, Aufstellung, Installation, Konfiguration, Schulung sowie Integration in die ZSI-Systemumgebung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Beginnend mit der Abnahme erbringt der Auftragnehmer für die von ihm angebotene Dauer einen Systemservice, der die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Überlassung verfügbarer Programmstände der Software umfasst. Der Systemservice bezieht sich auf das vom Auftragnehmer herzustellende Gesamtsystem aus Hard- und Software-Komponenten. Der Begriff des Gesamtsystems umfasst nicht die ZSI-Systemumgebung mit ihren bereits vorhandenen Hard- und Software-Komponenten. Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen. Dem Auftrag liegt der vom IT-Beauftragten der Bundesregierung herausgegebene EVB-IT Systemvertrag in der Version 2.0 vom 19.9.2012 zugrunde (http://www.cio.bund.de).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-29.
Auftragsbekanntmachung (2012-10-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computerspeichereinheiten
Menge oder Umfang: 630 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 630 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerspeichereinheiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Hamburg
Postanschrift: Moorweidenstraße 18
Postleitzahl: 20148
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-hamburg.de/🌏
E-Mail: einkaufsdienste@verw.uni-hamburg.de📧
Nach den Schätzungen des Auftraggebers beläuft sich der maximal in Ansatz zu bringende Auftragswert auf 630 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer; vgl. Ziffer II.2.1). Angebote, die diesen Auftragswert überschreiten, können daher als unwirtschaftlich bewertet werden. Darüber hinaus sind auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 630 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Der Zuschlag kann daher auf Angebote mit höheren Nettoangebotssummen nicht erteilt werden.
Nebenangebote (Varianten/Alternativangebote; vgl. Ziffer II.1.9) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die in der Leistungsbeschreibung benannten Mindestanforderungen sowie die übrigen Vorgaben zu Nebenangeboten aus den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Nebenangebote sind auf besonderer Anlage zu unterbreiten und als solche deutlich zu kennzeichnen.
Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die benannte Kontaktstelle zu richten (vgl. Ziffer I.1). Mündliche bzw. telefonische Fragen können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden. Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet und gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, die Vergabeunterlagen angefordert haben. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen hat daher jedes Unternehmen eine E-Mail-Adresse mitzuteilen. Diese E-Mail-Adresse wird für das gesamte Vergabeverfahren zum Versand von Fragen und Antworten sowie etwaigen weiteren Informationen verwendet.
Nach den Schätzungen des Auftraggebers beläuft sich der maximal in Ansatz zu bringende Auftragswert auf 630 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer; vgl. Ziffer II.2.1). Angebote, die diesen Auftragswert überschreiten, können daher als unwirtschaftlich bewertet werden. Darüber hinaus sind auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 630 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Der Zuschlag kann daher auf Angebote mit höheren Nettoangebotssummen nicht erteilt werden.
Nebenangebote (Varianten/Alternativangebote; vgl. Ziffer II.1.9) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die in der Leistungsbeschreibung benannten Mindestanforderungen sowie die übrigen Vorgaben zu Nebenangeboten aus den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Nebenangebote sind auf besonderer Anlage zu unterbreiten und als solche deutlich zu kennzeichnen.
Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die benannte Kontaktstelle zu richten (vgl. Ziffer I.1). Mündliche bzw. telefonische Fragen können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden. Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet und gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, die Vergabeunterlagen angefordert haben. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen hat daher jedes Unternehmen eine E-Mail-Adresse mitzuteilen. Diese E-Mail-Adresse wird für das gesamte Vergabeverfahren zum Versand von Fragen und Antworten sowie etwaigen weiteren Informationen verwendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektgegenstand ist der Ausbau der zentralen Speicherinfrastruktur der Universität Hamburg (ZSI) mit Storage und SAN-Komponenten. Das Gesamtsystem besteht aus zu liefernden Hardware- und Software-Komponenten (Storage und SAN) samt Projektmanagemanent, Aufstellung, Installation, Konfiguration, Schulung sowie Integration in die ZSI-Systemumgebung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Beginnend mit der Abnahme erbringt der Auftragnehmer für die von ihm angebotene Dauer einen Systemservice, der die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Überlassung verfügbarer Programmstände der Software umfasst. Der Systemservice bezieht sich auf das vom Auftragnehmer herzustellende Gesamtsystem aus Hard- und Software-Komponenten. Der Begriff des Gesamtsystems umfasst nicht die ZSI-Systemumgebung mit ihren bereits vorhandenen Hard- und Software-Komponenten.
Projektgegenstand ist der Ausbau der zentralen Speicherinfrastruktur der Universität Hamburg (ZSI) mit Storage und SAN-Komponenten. Das Gesamtsystem besteht aus zu liefernden Hardware- und Software-Komponenten (Storage und SAN) samt Projektmanagemanent, Aufstellung, Installation, Konfiguration, Schulung sowie Integration in die ZSI-Systemumgebung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Beginnend mit der Abnahme erbringt der Auftragnehmer für die von ihm angebotene Dauer einen Systemservice, der die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sowie die Überlassung verfügbarer Programmstände der Software umfasst. Der Systemservice bezieht sich auf das vom Auftragnehmer herzustellende Gesamtsystem aus Hard- und Software-Komponenten. Der Begriff des Gesamtsystems umfasst nicht die ZSI-Systemumgebung mit ihren bereits vorhandenen Hard- und Software-Komponenten.
Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
Dem Auftrag liegt der vom IT-Beauftragten der Bundesregierung herausgegebene EVB-IT Systemvertrag in der Version 2.0 vom 19.9.2012 zugrunde (http://www.cio.bund.de).
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Dauer: 41 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung gemäß der „Richtlinie über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“.
2. Nachweis der Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister (nicht älter als 12 Monate; Kopie des Auszugs genügt).
Wichtiger Hinweis:
— Der Zuschlag wird nur auf ein Angebot erteilt, dessen Anbieter die unter III.2.1-3 bezeichneten Nachweise erbracht hat. Die geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich jedoch unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Nachweise von Bietern nachzufordern, die diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgelegt haben. Der Auftraggeber wird hierbei im Interesse eines zügigen Vergabeverfahrens kurze Fristen setzen, nach deren Ablauf die Angebote ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wird dringend angeraten, die geforderten Nachweise bereits mit dem Angebot einzureichen,
— Der Zuschlag wird nur auf ein Angebot erteilt, dessen Anbieter die unter III.2.1-3 bezeichneten Nachweise erbracht hat. Die geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich jedoch unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Nachweise von Bietern nachzufordern, die diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgelegt haben. Der Auftraggeber wird hierbei im Interesse eines zügigen Vergabeverfahrens kurze Fristen setzen, nach deren Ablauf die Angebote ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund wird dringend angeraten, die geforderten Nachweise bereits mit dem Angebot einzureichen,
— Soweit ein Bieter beabsichtigt, sich zur Herstellung seiner Eignung eines oder mehrerer Subauftragnehmer zu bedienen, sind für diese ebenfalls die unter III.2.1-3 bezeichneten Nachweise zu erbringen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit müssen sich dabei jedoch nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Subauftragnehmer erbracht werden sollen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Bieter nach § 7 Abs. 9 VOL/A-EG nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel der Subauftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist durch Verpflichtungserklärungen der Subauftragnehmer zu führen, in denen auf das Angebot des Bieters für die vorliegende Ausschreibung Bezug genommen wird.
— Soweit ein Bieter beabsichtigt, sich zur Herstellung seiner Eignung eines oder mehrerer Subauftragnehmer zu bedienen, sind für diese ebenfalls die unter III.2.1-3 bezeichneten Nachweise zu erbringen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen sowie technischen Leistungsfähigkeit müssen sich dabei jedoch nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Subauftragnehmer erbracht werden sollen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Bieter nach § 7 Abs. 9 VOL/A-EG nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel der Subauftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist durch Verpflichtungserklärungen der Subauftragnehmer zu führen, in denen auf das Angebot des Bieters für die vorliegende Ausschreibung Bezug genommen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Projekte in den Bereichen Storage, SAN und Storage-Virtualisierung, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre.
Wichtiger Hinweis: Die Vorgaben aus Ziffer III.2.1 sind zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen in den Bereichen Storage, SAN und Storage-Virtualisierung mit Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes und der Leistungszeit. Es sind mindestens 5 Referenzen aus diesen Bereichen zu benennen. Hinsichtlich dieser Referenzprojekte sind eine kurze Beschreibung der umgesetzten Lösung, eine Abbildung der installierten Konfiguration sowie Bescheinigungen der Auftraggeber oder, falls eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine Eigenerklärung des Bieters über die erfolgreiche Umsetzung beizulegen.
1. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen in den Bereichen Storage, SAN und Storage-Virtualisierung mit Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes und der Leistungszeit. Es sind mindestens 5 Referenzen aus diesen Bereichen zu benennen. Hinsichtlich dieser Referenzprojekte sind eine kurze Beschreibung der umgesetzten Lösung, eine Abbildung der installierten Konfiguration sowie Bescheinigungen der Auftraggeber oder, falls eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine Eigenerklärung des Bieters über die erfolgreiche Umsetzung beizulegen.
2. Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungen verantwortlichen Personen. Das einzusetzende Personal ist dabei namentlich und verbindlich zu benennen und muss insgesamt die rechts benannten Mindestanforderungen erfüllen.
Wichtiger Hinweis: Die Vorgaben aus Ziffer III.2.1 sind zu beachten.
Mindeststandards:
Zu 2.
— Durch mindestens 5 Referenz- oder Eigenerklärungen nachgewiesene fundierte Kenntnisse und langjährige praktische Erfahrungen in den Bereichen Fibre Channel SAN, Storage, Storage-Virtualisierung,
— Durch Zertifikate nachgewiesene fachliche Qualifikatio-nen…
… bezogen auf die angebotene Hardware,
… in den Bereichen,
— Speicher-Virtualisierungslösung „NSS“ von Falconstor,
— Brocade-SAN,
— Durch mindestens 5 Referenz- oder Eigenerklärungen nachgewiesene Projekt-Erfahrungen bei der Integration von Storage und SAN-Komponenten in heterogene kom-plexe Systemumgebungen, vergleichbar mit der des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheitsleistung dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungs- sowie eine Mängelgewährleistungsbürgschaft zu stellen.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient ausschließlich einer Absicherung der Ansprüche des Auftraggebers im Hinblick auf jene Leistungen, zu denen der Auftragnehmer nach der Abnahme des Gesamtsystems verpflichtet ist. Dies umfasst insbesondere die Systemserviceleistungen sowie diesbezügliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Auftrag-nehmers, aus Vertragsstrafe und ungerechtfertigter Bereicherung. Die Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt 4 % des Gesamtauftragswerts.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient ausschließlich einer Absicherung der Ansprüche des Auftraggebers im Hinblick auf jene Leistungen, zu denen der Auftragnehmer nach der Abnahme des Gesamtsystems verpflichtet ist. Dies umfasst insbesondere die Systemserviceleistungen sowie diesbezügliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Auftrag-nehmers, aus Vertragsstrafe und ungerechtfertigter Bereicherung. Die Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt 4 % des Gesamtauftragswerts.
Die Mängelgewährleistungsbürgschaft dient der Absicherung sämtlicher Mängelansprüche aus der Erstellung des Gesamtsystems. Die Mängelgewährleistungsbürgschaft beträgt 5 % des Gesamtauftragswerts.
Die Bürgschaften sind jeweils unverzüglich nach der Abnahme des Gesamtsystems zu stellen. Bis die Bürgschaftsurkunden dem Auftraggeber übergeben sind, steht dem Auftraggeber hinsichtlich der mit Abnahme fälligen Zahlungen ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der ausstehenden Sicherheitsleistung zu. Die Bürgschaftsurkunden werden unverzüglich nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückgegeben.
Die Bürgschaften sind jeweils unverzüglich nach der Abnahme des Gesamtsystems zu stellen. Bis die Bürgschaftsurkunden dem Auftraggeber übergeben sind, steht dem Auftraggeber hinsichtlich der mit Abnahme fälligen Zahlungen ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der ausstehenden Sicherheitsleistung zu. Die Bürgschaftsurkunden werden unverzüglich nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückgegeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem zur Alleinvertretung bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-02-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ausschreibungs- und Einkaufsdienste der Universität Hamburg
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
Nach den Schätzungen des Auftraggebers beläuft sich der maximal in Ansatz zu bringende Auftragswert auf 630 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer; vgl. Ziffer II.2.1). Angebote, die diesen Auftragswert überschreiten, können daher als unwirtschaftlich bewertet werden. Darüber hinaus sind auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 630 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Der Zuschlag kann daher auf Angebote mit höheren Nettoangebotssummen nicht erteilt werden.
Nach den Schätzungen des Auftraggebers beläuft sich der maximal in Ansatz zu bringende Auftragswert auf 630 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer; vgl. Ziffer II.2.1). Angebote, die diesen Auftragswert überschreiten, können daher als unwirtschaftlich bewertet werden. Darüber hinaus sind auch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 630 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Der Zuschlag kann daher auf Angebote mit höheren Nettoangebotssummen nicht erteilt werden.
Nebenangebote (Varianten/Alternativangebote; vgl. Ziffer II.1.9) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die in der Leistungsbeschreibung benannten Mindestanforderungen sowie die übrigen Vorgaben zu Nebenangeboten aus den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Nebenangebote sind auf besonderer Anlage zu unterbreiten und als solche deutlich zu kennzeichnen.
Nebenangebote (Varianten/Alternativangebote; vgl. Ziffer II.1.9) sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die in der Leistungsbeschreibung benannten Mindestanforderungen sowie die übrigen Vorgaben zu Nebenangeboten aus den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Nebenangebote sind auf besonderer Anlage zu unterbreiten und als solche deutlich zu kennzeichnen.
Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die benannte Kontaktstelle zu richten (vgl. Ziffer I.1). Mündliche bzw. telefonische Fragen können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden. Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet und gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, die Vergabeunterlagen angefordert haben. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen hat daher jedes Unternehmen eine E-Mail-Adresse mitzuteilen. Diese E-Mail-Adresse wird für das gesamte Vergabeverfahren zum Versand von Fragen und Antworten sowie etwaigen weiteren Informationen verwendet.
Fragen zum Vergabeverfahren sind per E-Mail an die benannte Kontaktstelle zu richten (vgl. Ziffer I.1). Mündliche bzw. telefonische Fragen können zur Wahrung des Gleichbehandlungsgebots nicht beantwortet werden. Die Fragen zum Vergabeverfahren werden in anonymisierter Form beantwortet und gleichzeitig per E-Mail an alle Unternehmen versendet, die Vergabeunterlagen angefordert haben. Mit der Anforderung der Vergabeunterlagen hat daher jedes Unternehmen eine E-Mail-Adresse mitzuteilen. Diese E-Mail-Adresse wird für das gesamte Vergabeverfahren zum Versand von Fragen und Antworten sowie etwaigen weiteren Informationen verwendet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Postfach 301741
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20360
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042823-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 212-350184 (2012-10-29)