Ausbau und Bewirtschaftung eines Hafens am Mittellandkanal

Stadt Haldensleben

Gegenstand des Auftrages ist die Einrichtung und Bewirtschaftung eines Frachthafens am Schifffahrtsweg Mittellandkanal, km 300,740 bis 301,065, südlich der Stadt Haldensleben.
Haldensleben liegt im Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Börde, nahe der Bundesstraße 245 sowie unweit der Bundesautobahnen A 2 und A 14. Ein Hafenanschlussgleis ist mit LKW-Vor-/Nachlauf von etwa 800 m Länge erreichbar. Der Südhafen soll trimodal vermarktet werden. Durch den Einbau einer Schwerlastplatte und entsprechenden weiteren Installationen können am Standort Projektladungen/Schwergut ebenso wie Container, Schütt- und Flüssiggüter umgeladen werden.
Der Hafen ist Bestandteil eines Gewerbe- und Industriegebietes mit einer Fläche von etwa 24 ha, dessen Besiedlung mit hafenaffinem Gewerbe teils erfolgt, teils geplant ist. Kernstück des Gewerbe-/ Industriegebietes soll der etwa 4 ha große Binnenhafen werden. Die wesentlichen Betriebsparameter des Hafens sind im Bebauungsplan Haldensleben Hafen-Süd rechtskräftig festgesetzt worden. Auf die Belange der benachbarten Bebauung und die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen ist Rücksicht zu nehmen.
Die Fläche steht im Eigentum der Auftraggeberin. Die Hafenfläche wurde mit Unterflureinbauten (Infrastruktur) in Verbundbetonsteinbauweise in einer Größe von 44 858 qm durch die Auftraggeberin hergestellt und eingefriedet. Die Kailänge beträgt 330 m (einschiffiger Parallelhafen) Anlegemöglichkeiten für bis zu 3 GMS. Eine Liegestelle schließt sich unmittelbar an. Die Suprastruktur des Hafens, insbesondere die für den Frachtumschlag notwendigen technischen Anlagen, sollen durch den Auftragnehmer auf eigene Rechnung erstellt werden.
In Haldensleben werden von der Umschlags- und Handelsgesellschaft Haldensleben (UHH), an der der Auftraggeber als Minderheitsgesellschafterin beteiligt ist, bereits drei Häfen am Mittellandkanal betrieben. Über diese Häfen und das hier dargestellte Vorhaben hinaus sind derzeit keine weiteren Hafenanlagen in Haldensleben geplant.
Ziel der Auftraggeberin ist es, auf den vom Auftragnehmer herzurichtenden Flächen einen Frachthafenbetrieb nachhaltig zu gewährleisten. Der zukünftige Auftragnehmer hat nach Erteilung des Zuschlages das Recht und die Pflicht, den Hafen einzurichten, insbesondere die für den Betrieb des Frachthafens notwendige Suprastruktur zu planen, zu bauen und zu finanzieren. Er hat darüber hinaus während Laufzeit des abzuschließenden Vertrages von 15 Jahren zzgl. einer optionalen Verlängerung um 5 Jahre das Recht und die Pflicht, den Hafen eigenverantwortlich zu bewirtschaften, also gegen Entgelt den Frachtumschlag vorzunehmen, weitere hafentypische Leistungen anzubieten und die Hafenanlagen instand zu halten. Dabei ist zu garantieren, dass der Hafen allen Unternehmen, die dort umschlagen möchten, diskriminierungsfrei zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer hat der Stadt Haldensleben ein Entgelt zu zahlen. Das Eigentum an den Grundstücken des Hafens wird nicht übertragen, der Auftraggeber wird sich aber das Recht zur Übernahme vom Auftragnehmer hergestellter Anlagen gegen Wertausgleich vorbehalten. Die wirtschaftlichen Aktivitäten des Auftragnehmers haben sich auf den Betrieb des Hafens zu beschränken, insbesondere ist eine eigenwirtschaftliche Nutzung des Hafens durch den Auftragnehmer oder durch mit diesem rechtlich, wirtschaftlich oder personell verbundene juristische oder natürliche Personen aufgrund der Auflagen des einschlägigen Fördermittelbescheides ausgeschlossen.
Nähere Informationen zum Projekt und zur Umgebung ergeben sich aus dem vom Auftraggeber bereitgestellten Informationsmemorandum, das nach vorheriger Anmeldung bei der Kontaktstelle unter http://www.haldensleben.de/wirtschaft/Ausschreibungen bezogen werden kann. Im Übrigen wird der Auftraggeber Einzelheiten im Zuge der Verdingungsunterlagen abschließend festlegen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-22.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-22 Auftragsbekanntmachung