Ausschreibung Betreiberleistungen ehemaliges ENKA-Werkstatt- und Kantinengebäude - Dienstleistungsauftrag -

Magistrat der Stadt Kelsterbach

I. Vorbemerkung
Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt, das ehemalige Werk der Fa. ENKA AG in Kelsterbach sowohl öffentlich als auch einer privaten Nutzung zuzuführen. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung entsteht in Kelsterbach in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof ein lebendiges Stadtquartier mit eigener Identität und Angeboten bezahlbaren, attraktiven Wohnraums für Familien, kombiniert mit Gastronomie sowie Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten.
Die Deutsche Reihenhaus AG ist Eigentümerin und Errichterin des neuen "Wohnparks Mainblick"; sie hat bereits erste Häuser an private Errichter verkauft. Der Investor für das geplante Fachmarkt-Zentrum, die ENKA FMZ GmbH & Co. KG, arbeitet derzeit an der Bauantragsplanung.
Die Stadt Kelsterbach hat für den neuen Quartiersplatz, der im Herzen des neuen Stadtquartiers entstehen soll, bereits einen Architekten-Wettbewerb ausgelobt (nicht Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahrens). Auf einer Fläche von ca. 6.500 m² soll dort ein urbaner Platz entstehen, der ein Scharnier zwischen dem neuen Gewerbegebiet, den neu geplanten Wohnflächen sowie der bestehenden Wohnbebauung entlang der Rüsselsheimer Straße für die Bewohner der angrenzenden Stadtteile und der neuen Bewohner des ENKA-Geländes bieten soll.
Eingerahmt wird dieser Platz - neben der angrenzenden Wohnbebauung und dem neuen Fachmarktzentrum (s. o.) - von den drei denkmalgeschützten Gebäuden der ENKA-Werke - dem historischen Sozialgebäude, dem ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäude und der alten Hauptverwaltung. Das Hauptverwaltungs-Gebäude wird bereits durch die Gemeinnützige Umwelthaus GmbH nachgenutzt; zum Sozialgebäude gibt es erste Überlegungen für eine Wohnnutzung.
Das ehemalige Werkstatt- und Kantinengebäude soll eine Nutzung aus kommunaler Nutzung, Vereinen und Gastronomie erhalten. Hierbei soll das Gebäude (= zentrales Hauptgebäude des ehemaligen ENKA-Werkes) zu einem lebendigen Kulturzentrum inmitten des neuen Baugebiets umgenutzt werden. Die Stadt Kelsterbach hat hierfür im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages das denkmalgeschützte Gebäude zu Eigentum übernommen, in dem sich repräsentative Räume, eine Küche, ein großer Veranstaltungssaal sowie im hinteren Teil eine Werkstatt befinden.
Durch das vorliegende Verhandlungsverfahren soll ein privater Betreiber gefunden werden, der den Betrieb des ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäudes entweder als Betreibermodell (Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ggfs. zuzüglich einer Zuschusszahlung) oder als Betriebsführungsmodell (Betrieb namens und im Auftrag der Stadt Kelsterbach) übernimmt.
Im Rahmen dieses Betreiber- bzw. Betriebsführungsmodells soll dem Betreiber die Planung und Finanzierung des Betriebs sowie die Nutzung, die Nutzungsüberlassung an Dritte und der Betrieb des ehemalige Werkstatt- und Kantinengebäudes übertragen werden, damit der Auftraggeber durch aufeinander abgestimmte Leistungen eine möglichst kostengünstige Gesamtkonzeption erhält. Die Stadt Kelsterbach stellt hierfür den Abschluss eines langfristigen (Miet-)Vertrages über das ehemalige Kantinengebäude bzw. Teilflächen davon in Aussicht.
Auch die Findung eines privaten Investors, der die hier ausgeschriebenen Betreiberleistungen an einen geeigneten Dritten untervergibt, ist möglich. Da ein solcher Investor jedoch ebenfalls in der Betreiberverantwortung gegenüber der Stadt Kelsterbach bleiben soll, wird im Folgenden einheitlich von einem "Betreiber" gesprochen.
Der Betreiber soll u. a. den multifunktionalen Veranstaltungsraum mit Bühne (Bühnensaal) für ca. 199 Personen) bespielen und verwalten. Ferner sollen alle erforderlichen Gebäude-/Facility Management-Dienstleistungen einschließlich Wartung und Instandhaltung der vorhandenen technischen Anlagen erbracht werden. Im bestehenden Werkstattgebäude soll der Betreiber auch eine Industriegastronomie (275 m²) betreiben, die - als privat/kommerziell betriebene Erlebnisgastronomie (mit Außenbestuhlung) zum Thema Industrie - den Außenbereich sowie den Quartiersplatz belebt. Hierfür sollen - aus Gründen des Denkmalschutzes sowie aus Kostengründen - so wenige Um- und Einbauten wie möglich erolgen. Das Casino im 1. OG soll ebenfalls in seiner vorhandenen Struktur erhalten bleiben. Weitere (denkmalschutzrechtliche) Restriktionen für den baulichen Umbau bestehen vorerst nicht. Die seitens der Stadt Kelsterbach verfolgten Ziele sind:
— ganzjährig nutzbare Kultur- / Veranstaltungsstätte,
— Stärkung der innerstädtischen Leitfunktionen (u. a. Einzelhandel, Gastronomie, Kultur).
Im Zuge diese Vergabeverfahrens ist zu klären, welche Möglichkeiten des Betriebs unter Einbeziehung eines privaten Betreibers im Wege eines Betreibermodells bzw. eines Betriebsführungsmodells bestehen. Vorschläge privater Betreiber oder Investoren sind im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich erwünscht.
II. Nutzungskonzept/Nutzungsvorschlag der Stadt Kelsterbach
Die Stadt als Eigentümerin des ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäudes überträgt dem Betreiber.
1. für insgesamt mind. 60 Belegtage (1 Belegtag beinhaltet den Aufbau, die Veranstaltung und den Abbau) die Besorgung der mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des multifunktionalen Veranstaltungsraums mit Bühne (Bühnensaal) verbundenen Managementaufgabenstellungen. Dazu zählen allgemein:
— die Nutzungsüberlassung der Veranstaltungsstätte,
— die Vertragsgestaltung mit den einzelnen Veranstaltern,
— die Terminkoordination,
— das Führen eines internen Veranstaltungskalenders,
— das Abrechnungswesen.
Soweit es sich um von dem Betreiber eingeworbene Veranstaltungen handelt.
Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb im sinne der Durchführung von Veranstaltungen in der Veranstaltungsstätte vor Ort zählen insbesondere:
— die technische Betreuung sämtlicher Veranstaltungen in der Veranstaltungsstätte mit der vorhandenen Ausstattung, insbesondere Bestuhlung, Beleuchtung, Beschallung sowie Bühnenpodesterie,
— die Betreuung sämtlicher Veranstaltungen in organisatorischer Hinsicht,
— die Wahrnehmung aller Betreiberpflichten.
2. bezüglich der Industriegastronomie ein Bewirtungsrecht. Die Industriegastronomie soll eine profitable Gewerbeeinheit werden, deren Einnahmen (ggfs. aus Verpachtung durch den Betreiber an einen Pächter) dem Betreiber zustehen sollen. Ebenso sind für die flexibel zu nutzenden Räume (Saal, Gruppenräume im OG; insgesamt 455 m²) nutzungsabhängige Einnahmen zu erwarten, die ebenfalls dem Betreiber zustehen sollen.
3. sämtliche Funktionen aus dem Bereich Gebäudemanagement (z. B. Wartungen, Reparaturen, Investitionen). Der Betreiber ist verantwortlich für das operative, technische Gebäudemanagement einschließlich technischer organisatorischer Maßnahmen im Rahmen der durchzuführenden Veranstaltungen. Wesentliche Bestandteile sind somit die verantwortliche Übernahme der umfassenden Betriebsführung (inkl. Instandhaltung und Betrieb), der ordinären Haustechnik, der wesentlichen Veranstaltungstechnik sowie die technische und organisatorische Betreuung vor, während und nach sämtlichen Veranstaltungen. Schönheitsreparaturen, Neubeschaffungen u. a. können nur in Abstimmung mit der Stadt Kelsterbach vorgenommen werden. Bauliche Veränderungen durch den Anbieter / neuen Betreiber sind nur mit Zustimmung der Stadt möglich.
III. Der Betreiber hat hierfür zu gewährleisten:
a) Mindestens 8 Kulturveranstaltungen pro Jahr unterschiedlicher Formate (Comedy, Kindertheater, Konzerte, etc.) in Zusammenarbeit sowohl mit professionellen Künstlern und Agenturen als auch mit Akteuren der örtlichen und regionalen Kultur- und Künstlerszene. Diese Standards für die Programmgestaltung sollen durch Einrichtung eines Programmbeirates, der sich aus Vertretern des Anbieters/neuen Betreibers und der Stadt Kelsterbach zusammensetzt, sichergestellt werden.
b) Über diese Programmplanung und -realisierung hinaus ist es die Aufgabe des Betreibers, die technische Betreuung und Veranstaltungsleitung (60 Belegtage), zu gewährleisten.
c) Unabhängig davon erhält der Betreiber die Möglichkeit, an den noch freien Terminen entweder eigene Veranstaltungen durchzuführen oder die Spielstätten an Dritte zu vermieten. Alle Einnahmen aus dieser Tätigkeit verbleiben beim Betreiber.
IV.Nicht übertragen werden dem Betreiber
Sämtliche Geschäfte im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Stadt Kelsterbach im ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäude. Die Stadt Kelsterbach wünscht außerdem, dass ein möglichst breit gefächerter Kreis an sozialen Organisationen und Vereinen in der Kantine ihr Quartier finden. Im Rahmen beabsichtigten Nutzung ist deshalb vorgesehen, dass die Stadt für den großen Veranstaltungssaal und für das Casino ein eigenes Belegungsrecht für eine noch zu vereinbarende feste Anzahl von Tagen im Jahr für eigene Veranstaltungen erhält. Im ehemaligen Kantinengebäude sollen zudem künftig auch standesamtliche Trauungen, in einem dafür vorgesehenen Raum im Casino, und anschließende Empfänge stattfinden. Ein Umzug des Jugendzentrums aus dem Unterdorf (405 m²) in die Kantine ist vorgesehen. Die Stadt erhält außerdem das Nutzungsrecht für Vereins- und Jugendräume in einer Größenordnung zwischen 4-8 Zimmer (ca. 300 m² Nutzfläche) innerhalb des Gebäudes. Die Bereitstellung dieser Vereinsräumlichkeiten wird in Kelsterbach traditionellerweise kostenfrei gewährt. Insowit sind lediglich die Nebenkosten durch die Vereine zu tragen. Der zukünftige Betreiber muss diese Nutzungen der Stadt Kelsterbach auch weiterhin entgeltfrei zulassen.
Die Mithilfe der Stadt Kelsterbach besteht in der garantierten und entgeltlichen eigenen Nutzung des Objekts durch den betreiber gemäß den oben genannten Vorgaben und in der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Genehmigungen, etc.). Die Refinanzierung des Projekts erfolgt durch die Einnahmen des Betreibers insbesondere für den Veranstaltungssaal (einschließlich des Verkaufs von Eintrittskarten) und aus dem gastronomiebereich (ggfs. einschließlich Unterpachtzins). Darüber hinaus sind auch finanzielle Zuschüsse durch die Stadt Kelsterbach an den Betreiber denkbar.
V. Verfahren
Im Zuge der Realisierung dieses Vorhabens soll - mit der vorliegenden Ausschreibung - zunächst ein geeigneter Betreiber/Investor gefunden werden. Mit diesem sollen - nach erfolgreicher Ausschreibung - in einer zweiten Beteiligungsrunde Ausbaustandards mit den späteren Benutzern des ehemaligen Kantinengebäudes festgelegt werden. Die notwendigen Baumaßnahmen selbst sollen zu einem späteren Zeitpunkt - in einem dritten Schritt (d. h. durch ein gesondertes Vergabeverfahren) - öffentlich ausgeschrieben werden. Die reinen Baukosten dieser Ausbaustufen im Bestand wurden durch die Nassauische Heimstätte (NH-Projekt-Stadt), beauftragt mit dem Stadtbaumanagement durch die Stadt Kelsterbach, mithilfe vergleichbarer Maßnahmen aus Baukostentabellen mit insgesamt EUR 2.750.000,00 ermittelt. Sie beziehen sich auf das gesamte ehemalige Werkstatt- und Kantinengebäude.
Das Verfahren ist als sog. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgestaltet. Das bedeutet, es findet ein zweistufiger Auswahlprozess statt. In der ersten Stufe werden im Wesentlichen Referenzen abgefragt, die der Feststellung dienen, ob der Bewerber für die Durchführung des Betriebs geeignet erscheint. Der Bewerber wird auf Basis eines selbst zu erstellenden Konzepts, dessen grobe Eckpunkte vorgegeben sind ("Grobkonzept"), einen Teilnahmeantrag erstellen. In der zweiten Stufe erhalten alle geeigneten Bewerber ein Schreiben, mit dem sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Diese Angebotsaufforderung wird die Abgabe eines Angebotsendpreises, die Abgabe einer selbst zu erstellenden Ausarbeitung ("Feinkonzept") und evtl. die Präsentation dieses Feinkonzeptes beinhalten. Im Rahmen seines Feinkonzepts bietet der Bewerber eine Konzeption zum Betrieb des ehemaligen Kantinengebäudes an, die sich an von der Stadt Kelsterbach vorgegebenen Eckpunkten orientieren muss. Diese Konzepte werden dann anhand der im Aufforderungsschreiben genannten Kriterien bewertet. Auch der Umfang der Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens wird bei der Auswahlentscheidung eine Rolle spielen. In Einzelfällen bleiben Verhandlungen über den Inhalt des Konzepts oder den Preis vorbehalten. Die eingehenden Angebote und Konzepte werden von einem Auswahlgremium der Stadt Kelsterbach nach den nachfolgend genannten, festgelegten Zuschlagskriterien geprüft. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird voraussichtlich im I. Quartal 2013 den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Die Stadt Kelsterbach behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer im Auswahlverfahren (2. Stufe) zu reduzieren.
VI. Angebot:
Vom Anbieter wird ein Angebot erwartet, das folgende Einzelleistungen beinhaltet:
1. Entwicklung und Realisierung eines Veranstaltungskonzeptes für den Veranstaltungsraum (Bühnensaal) für die Vertragslaufzeit (Beginn: voraussichtlich 2014 oder 2015) unter Berücksichtigung der städtischen Interessen (so. o.)
2. Geschäftsbetrieb und Gebäudemanagement des ehemaligen Kantinengebäudes
3. Betrieb der Erlebnisgastronomie
Die Auftraggeberin behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn erkennbar ist, dass im Rahmen des Verfahrens keine Lösung gefunden werden kann, die unter Berücksichtigung der Risikoallokation einen wirtschaftlichen Betrieb des ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäudes erwarten lässt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von kulturellen Einrichtungen
Menge oder Umfang:
Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einer optionalen Verlängerung um 3 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von kulturellen Einrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Kelsterbach
Postanschrift: Mörfelder Straße 33
Postleitzahl: 65451
Postort: Kelsterbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.kelsterbach.de 🌏
E-Mail: m.ockel@kelsterbach.de 📧
Telefon: +49 6107773-309 📞
Fax: +49 6107773-400 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 171-282721
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Auskünfte sind bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle erhältlich. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihre Kontaktdaten an die o. g. Kontaktstelle zu Übermitteln, um Antworten auf gegebenfalls eingehende Bewerbeanfragen mitteilen zu können. Fragen der Bewerber haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und sind ebenfalls nur an die unter I.1. genannte Kontaktadresse zu richten. Mündlich erteilte Auskünfte haben keine Gültigkeit, vorbehaltlich einer auskunft an alle oder die in die engere Auswahl gekommenen Bewerber. Bei vergaberechtsrelevanten Mehrfachbeteiligungen hat der Bewerber/die Bewerbegemeinschaft bereits im teilnahmewettbewerb nachzuweisen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt wird. Eine Kostenerstattung für die Bewerber während des Teilnahmewettbewerbs entsstandenen Aufwand bzw. sonstige Entschädigungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden vom öffentlichen Auftraggeber nicht gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Arbeiten werden Eigentum der Stadt Kelsterbach und können von dieser frei geändert und verwertet werden. Eine weitere Beaufrtragung ist möglich, wird aber nicht zugesichert. Die Urherberrechte bleiben unberührt. Mit diesem Verhandlungsverfahren und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Nachr. HAD-Ref.: 3128/42. Nachr. V-Nr/AKZ: 2012 - 126.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. Vorbemerkung
Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt, das ehemalige Werk der Fa. ENKA AG in Kelsterbach sowohl öffentlich als auch einer privaten Nutzung zuzuführen. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung entsteht in Kelsterbach in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof ein lebendiges Stadtquartier mit eigener Identität und Angeboten bezahlbaren, attraktiven Wohnraums für Familien, kombiniert mit Gastronomie sowie Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten.
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Die Deutsche Reihenhaus AG ist Eigentümerin und Errichterin des neuen "Wohnparks Mainblick"; sie hat bereits erste Häuser an private Errichter verkauft. Der Investor für das geplante Fachmarkt-Zentrum, die ENKA FMZ GmbH & Co. KG, arbeitet derzeit an der Bauantragsplanung.
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Die Stadt Kelsterbach hat für den neuen Quartiersplatz, der im Herzen des neuen Stadtquartiers entstehen soll, bereits einen Architekten-Wettbewerb ausgelobt (nicht Gegenstand des vorliegenden Verhandlungsverfahrens). Auf einer Fläche von ca. 6.500 m² soll dort ein urbaner Platz entstehen, der ein Scharnier zwischen dem neuen Gewerbegebiet, den neu geplanten Wohnflächen sowie der bestehenden Wohnbebauung entlang der Rüsselsheimer Straße für die Bewohner der angrenzenden Stadtteile und der neuen Bewohner des ENKA-Geländes bieten soll.
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Eingerahmt wird dieser Platz - neben der angrenzenden Wohnbebauung und dem neuen Fachmarktzentrum (s. o.) - von den drei denkmalgeschützten Gebäuden der ENKA-Werke - dem historischen Sozialgebäude, dem ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäude und der alten Hauptverwaltung. Das Hauptverwaltungs-Gebäude wird bereits durch die Gemeinnützige Umwelthaus GmbH nachgenutzt; zum Sozialgebäude gibt es erste Überlegungen für eine Wohnnutzung.
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Das ehemalige Werkstatt- und Kantinengebäude soll eine Nutzung aus kommunaler Nutzung, Vereinen und Gastronomie erhalten. Hierbei soll das Gebäude (= zentrales Hauptgebäude des ehemaligen ENKA-Werkes) zu einem lebendigen Kulturzentrum inmitten des neuen Baugebiets umgenutzt werden. Die Stadt Kelsterbach hat hierfür im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages das denkmalgeschützte Gebäude zu Eigentum übernommen, in dem sich repräsentative Räume, eine Küche, ein großer Veranstaltungssaal sowie im hinteren Teil eine Werkstatt befinden.
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Durch das vorliegende Verhandlungsverfahren soll ein privater Betreiber gefunden werden, der den Betrieb des ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäudes entweder als Betreibermodell (Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ggfs. zuzüglich einer Zuschusszahlung) oder als Betriebsführungsmodell (Betrieb namens und im Auftrag der Stadt Kelsterbach) übernimmt.
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Im Rahmen dieses Betreiber- bzw. Betriebsführungsmodells soll dem Betreiber die Planung und Finanzierung des Betriebs sowie die Nutzung, die Nutzungsüberlassung an Dritte und der Betrieb des ehemalige Werkstatt- und Kantinengebäudes übertragen werden, damit der Auftraggeber durch aufeinander abgestimmte Leistungen eine möglichst kostengünstige Gesamtkonzeption erhält. Die Stadt Kelsterbach stellt hierfür den Abschluss eines langfristigen (Miet-)Vertrages über das ehemalige Kantinengebäude bzw. Teilflächen davon in Aussicht.
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Auch die Findung eines privaten Investors, der die hier ausgeschriebenen Betreiberleistungen an einen geeigneten Dritten untervergibt, ist möglich. Da ein solcher Investor jedoch ebenfalls in der Betreiberverantwortung gegenüber der Stadt Kelsterbach bleiben soll, wird im Folgenden einheitlich von einem "Betreiber" gesprochen.
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Der Betreiber soll u. a. den multifunktionalen Veranstaltungsraum mit Bühne (Bühnensaal) für ca. 199 Personen) bespielen und verwalten. Ferner sollen alle erforderlichen Gebäude-/Facility Management-Dienstleistungen einschließlich Wartung und Instandhaltung der vorhandenen technischen Anlagen erbracht werden. Im bestehenden Werkstattgebäude soll der Betreiber auch eine Industriegastronomie (275 m²) betreiben, die - als privat/kommerziell betriebene Erlebnisgastronomie (mit Außenbestuhlung) zum Thema Industrie - den Außenbereich sowie den Quartiersplatz belebt. Hierfür sollen - aus Gründen des Denkmalschutzes sowie aus Kostengründen - so wenige Um- und Einbauten wie möglich erolgen. Das Casino im 1. OG soll ebenfalls in seiner vorhandenen Struktur erhalten bleiben. Weitere (denkmalschutzrechtliche) Restriktionen für den baulichen Umbau bestehen vorerst nicht. Die seitens der Stadt Kelsterbach verfolgten Ziele sind:
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— ganzjährig nutzbare Kultur- / Veranstaltungsstätte,
— Stärkung der innerstädtischen Leitfunktionen (u. a. Einzelhandel, Gastronomie, Kultur).
Im Zuge diese Vergabeverfahrens ist zu klären, welche Möglichkeiten des Betriebs unter Einbeziehung eines privaten Betreibers im Wege eines Betreibermodells bzw. eines Betriebsführungsmodells bestehen. Vorschläge privater Betreiber oder Investoren sind im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich erwünscht.
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II. Nutzungskonzept/Nutzungsvorschlag der Stadt Kelsterbach
Die Stadt als Eigentümerin des ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäudes überträgt dem Betreiber.
1. für insgesamt mind. 60 Belegtage (1 Belegtag beinhaltet den Aufbau, die Veranstaltung und den Abbau) die Besorgung der mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des multifunktionalen Veranstaltungsraums mit Bühne (Bühnensaal) verbundenen Managementaufgabenstellungen. Dazu zählen allgemein:
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— die Nutzungsüberlassung der Veranstaltungsstätte,
— die Vertragsgestaltung mit den einzelnen Veranstaltern,
— die Terminkoordination,
— das Führen eines internen Veranstaltungskalenders,
— das Abrechnungswesen.
Soweit es sich um von dem Betreiber eingeworbene Veranstaltungen handelt.
Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb im sinne der Durchführung von Veranstaltungen in der Veranstaltungsstätte vor Ort zählen insbesondere:
— die technische Betreuung sämtlicher Veranstaltungen in der Veranstaltungsstätte mit der vorhandenen Ausstattung, insbesondere Bestuhlung, Beleuchtung, Beschallung sowie Bühnenpodesterie,
— die Betreuung sämtlicher Veranstaltungen in organisatorischer Hinsicht,
— die Wahrnehmung aller Betreiberpflichten.
2. bezüglich der Industriegastronomie ein Bewirtungsrecht. Die Industriegastronomie soll eine profitable Gewerbeeinheit werden, deren Einnahmen (ggfs. aus Verpachtung durch den Betreiber an einen Pächter) dem Betreiber zustehen sollen. Ebenso sind für die flexibel zu nutzenden Räume (Saal, Gruppenräume im OG; insgesamt 455 m²) nutzungsabhängige Einnahmen zu erwarten, die ebenfalls dem Betreiber zustehen sollen.
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3. sämtliche Funktionen aus dem Bereich Gebäudemanagement (z. B. Wartungen, Reparaturen, Investitionen). Der Betreiber ist verantwortlich für das operative, technische Gebäudemanagement einschließlich technischer organisatorischer Maßnahmen im Rahmen der durchzuführenden Veranstaltungen. Wesentliche Bestandteile sind somit die verantwortliche Übernahme der umfassenden Betriebsführung (inkl. Instandhaltung und Betrieb), der ordinären Haustechnik, der wesentlichen Veranstaltungstechnik sowie die technische und organisatorische Betreuung vor, während und nach sämtlichen Veranstaltungen. Schönheitsreparaturen, Neubeschaffungen u. a. können nur in Abstimmung mit der Stadt Kelsterbach vorgenommen werden. Bauliche Veränderungen durch den Anbieter / neuen Betreiber sind nur mit Zustimmung der Stadt möglich.
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III. Der Betreiber hat hierfür zu gewährleisten:
a) Mindestens 8 Kulturveranstaltungen pro Jahr unterschiedlicher Formate (Comedy, Kindertheater, Konzerte, etc.) in Zusammenarbeit sowohl mit professionellen Künstlern und Agenturen als auch mit Akteuren der örtlichen und regionalen Kultur- und Künstlerszene. Diese Standards für die Programmgestaltung sollen durch Einrichtung eines Programmbeirates, der sich aus Vertretern des Anbieters/neuen Betreibers und der Stadt Kelsterbach zusammensetzt, sichergestellt werden.
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b) Über diese Programmplanung und -realisierung hinaus ist es die Aufgabe des Betreibers, die technische Betreuung und Veranstaltungsleitung (60 Belegtage), zu gewährleisten.
c) Unabhängig davon erhält der Betreiber die Möglichkeit, an den noch freien Terminen entweder eigene Veranstaltungen durchzuführen oder die Spielstätten an Dritte zu vermieten. Alle Einnahmen aus dieser Tätigkeit verbleiben beim Betreiber.
IV.Nicht übertragen werden dem Betreiber
Sämtliche Geschäfte im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Stadt Kelsterbach im ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäude. Die Stadt Kelsterbach wünscht außerdem, dass ein möglichst breit gefächerter Kreis an sozialen Organisationen und Vereinen in der Kantine ihr Quartier finden. Im Rahmen beabsichtigten Nutzung ist deshalb vorgesehen, dass die Stadt für den großen Veranstaltungssaal und für das Casino ein eigenes Belegungsrecht für eine noch zu vereinbarende feste Anzahl von Tagen im Jahr für eigene Veranstaltungen erhält. Im ehemaligen Kantinengebäude sollen zudem künftig auch standesamtliche Trauungen, in einem dafür vorgesehenen Raum im Casino, und anschließende Empfänge stattfinden. Ein Umzug des Jugendzentrums aus dem Unterdorf (405 m²) in die Kantine ist vorgesehen. Die Stadt erhält außerdem das Nutzungsrecht für Vereins- und Jugendräume in einer Größenordnung zwischen 4-8 Zimmer (ca. 300 m² Nutzfläche) innerhalb des Gebäudes. Die Bereitstellung dieser Vereinsräumlichkeiten wird in Kelsterbach traditionellerweise kostenfrei gewährt. Insowit sind lediglich die Nebenkosten durch die Vereine zu tragen. Der zukünftige Betreiber muss diese Nutzungen der Stadt Kelsterbach auch weiterhin entgeltfrei zulassen.
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Die Mithilfe der Stadt Kelsterbach besteht in der garantierten und entgeltlichen eigenen Nutzung des Objekts durch den betreiber gemäß den oben genannten Vorgaben und in der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Genehmigungen, etc.). Die Refinanzierung des Projekts erfolgt durch die Einnahmen des Betreibers insbesondere für den Veranstaltungssaal (einschließlich des Verkaufs von Eintrittskarten) und aus dem gastronomiebereich (ggfs. einschließlich Unterpachtzins). Darüber hinaus sind auch finanzielle Zuschüsse durch die Stadt Kelsterbach an den Betreiber denkbar.
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V. Verfahren
Im Zuge der Realisierung dieses Vorhabens soll - mit der vorliegenden Ausschreibung - zunächst ein geeigneter Betreiber/Investor gefunden werden. Mit diesem sollen - nach erfolgreicher Ausschreibung - in einer zweiten Beteiligungsrunde Ausbaustandards mit den späteren Benutzern des ehemaligen Kantinengebäudes festgelegt werden. Die notwendigen Baumaßnahmen selbst sollen zu einem späteren Zeitpunkt - in einem dritten Schritt (d. h. durch ein gesondertes Vergabeverfahren) - öffentlich ausgeschrieben werden. Die reinen Baukosten dieser Ausbaustufen im Bestand wurden durch die Nassauische Heimstätte (NH-Projekt-Stadt), beauftragt mit dem Stadtbaumanagement durch die Stadt Kelsterbach, mithilfe vergleichbarer Maßnahmen aus Baukostentabellen mit insgesamt EUR 2.750.000,00 ermittelt. Sie beziehen sich auf das gesamte ehemalige Werkstatt- und Kantinengebäude.
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Das Verfahren ist als sog. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgestaltet. Das bedeutet, es findet ein zweistufiger Auswahlprozess statt. In der ersten Stufe werden im Wesentlichen Referenzen abgefragt, die der Feststellung dienen, ob der Bewerber für die Durchführung des Betriebs geeignet erscheint. Der Bewerber wird auf Basis eines selbst zu erstellenden Konzepts, dessen grobe Eckpunkte vorgegeben sind ("Grobkonzept"), einen Teilnahmeantrag erstellen. In der zweiten Stufe erhalten alle geeigneten Bewerber ein Schreiben, mit dem sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Diese Angebotsaufforderung wird die Abgabe eines Angebotsendpreises, die Abgabe einer selbst zu erstellenden Ausarbeitung ("Feinkonzept") und evtl. die Präsentation dieses Feinkonzeptes beinhalten. Im Rahmen seines Feinkonzepts bietet der Bewerber eine Konzeption zum Betrieb des ehemaligen Kantinengebäudes an, die sich an von der Stadt Kelsterbach vorgegebenen Eckpunkten orientieren muss. Diese Konzepte werden dann anhand der im Aufforderungsschreiben genannten Kriterien bewertet. Auch der Umfang der Ausschöpfung des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens wird bei der Auswahlentscheidung eine Rolle spielen. In Einzelfällen bleiben Verhandlungen über den Inhalt des Konzepts oder den Preis vorbehalten. Die eingehenden Angebote und Konzepte werden von einem Auswahlgremium der Stadt Kelsterbach nach den nachfolgend genannten, festgelegten Zuschlagskriterien geprüft. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird voraussichtlich im I. Quartal 2013 den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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Die Stadt Kelsterbach behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer im Auswahlverfahren (2. Stufe) zu reduzieren.
VI. Angebot:
Vom Anbieter wird ein Angebot erwartet, das folgende Einzelleistungen beinhaltet:
1. Entwicklung und Realisierung eines Veranstaltungskonzeptes für den Veranstaltungsraum (Bühnensaal) für die Vertragslaufzeit (Beginn: voraussichtlich 2014 oder 2015) unter Berücksichtigung der städtischen Interessen (so. o.)
2. Geschäftsbetrieb und Gebäudemanagement des ehemaligen Kantinengebäudes
3. Betrieb der Erlebnisgastronomie
Die Auftraggeberin behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn erkennbar ist, dass im Rahmen des Verfahrens keine Lösung gefunden werden kann, die unter Berücksichtigung der Risikoallokation einen wirtschaftlichen Betrieb des ehemaligen Werkstatt- und Kantinengebäudes erwarten lässt.
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Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerung um 3 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 2012 - 126
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rüsselsheimer Straße, 65451 Kelsterbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Vorlage eines aktuellen (höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellten) Berufs- oder Handelsregisterauszuges oder für ausländische Bewerber eines vergleichbaren Nachweises der Mitgliedsstaaten.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung, dass der Antrag und das Angebot gemeinschaftlich abgegeben und im weiteren Verfahren gesamtschuldnerisch gehaftet wird und wer die Bewerber- bzw. Teilnehmergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
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— Eigenerklärung nach § 6 Abs. 4 VOL/A-EG,
— Eigenerklärung nach § 6 Abs. 6 VOL/A-EG,
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der deutschen Arbeitsschutzbestimmungen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern. Der Bewerber kann jedoch nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welcher der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichen sind:
— Eigenerklärungen zu Zusammensetzung, Rechtsform und Organisation einer eventuell gebildeten Bewerbergemeinschaft und Absicherung einer im Falle der Zuschlagserteilung zu gründenden Projektgesellschaft gegen Insolvenz,
— Eigenerklärung über den leistungsartbezogenen Jahresumsatz der Niederlassung (die im Auftragsfall zuständig ist) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind Umsätze mit kulturellen und sonstigen Veranstaltungen, im Bereich Betriebs-, Facility- und Gebäudemanagement sowie im Bereich Gastronomie,
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— Vorlage der Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre einschließlich der Bilanzen (falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist) und Darstellung der kerngschäftlichen Aktivitäten sowie Darstellung der für den Auftrag zuständigen Niederlassung,
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— Auskunft eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befugten Kreditinstituts über das Bestehen einer Geschäftsverbindung zum Unternehmen des Bewerbers einschließlich einer Einschätzung der Bonität.
Aufstellung über die für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bestehenden Haftpflichtversicherungen, alternativ eine Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, unter Nennung der Versicherungssummen.
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Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen hinsichtlich unvollständiger Teilnahmeanträge auch nach Ablauf der Teilnahemfrist vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Branchenspezifische Referenzliste über die organisatorische/technische Betreuung kultureller und sonstiger Veranstaltungen (Veranstaltungsmanagement) unter Angabe von Leistungsbeschreibung, Auftragsort, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner des Bewerbers, Auftragsvolumen in Euro pro Jahr, Dauer des Projekts, Anzahl der im Projekt durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers, Angaben zum Projektteam des Bewerbers mit Qualifikation und persönlichen Referenzen,
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— Branchenspezifische Referenzliste im Bereich Gebäude-/Facility-Management unter Angabe von Leistungsbeschreibung, Auftragsort, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner des Bewerbers, Auftragsvolumen in Euro pro Jahr, Dauer des Projekts, Anzahl der im Projekt durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers, Angaben zum Projektteam des Bewerbers mit Qualifikation und persönlichen Referenzen,
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— Eigenerklärung über die Befähigung des späteren Projektleiters des Unternehmens, welcher die ausgeschriebene Leistung bei Erhalt des Zuschlags im Regelbetrieb verantworten soll (Qualifikation und Berufserfahrung): Abschluss als Dipl.-Ing. oder gleichwertig, Gesamtkoordination eines komplexen Liegenschaftsbetriebs, Personalführung, Fachkenntnis im Veranstaltungsservice, Fachkenntnis in Veranstaltungstechnik, Controlling/Budgetverantwortung,
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— Eigenerklärung mit Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Arbeitskräfte, gegliedert nach Gruppen (leitende Angestellte, sonstige fest angestellte Mitarbeiter, Auszubildende sowie Pauschalkräfte), in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und Angabe der Qualifikationen und persönlichen Referenzen der Mitarbeiter im Projektteam des Bewerbers,
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— Eigenerklärung zu dem für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal, Ausbildungsnachweis und Bescheinigung über die berufliche Befähigung der Unternehmer und der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für die Teilleistungen verantwortlichen Personen,
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— Eigenerklärung zu der für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung,
— Eigenerklärung über die Einhaltung einer maximalen Reaktionszeit von 1 Stunde mindestens eines Mitarbeiters/Hausmeisters zur Behebung von Störfällen, auf Abruf und rund um die Uhr (Eintreffen am Ausführungsort nach Zugang der Störmeldung).
Zur Überprüfung der Referenzen sind Ansprechpartner und Telefonnummern bei den jeweiligen Auftraggebern der Referenzobjekte zu nennen.
Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen hinsichtlich unvollständiger Teilnahmeanträge auch nach Ablauf der Teilnahmefrist vor.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung: Die Deckungssummen für diese Versicherungen müssen mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden betragen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eine Versicherungsjahres beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme. Die Versicherung muss einen eventuellen Schlüsselverlust mit abdecken.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Bewerber kann zwischen einem Betreibermodell, bei dem er für eigene Rechnung handelt und sämtliche Einnahmen aus dem Betrieb selbst vereinnahmt, und einem Betriebsführungsmodell, bei dem die Einnahmen dem Auftraggeber zustehen, wählen. Im letzten Fall refinanziert sich der erfolgreiche Bewerber vollständig aus einer vom Auftraggeber zu zahlenden und im Rahmen des Verhandlungsverfahrens festzulegenden Vergütung. Auch bei einem Betreibermodell kann zusätzlich eine Zahlung des Auftraggebers vorgesehen werden. Grundsätzliche Bedingung ist es jedoch, den Zuschussbedarf des Objektes "ehemaliges Werkstatt- und Kantinengebäude" für die Stadt Kelsterbach so gering wie möglich zu halten.
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Auch möglich ist, die Vergütung der regulären Dienstleistungen dem künftigen Betreiber jährlich in 4 Quartalsraten, nachträglich gegen Rechnungsstellung, auszuzahlen. Aufgrund unterschiedlicher Veranstaltungszyklen wird dann eine tatsächliche Schlussabrechnung zum jeweiligen Kalenderjahresende zwischen den Parteien durchgeführt. Hierzu gehört ebenflass die Budget- und Einsatzplanung für das folgende Kalenderjahr. Maßgeblich für das Entgelt sind neben Leistungen somit Anzahl der Veranstaltungen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vetreter.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
1. Stufe: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern.
Verbleiben nach dieser Prüfung mehr geeignete Bewerber, als zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, so wird die Vorauswahl der Bieter anhand einer Bewertung (Rangfolge) nach folgenden Kriterien für das vom Bewerber zu erstellende Grobkonzept erstellt:
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a) Umsetzung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung (33 1/3 %)
b) Eignung des Grobkonzepts vor dem Hintergrund der infrastukturellen und örtlichen Gegebenheiten (33 1/3 %)
C) Erhaltung und Schärfung des Profils des ehemaligen Kantinengebäudes im regionalen Kontext (33 1/3 %)
2. Stufe: Präsentation mit Darstellung Feinkonzept und Projetplan der geeignetsten 3-7 Bewerber aus der 1. Stufe.
Im Hinblick auf die technische/organisatorische Begleitung von Veranstaltung werden beim Bewerber gezielte Erfahrungen abgefordert (Konferenzen, Firmenveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen).
Die Stadt behält sich vor, im Auswahlverfahren (2. Stufe) über die in IV.2.1) angegebenen Kriterien hinaus weitere objektiv- und unternehmensbezogene Auskünfte und Unterlagen zu fordern.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-11-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Manfred Ockel

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012 - 126
Zusätzliche Informationen
Auskünfte sind bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle erhältlich. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihre Kontaktdaten an die o. g. Kontaktstelle zu Übermitteln, um Antworten auf gegebenfalls eingehende Bewerbeanfragen mitteilen zu können.
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Fragen der Bewerber haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und sind ebenfalls nur an die unter I.1. genannte Kontaktadresse zu richten. Mündlich erteilte Auskünfte haben keine Gültigkeit, vorbehaltlich einer auskunft an alle oder die in die engere Auswahl gekommenen Bewerber.
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Bei vergaberechtsrelevanten Mehrfachbeteiligungen hat der Bewerber/die Bewerbegemeinschaft bereits im teilnahmewettbewerb nachzuweisen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt wird.
Eine Kostenerstattung für die Bewerber während des Teilnahmewettbewerbs entsstandenen Aufwand bzw. sonstige Entschädigungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - werden vom öffentlichen Auftraggeber nicht gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
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Die Arbeiten werden Eigentum der Stadt Kelsterbach und können von dieser frei geändert und verwertet werden. Eine weitere Beaufrtragung ist möglich, wird aber nicht zugesichert. Die Urherberrechte bleiben unberührt.
Mit diesem Verhandlungsverfahren und der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.
Nachr. HAD-Ref.: 3128/42.
Nachr. V-Nr/AKZ: 2012 - 126.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1. aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 171-282721 (2012-09-04)