Ausschreibung Erarbeitung des operationellen Programms für den Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels "Investition in Wachstum und Beschäftigung" in Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (Unterschwellen-Vergabe im Wege des einstufigen Verhandlungsverfahrens)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Der Erbringer der Dienstleistung soll den Entwurf eines operationellen Programms nach der Struktur und mit den erforderlichen Bestandteilen gemäß Art. 87 des Entwurfs der "Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds für die der gemeinsame strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsion-Fonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011 sowie den einschlägigen Artikeln des Entwurfs der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "Investition in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung EG) Nr. 1080/2006 (KOM 2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011 bzw. etwaiger Änderungen dieser Verordnungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beteiligten Ressorts und anderen Stellen des Landes Baden-Württemberg für den Programmzeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2020 einreichungsfähig erarbeiten (Näheres siehe unter II.2.1).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-06 Auftragsbekanntmachung
2012-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Erarbeitung des Operationellen Programms für den Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" in Baden-Württemberg 2014-2020.Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2014-2020 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung".Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das Programm RWB-EFRE 2007-2013 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Erarbeitung des Operationellen Programms für das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" aus.Wesentliche Grundlagen für die Erarbeitung des Operationellen Programms sind zunächst der.— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschafsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011, nachfolgend Allgemeine Verordnung (Entwurf), insbesondere Artikel 23, 24 und 87 sowie der,— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011, nachfolgend EFRE-Verordnung (Entwurf).Die auf der Internetseite der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_de.cfm veröffentlicht sind.Im Lauf des Planungsprozesses sind Änderungen dieser Entwürfe zu berücksichtigen und schließlich die erlassenen Verordnungen als Grundlage zu verwenden.Weitere Grundlagen sind Durchführungsbestimmungen und Leitfäden der Europäischen Kommission, die sie im Rahmen des Legislativpakets für die Programmierung und Umsetzung der EU-Programme im Programmzeitraum 2014-2020 herausgeben wird.Darüber hinaus bilden die politischen und strategischen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der Landesregierung, u.a. des Koalitionsvertrages, die strategischen Überlegungen sowie konkrete Eckpunkte des Landes Baden-Württemberg für das Operationelle Programm die maßgebliche Grundlage.Auf der Basis der oben genannten Grundlagen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:Der Auftragnehmer soll den Entwurf eines Operationellen Programms nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen nach Artikel 87 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) und den einschlägigen Artikeln der EFRE-Verordnung (Entwurf) bzw. etwaiger Änderungen dieser Verordnungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beteiligten Ressorts und anderen Stellen des Landes für den Programmzeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2020 erarbeiten.Zu einzelnen Aspekten ergehen nachfolgend Hinweise und Erläuterungen:— Die Programmstrategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum soll der Auftragnehmer auf der Grundlage der sozioökonomischen und SWOT-Analyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der o.g. EU-Verordnungen und den politischen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Landes Baden-Württemberg unter besonderer Berücksichtigung der thematischen Konzentration nach Artikel 4 der EFRE-Verordnung (Entwurf) entwickeln. Aus der Strategie sind Prioritätsachsen, Investitionsschwerpunkte, spezifische Ziele und Maßnahmen abzuleiten und zu beschreiben,— Es ist ein auf die Prioritätsachsen und Maßnahmen abgestimmtes Indikatorensystem zu erarbeiten, das den Katalog der gemeinsamen Indikatoren nach der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) berücksichtigt, Basiswerte ermittelt und erreichbare Zielwerte abschätzt. Die Erarbeitung des Indikatorensets und der quantifizierten Zielwerte unterliegt hohen Anforderungen, da sie als Grundlage für die Leistungsprüfung nach Artikel 19 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) im Sinne der ergebnisorientierten Umsetzung der Programme in die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Mitgliedstaat und der Europäischen Kommission eingehen. Dieser Leistungsrahmen ist ebenfalls zu entwickeln,— Das Programm soll einen Beitrag zur territorialen Entwicklung leisten. Hier sind die Einsatzmöglichkeiten der in der Kohäsionspolitik neuen Instrumente "von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen der lokalen Entwicklung" (Artikel 28 und 29 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf)) und der "integrierten territorialen Investitionen" (Artikel 99 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf)) zu untersuchen, insbesondere unter Berücksichtigung der Planungsansätze für die anderen EU-Fonds in Baden-Württemberg. Darüber hinaus sind Vorschläge für ihren Einsatz zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen und dann die Anforderungen nach Artikel 87 2 c) der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) zu bearbeiten,— Das Operationelle Programm für den EFRE in Baden-Württemberg soll als Monofonds-Programm erstellt werden. Der Koordinierung unter den GSR -Fonds kommt in der Förderperiode 2014-2020 hohe Bedeutung zu, was in der Programmplanung entsprechend zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus soll das Programm die Donauraumstrategie der Europäischen Union, die der Rat am 24.6.2011 angenommen hat, berücksichtigen,— Der effiziente und effektive Einsatz der EFRE-Mittel hat hohe Priorität. Das Programm soll ziel- und ergebnisorientiert, gleichzeitig aber so einfach wie möglich gestaltet werden, damit der Aufwand beim Zuwendungsempfänger, aber auch bei der Verwaltung in angemessenem Verhältnis zum Fördermitteleinsatz steht. Daher sollen vor allem große Projekte umgesetzt werden. Die Umsetzung sogenannter Großprojekte (nach Art. 90 Allg. VO) ist derzeit jedoch nicht geplant.Hinsichtlich der Anforderungen des Art. 8 der Allg. VO (Entwurf) zu Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz sowie Risikoprävention bei der Vorbereitung und Umsetzung des Programms ist zu berücksichtigen, dass das Land das für die laufende Förderperiode eingerichtete Institut eines Umweltbeauftragten in geeigneter Weise fortsetzen will.— Das Operationelle Programm ist zusammen mit allen anderen Operationellen Programmen der GSR-Fonds Grundlage für die Erstellung der Partnerschaftsvereinbarung (siehe Artikel 13-15 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf)). Auf diesbezügliche Anforderungen ist ggf. kurzfristig zu reagieren,— Die Wirtschafts-, Sozial und Umweltpartner sowie die politischen Vertreter sind seit Dezember 2010 eng in den Programmentstehungsprozess einbezogen. Dieser Prozess soll fortgesetzt werden. Die Ergebnisse werden vom Land eingespeist und sind laufend zu berücksichtigen,— Die Programmplanung wird von einer Ex-ante-Evaluierung und einer strategischen Umweltprüfung begleitet, die nicht Gegenstand dieses Auftrags sind. Die Ergebnisse sind in der Programmplanung zu berücksichtigen.Arbeitsbeginn ist der 2.5.2012. Ein Entwurf der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse soll bis zum 30.6.2012 vorgelegt werden, ein erster vollständiger Entwurf des Operationellen Programms bis zum 15.9.2012. Der Entwurf des Operationellen Programms soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beteiligten Ressorts und anderen Stellen des Landes sowie in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen, auch außerhalb Baden-Württembergs, bis zum 31.12.2012 erarbeitet werden. Danach sind ggf. weitere Anpassungen bis zur Einreichung des Programms bei der Europäischen Kommission im Juni 2013 und ggf. im weiteren Prozess der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erforderlich und vom Auftragnehmer zu erarbeiten. Die Vertragslaufzeit endet mit der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission.* Dies sind das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Umweltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.120 000,00180 000,00
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 10
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/ 🌏
E-Mail: georg.ris@mlr.bwl.de 📧
Telefon: +49 711126-2241 📞
Fax: +49 711126-2905 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-06 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 28-045370
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat sich durch Verschaffung einer Markübersicht vergewissert, dass die Nettoauftragssumme die Schwellenwerte nach § 2 der Vergabeverordnung (VgV) nicht erreichen wird. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) finden deswegen auf dieses Vergabeverfahren keine Anwendung. Um einen möglichst breiten Wettbewerb herzustellen und dem Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, hat sich der Auftraggeber gleichwohl entschlossen, den Auftrag europaweit bekannt zu machen. Der Auftraggeber wird das Vergabeverfahren in Anlehnung an die VOF, allerdings als einstufiges Verhandlungsverfahren, durchführen. Er wird auf der Grundlage der eingegangenen Angebote anhand der in vorstehend IV.1.2 genannten Kriterien drei Bieter zu Verhandlungen über ihr Angebot auffordern.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Erbringer der Dienstleistung soll den Entwurf eines operationellen Programms nach der Struktur und mit den erforderlichen Bestandteilen gemäß Art. 87 des Entwurfs der "Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds für die der gemeinsame strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsion-Fonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011 sowie den einschlägigen Artikeln des Entwurfs der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "Investition in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung EG) Nr. 1080/2006 (KOM 2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011 bzw. etwaiger Änderungen dieser Verordnungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beteiligten Ressorts und anderen Stellen des Landes Baden-Württemberg für den Programmzeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2020 einreichungsfähig erarbeiten (Näheres siehe unter II.2.1).
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Erarbeitung des Operationellen Programms für den Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" in Baden-Württemberg 2014-2020.
Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2014-2020 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung".
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das Programm RWB-EFRE 2007-2013 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Erarbeitung des Operationellen Programms für das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" aus.
Mehr anzeigen
Wesentliche Grundlagen für die Erarbeitung des Operationellen Programms sind zunächst der.
— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit
gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschafsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011, nachfolgend Allgemeine Verordnung (Entwurf), insbesondere Artikel 23, 24 und 87 sowie der,
besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011, nachfolgend EFRE-Verordnung (Entwurf).
Die auf der Internetseite der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_de.cfm veröffentlicht sind.
Im Lauf des Planungsprozesses sind Änderungen dieser Entwürfe zu berücksichtigen und schließlich die erlassenen Verordnungen als Grundlage zu verwenden.
Weitere Grundlagen sind Durchführungsbestimmungen und Leitfäden der Europäischen Kommission, die sie im Rahmen des Legislativpakets für die Programmierung und Umsetzung der EU-Programme im Programmzeitraum 2014-2020 herausgeben wird.
Darüber hinaus bilden die politischen und strategischen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen der Landesregierung, u.a. des Koalitionsvertrages, die strategischen Überlegungen sowie konkrete Eckpunkte des Landes Baden-Württemberg für das Operationelle Programm die maßgebliche Grundlage.
Mehr anzeigen
Auf der Basis der oben genannten Grundlagen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:
Der Auftragnehmer soll den Entwurf eines Operationellen Programms nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen nach Artikel 87 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) und den einschlägigen Artikeln der EFRE-Verordnung (Entwurf) bzw. etwaiger Änderungen dieser Verordnungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beteiligten Ressorts und anderen Stellen des Landes für den Programmzeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2020 erarbeiten.
Mehr anzeigen
Zu einzelnen Aspekten ergehen nachfolgend Hinweise und Erläuterungen:
— Die Programmstrategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum soll der Auftragnehmer auf der Grundlage der sozioökonomischen und SWOT-Analyse in Übereinstimmung mit den Anforderungen der o.g. EU-Verordnungen und den politischen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des Landes Baden-Württemberg unter besonderer Berücksichtigung der thematischen Konzentration nach Artikel 4 der EFRE-Verordnung (Entwurf) entwickeln. Aus der Strategie sind Prioritätsachsen, Investitionsschwerpunkte, spezifische Ziele und Maßnahmen abzuleiten und zu beschreiben,
Mehr anzeigen
— Es ist ein auf die Prioritätsachsen und Maßnahmen abgestimmtes Indikatorensystem zu erarbeiten, das den Katalog der gemeinsamen Indikatoren nach der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) berücksichtigt, Basiswerte ermittelt und erreichbare Zielwerte abschätzt. Die Erarbeitung des Indikatorensets und der quantifizierten Zielwerte unterliegt hohen Anforderungen, da sie als Grundlage für die Leistungsprüfung nach Artikel 19 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) im Sinne der ergebnisorientierten Umsetzung der Programme in die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Mitgliedstaat und der Europäischen Kommission eingehen. Dieser Leistungsrahmen ist ebenfalls zu entwickeln,
Mehr anzeigen
— Das Programm soll einen Beitrag zur territorialen Entwicklung leisten. Hier sind die Einsatzmöglichkeiten der in der Kohäsionspolitik neuen Instrumente "von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen der lokalen Entwicklung" (Artikel 28 und 29 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf)) und der "integrierten territorialen Investitionen" (Artikel 99 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf)) zu untersuchen, insbesondere unter Berücksichtigung der Planungsansätze für die anderen EU-Fonds in Baden-Württemberg. Darüber hinaus sind Vorschläge für ihren Einsatz zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen und dann die Anforderungen nach Artikel 87 2 c) der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) zu bearbeiten,
Mehr anzeigen
— Das Operationelle Programm für den EFRE in Baden-Württemberg soll als Monofonds-Programm erstellt werden. Der Koordinierung unter den GSR -Fonds kommt in der Förderperiode 2014-2020 hohe Bedeutung zu, was in der Programmplanung entsprechend zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus soll das Programm die Donauraumstrategie der Europäischen Union, die der Rat am 24.6.2011 angenommen hat, berücksichtigen,
Mehr anzeigen
— Der effiziente und effektive Einsatz der EFRE-Mittel hat hohe Priorität. Das Programm soll ziel- und ergebnisorientiert, gleichzeitig aber so einfach wie möglich gestaltet werden, damit der Aufwand beim Zuwendungsempfänger, aber auch bei der Verwaltung in angemessenem Verhältnis zum Fördermitteleinsatz steht. Daher sollen vor allem große Projekte umgesetzt werden. Die Umsetzung sogenannter Großprojekte (nach Art. 90 Allg. VO) ist derzeit jedoch nicht geplant.
Mehr anzeigen
Hinsichtlich der Anforderungen des Art. 8 der Allg. VO (Entwurf) zu Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Katastrophenresistenz sowie Risikoprävention bei der Vorbereitung und Umsetzung des Programms ist zu berücksichtigen, dass das Land das für die laufende Förderperiode eingerichtete Institut eines Umweltbeauftragten in geeigneter Weise fortsetzen will.
Mehr anzeigen
— Das Operationelle Programm ist zusammen mit allen anderen Operationellen Programmen der GSR-Fonds Grundlage für die Erstellung der Partnerschaftsvereinbarung (siehe Artikel 13-15 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf)). Auf diesbezügliche Anforderungen ist ggf. kurzfristig zu reagieren,
Mehr anzeigen
— Die Wirtschafts-, Sozial und Umweltpartner sowie die politischen Vertreter sind seit Dezember 2010 eng in den Programmentstehungsprozess einbezogen. Dieser Prozess soll fortgesetzt werden. Die Ergebnisse werden vom Land eingespeist und sind laufend zu berücksichtigen,
Mehr anzeigen
— Die Programmplanung wird von einer Ex-ante-Evaluierung und einer strategischen Umweltprüfung begleitet, die nicht Gegenstand dieses Auftrags sind. Die Ergebnisse sind in der Programmplanung zu berücksichtigen.
Arbeitsbeginn ist der 2.5.2012. Ein Entwurf der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse soll bis zum 30.6.2012 vorgelegt werden, ein erster vollständiger Entwurf des Operationellen Programms bis zum 15.9.2012. Der Entwurf des Operationellen Programms soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den beteiligten Ressorts und anderen Stellen des Landes sowie in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen, auch außerhalb Baden-Württembergs, bis zum 31.12.2012 erarbeitet werden. Danach sind ggf. weitere Anpassungen bis zur Einreichung des Programms bei der Europäischen Kommission im Juni 2013 und ggf. im weiteren Prozess der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erforderlich und vom Auftragnehmer zu erarbeiten. Die Vertragslaufzeit endet mit der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission.
Mehr anzeigen
* Dies sind das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Umweltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 120 000,00 💰
180 000,00 💰
Referenznummer: 40-8440.00/Vergabe Programmplanung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operationelles Programm Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Baden-Württemberg 2014 - 2020 - Teil EFRE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1 bis III.2.3 erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet und mit beschrifteten Registerblättern getrennt abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind alle unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu machen. In diesen Fällen (Bietergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 bei Firma 1 usw.).
Mehr anzeigen
Als Anlage 1: Angaben zum Bewerber.
a) Bewerber mit vollständiger Adresse (Name und Sitz des Unternehmens)
b) Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse)
c) Handelsregistereintrag
d) bei Bietergemeinschaften: vorgesehene Arbeitsteilung bei Bewerbungen und vorgesehene Rechtsform.
Als Anlage 2:
a) Erklärung darüber, dass der Bewerber kein Träger von Maßnahmen ist, die nach dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Ziel: "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" in Baden-Württemberg gefördert werden.
b) Auskunft darüber, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, insbesondere, ob er mit Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben, gesellschaftsrechtlich verbunden ist und ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, insbesondere bei Interessenvertretern von Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben bzw. von Verbänden, denen solche Trägerunternehmen angehören.
Mehr anzeigen
Als Anlage 3:
Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe analog § 4 Abs. 9 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Anlage 4:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen bis höchstens zum Geschäftsjahr 2002.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Anlage 5:
Aufstellung der wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber durch:
— bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung,
— bei Leistungen für private Auftraggeber eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung (falls eine solche nicht erhältlich ist, genügt eine einfache Erklärung des Bewerbers).
Als Anlage 6:
CVs und Bescheinigungen des für die Durchführung der Dienstleistung vorgesehenen Personals über die berufliche Befähigung, insbesondere Bescheinigungen, auch Arbeitszeugnisse, über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung, Gestaltung und Erarbeitung von Operationellen Programmen im Bereich der Strukturfonds, einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Strukturfonds allgemein und speziell auf dem Gebiet des EFRE, sonstige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des EFRE im Bereich der Strukturfonds.
Mehr anzeigen
Als Anlage 7:
Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen.
Als Anlage 8:
Angaben über die technische Leitung, insbesondere über die Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung vorgesehenen Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur.
Als Anlage 9:
Erklärung über die Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehnen Personals.
Anlage 10:
Erklärung über die technische Ausstattung (hier auch zur räumlichen Erreichbarkeit, Erreichbarkeit allgemein über Medien, EDV-Ausstattung).
Anlage 11:
Erklärung über Qualitätsmanagement und über eventuelle Zertifizierung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden mit dem zu benennenden hauptverantwortlichen Partner als bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Auf der Grundlage der eingegangenen Angebote wird er drei bis vier Bieter zu Verhandlungen auffordern. Die Auswahl wird anhand der eingereichten Eignungsnachweise durchgeführt. Folgende Kriterien werden untereinander im Gleichrang heranzogen: - Wesentliche in den letzten 10 Jahren erbrachte Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen und privaten Auftraggeber - Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens und insbesondere der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Person, - Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
Mehr anzeigen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Georg Ris
Name: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kontaktperson: Frau Christine Wienand
Telefon: +49 711126-2227 📞
E-Mail: christine.wienand@mlr.bwl.de 📧
URL der Dokumente: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-05-02 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40-8440.00/Vergabe Programmplanung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: entfällt (siehe VI.3)
entfällt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Entfällt.
Quelle: OJS 2012/S 028-045370 (2012-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Gesamtwert des Auftrags: 168 656,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 230-378393
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 28-045370
ABl. S-Ausgabe: 230

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/Honorar (30)
2. Auftragsspezifische Erfahrung (30)
3. Inhaltliche Herangehensweise (20)
4. Kommunikationskonzept (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-13 📅
Name: Prognos AG
Postanschrift: Friedrichstraße 15
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.prognos.com 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2012/S 230-378393 (2012-11-27)