Ausschreibung Grünabfallentsorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim (Offenes Verfahren)
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB) entsorgt als zuständige Gebietskörperschaft die Grünabfälle aus dem Kreisgebiet. Die folgenden Dienstleistungen sind vom AWB als Auftraggeber (AG) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach den Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ab dem 1.1.2013 neu zu vergeben:
a) Annahme von Grünabfällen inkl. Gestellung von Platzwärtern auf 10 Sammelstellen,
b) Shreddern der angelieferten Grünabfälle / Vorbereitung zum Abtransport nach Wahl des Auftragnehmers auf den jeweiligen Sammelplätzen,
c) Laden und Transport der Grünabfälle von den Sammelplätzen in externe Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers,
d) Ordnungsgemäße Verwertung der Grünabfälle in externen Verwertungsanlagen nach Wahl des Auftragnehmers (eigene Anlagen des Auftragnehmers / Anlagen von Nachunternehmern),
e) Beaufsichtigung der Anlieferung und Befüllung von Containern für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen von Containern für Rasenschnitt.
(Erläuterung: Neben den Abladebereichen für Grünabfälle befinden sich auf den Sammelstellen auch Container für Bauschutt, Metall, Altglas, Textilien sowie auf den kleineren Plätzen Container für Rasenschnitt. Die Anlieferung und die Befüllung der Container sind durch die Platzwärter des Auftragnehmers nur zu beaufsichtigen. Die Abfuhr erfolgt auf Veranlassung und Rechnung des Auftraggebers).
Der ordnungsgemäße Betrieb der Sammelstellen ist vom Auftragnehmer (AN) während der Öffnungszeiten durch die Anwesenheit von fachkundigen Platzwärtern sicher zu stellen. Der derzeitige Betriebsablauf kann während der Öffnungszeiten auf den Plätzen besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem AG abzustimmen (vgl. Ziffer IV.2. der Bewerbungsbedingungen). Die verzeichneten Öffnungszeiten sind auch weiterhin zu gewährleisten.
Die folgende Zusammensetzung der anzunehmenden und zu behandelnden Abfälle ist zugrunde zu legen:
a) Baum-, Strauch- und Heckenschnitt,
b) Baumstubben,
c) Rasenschnitt und Vertikutiermaterial,
d) Laub, Fallobst etc,
e) sowie sonstige typische Abfälle aus Gärten (ASN 200201).
Bei sämtlichen Abfällen können Bodenanhaftungen nicht ausgeschlossen werden.
Auf den Plätzen findet derzeit keine Trennung von holzigen und krautigen Abfällen statt, mit Ausnahme der Plätze Uelsen, Emlichheim, Neuenhaus, Wietmarschen, Schüttorf und Nordhorn-Moorweg, wo Rasenschnitt aufgrund behördlicher Auflagen getrennt gesammelt wird.
Derzeit werden Küchenabfälle (Biotonnenabfälle) im Landkreis Grafschaft Bentheim nicht gesondert gesammelt und sind nicht oder nur untergeordnet in den angelieferten Abfällen zu erwarten.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr vom 1.1.2013 bis 31.12.2013. Der Vertrag wird mit einer zweimaligen Option zur Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 und vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 ausgestattet. Die Optionen zur Verlängerung können allein durch den AG gezogen werden. Näheres regeln § 18 und § 13 des Vertrags zur Grünabfallentsorgung.
Eine Vergabe nach Losen findet nicht statt. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-06-06
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Auftragsbekanntmachung
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2012-11-19
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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